Zuschüsse für den privaten Musikunterricht für das Schuljahr 2023/2024
Daten angezeigt aus Sitzung:
0323. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses, 04.10.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt Protokoll
Alle Schülerinnen und Schüler mit Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau, die ein Instrument erlernen möchten, das als Unterrichtsfach beim Musikzentrum Mindeltal e.V. angeboten wird, kommen in den Genuss des vergünstigten Unterrichtspreises.
Schülerinnen und Schüler, die zwar ein Musikinstrument lernen, das als Unterrichtsfach im Musikzentrum Mindeltal e.V. angeboten wird, jedoch bereits vor Beitritt der Stadt Burgau zum Musikzentrum Mindeltal e.V. Unterricht bei einer/m von der Stadt Burgau anerkannten Musiklehrer/in, die/der nicht am Musikzentrum Mindeltal e.V. tätig ist, kommen für eine Übergangszeit bis zum Schuljahr 2026/2027 in den Genuss eines Zuschusses für den privaten Musikunterricht.
Den Zuschuss erhalten Schüler und Schülerinnen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau haben, in Höhe von 25 % der Unterrichtsgebühr, jedoch maximal in der Höhe, in der ein Zuschuss für die Musikschulgebühren der bisherigen Gebührenordnung der städtischen Sing- und Musikschule geleistet wurde. Außerdem wird eine Familien- und Instrumentenermäßigung im gleichen Umfang wie bisher gewährt. Voraussetzung für die Bezuschussung ist jedoch, dass der Musikunterricht in Burgau durch qualifizierte Musiklehrer erfolgt.
52 Burgauer Musikschüler/innen erhielten für das Schuljahr 2022/2023 Zuschüsse in Gesamthöhe von 7.993,68 €.
Informativ:
Für das Schuljahr 2021/22 wurde ein Zuschussbetrag in Höhe von 10.680,97 € ausbezahlt.
Beschluss
Auch für das aktuelle Schuljahr 2023/2024 sind wieder entsprechende Haushaltsmittel bereitzustellen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.03.2024 14:34 Uhr