Bauleitplanung der Gemeinde Kammeltal Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Bebauungsplanes "Hammerstetten Süd, Teil A, 1. Änderung" nach § 4 Abs. 2 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  0623. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.07.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0623. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.07.2023 ö vorberatend 9
Stadtrat (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Stadtrates 25.07.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Die Gemeinde Kammeltal hat beschlossen, den Bebauungsplan „Hammerstetten Süd, Teil A, 1. Änderung“ aufzustellen. Hierzu wurde am 23.05.2023 der vorgelegte Entwurf gebilligt und die Auslegung beschlossen.

Die Bebauungsplanänderung dient der Anpassung der im rechtswirksamen Bebauungsplan enthaltenen Darstellungen und Festsetzungen an die geplante künftige bauliche Nutzung im nördlichen Teilgebiet des derzeit rechtswirksamen Bebauungsplanes.

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat hierüber zuletzt in seiner Sitzung vom 28.02.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 4) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beraten und beschlossen, keinerlei Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Die Stadt Burgau wird nun im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Nach Durchsicht der hierzu vorgelegten Unterlagen werden die Belange der Stadt Burgau nicht berührt.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, im Rahmen der förmlichen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bei Aufstellung des Bebauungsplanes „Hammerstetten Süd, Teil A, 1. Änderung“ der Gemeinde Kammeltal keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.09.2023 16:49 Uhr