Ein Anwohner der Binsentalstraße bat um Überprüfung, ob auf der Südseite der Binsentalstraße von Hausnummer 17 bis 33 ein einseitiges absolutes Halteverbot angebracht werden könnte.
Durch die parkenden Fahrzeuge werden die Grünflächen stark beschädigt. Zudem parken die meisten Fahrzeuge größtenteils auf dem Gehweg. Dadurch ist es für den Fußgängerverkehr nicht mehr möglich, an den Fahrzeugen vorbeizukommen.
Die Anbringung eines einseitigen absoluten Halteverbotes wird von der Polizei Burgau nicht befürwortet.
Den Sitzungsunterlagen lagen ein Lageplan, Lichtbilder sowie die Stellungnahme der Polizei Burgau bei.
Die Mitglieder des Bauausschusses waren mehrheitlich der Auffassung, dass ein Halteverbot zur Beschleunigung des Verkehrs beitragen würde und deshalb nicht angebracht werde sollte. Vielmehr sollte durch die Verkehrsüberwachung das ohnehin unzulässige Parken auf dem Grünstreifen verschärft geahndet werden.
Unterstützend sollte geprüft werden, ob die Grünstreifen eventuell mit Bodendeckern bepflanzt werden können.
Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, wies daraufhin, dass, soweit Fahrzeuge auf der Straße vorschriftsmäßig, also nicht auf dem Grünstreifen, parken würden, könnte es auf Grund der schmalen Fahrbahnbreite zu Problemen bei der Durchfahrt von größeren Fahrzeugen und im Begegnungsverkehr kommen. Dies war der Grund für den Vorschlag, ein Halteverbot anzuordnen.
Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke wies daraufhin, dass der momentane Zustand grundsätzlich auf die benachbarte Wohnanlage zurückzuführen sei. Die Stellplätze würden nicht ausreichen. Teilweise seien auch die Garagen der Wohnanlage fremd vermietet.