Die Verwaltung für die Kindertageseinrichtung „Heilig Kreuz“ der Stadtpfarrkirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ erfolgt durch das Kita-Zentrum „St. Simpert“, Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts.
Das Kita-Zentrum „St. Simpert“ hat der Stadt Burgau den Haushaltsplan 2025 zur Genehmigung vorgelegt. Hieraus ergibt sich ein vorläufiges Defizit in Höhe von 125.090,00 Euro. Die Stadt Burgau hat hiervon lt. Defizitvereinbarung 85% zu tragen, dies entspricht einer Summe in Höhe 106.326,50 Euro.
Die Begleichung des Defizits soll in vierteljährlichen Raten in Höhe von jeweils 26.581,63 Euro erfolgen.
Das von der Stadt Burgau zutragende Defizit der vergangenen Jahre betrug lt. Haushaltsplanung:
HHJahr
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Defizit
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Einnahmen lt. HH
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Ausgaben lt. HH
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2024
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84.388,00 €
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941.650,00 €
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1.040.930,00 €
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2023
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51.030,00 €
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879.100,00 €
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930.130,00 €
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2022
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101.706,75 €
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764.100,00 €
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883.755,00 €
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Das Gesamtvolumen des Haushalts steigt gegenüber dem Vorjahr um +660.460,00 Euro auf nunmehr 1.701.390,00 Euro. Ein wesentlicher Faktor für die Steigerung ist die Tatsache, dass die Einrichtung nach Erweiterung nun zusätzliche Gruppen hat und eine Tarifsteigerung von 3 % einberechnet wurde (= Steigerung der Ausgaben im Bereich „Löhne und Gehälter“ um +639.450,00 €).
Informativ wird darauf hingewiesen, dass sich die Personalkosten für die Küchenkräfte für das Jahr 2025 auf ca. 45.000 € brutto belaufen und über die Erlöse Essen- und Getränkegeld refinanziert werden. Die Kosten der Küchenkräfte laufen somit nicht in das Defizit.
Die Elternbeiträge befinden sich auf dem Niveau der Elternbeiträge, welche die Stadt Burgau für ihre städtischen Kindertageseinrichtungen erhebt.
Das Kita-Zentrum regt an, die Elternbeitragseinnahmen grundsätzlich zu erhöhen. Die städt. Gebühren wurden zuletzt zum 01.09.2024 erhöht.
Auf die Frage von Herrn Stadtrat Harald Stöckle im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss, ob die tariflichen Strukturen und Eingruppierungen bei der Kindertagesstätte „Heilig Kreuz“ ein Problem seien, sagte Herr Hauptamtsleiter Wolfgang Buckel, dass der Tarifvertrag ABD dem TVöD sehr ähnlich ist. Eine Überprüfung der Eingruppierungen hat keine Auffälligkeiten ergeben.