Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hat der Stadt Burgau mitgeteilt, dass der beim Freistaat aktuelle angemeldete Mittelbedarf für staatliche Wasserbauvorhaben das im Jahr 2024 voraussichtlich zur Verfügung stehende Haushaltsmittelkontingent für Schwaben übersteigt. Im Sinne einer nachhaltigen Mittelbewirtschaftung und im Hinblick auf einen kontinuierlichen Mittelabfluss müssen daher die Hochwasserschutzvorhaben (bayernweit) priorisiert werden. Gemäß den geltenden Priorisierungsrichtlinien ist das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Burgau nicht der höchsten Priorität zuzuordnen, u. a. weil bisher noch keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen wurden.
Um das Vorhaben trotz des oben beschriebenen Sachverhalts voranzutreiben, wurde in Absprache mit der Regierung von Schwaben und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vereinbart, dass „die Stadt Burgau gemäß Art. 42 Abs. 2 S1 BayWG im Rahmen und in Höhe ihrer Beteiligtenleistung zu zinsfreien Vorschusszahlungen aufgefordert werden kann. Als antizipierter Vorteilsausgleich ist der Vorschuss auf die Höhe der zu leistenden Beteiligtenleistung des öffentlich-rechtlich genehmigten Bauabschnittes (Phase I – HRB) beschränkt.“ Damit wäre ein möglicher Vorschuss auf insgesamt ca. 10,5 Mio. Euro (Stand: 05.2023) beschränkt.
Für die Durchführung von Vorbereitenden Maßnahmen (z. B. CEF-Maßnahmen, Kampfmittelerkundung, Modellversuche, Beweissicherung, Rodungen) und die Erstellung der Ausführungsplanung bis zur EU-weiten Ausschreibung der Bauleistungen wären vorläufig ca. 1,5 Mio. Euro über einen Zeitraum von 2 Jahren erforderlich. Nach aktuellem Stand werden für das erste Baulos (Drosselbauwerk an der Mindel) ca. 3,3 Mio. Euro benötigt.
Auf Bitten der Verwaltung hat das Wasserwirtschaftsamt mit Schreiben vom 25.01.2024 den Mittelbedarf konkretisiert. Darin wurde mitgeteilt, dass vorerst die Ausführungsplanung und die sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen zu beauftragen wären. Insofern ist aktuell eine Sicherung an Finanzmitteln von ca. 2,2 Mio. Euro erforderlich. Der Finanzierungsumfang muss dabei vor Beginn der Vergabeverfahren, ggf. anhand Vereinbarungen zwischen dem Freistaat und der Stadt Burgau, gesichert sein.
Das Wasserwirtschaftsamt geht davon aus, dass die zu beauftragenden Maßnahmen in einem Zeitraum von 2,5 (optimaler Verlauf) bis 4 Jahren durchgeführt werden. Insoweit wird von der Stadt Burgau folgender Finanzierungsbedarf (je nach Fortschritt) gesehen:
- Jahr: 200.000 Euro - 400.000 Euro
- Jahr: 475.000 Euro - 850.000 Euro
- Jahr: 300.000 Euro - 450.000 Euro
- Jahr: 0 Euro - 400.000 Euro
Das Wasserwirtschaftsamt hat der Stadt Burgau auch einen Entwurf einer „Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (Vorhabensträger), und der Stadt Burgau über Leistungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Burgau“ zukommen lassen, welche zur Umsetzung des vorgenannten Sachverhaltes abzuschließen wäre. Vorberatend hat der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss die Empfehlung ausgesprochen, die vorgenannte Vereinbarung abzuschließen.
Herr Stadtkämmerer Tobias Menz berichtete über ein Telefonat mit Herrn Jack Boyce. Dem Wasserwirtschaftsamt ist bisher kein eventueller Spatenstich für den Hochwasserschutz Burgau im nächsten Jahr bekannt. Sofern der Freistaat aber noch entsprechende Mittel bereitstellt, würde das Wasserwirtschaftsamt weniger städtische Mittel abrufen.
Der Stadt Burgau entstehen keine Nachteile durch die Vorfinanzierung, da es sich um keine Förderung, sondern um eine Kostenbeteiligung handelt.
Der Hochwasserschutz wird umgesetzt werden; die zeitliche Schiene sei aber nicht verbindlich festgelegt.