Bauantrag zum Neubau eines 9-Familienhauses mit 3 Carports und 6 Stellplätzen in der Bleichstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 163 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 09.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.07.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines 9-Familienhauses mit 3 Carports und 6 Stellplätzen in der Bleichstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 163 der Gemarkung Burgau.

Der Bauherr hat bereits im Februar u.a. zur Abklärung der Genehmigungsfähigkeit eine Bauvoranfrage zum Neubau eines 8-Familienhauses mit 3 Carports und 6 Stellplätzen eingereicht. Der Bauausschuss hat hierüber in seiner Sitzung vom 06.02.2024 (Beratungsgegenstand Nr. 4) beraten und das gemeindliche Einvernehmen mit den darin angefragten Befreiungen in Aussicht gestellt. 

Das geplante Projekt befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Untere Altstadt“ sowie im festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Nach § 145 BauGB bedürfen hier Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau. 

Der nunmehr vorgelegte Bauantrag berücksichtigt den der Stadt Burgau für einen Erwerb in Aussicht gestellten Grundstücksstreifen von ca. 1,5 m entlang des Bahnhofsweges. Zusätzlich zur Bauvoranfrage wird eine weitere Wohnung im Dachgeschoss/Dachspitz beantragt.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. Anhand der Antragsunterlagen werden 9 Stellplätze auf dem Baugrundstück vorgesehen. Soweit die Zufahrt zu den Stellplätzen über das benachbarte Grundstück erfolgt, wäre die Zufahrt dinglich zu sichern. Dies wurde so auch im Rahmen der Beratung der Voranfrage beschlossen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines 9-Familienhauses mit 3 Carports und 6 Stellplätzen in der Bleichstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 163 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan „Untere Altstadt“ sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. Sollte die Zufahrt zu den Stellplätzen über das benachbarte Grundstück erfolgen, ist diese dinglich zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.07.2024 15:54 Uhr