Daten angezeigt aus Sitzung:
0723. Sitzung des Stadtrates, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
In der konstituierenden Sitzung des Stadtrates der Stadt Burgau wurde eine Geschäftsordnung für den Stadtrat erlassen. Diese wurde inzwischen zweimal geändert (Stadtratsbeschluss vom 29.09.2020 und 24.05.2022).
Im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wurde über den Antrag der Fraktionsvorsitzenden auf Neuregelung der Personalvorstellungen vorberaten und die Verwaltung damit beauftragt, für die Stadtratssitzung die notwendigen Änderungen der Geschäftsordnung für den Stadtrat auszuarbeiten, um hierüber ebenfalls gleich Beschluss fassen zu können.
Um den Antrag umsetzen zu können, müssen die Befugnisse des Stadtrates in § 2 Nrn. 18 und 19 der Geschäftsordnung auf die besonderen Leitungsfunktionen (Leitung Hauptamt, Kämmerei, Bauamt, Kulturamt) beschränkt werden und gleichzeitig dem Haupt-, Finanz- und Personalausschuss unter § 8 Abs. 3 entsprechende Befugnisse für alle weiteren Stellen übertragen werden.
Zudem hat das Landratsamt Günzburg mitgeteilt, dass hinsichtlich der Verteilung der Ausschusssitze bei Beteiligung von Ausschussgemeinschaften an einer etwaigen Pattsituation nicht auf die erreichte Stimmenzahl zurückgegriffen werden kann, weil die Ausschussgemeinschaft als solche nicht zur Wahl stand. Eine Addierung der für diese Parteien und Wählergruppen abgegebenen Wählerstimmen ist nicht möglich. Vielmehr muss die Pattsituation durch das Los entschieden werden.
Bei der momentanen Sitzverteilung im Stadtrat hat die entsprechende Anpassung in § 6 Abs. 1 Satz 6 der Geschäftsordnung keine Auswirkungen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die folgenden Änderungen der Geschäftsordnung für den Stadtrat und beauftragt die Verwaltung, die Geschäftsordnung in seiner Gesamtheit neu auszufertigen.
§ 6 Abs. 1 Satz 6 wird wie folgt geändert:
„Haben Fraktionen oder Gruppen den gleichen Anspruch auf einen Ausschusssitz, so entscheidet die größere Zahl der bei der Gemeinderatswahl auf die Wahlvorschläge der betroffenen Parteien oder Wählergruppen abgegebenen Stimmen; bei Beteiligung einer Ausschussgemeinschaft entscheidet das Los.“
§ 2 Nr. 18 wird wie folgt geändert:
„die Entscheidung über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an eine Einrichtung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamten und Beamtinnen ab Besoldungsgruppe A9, sofern es sich um Stellen mit besonderer Leitungsfunktion und direktem Kontakt zum Stadtrat handelt (Leitung Hauptamt, Kämmerei, Bauamt, Kulturamt) - eine persönliche Vorstellung von Bewerbern und Bewerberinnen im Rahmen von entsprechenden Stellenbesetzungen soll im Stadtrat erfolgen - ,“
§ 2 Nr. 19 wird wie folgt geändert:
„die Entscheidung über Einstellung, Höhergruppierung (nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit), Abordnung, Versetzung, Zuweisung an einen Dritten, Beschäftigung mittels Personalgestellung und Entlassung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab Entgeltgruppe 9 des TVöD oder ab einem entsprechenden Entgelt, sofern es sich um Stellen mit besonderer Leitungsfunktion und direktem Kontakt zum Stadtrat handelt (Leitung Hauptamt, Kämmerei, Bauamt, Kulturamt) - eine persönliche Vorstellung von Bewerbern und Bewerberinnen im Rahmen von entsprechenden Stellenbesetzungen soll im Stadtrat erfolgen - ,“
§ 8 Abs. 3 Nr. 1 wird wie folgt geändert:
„1. Haupt-, Finanz- und Personalausschuss:
- Entscheidungen über Ernennung, Beförderung, Abordnung, Versetzung, Zuweisung an eine Einrichtung, Ruhestandsversetzung und Entlassung der Beamten und Beamtinnen ab Besoldungsgruppe A9, sofern es sich nicht um Stellen mit besonderer Leitungsfunktion und direktem Kontakt zum Stadtrat handelt (Leitung Hauptamt, Kämmerei, Bauamt, Kulturamt) - eine persönliche Vorstellung von Bewerbern und Bewerberinnen im Rahmen von entsprechenden Stellenbesetzungen soll ausschließlich im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss erfolgen, wenn es sich um Stellvertretungen der o.g. Stellen mit besonderer Leitungsfunktion handelt - ,
- Entscheidungen über Einstellung, Höhergruppierung (nicht nur vorübergehende Übertragung einer höherwertigen Tätigkeit), Abordnung, Versetzung, Zuweisung an einen Dritten, Beschäftigung mittels Personalgestellung und Entlassung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ab Entgeltgruppe 9 des TVöD oder ab einem entsprechenden Entgelt, sofern es sich nicht um Stellen mit besonderer Leitungsfunktion und direktem Kontakt zum Stadtrat handelt (Leitung Hauptamt, Kämmerei, Bauamt, Kulturamt) - eine persönliche Vorstellung von Bewerbern und Bewerberinnen im Rahmen von entsprechenden Stellenbesetzungen soll ausschließlich im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss erfolgen, wenn es sich um Stellvertretungen der o.g. Stellen mit besonderer Leitungsfunktionen handelt - ,
- Angelegenheiten mit finanziellen Auswirkungen für die Stadt, […]
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.10.2023 16:03 Uhr