Bauleitplanung der Gemeinde Kammeltal
Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung des Bebauungsplanes "Hammerstetten Süd, Teil A, 1. Änderung" nach § 4 Abs. 2 BauGB
Daten angezeigt aus Sitzung:
0623. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Die Gemeinde Kammeltal hat beschlossen, den Bebauungsplan „Hammerstetten Süd, Teil A, 1. Änderung“ aufzustellen. Hierzu wurde am 23.05.2023 der vorgelegte Entwurf gebilligt und die Auslegung beschlossen.
Die Bebauungsplanänderung dient der Anpassung der im rechtswirksamen Bebauungsplan enthaltenen Darstellungen und Festsetzungen an die geplante künftige bauliche Nutzung im nördlichen Teilgebiet des derzeit rechtswirksamen Bebauungsplanes.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat hierüber zuletzt in seiner Sitzung vom 28.02.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 4) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beraten und beschlossen, keinerlei Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Die Stadt Burgau wird nun im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Nach Durchsicht der hierzu vorgelegten Unterlagen werden die Belange der Stadt Burgau nicht berührt.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, im Rahmen der förmlichen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bei Aufstellung des Bebauungsplanes „Hammerstetten Süd, Teil A, 1. Änderung“ der Gemeinde Kammeltal keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.09.2023 16:49 Uhr