Anfrage zum Umbau des bestehenden Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus in der Kapuzinerstraße 21 auf dem Grundstück Fl.Nr. 71 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0325. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 18.03.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0325. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 18.03.2025 ö informativ 6

Sachverhalt Protokoll

Der Antragssteller stellt eine Anfrage zum Umbau des bestehenden Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus in der Kapuzinerstraße 21 auf dem Grundstück Fl.Nr. 71 der Gemarkung Burgau.

Demnach ist der Umbau zum Zweifamilienhaus geplant. Das neue Wohnhaus ist anstelle eines Satteldaches nun mit einem Pultdach vorgesehen. Ferner wird nachgefragt, ob aufgrund des geringen Abstandes des Wohnhauses zum Gehweg eine energetische Sanierung möglich sei.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungs-plans und richtet sich nach § 34 BauGB. 

Es handelt sich formell um keine Bauvoranfrage. Um weitere Planungsschritte vornehmen zu können, wird lediglich das Meinungsbild der Stadt Burgau nachgefragt.

Aus Sicht der Verwaltung wäre bauplanungsrechtlich der vorgesehene Umbau zulässig und unproblematisch anzusehen. Anhand des GIS-Programmes besteht zwischen dem Wohnhaus und dem Gehweg lediglich ein Abstand von ca. 10 cm. Der Antragssteller fragt eine Dämmdicke von ca. 15-20 cm nach. Damit würde diese geringfügig (ca. 5-10 cm) in den Gehweg hervorstehen. Der Gehweg hat im Bereich des Wohnhauses eine ausreichende Breite von ca. 3,4 m.

Ferner werden auch die bauordnungsrechtlichen Belange, wie Abstandsflächen berührt. Hier ist eine weitere Abstimmung mit der Baugenehmigungsbehörde notwendig. Desweitern wären die zusätzlich erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. 

Den Sitzungsunterlagen liegen zwei Ansichtspläne bei, in denen der Bestand als auch der geplante Umbau darstellt ist.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau nimmt die Anfrage des Antragsstellers zum Umbau des bestehenden Einfamilienhauses in ein Zweifamilienhaus in der Kapuzinerstraße 21 auf dem Grundstück Fl.Nr. 71 der Gemarkung Burgau zur Kenntnis und stimmt dieser bauplanungsrechtlich grundsätzlich zu. 

Dem Antragssteller wird jedoch empfohlen, die bauordnungsrechtlichen Belange mit der Baugenehmigungsbehörde und ggf. der Nachbarschaft abzuklären.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.03.2025 14:57 Uhr