Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen in der Richard-Wagner-Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 666/8 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 14.01.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0125. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 14.01.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen in der Richard-Wagner-Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 666/8 der Gemarkung Burgau.

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Westlich der Spitzstraße“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:

Kniestockhöhe (§ 6 Nr. 1.2)
Nach dem Bebauungsplan sind Kniestöcke, gemessen von der Oberkante Geschossdecke bis Schnittpunkt Außenkante mit der Dachoberfläche, mit einer Höhe von mehr als 0,70 m nicht zulässig. Bei dem geplanten Wohnhaus ist ein Kniestock in Höhe von 1,875 m vorgesehen und wird daher um 1,175 m überschritten. Die Überschreitung ist nur bei den vorgesehenen Rücksprüngen erforderlich. Beim bestehenden Haupthaus sind die Kniestockhöhen eingehalten.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Wohnhauses mit Stellplätzen in der Richard-Wagner-Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 666/8 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den dafür erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2025 11:10 Uhr