Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Burgau zum 01.01.2025 (Hebesatzsatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  1224. Sitzung des Stadtrates, 17.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 1224. Sitzung des Stadtrates 17.12.2024 ö beschließend 2.2

Sachverhalt Protokoll

Die Stadt Burgau hat aufgrund des neuen Bayerischen Grundsteuergesetz im Rahmen einer Hebesatzsatzung die neuen Hebesätze für die Realsteuern festzulegen. Eine Anpassung erfolgt bei den Hebesätzen der Grundsteuer A und B. Der im Satzungsentwurf ebenfalls enthaltene Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert.

Ein Entwurf der Hebesatzsatzung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die beigefügte Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze der Stadt Burgau (Hebesatzsatzung) mit den unter Nr. 2.1. beschlossenen Hebesätzen für die Grundsteuer A in Höhe von 400% und Grundsteuer B in Höhe von 280%. Der Hebesatz für die Gewerbesteuer bleibt unverändert bei 330 %.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

Datenstand vom 17.01.2025 12:37 Uhr