Bauantrag zur Nutzungsänderung der bestehenden Doppelhaushälfte in eine Fremdenzimmernutzung in der Schillerstraße 23 auf dem Grundstück Fl.Nr. 624/40 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0425. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2025 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung der bestehenden Doppelhaushälfte in eine Fremdenzimmernutzung in der Schillerstraße 23 auf dem Grundstück Fl.Nr. 624/40 der Gemarkung Burgau.

Das Vorhaben sieht die Umnutzung der bislang privat genutzten Doppelhaushälfte zu Fremdenzimmern / Ferienwohnungen vor. Die Ferienwohnungen sollen zur Vermietung angeboten werden. 

Ferienwohnungen werden in § 13a BauNVO als Räume der Gebäude definiert, die einem ständig wechselnden Kreis von Gästen gegen Entgelt vorübergehend zur Unterkunft zur Verfügung gestellt werden und die zur Begründung einer eigenen Häuslichkeit geeignet und bestimmt sind. Bauplanungsrechtlich sind diese grundsätzlich möglich. Als Betrieb des Beherbergungsgewerbes können diese ausnahmsweise zugelassen werden. 

Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Spitzstraße Nr. 1“. Dieser setzt dort nach Art der baulichen Nutzung ein Allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO fest. Demnach bedürfen Betriebe des Beherbergungsgewerbe einer Ausnahme.

Für das bestehende Doppelhaus (Schillerstraße 21 +23) waren damals zwei Stellplätze notwendig. Diese wurden durch eine Doppelgarage nachgewiesen. Im vorgelegten Antrag ist daher nur ein Stellplatz vorgesehen.

Aus den eingereichten Antragsunterlagen geht weder die Anzahl noch der Betrieb der Fremdenzimmer hervor. Trotz mehrmaliger Aufforderung ist vom Planer keine   Betriebsbeschreibung vorgelegt worden.  Diese Angaben haben unter anderem auch Einfluss auf die erforderlichen Stellplätze. Ein mit E-Mail vom 07.04.2025 eingereichter Einspruch einer Nachbarin ist in der Sitzung verteilt worden. Der Einspruch wird an die Genehmigungsbehörde weitergeleitet.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Nutzungsänderung der bestehenden Doppelhaushälfte in eine Fremdenzimmernutzung in der Schillerstraße 23 auf dem Grundstück Fl.Nr. 624/40 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit der dafür erforderlichen Ausnahme aus dem Bebauungsplan.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8

Datenstand vom 24.04.2025 11:36 Uhr