Die Musikschule Mindeltal e.V. wurde am 02.08.2023 gegründet. Die drei Kommunen Stadt Burgau, Markt Burtenbach und Markt Jettingen-Scheppach sowie die jeweiligen Stadt- bzw. Gemeinderäte sind Mitglieder dieses Vereins. Darüber hinaus sind fördernde Mitglieder und Ehrenmitglieder möglich. Die Musikvereine werden über einen Beirat eingebunden.
Damit der Verein die öffentliche Aufgabe „Musikschule“ ab November 2023 erfüllen kann, ist eine Übertragung dieser Aufgabe an den Verein notwendig.
Darüber hinaus ist vorgesehen, den Musikunterricht für ortsansässige Schüler/innen zu einem günstigeren Preis anbieten zu können. Das dadurch entstehende Defizit soll durch Zuwendungen der drei Kommunen gedeckt werden.
Der Vertragsentwurf, der den Sitzungsunterlagen beilag, regelt diese Aufgabenübertragung und Zuwendungsgewährung.
Der finale Haushaltsentwurf des Vereins lag ebenfalls als Anlage bei. Der Vereinsvorstand wird ebenfalls noch diesen Monat darüber beschließen.
Aus dem Haushaltsplan ist ersichtlich, welche finanziellen Auswirkungen die entsprechenden Regelungen für die drei Kommunen mit sich bringen.
Laut Haushaltsplan, beträgt die Betriebsmittelreserve, die die Kommunen dem Verein zur Liquiditätssicherung bereitstellen sollen, insgesamt 77.416,04 Euro, laut Vertragsentwurf aufgeteilt zu jeweils 1/3. Auf jede Kommune entfällt somit ein Anteil in Höhe von ca. 25.805,35 Euro.
Aufgrund der aktuellen Jahreswochenstunden (Burgau 27,83 %, Burtenbach 22,31 %, Jettingen-Scheppach 49,87 %) dürften sich die maximalen Anteile der Kommunen am Defizit von gesamt 124.300 Euro (= Zuwendung) für das Jahr 2024 wie folgt darstellen:
Burgau 34.587,65 Euro – Burtenbach 27.728,67 Euro – Jettingen-Scheppach 61.983,68 Euro
Für das restliche Jahr 2023:
Burgau 7.234,75 € - Burtenbach 5.800,04 € - Jettingen-Scheppach 12.965,21 €
Abschlagszahlungen für das gesamte Kalenderjahr sind lt. Vertragsentwurf in 12 Tranchen zu je 1/12 vorgesehen. Nach Ende des jeweiligen Rechnungsjahrs hat eine Endabrechnung zu erfolgen und etwaige Mehr-/Minderbedarfe wären dann auszugleichen.
Im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wurden nachstehende Anfragen gestellt:
Auf die von Herrn Stadtrat Harald Stöckle aufgeworfene Frage, ob eine Festanstellung erforderlich ist, erwiderte Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, dass sowohl der Leiter der Musikschule als auch die Musiklehrer/innen fest angestellt sein müssen.
Zur weiteren Frage von Herrn Stadtrat Harald Stöckle, wie die politische Neutralität des Leiters gewährleistet ist, führte Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner aus, dass der Leiter nach dem TVöD eingruppiert wird und dies nur möglich ist, wenn er bei einer der beteiligten Kommunen, hier der Markt Burtenbach, eingestellt wird. Da die Personalkosten allerdings an die Musikschule komplett weiterverrechnet werden, wird die Kostenbeteiligung aller beteiligter Kommunen und damit die Neutralität gewährleistet. Zudem sind die Ausgaben insgesamt gedeckelt.
Auf die Frage von Herrn Stadtrat Michael Fritz, wann die Wochenstundenplanung angepasst wird, erwiderte Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, dass dies frühzeitig vor Erstellung des Haushaltsplans erfolgen muss.
Auf die Frage von Herrn Stadtrat Harald Stöckle, wie ein Defizit aufgefangen wird, sagte Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, dass die Finanzierung im Haushaltsplan festgelegt wird.
Auf weitere Fragen von Herrn Stadtrat Michael Fritz erklärte Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, dass die Vertragslaufzeit von 5 Jahren durchaus üblich sei. Änderungen bei den Musikschülern treten insofern auf, dass die Preise für den Unterricht angehoben werden müssen.
Zur Frage von Herrn Stadtrat Manfred Hammerschmidt, ob eine Vertragskündigung nach § 5 Abs. 2 dazu führen könnte, dass eine Kommune allein die Musikschule tragen müsste, erwiderte Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, dass dies nicht der Fall sein kann, da hierfür die Vereinssatzung angepasst werden müsste.
Hinsichtlich der Frage von Herrn Stadtrat Dieter Endris, ob Regelungen für den Instrumentalunterricht vorgesehen sind, der bisher bezuschusst wurde und dieser nun wegfällt, führte Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner aus, dass hier keine Übergangsregelung vorgesehen ist.
Anlage:
Vertrag