Haushalt 2025 Vorberatung


Daten angezeigt aus Sitzung:  0425. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses, 07.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 07.04.2025 ö vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Stadtrates 29.04.2025 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Entwurf des Haushaltsplanes der Stadt Burgau für das Haushaltsjahr 2025 wurde von der Verwaltung erstellt. Zu Übersichtszwecken sind die Haushaltsdaten in einem Rahmenblatt dargestellt. Die investive Tätigkeit im Haushaltsjahr 2025 und im Finanzplanungszeitraum ist im Investitionsprogramm dargestellt. Die Investitionen wurden bereits mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen. Die dort erarbeiteten Änderungen sind in das Investitionsprogramm eingearbeitet worden. Die einzelnen Ausgabeansätze sind den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes zu entnehmen. Die Finanzplanung ist aus der Übersicht „Einnahmen und Ausgaben nach Arten“ ersichtlich.


  1. Rückblick Haushaltsjahr 2024

Das abgelaufene Haushaltsjahr 2024 war geprägt durch eine rückläufige Wirtschaftslage aufgrund zahlreicher wirtschaftlicher und politischer Unsicherheiten. Eine weitere Belastung stellte das Hochwasserereignis im Juni 2024 dar, dass zu nicht geplanten Ausgaben im Haushalt der Stadt geführt hat. Obwohl die ökonomischen Prozesse auch an der Burgauer Wirtschaft nicht spurlos vorübergingen, zeigte sich die Einnahmenseite relativ stabil. Von den Burgauer Unternehmen konnte zwar nicht mehr eine so hohe Gewerbesteuer wie 2023 vereinnahmt werden, dennoch war die örtliche Wirtschaftslage recht stabil, so dass die Gewerbesteuer mit 13,9 Mio. € ein immer noch sehr gutes Ergebnis erbrachte und der Haushaltsansatz von 11,0  Mio. € deutlich übertroffen wurde. Die hierdurch möglich gewordene höhere Zuführung an den Vermögenshaushalt erleichterten die Finanzierung des Vermögenshaushaltes, allerdings erforderten die investiven Maßnahmen, insbesondere im Grunderwerb, zur Finanzierung die Ausschöpfung der Rücklagenentnahme.

Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftete, gerade aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen, einen höheren Überschuss als geplant und steigert die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf ca. 3,7 Mio. €.

Im Vermögenshaushalt wurde deutlich weniger ausgegeben als veranschlagt, da verschiedene investive Maßnahmen zeitlich nicht im vollen Umfang umgesetzt werden konnten bzw. nicht begonnen wurden und in die Folgejahre verschoben werden mussten. Von den geplanten Ausgaben von 23,2 Mio. € wurden letztendlich ca. 13,9 Mio. € tatsächlich ausgegeben. Dennoch handelt es sich um eine sehr hohe Investitionstätigkeit, zu deren Finanzierung Rücklagenmittel in Anspruch genommen werden mussten.

Das vorläufige Ergebnis für das Haushaltsjahr 2024 weist insgesamt einen Fehlbetrag von ca. 6,2 Mio. € auf, welcher durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen wird. Dadurch steht dieses und die kommenden Jahre aus der Rücklage nur noch der jeweils veranschlagte Betrag für das nun begonnene Hochwasserschutzprojekt Burgau zur Verfügung.


2. Verwaltungshaushalt 2025

2.1 Ergebnis des Verwaltungshaushalts
                                                                                                       
Geplante Einnahmen         34.912.170 €
Geplante Ausgaben (ohne die Zuführung)        33.075.670 €
Differenz / Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt        1.836.500 €

Die Leistungsfähigkeit der Stadt zeigt sich in einer möglichst hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr 2024 ist hier ein Rückgang zu verzeichnen (- 563.440 €). Die Einnahmen wurden hierbei möglichst genau kalkuliert, nur bei der Gewerbesteuer muss zu einer Schätzung gegriffen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre und der aktuell vorliegenden Zahlen wird, wie im letzten Jahr, hier mit 11,0 Mio. € kalkuliert. Trotz höherer Einnahmen fallen die Ausgabensteigerungen höher aus, was letztendlich eine niedrigere Zuführung zur Folge hat.


2.1.1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen ergeben sich folgende Einnahmen:
  • Gewerbesteuer:        11.000.000 €        + / - 0 €
  • Beteiligung an der Einkommenssteuer:        7.500.000 €        + 500.000 €
  • Sonstige Steuereinnahmen:        3.980.000 €        + 360.000 €
(USt.-Anteil, Grund- u. Hundesteuer, Landeszuweisungen)        __________
Insgesamt:        22.480.000 €        + 860.000 €

Die weiteren Einnahmen sind:
  • Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb:        10.235.170 €        + 986.740 €
  • Sonstige Finanzeinnahmen:        2.197.000 €        + 26.000 €
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Gesamtsteigerung gegenüber 2024:        + 1.872.640 €


2.1.2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Personalausgaben:        8.842.260 €        + 676.230 €
Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand, kalk. Kosten:        10.188.810 €        + 700.270 €
Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen):        2.302.600 €        - 2.420 €

Sonstige Finanzausgaben, davon:
  • Kreisumlage:        10.420.000 €        + 994.000 €
  •        Gewerbesteuerumlage:        1.200.000 €        + / - 0 €
  • Zuführung zum Vermögenshaushalt:        1.836.500 €        - 563.440 €
  • Sonst. Ausgaben (Zinsen, Deckungsreserve):        122.000 €        + 68.000 €
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Gesamtsteigerung gegenüber 2024:                + 1.872.640 €


Die Zahlen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes spiegeln das Bemühen aller Beteiligten um realitätsnahe Ansätze wieder. Preis- und Lohnsteigerungen sind nach den vorliegenden Prognosen eingearbeitet. Die hohe Personalkostensteigerung sind zum einen auf die Forderungen in der aktuellen Tarifrunde zurückzuführen, zum anderen sind Stellenmehrungen in den Haushaltplan eingearbeitet worden. Neben Stellenanpassungen in der Verwaltung (u.a. Bauverwaltung) sind, wie in den Vorjahren, Stellenmehrungen im Kita-Bereich zu verzeichnen. Hier spielt auch die vorgesehene Inbetriebnahme einer weiteren städtischen Kindertagesstätte eine Rolle. Im Gegensatz zum Vorjahr ist dieses Jahr mit deutlich höheren Ausgaben im sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand zu rechnen. Während letztes Jahr noch Preissteigerungen durch sinkende Energiekosten aufgefangen werden konnten, ist dies dieses Jahr nicht möglich. Kostensteigerungen sind in allen Bereichen zu verzeichnen. Insbesondere im Bereich der Kanalunterhaltsmaßnahmen musste ein deutlich höherer Ausgabeansatz gewählt werden. Bei den Umlagen verbleibt der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage auf dem Vorjahresniveau, allerdings steigt die Kreisumlage dieses Jahr deutlich an und erreicht einen neuen Höchststand. Die Kreisumlage stellt im Verwaltungshaushalt die größte Einzelausgabeposition dar. Kreisumlage und Personalausgaben machen zusammen über die Hälfte des Ausgabevolumens des Verwaltungshaushaltes aus.

Auf der Einnahmenseite können bei allen Einnahmearten mit Steigerungen gerechnet werden. Positiv wirken sich hier die neuen Grundsteuerhebesätze aus, welche aufgrund der Grundsteuerreform neu festgelegt worden sind. Hier kann mit Mehreinnahmen von ca. 350.000 € kalkuliert werden. Trotz dieser Steigerungen ist der Zuwachs bei den Ausgaben höher, wodurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf 1.836.500 € sinkt.


2.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel: 
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 10 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes zu erwirtschaften.

Operatives Ziel 2025:
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 2,5 Mio. € - 3,5 Mio € zu erreichen.

Diese Ziele werden planungsmäßig 2025 nicht erreicht. Aufgrund der derzeit schwierigen wirtschaftlichen Lage kann noch eine ordentliche Zuführung erreicht werden. Dennoch muss auch in den kommenden Jahren auf die Zuführung ein besonderes Augenmerk gelegt werden, um die Finanzstabilität nicht zu gefährden und das langfristige Ziel mittelfristig zu erreichen. Das operative Ziel für 2025 kann dagegen erreicht werden, wenn in der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung alle Beteiligten um Einsparungen bemüht sind.



  1. Vermögenshaushalt 2025

3.1 Ergebnis des Vermögenshaushaltes

Geplante Einnahmen (ohne Einnahme aus Krediten):         11.051.500 €
Geplante Ausgaben:        19.757.600 €
Differenz / ungedeckter Bedarf (= Kreditaufnahme):        - 8.706.100 €


3.1.1 Einnahmen des Vermögenshaushaltes (ohne Kredite)

An Eigenmitteln können generiert werden:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt:        1.836.500 €        - 563.440 €
Entnahme aus Rücklage:        850.000 €        - 4.650.000 €
Veräußerung von Anlagevermögen:        2.660.000 €        + 440.000 €
Beiträge und ähnliche Entgelte:        1.914.000 €        + 490.000 €
Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen:        3.719.000 €        + 901.000 €
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Gesamtveränderung gegenüber 2024:                - 3.469.350 €

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2024 sinken die generierbaren Eigenmittel im Vermögenshaushalt deutlich. Dies ist allerdings allein der Rücklage geschuldet. Nachdem im Vorjahr eine hohe Rücklagenentnahme erforderlich war, kann zukünftig nur noch auf die für den Hochwasserschutz vorgesehenen Mittel aus der Rücklage entnommen werden. Dies entspricht der Vorgabe des Stadtrates mit der Folge, dass für die weiteren investiven Ausgaben ein Rückgriff auf die Rücklage nicht merh erfolgt. Somit sinkt der Ansatz bei der Rücklagenentnahme von 5.500.000 € in 2024 auf nun 850.000 €. Zusammen mit der gesunkenen Zuführung an den Vermögenshaushalt erschwert dies die Bewirtschaftung des Vermögenshaushaltes. Bei den weiteren Eigenmitteln können dagegen Zuwächse erzielt werden. Bei der Veräußerung von Anlagevermögen ist insbesondere die Veräußerung von Baugrundstücken ein starker Einnahmefaktor. Dies macht sich mittelbar bei den Einnahmen im Beitragsbereich bemerkbar. Weiter werden bei den Zuweisungen und Zuschüssen für investive Maßnahmen der Stadt höhere Einnahmen erwartet.


3.1.2 Ausgaben des Vermögenshaushaltes


3.1.2.1 Investiver Bereich 

Im investiven Bereich (Einzelpläne 0 - 8) sind Ausgaben von 19.507.600 € eingeplant. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
  • Erwerb von Anlagevermögen:        9.701.100 €        - 5.098.200 €
  • Baumaßnahmen:        9.559.000 €        + 2.218.000 €
  • Zuschüsse für Investitionen:        247.500 €        - 803.950 €
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Veränderung zu 2024:                - 3.684.150 €


3.1.2.2 Allgemeine Finanzwirtschaft

Im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) sind folgende Ausgaben vorgesehen:
  • Tilgung von Krediten:        250.000 €        + 214.800 €
  • Zuführung an Rücklage:        0 €        +/- 0 € 
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Gesamtveränderung gegenüber 2024:                + 214.800 €

In den Vermögenshaushalt sind alle der Verwaltung bekannten und anstehenden Maßnahmen aufgenommen worden. Die einzelnen geplanten Maßnahmen sind dem Investitionsprogramm zu entnehmen. Finanzpolitisch wäre es grundsätzlich vorteilhaft, hier noch Ansätze zu kürzen oder zu verschieben. Dann könnte der ungedeckte Bedarf und damit die vorgesehene Darlehensaufnahme verringert werden.


3.1.3 Ungedeckter Bedarf (Darlehensaufnahme)

Der ungedeckte Bedarf (= Differenz Ausgaben / Einnahmen) beträgt                8.706.100 €.

Der hohe ungedeckte Bedarf begründet sich insbesondere dadurch, dass auch im Haushaltsjahr 2025 eine hohe investive Tätigkeit vorgesehen ist, deren Finanzbedarf rein durch Eigenmittel nicht gedeckt werden kann. Zwar fallen die Ausgaben für den Erwerb von Anlagevermögen niedriger aus als im Vorjahr, wofür vor allem weniger Ausgaben im Bereich des Grunderwerbes ausschlaggebend ist. Dennoch verbleiben die Ausgaben für Anlagevermögen weiter auf hohem Niveau. Die Ausgaben für Baumaßnahmen ziehen dagegen wieder an. Neben zahlreichen Maßnahmen, die aus dem Vorjahr fortgeführt werden, fallen hier neue Bauprojekte ins Gewicht. Die geplante investive Tätigkeit erreicht insgesamt zwar nicht mehr das Rekordniveau des Vorjahres, liegt mit ca. 19,8 Mio. € dennoch in einem äußerst hohen Bereich. Trotz Ausschöpfung der Einnahmequellen verbleibt eine sehr hohe Deckungslücke, die mit einer Darlehensaufnahme zu schließen ist. Nur bei konsequenter sparsamer Haushaltsführung ist eine Reduzierung des ungedeckten Bedarfes möglich.






3.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel:
Vermeidung bzw. Reduzierung von Darlehensaufnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Rücklage. 

Operatives Ziel 2025:
Deutliche Senkung des ungedeckten Bedarfes im Haushaltsvollzug, um die Darlehensaufnahme gering zu halten.

Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn:
  • im Vollzug des Verwaltungshaushaltes Ausgaben eingespart werden können und
  • im Steuerbereich die geplanten Einnahmen auch so fließen bzw. hier Mehreinnahmen erfolgen und dadurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt steigt;
  • Investitionen verschoben oder nur teilweise im Haushaltsjahr 2025 ausgeführt werden.


4. Finanzplanung und Rücklagenentwicklung

Die Folgejahre weisen einen Darlehensbedarf von 0,20 Mio. € (2026), 5,49 Mio. € (2027) sowie 6,94 Mio. € (2028) aus. Zuführungen an die Rücklage sind nicht mehr vorgesehen, da die Umsetzung des Hochwasserschutzprojektes begonnen hat. Rücklageentnahmen sind nur für diesen Zweck vorgesehen.

Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind in jedem Jahr hohe Investitionen vorgesehen, welche die künftigen Haushalte stark belasten. Die Einnahmeansätze der Planungsjahre 2026 bis 2028 wurden zwar bewusst vorsichtig gewählt, dennoch sollte die Verschuldung im Auge behalten und die Notwendigkeit von Investitionen in jedem Jahr geprüft werden.

Bezüglich der Vermögenshaushalte bleibt es schwierig, die künftigen Einnahmen und Ausgaben für die Investitionen detailliert zu schätzen.


5. Fazit

Der Haushalt 2025
  • erwirtschaftet trotz gestiegener Ausgaben im Verwaltungshaushalt durch erhöhte Einnahmen eine Zuführung an den Vermnögenshaushalt;
  • hat im Vermögenshaushalt geringere finanzielle Spielräume, da neben der niedrigeren Zuführung ein Rückgriff auf die Rücklage nur in geringem Maße und für die Hochwassersschutzmaßnahmen möglich ist;
  • beinhaltet wie in den vergangenen Jahren große Investitionen, obwohl das Ausgabenniveau insgesamt sinkt;
  • weist im Vermögenshaushalt einen ungedeckten Bedarf auf, zu dessen Schließung eine Darlehensaufnahme nötig wird. Sollten die Investitionen nicht alle umgesetzt und die Einnahmen gesteigert werden können, kann die geplante Darlehensaufnahme reduziert werden.

Herr Stadtrat Ralf Stambusch merkt an, dass er die Tilgungshöhe in der Finanzplanung als niedrig ansieht. In der Finanzplanung solle auch die Kreisumlage höher angesetzt werden, da er einen Rückgang für unwahrscheinlich hält. Das Gremium einigt sich, dass die Verwaltung diesen Ansatz überarbeitet und in der Finanzplanung auf 10.000.000,- € erhöht.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt äußert den Wunsch, dass beim Vergleich der Haushaltszahlen mit dem Vorjahr nicht auf den Vorjahresplanansatz sondern auf das Ergebnis Bezug genommen werden soll. Die Ergebnisse des Vorjahres sollen in den meisten Fällen vorliegen.

Herr Stadtrat Harald Stöckle bittet um Prüfung der Baumaßnahmen im Unterabschnitt 4610 „Jugendbistro“. Aus seiner Sicht fallen hier keine Kosten an, da hier die Stadt nicht Eigentümer ist und somit der Bauunterhalt beim Eigentümer liegt.
Weiter erklärt Herr Stöckle, dass beim Unterabschnitt 5701 „Hallenbad Nord“ der Ansatz für die Beteiligung der Stadt Burgau aus seiner Sicht zu niedrig sei. Herr Stöckle bittet den Zweckverband zu kontaktieren und abzufragen, ob hier aktuellere Zahlen vorliegen.

Des Weiteren führt Herr Stöckle aus, dass die von seiner Fraktion beantragte Pump-Track nicht im Investitionsprogramm enthalten sei und bittet um Aufnahme.
Auf die Frage zur Wärmeplanung erläutert Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, dass diese investitionsvorbereitend sei und deshalb im Vermögenshaushalt stehe.

Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt sind auf Grund des Umfangs den Gremiumsmitgliedern über kommsafe zur Verfügung gestellt worden.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau den Entwurf „mit den angesprochenen Anpassungen“ des Haushaltsplanes 2025 zur weiteren Beratung und Verabschiedung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2025 16:05 Uhr