Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von zwei Dachgauben in der Stadtstraße 56 auf dem Grundstück Fl.Nr. 496 der Gemarkung Burgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von zwei Dachgauben in der Stadtstraße 56 auf dem Grundstück Fl.Nr. 496 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Nach § 145 BauGB bedürfen hier Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau.
Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Bauantrag des Bauherrn zum Ausbau des Dachgeschosses in der Stadtstraße 56 auf dem Grundstück Fl.Nr. 496 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2024 12:49 Uhr