Katholische Kirchenstiftung "Mariä Opferung" Großanhausen Anträge auf Bewilligung von Zuschüssen für die - Sanierung und Neueindeckung Sakristei und Neuanstrich Längsschiff - Sanierung und Anstrich des Kirchturms der Katholischen Filialkirche "Mariä Opferung"


Daten angezeigt aus Sitzung:  0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses, 08.04.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Die Katholische Filialkirchenstiftung „Mariä Opferung“ Großanhausen hat bei der Stadt Burgau die Bezuschussung zweier Sanierungsmaßnahmen an der Katholischen Filialkirche „Mariä Opferung“ in Großanhausen beantragt:

  • Bezuschussung der Sanierung und Neueindeckung der Sakristei und Neuanstrich Längsschiff (Schreiben vom 26.10.2023) sowie
  • Bezuschussung der Sanierung und des Anstrichs des Kirchturms (Schreiben vom 11.03.2024).

Die Kosten der Maßnahmen belaufen sich auf 67.000,- € (Neueindeckung Sakristei / Neuanstrich Längsschiff) bzw. auf 35.500,- € (Maßnahme Sanierung / Anstrich des Kirchturms).

Die Maßnahme Neueindeckung Sakristei / Neuanstrich Längsschiff ist eine Fortsetzung der bereits geförderten Maßnahme statische Sanierung und Neueindeckung der Katholischen Filialkirche „Mariä Opferung“ Großanhausen. Die jetzt beantragte Bezuschussung der Neueindeckung der Sakristei und des Neuanstrichs des Längsschiffes war in dieser Maßnahme nicht enthalten. Es handelt sich somit um eine Ergänzung der bereits geförderten Maßnahme.
Die weitere Maßnahme Sanierung / Anstrich Kirchturm ist als Anschlussmaßnahme zu den vorgenannten Sanierungsarbeiten zu werten.

Nach den Richtlinien der Stadt Burgau zur Förderung von Investitionen der örtlichen Vereine, Verbände, Organisationen (Vereine) und Kirchen (Zuschussrichtlinien) sind bei Erneuerungs- und Erhaltungsmaßnahmen grundsätzlich nur Generalinstandsetzungen förderfähig. Diese ist anzunehmen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten mindestens die Hälfte der vergleichbaren Kosten eines Neubaus betragen (Nr. 8.1 Zuschussrichtlinien). Aufwendungen für Sanierung und laufende Instandsetzung sind nicht zuwendungsfähig (Nr. 8.3 Buchst. h Zuschussrichtlinien).
Die Anträge sind bis zum 30.09. einzureichen, um im kommenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden zu können (Nr. 7.2 Zuschussrichtlinien). Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden (Nr. 7.3 Zuschussrichtlinien).

Bei Zuschussanträgen von Kirchen gelten die Bestimmungen der Zuschussrichtlinien (Nr. 1 bis Nr. 16 der Zuschussrichtlinien) analog. In begründeten Fällen sind Abweichungen von diesen Bestimmungen möglich. Bei Sanierungen und Restaurierungen von Kirchengebäuden wird im Einzelfall entschieden (Nr. 17 Zuschussrichtlinien).

Nach Nr. 9 der Zuschussrichtlinien beträgt die Zuschusshöhe in der Regel bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Kosten und somit

  • bei der Maßnahme Neueindeckung Sakristei / Neuanstrich Längsschiff                6.700,- €
  • bei der Maßnahme Sanierung / Anstrich des Kirchturms                                3.550,- €.

Aus Sicht der Verwaltung ist bei beiden Maßnahmen die Voraussetzung einer Generalinstandsetzung allerdings nicht gegeben. Zudem ist aufgrund des Zeitpunktes der Antragseinreichungen bei beiden Maßnahmen regulär eine Berücksichtigung erst im Haushaltsjahr 2025 möglich.
 
Da es sich um ein Kirchengebäude handelt, sind die Anträge allerdings nach Nr. 17 der Zuschussrichtlinien zu bewerten und deshalb Einzelfallentscheidungen zu treffen, ob für die Maßnahmen Zuschüsse gewährt werden sollen und in welchem Haushaltsjahr die Zuschüsse zu bewilligen sind.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt wies darauf hin, dass der Zuschuss nach den Richtlinien nicht gegeben werden dürfte.

Dieser Auffassung stimmt Herr Stadtrat Florian Bruckmann zu.

Herr Stadtrat Ralf Stambusch sagte, dass das kirchliche Haushaltsrecht bei Investitionen für die örtlichen Kirchengemeinden oft nicht einfach sei und deshalb die Ausnahmeregelung schon gerechtfertigt ist.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt bat darum, die Zuschussrichtlinien grundsätzlich neu zu betrachten.

Beschluss 1

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, der Katholischen Filialkirchenstiftung „Mariä Opferung“ Großanhausen für Sanierung und Neueindeckung Sakristei und Neuanstrich Längsschiff der Katholischen Filialkirche „Mariä Opferung“ Großanhausen einen Zuschuss in Höhe von 6.700,- € zu gewähren und die Mittel im Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, der Katholischen Filialkirchenstiftung „Mariä Opferung“ Großanhausen für die Sanierung und den Anstrich des Kirchturms der Katholischen Filialkirche „Mariä Opferung“ Großanhausen einen Zuschuss in Höhe von 3.550,- € zu gewähren und die Mittel im Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2024 09:42 Uhr