Bauantrag von zum Um- und Anbau des bestehenden Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus in der St.-Ulrich-Straße 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2671/3 der Gemarkung Burgau


Daten angezeigt aus Sitzung:  0425. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 08.04.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0425. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 08.04.2025 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Um- und Anbau eines bestehenden Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus in der St.-Ulrich-Straße 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2671/3 der Gemarkung Burgau. 

Das vorgesehene Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Demnach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Das Bauvorhaben sieht westlich des bestehenden Wohnhauses einen neuen Anbau vor. Ferner sind beim Bestandsgebäude u.a. auf der Südseite als auch auf der Nordseite Dachgauben / Zwerchhäuser sowie der Austausch des Dachstuhls vorgesehen. Insgesamt sind mit dem Umbau 5 Wohneinheiten vorgesehen. 

Das Maß der baulichen Nutzung zeichnet sich u. a. durch die Größe der Grundflächen der baulichen Anlagen, der Grund- und Geschossflächenzahl, der Geschossigkeit oder Höhe der Anlage aus. Das geplante Bauvorhaben hat insgesamt eine Grundfläche von ca. 286 m² (Bestandsgebäude: 139 m² + Anbau: 147 m²). Der Anbau entspricht einer II-geschossigen Bebauung; die Umgebungsbebauung entspricht einer sog. IIa-Bebauung. Die Grundflächen der dortigen Wohngebäude liegen zwischen ca. 90 m² bis 240 m². Das Maß der baulichen Nutzung wird mit dem geplanten Gebäude überschritten.

Für die beantragten Wohneinheiten wären aufgrund der Wohnflächen 8 Stellplätze nachzuweisen. In den Antragsunterlagen sind insgesamt 10 Stellplätze auf dem Baugrundstück dargestellt. Davon sind 8 Stellplätze über nahe zu der gesamten Grundstückslänge direkt zur St.-Ulrich-Straße angeordnet. Zwei Stellplätze sind nördlich am Wohnhaus vorgesehen. Die St.-Ulrich-Straße hat eine Breite von ca. 5,8 m. Die Garagen- und Stellplatzverordnung schreibt in § 4 bei einer Stellplatzbreite von 2,4 m eine Fahrgassenbreite von 6,25 m vor. Das bedeutet, dass ein Ein- und Ausfahren aus den Parkplätzen nicht oder nur sehr schwer möglich ist, zumal in der St.-Ulrich-Straße Parken zulässig ist. In einem vergleichbaren Fall (Amalienstraße) wurde die Anordnung von Stellplätzen senkrecht zur Straße nicht genehmigt. 

Das geplante Bauvorhaben fügt sich aus Sicht der Verwaltung bauplanungsrechtlich unter Berücksichtigung der Bestandsbebauung in der St.-Ulrich-Straße nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Ferner sollte der Stellplatznachweis wegen den vorgenannten Punkten nicht zugestimmt werden. 

Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke berichtet von einem Gespräch mit dem Antragsteller bei dem dieser einer Umplanung und Reduzierung der Wohnungen zugestimmt hat.
Insoweit ist der heutige Antrag abzulehnen. Nach Vorlage eines neuen Antrags ist hierüber erneut zu beraten.

Beschluss

Der Bauausschuss erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Um- und Anbau eines bestehenden Einfamilienhauses zu einem Mehrfamilienhaus in der St.-Ulrich-Straße 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2671/3 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Dem vorgelegten Stellplatznachweis wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 2, Dagegen: 7

Datenstand vom 24.04.2025 11:36 Uhr