Beratung über die eingegangenen Bedenken und Anregungen zum vorhabensbezogenen Bebauungsplan "Biogasanlage Großanhausen"
Stellungnahme Bürger
Daten angezeigt aus Sitzung:
0723. Sitzung des Stadtrates, 25.07.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Bürger I, Schreiben vom 22.12.2022
Da wir die Restfläche von Fl. Nr. 248, die nicht bewirtschaftet, als Grünland nutzen (ca. 800qm dies ist der Stadt bekannt) sind wir über die Planung etwas verwundert.
Diese Fläche liegt angrenzend an unser Grundstück Fl. Nr. 249 bis zum nördlichen Wirtschaftsweg. Es würde Sinn mache, diese Fläche aus dem Bebauungsplan auszugliedern, wir würden diese Fläche auch kaufen.
Desweiteren weisen wir darauf hin, dass besonders in der Bauphase der sog. Wannenberg bei schlechter Witterung ins Rutschen kommen könnte.
Vorschlag: Verfüllung mit Erdreich des Hanges bis zur Fahrsilowand und dies Bepflanzen.
Der Feldweg südlich der bestehenden Halle angrenzend an unser Flurstück 270 sollte asphaltiert werden und eine Ableitung des Oberflächenwassers der gesamten Anlage muss sichergestellt werden.
Wir kommen auch gerne zu einem Ortstermin.
Beschluss
Die Restfläche der Fl. Nr. 248 wird aus dem Geltungsbereich herausgenommen, die Planzeichnung Flächennutzungsplan bzw. Bebauungsplan sind entsprechend anzupassen.
Der Hang wird über Betonwände Bereich Fahrsilo und Halle abgefangen.
Regenwasser wird auf der Westseite mittels Leitmulde zur Versickerung im Bereich der Grünflächen geleitet.
Das Konzept der Umwallung bzw. der Niederschlagswasserbeseitigung mittels Rigolen wird in der Bebauungsplanzeichnung dargestellt. Nachdem für den Geltungsbereich die Genehmigungsfreistellung ausgeschlossen wird, erfolgt die konkrete Bemessung des Havariebereiches für den Havariefall als auch der Rigolen im nachgelagerten Genehmigungsverfahren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Frank Rupprecht war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
Datenstand vom 09.10.2023 16:03 Uhr