Bauantrag zur Errichtung einer Terrasse und eines Balkons in der Binsentalstraße 34 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5816 der Gemarkung Burgau
Daten angezeigt aus Sitzung:
0623. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zur Errichtung einer Terrasse und eines Balkons in der Binsentalstraße 34 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5816 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
An der Westseite des bestehenden Wohngebäudes ist im Erdgeschoss die Errichtung einer Terrasse sowie im Obergeschoss eines Balkons vorgesehen.
Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Errichtung einer Terrasse und eines Balkons in der Binsentalstraße 34 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5816 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.09.2023 16:49 Uhr