Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer Büroeinheit zu einer Wohnung in der Augsburger Straße 48 a auf dem Grundstück Fl.Nr. 5046/171 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0424. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung von einer Büroeinheit zu einer Wohnung in der Augsburger Straße 48 a auf dem Grundstück Fl.Nr. 5046/171 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das beantragte Projekt sieht innerhalb der dortigen Wohnanlage im 1. Obergeschoss eine Nutzungsänderung einer Büroeinheit zu einer Wohnung vor. Im Übrigen sind keine baulichen Änderungen am Bestandsgebäude ersichtlich.

Anhand der Antragsunterlagen ergibt sich hierdurch kein zusätzlicher Stellplatzbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Nutzungsänderung von einer Büroeinheit zu einer Wohnung in der Augsburger Straße 48 a auf dem Grundstück Fl.Nr. 5046/171 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.04.2024 11:37 Uhr