Bauantrag zum Neubau eines Carports in der Frauenstraße 14 auf dem Grundstück Fl.Nr. 553/13 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.01.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Carports in der Frauenstraße 14 auf dem Grundstück Fl.Nr. 553/13 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 

Die Überdachung des Carports ist an der Ostseite des bestehenden Wohnhauses vorgesehen und ist baulich sowohl mit dem Wohnhaus als auch mit der bestehenden Garage soweit verbunden, dass keine Verfahrensfreiheit nach Art. 57 BayBO vorliegt.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Carports in der Frauenstraße 14 auf dem Grundstück Fl.Nr. 553/13 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2025 11:10 Uhr