Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 28.02.2023 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ beschlossen.
Ferner hat der Stadtrat der Stadt Burgau in seiner Sitzung vom 28.02.2023 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ in der Fassung vom 28.02.2023 gebilligt und die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung sowie die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.
A) Beteiligung der Öffentlichkeit:
Die förmliche Öffentlichkeitsbeteiligung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ hat gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13a BauGB in der Zeit vom 28.03.2023 bis 01.05.2023 stattgefunden. Während dieser Zeit konnten Äußerungen zur Planung vorgebracht werden.
Aus der Öffentlichkeit wurden keine Stellungnahmen abgegeben:
B) Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange:
Insgesamt wurden 24 Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange zur Abgabe einer schriftlichen Stellungnahme zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ vom 28.03.2023 bis zum 01.05.2023 aufgefordert.
Folgende 10 Träger öffentlicher Belange haben keine Stellungnahmen abgegeben:
• Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Günzburg
• Bayerischer Bauernverband
• Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege, Bauleitplanung - BQ, München
• Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Sparte Verwaltungsaufgaben, Düsseldorf
• Deutsche Bahn AG; DB Immobilien Süd, München
• Deutsche Post Immobilienservice GmbH, Niederlassung München
• Immobilien Freistaat Bayern, Regionalvertretung Schwaben
• Kreishandwerkerschaft Bereich Günzburg
• Kreisheimatpfleger Landkreis Günzburg
• Regionalverband Donau-Iller
Folgende 7 Träger öffentlicher Belange haben eine Stellungnahme ohne abwägungsbedürftigen Inhalt abgegeben:
• Amprion GmbH, Dortmund, Schreiben vom 03.04.2023
• Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Krumbach-Mindelheim, Krumbach, Schreiben vom 29.03.2023
• Amt für Ländliche Entwicklung Schwaben, Krumbach, Schreiben vom 14.04.2023
• Bayernets GmbH, München, Schreiben vom 29.03.2023
• IHK Schwaben, Augsburg, Schreiben vom 25.04.2023
• Landratsamt Günzburg, Gesundheitsamt, Schreiben vom 27.04.2023
• Vodafone GmbH/Vodafone Deutschland GmbH Unterföhring, Schreiben vom 27.04.2023
Folgende 7 Träger öffentlicher Belange haben abwägungsrelevante Stellungnahmen abgegeben:
• Landratsamt Günzburg, Schreiben vom 24.07.2023
• Regierung von Schwaben, Schreiben vom 18.04.2023
• Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, Schreiben vom 04.04.2023
• Staatliches Bauamt Krumbach, Schreiben vom 28.04.2023
• Schwaben netz GmbH, Augsburg, Schreiben vom 05.04.2023
• LEW Verteilnetz GmbH, Günzburg, Schreiben vom 24.04.2023
• Deutsche Telekom Technik GmbH, Kempten, Schreiben vom 09.05.2023
Die Abwägung dieser Stellungnahmen erfolgte unter den Tagesordnungspunkten Nr. 3.1 bis 3.7.
C) Billigungsbeschluss sowie erneuter Auslegungsbeschluss
Der Billigungsbeschluss als auch der erneute Auslegungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord-Ost – 2. Änderung“ erfolgte unter dem Tagesordnungspunkt Nr. 3.8.