Bauantrag zum Abbruch von zwei landwirtschaftlichen Gebäuden (Scheune & Stallung) im Außenbereich auf dem Grundstück "Nußlacherhof 6", Fl.Nr. 379/8 der Gemarkung Großanhausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 07.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.05.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Abbruch von zwei landwirtschaftlichen Gebäuden (Scheune & Stallung) im Außenbereich auf dem Grundstück „Nußlacherhof 6“, Fl.Nr. 379/8 der Gemarkung Großanhausen. 

Das geplante Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan sind in diesem Bereich Flächen für die Landwirtschaft vorgesehen. 

Bei den bestehenden Gebäuden handelt es sich um eine Scheune sowie eine Stallung beim landwirtschaftlichen Anwesen. Beide Gebäude sind einzeln voneinander errichtet worden, jedoch miteinander in ihrer Nutzung verbunden. Das östlich angrenzende Wohnhaus und der südlich angrenzende Stall bleiben weiterhin erhalten und sollen im Zuge der Abbrucharbeiten ertüchtigt werden. Ferner soll in diesem Zuge der Anbau, welcher als Milchkammer gedient hat, ebenfalls abgebrochen werden.

Da es sich hierbei um eine teilweise Beseitigung von Anlagen handelt, stellt dies eine Änderung der vorhandenen baulichen Anlagen dar und ist daher ein baugenehmigungspflichtiger Teilabbruch.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Abbruch von zwei landwirtschaftlichen Gebäuden (Scheune und Stallung) im Außenbereich auf dem Grundstück „Nußlacherhof 6“, Fl.Nr. 379/8 der Gemarkung Großanhausen, das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2024 09:04 Uhr