Parkplätze der Stadt Burgau Vermietung ab 01.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  0723. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses, 18.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 18.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Die Stadt Burgau vermietet ihre Parkplätze in der Mühlstraße, Fl.Nr. 224, zur jährlichen Dauernutzung. Insgesamt stehen dort 20 Parkplätze zur Verfügung. Da es sich hier nicht um öffentlich-rechtlich gewidmeten Straßenraum handelt, erfolgt die Nutzungsüberlassung auf privatrechtlicher Basis.

Bisher erfolgte die Vermietung jeweils vom 01.06. bis zum 31.05. des Folgejahres, und die Vermietung erfolgte ohne Umsatzsteuer. Aufgrund der Umsetzung der Regelungen des § 2b UStG bei der Stadt Burgau ab dem 01.01.2024 ist die Parkplatzmiete ab diesem Zeitpunkt mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % zu belegen. Aus diesem Grund wurden die bestehenden Mietverhältnisse in diesem Jahr auch nur für 7 Monate bis zum 31.12.2023 verlängert. Den Nutzern wurde zudem mitgeteilt, dass der Mietzeitraum künftig das Kalenderjahr umfassen werde und ab dem 01.01.2024 die gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Mietzins erhoben wird. Weiter wurde darüber informiert, dass eine Erhöhung der im Jahr 2016 letztmals angehobenen (Netto-)Miete in Erwägung gezogen wird.

Freie Parkplätze oder frei gewordene Parkplätze werden grundsätzlich nach Bewerbungseingang vergeben. Kann ein Stellplatz aktuell nicht vermietet werden, wird dieser zunächst als kostenfreier öffentlicher Parkplatz ausgewiesen und bei Bedarf wieder in einen Mietplatz umgeändert.

Der derzeitige Mietpreis (Netto-)Mietzins pro Stellplatz beträgt 17,50 €/Monat oder 210,00 €/Jahr. Ab dem 01.01.2024 wäre dann ein (Brutto-)Mietzins pro Stellplatz von 20,83 €/Monat oder 249,96 €/Jahr fällig.

Trotz dieser Mehrbelastung für die Mieter durch den Steueraufschlag wird von der Verwaltung auch eine Erhöhung des seit 7 Jahren unveränderten (Netto-)Mietpreises vorgeschlagen, um die gestiegenen Kosten für den Unterhalt auszugleichen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, ab dem 01.01.2024 einen Gesamtmietzins in Höhe von 25,00 €/Monat (brutto) zu erheben (≙ 21,01 €/Monat netto). In den umliegenden Kommunen werden derzeit nur in Ichenhausen Stellplätze vermietet. Dort beträgt der Netto-Mietzins derzeit 20,00 €/Monat (≙ 23,80 €/Monat brutto).

Die Verwaltung empfiehlt weiter, den Beschluss so zu fassen, dass die Stellplatzmiete nicht nur für die Parkplätze in der Mühlstraße gilt, sondern gegebenenfalls auch bei Stellplatzvermietungen auf anderen Flächen angewandt werden kann.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Burgau beschließt für die Vermietung von Parkplätzen der Stadt Burgau ab dem 01.01.2024 einen Mietzins von 25,00 €/Monat brutto, d. h. inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu erheben. Die Vermietung erfolgt jeweils auf die Dauer von 1 Jahr; Mietzeitraum ist das Kalenderjahr.

Sollte ein Stellplatz frei werden, ist dieser zunächst als kostenfreier öffentlicher Dauerparkplatz auszuweisen und bei Bedarf wieder in einen Mietparkplatz umzuwandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2023 11:54 Uhr