Verkehrsrechtliche Angelegenheiten Beratung über ein Absolutes Halteverbot in der Stichstraße der Kochstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 04.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0225. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 04.02.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Eine Anwohnerin der Kochstraße bat um Überprüfung, ob in der Stichstraße der Kochstraße ein Absolutes Halteverbot angebracht werden kann.

Durch parkende Fahrzeuge in der Stichstraße ist ein Hindurchkommen insbesondere für Einsatzkräfte teilweise nicht mehr möglich.

Die Verwaltung sowie die Feuerwehr Burgau schlagen vor, zusätzlich die Zusatzschilder „Feuerwehranfahrtszone“ anzubringen.

Die Polizei Burgau wurde um Stellungnahme gebeten. Der Aufstellung eines Absoluten Halteverbotes sowie der Zusatzbeschilderung „Feuerwehranfahrtszone“ wird zugestimmt.

Den Sitzungsunterlagen lag der Antrag, die Stellungnahme der Polizei Burgau sowie ein Lageplan bei.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, dass in der Stichstraße der Kochstraße ein Absolutes Halteverbot mit Zusatzbeschilderung „Feuerwehranfahrtszone“ angeordnet werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2025 18:58 Uhr