Datum: 23.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 22:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:36 Uhr bis 22:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Kommunales Energiemanagement Burgau
Information über den Aufbau eines Kommunalen Energiemanagements
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
vorberatend
|
1 |
Sachverhalt Protokoll
Bisher war das kommunale Energiemanagement an das Institut BFE aus Mühlhausen beauftragt. Es bestand darin, dass die jährlichen Abrechnungen für Energielieferungen kontrolliert, vertraglich überprüft und gegebenenfalls optimiert wurden. Das Institut BFE hat den bestehenden Vertrag gekündigt und ein Angebot für einen neuen Vertrag unterbreitet. Das neue Angebot beinhaltet die kaufmännische Beratung, Prüfung und Betreuung der Energie- und Wasserverbräuche und würde für die städtischen Liegenschaften jährlich ca. 19.000,- € inklusive Mehrwertsteuer kosten.
Aus Sicht der Verwaltung ist diese Art der Überwachung des Energieverbrauchs zu wenig aussagekräftig und bietet keine Grundlagen, effektiv und zeitnah auf Änderungen bei den Verbräuchen zu reagieren oder Einsparpotentiale zu erkennen. Es bezieht sich auch nur auf die kaufmännischen Aspekte. Anregungen zu technischen oder Nutzer bedingten Einsparmöglichkeiten sind bei den angebotenen Leistungen nicht zu erwarten.
Die Verwaltung schlägt deshalb die Einrichtung und den dauerhaften Betrieb eines kommunalen Energiemanagements für die wichtigsten Gebäude der Stadt Burgau vor. Die wesentlichen Bestandteile eines kommunalen Energiemanagements sind dabei das monatliche Erfassen und Analysieren der Verbräuche mit einer geeigneten Software, die Optimierung der vorhandenen Anlagentechnik und die Information und Motivation der Gebäudenutzer. Durch die kontinuierliche Erfassung können energiesparende Sanierungs- und Investitionsmaßnahmen generiert werden. Für die Einrichtung des Energiemanagements ist entsprechendes Fachwissen erforderlich, das extern zu beauftragen wäre. Für Aufbau und Betreuung über einen Zeitraum von 3 Jahren ist mit Kosten in Höhe von bis zu ca. 150.000,- € zu rechnen.
Vom Freistaat Bayern gibt es die Möglichkeit, diese Kosten mit 50 % zu fördern. Mit dieser Förderung würde sich der jährliche Aufwand für das Energiemanagement auf maximal 25.000,- € belaufen.
Soweit dem Aufbau des beschriebenen Energiemanagements zugestimmt wird, würde die Verwaltung eine Förderung beantragen, nach deren Bewilligung entsprechende Honorarangebote für diese Dienstleistung einholen und dem Stadtrat eine Vergabe vorschlagen.
Herr Felix Geyer von der Firma EZA (Energie- und Umweltzentrum Allgäu) war zu diesem Tagesordnungspunkt zugegen und erläuterte Aufbau und Vorgehensweise eines kommunalen Energiemanagements. Die Präsentation liegt der Sitzungsniederschrift bei. Anhand von Referenzobjekten zeigte er Einsparmöglichkeiten und Maßnahmen zum Klimaschutz auf. Die in der Diskussion gestellten Fragen wurden von ihm beantwortet.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt die Einrichtung und beabsichtigt den dauerhaften Betrieb eines kommunalen Energiemanagements. Die Verwaltung wird beauftragt, den erforderlichen Förderantrag zu stellen. Nach Mittelbewilligung und Angebotseinholung für die erforderlichen Dienstleistungen soll eine Vergabe im Stadtrat erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bauantrag zur Errichtung eines Carports in der Ritastraße 4 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547 der Gemarkung Burgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zur Errichtung eines Carports in der Ritastraße 4 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Frauenbreite“ und „Frauenbreite – 1. Änderung“ und entspricht in folgendem Punkt nicht dessen Festsetzungen:
Gestaltung Garagen
Nach § 6.8 sind die Garagen und Nebengebäude u. a. hinter der vorderen Baugrenze zu errichten. Diese können mit einem Flachdach oder mit einem Satteldach versehen werden. Garagen müssen zur öffentlichen Verkehrsfläche einen Stauraum von 5 m einhalten.
Der geplante Carport ist zur Unterstellung eines Wohnmobils vorgesehen. Er ist mit einem flachgeneigten Dach im südlichen Teil des Baugrundstücks vorgesehen. Der Bebauungsplan sieht entlang der Ritastraße eine Baugrenze mit einer Breite von 5 m vor. Das geplante Vorhaben soll teilweise außerhalb der Baugrenze mit einem Abstand von mindestens 2 m bis maximal 4,10 m zur Ritastraße hin errichtet werden.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Errichtung eines Carports in der Ritastraße 4 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547 der Gemarkung Burgau mit den dafür erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bauantrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle im Außenbereich auf dem Grundstück "Kammelmahd", Nähe Nußlacherhof 2, Fl.Nr. 387/3 der Gemarkung Großanhausen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle im Außenbereich auf dem Grundstück „Kammelmahd“, Nähe Nußlacherhof 2, Fl.Nr. 387/3 der Gemarkung Großanhausen.
Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich und richtet sich deshalb nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind im Außenbereich Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, eine ausreichende Erschließung gesichert ist und eine sog. Privilegierung vorliegt.
Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Der Begriff der Landwirtschaft ist in § 201 BauGB definiert; darunter fallen u. a. der Ackerbau, die Wiesen- und Weidewirtschaft einschließlich Tierhaltung.
Von einer landwirtschaftlichen Privilegierung kann aus Sicht der Verwaltung ausgegangen werden, da das geplante Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Die für das Vorhaben erforderliche Erschließung ist gesichert. Öffentliche Belange stehen nicht entgegen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau einer landwirtschaftlichen Mehrzweckhalle im Außenbereich auf dem Grundstück „Kammelmahd“, Nähe Nußlacherhof 2, Fl.Nr. 387/3 der Gemarkung Großanhausen, das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bauantrag zum Neubau einer Überdachung auf dem Grundstück „An der Römerstraße 11“, Fl.Nr. 3514/2 der Gemarkung Burgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau einer Überdachung auf dem Grundstück „An der Römerstraße 11“, Fl.Nr. 3514/2 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Unterknöringen I“.
Das geplante Vorhaben sieht eine offene Überdachung zwischen den bestehenden Betriebsgebäuden vor. Es handelt es sich hierbei um einen Sonderbau nach der BayBO.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau einer Überdachung auf dem Grundstück „An der Römerstraße 11“, Fl.Nr. 3514/2 der Gemarkung Burgau, das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Bauantrag zum Umbau des Spielsalons in der Haldenwanger Straße 33 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4511/1 der Gemarkung Burgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Umbau des Spielsalons in der Haldenwanger Straße 33 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4511/1 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Nord-West“. Es befindet sich im Bereich des „Gewerbegebietes 1“. Demnach sind Spielsalons als sog. Vergnügungsstätten ausnahmsweise zulässig.
Das geplante Vorhaben sieht den Umbau und eine Erweiterung des dort bestehenden Spielsalons um einen weiteren Raum vor. Dieser wurde bislang als Lagerraum (9,80 m²) genutzt.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Umbau des Spielsalons in der Haldenwanger Straße 33 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4511/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
6. Bauantrag zum Anbau eines Büros mit Außentreppe auf dem Grundstück "An der Römerstraße 13a", Fl.Nr. 3578/1 der Gemarkung Burgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0623. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.07.2023
|
ö
|
|
1 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Anbau eines Büros mit Außentreppe auf dem Grundstück „An der Römerstraße 13a“, Fl.Nr. 3578/1 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Unterknöringen I“ und entspricht in folgendem Punkt nicht dessen Festsetzungen:
Baugrenze
Der Bebauungsplan sieht parallel zur Erschließungsstraße „An der Römerstraße“ eine 3 m breite Baugrenze vor. Mit dem geplanten Bauvorhaben wird die Baugrenze im dortigen Kurvenbereich nahezu komplett überbaut. Der geplante Anbau steht an sich auf Stützen. Unter dem Anbau sind zwei Stellplätze vorgesehen.
Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden bislang keine derartigen Befreiungen von der Baugrenze im Kurvenbereich bzw. in einem solchem Umfang gewährt. Ferner liegt die Zufahrt zu den Stellplätzen unter dem Anbau ebenfalls im Kurvenbereich.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Anbau eines Büros mit Außentreppe auf dem Grundstück „An der Römerstraße 13a“, Fl.Nr. 3578/1 der Gemarkung Burgau, das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
7. Bauantrag zur Änderung des Geländeverlaufs und der Fassade, Erstellung eines Balkons und eines Fertigkamins am bestehenden Wohngebäude auf dem Grundstück "An der Römerstraße 4a", Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau
Sachstand zum Baugenehmigungsverfahren und nochmalige Beratung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr hat im Jahr 2020 für den Neubau einer Betriebsleiterwohnung eine Baugenehmigung erhalten. Das Wohngebäude wurde jedoch planabweichend errichtet.
Der Bauherr stellte daraufhin einen Antrag zur Änderung des Geländeverlaufs und der Fassade, Erstellung eines Balkons und eines Fertigkamins am bestehenden Wohngebäude auf dem Grundstück „An der Römerstraße 4a“, Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau.
Der Bauausschuss der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 14.02.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 3) hierüber beraten und das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen nicht erteilt.
Das Landratsamt Günzburg hat im Rahmen der weiteren Bearbeitung den Antrag geprüft. Mit Schreiben vom 11.04.2023 wurde der Bauherr u. a. darüber informiert, dass der gegenständliche Bauantrag nicht genehmigungsfähig ist. Ferner ist die Entscheidung der Stadt Burgau bauplanungsrechtlich nicht zu beanstanden. Deshalb wird seitens des Landratsamtes beabsichtigt, den Bauantrag abzulehnen und den Rückbau des Balkons und der Terrasse sowie die Anfüllung der Kellersüdseite anzuordnen.
Mit E-Mail vom 16.05.2023 beantragt der Bauherr eine erneute Beratung über dessen Antrag. Das Schreiben des Landratsamtes als auch die E-Mail des Bauherrn sind den Sitzungsunterlagen beigefügt.
Die Vorgehensweise des Antragstellers wurde von den Mitgliedern des Bauausschusses einheitlich kritisiert. Aufgrund der zwischenzeitlich erfolgten Grundstücksteilung sollte zwingend abgesichert werden, dass das erstellte Wohngebäude dem Gewerbebetrieb zugeordnet bleibt.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Änderung des Geländeverlaufs und der Fassade, Erstellung eines Balkons und eines Fertigkamins am bestehenden Wohngebäude auf dem Grundstück „An der Römerstraße 4a, Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau, das gemeindliche Einvernehmen unter der Bedingung, dass die Zugehörigkeit des Wohngebäudes als Betriebsleiterwohnung zum benachbarten Betrieb dauerhaft rechtlich gesichert wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Tekturantrag zum Einbau eines Frisörsalons im bestehenden Wohnhaus in der Tellerstraße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 340 der Gemarkung Burgau
Sachstand zum Baugenehmigungsverfahren und nochmalige Beratung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr hat im Januar 2021 einen Antrag zum Einbau eines Frisörsalons gestellt und hierfür im Juni 2021 eine Baugenehmigung erhalten. Im Rahmen einer Baukontrolle wurde jedoch festgestellt, dass der Anbau planabweichend erstellt wurde. Daraufhin wurde im Dezember 2021 ein Tekturantrag eingereicht.
Der Bauausschuss hat hierüber in seiner Sitzung vom 08.02.2022 (Beratungsgegenstand Nr. 4) beraten. Im Rahmen der Beratung wurde u. a. aufgrund der planabweichenden Bebauung sowie der fehlenden Nachbarzustimmung das gemeindliche Einvernehmen als auch die sanierungsrechtliche Genehmigung nicht erteilt.
Der Antrag wurde vom Landratsamt Günzburg daraufhin technisch und rechtlich geprüft. Im Ergebnis wurde das Vorhaben mit Schreiben vom 10.05.2022 als nicht genehmigungsfähig betrachtet. Bauordnungsrechtlich ist der Anbau u. a. abstandsflächenrelevant. Die im Süden geplante Erweiterung des Friseursalons direkt an der Grundstücksgrenze hält demnach die südlichen Abstandsflächen nicht ein. Eine Abweichung von den Abstandsflächen wurde damals nicht beantragt und kann auch nach Beantragung nicht in Aussicht gestellt werden.
Mit Schreiben vom 03.05.2023 teilt das Landratsamt Günzburg der Stadt Burgau nun u. a. mit, dass sich das Vorhaben bauplanungsrechtlich als zulässig erweist. Das gemeindliche Einvernehmen kann nach § 36 BauGB nur aus den sich aus §§ 31, 33, 34 und 35 BauGB ergebenden Gründen versagt werden kann.
Die Planunterlagen wurden insoweit nicht geändert. Die Grundrisse des geplanten Anbaus sowie des Friseursalons sind identisch geblieben. Es wurden lediglich ergänzende Bemerkungen zum Vorhaben in der Planzeichnung vorgenommen sowie ein Antrag auf Abweichung von den Abstandsflächen gestellt.
Zu den bauordnungsrechtlichen Belangen wird im neuerlichen Schreiben jedoch nichts mehr erwähnt. Da das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig ist, konnte bzw. kann das gemeindliche Einvernehmen nicht zu Recht versagt werden. Vielmehr besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung, sodass sich das Landratsamt Günzburg veranlasst sieht, das fehlende Einvernehmen zu ersetzen.
Unter Berücksichtigung der Rechtslage wird der Stadt Burgau nun Gelegenheit gegeben, die bisherige Entscheidung nochmals abzuändern oder zu der vorgesehenen Ersetzung des Einvernehmens eine Stellungnahme abzugeben.
Bauplanungsrechtlich wurde von den Mitgliedern des Bauausschusses die Zulässigkeit des Bauvorhabens gesehen. Diesbezüglich wurde dem ursprünglichen Bauantrag im Jahr 2021 auch das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Lediglich dem Tekturantrag zur abweichenden Bauweise wurde das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt.
Auf Unverständnis stieß die Vorgehensweise des Landratsamtes, das das Bauvorhaben im Jahr 2022 wegen fehlender Abstandsflächen als nicht genehmigungsfähig beurteilt hat und nunmehr mit aktuellem Schreiben das gemeindliche Einvernehmen ersetzen möchte.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Tekturantrag des Bauherrn zum Einbau eines Frisörsalons im bestehenden Wohnhaus in der Tellerstraße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 340 der Gemarkung Burgau unter Berücksichtigung der Mitteilung des Landratsamtes Günzburg das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 3, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
9. Bauleitplanung der Stadt Burgau
Vorberatung über den erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Siemensstraße - Betriebserweiterung Firma BSB Metallverformung“ in Burgau nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
vorberatend
|
9 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Stadtrates
|
27.06.2023
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt Protokoll
Im Jahr 2016 wurde für die damals vorgesehene Betriebserweiterung der Firma BSB Metallverformung GmbH + Co. Stanzwerk ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt. Der Stadtrat der Stadt Burgau hat am 26.01.2016 diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen.
Voraussetzung für die Rechtskraft bzw. den Abschluss war noch ein wasserrechtliches Verfahren, weil sich die Erweiterung teilräumlich im Überschwemmungsgebiet befindet. Dieses Verfahren wurde jedoch bis dato nicht durchgeführt und damit auch nicht abgeschlossen.
Seit 2016 sind die Planungen zum Hochwasserschutz (Rückhaltebecken) und zum Flurbereinigungsverfahren „Flurneuordnung Burgau II“ in diesem Bereich fortgeschritten. Die festgesetzten Kompensations- und Retentionsmaßnahmen (Naturschutz und Retentionsraum) können aufgrund geänderter Eigentumsverhältnisse nicht umgesetzt werden. Der letzte Stand des Bebauungsplanes entspricht einem auf den Satzungsbeschluss abgestimmten Planstand. Das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB ist abgeschlossen.
Geplant ist deshalb die Weiterführung bzw. der Abschluss des Bauleitplanverfahrens zur zukünftigen Unternehmenserweiterung. Im Vorfeld fand ein Besprechungstermin mit dem Landratsamt Günzburg, dem Wasserwirtschaftsamt und dem Amt für ländliche Entwicklung statt. Die Ausgleichsflächen und Retentions- / Kompensationsmaßnahmen sind anzupassen bzw. zu überarbeiten.
Das beauftragte Planungsbüro hat daher den vorhabenbezogenen Bebauungsplan angepasst. Den Sitzungsunterlagen wurde die Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, die Begründung mit Umweltbericht inklusive Anlagen und die Vorhaben- und Erschließungsplanung beigefügt.
Für die Kompensation des Ausgleichs (Naturschutz und Retentionsraumvolumen) ist eine Fläche von insgesamt ca. 9.141 m² erforderlich. Hierfür sollen die in unmittelbarer Nähe liegenden Grundstücke mit den Flurstücken Fl.Nrn. 4859 (Teilfläche mit ca. 4.683 m²), 4860 (Gesamtfläche mit ca. 2.931 m²) und 4861 (Teilfläche mit ca. 1.527 m²), jeweils Gemarkung Burgau, mit einer Fläche von ca. 9.141 m² herangezogen werden.
Der Bebauungsplan setzt dazu die naturschutzfachliche Ausgleichsfläche gleichzeitig auch als Fläche für den Retentionsraumvolumenausgleich fest. Mit den Maßnahmen wird der Ausgleich nachweislich erbracht.
Die konkrete Ausführung der Ausgleichsmaßnahme ist Gegenstand des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens.
Um das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren abzuschließen, ist die Billigung des Entwurfs sowie die erneute Beteiligung und Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.
Frau Stadträtin Eveline Kuhnert regte an, den Feldweg entlang des Erlenbaches als Verbindungsweg Richtung Jettingen-Scheppach vorzusehen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
- Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Siemensstraße – Betriebserweiterung BSB Metallverformung“ in der Fassung vom 26.01.2016 / 27.06.2023 (Datum: Stadtratssitzung) mit der Maßgabe, dass die beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung eingearbeitet werden.
Das erneute Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.
- Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Siemensstraße – Betriebserweiterung BSB Metallverformung“ in der Fassung vom 26.01.2016 / 27.06.2023 wird gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt Protokoll
Die verkehrsrechtlichen Angelegenheiten wurden unter den Tagesordnungspunkten 10.1 und 10.3 behandelt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10.1. Beratung über die Anbringung einer Zickzacklinie im Bereich "An der Dreifaltigkeit 3, 5, 7"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
10.1 |
Sachverhalt Protokoll
Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger bat um Überprüfung, ob in der Straße „An der Dreifaltigkeit“, Höhe Hausnummer 3, 5, 7, eine Zickzacklinie angebracht werden kann.
Durch parkende Fahrzeuge in der Straße „An der Dreifaltigkeit“ ist eine Ein- und Ausfahrt aus den jeweiligen Grundstücken nur schwer möglich.
Den Sitzungsunterlagen lag ein Lageplan bei.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, in der Straße „An der Dreifaltigkeit“, Höhe Hausnummer 3, 5, 7, eine Zickzacklinie anzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8
zum Seitenanfang
10.2. Beratung über die Aufstellung eines Verkehrsspiegels im Kreuzungsbereich "Raiffeisenstraße / Augsburger Straße"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
10.2 |
Sachverhalt Protokoll
Ein Anwohner der Raiffeisenstraße bat in der Bürgersprechstunde vom 02.02.2023 um Überprüfung, ob im Kreuzungsbereich der Raiffeisenstraße / Augsburger Straße ein Verkehrsspiegel angebracht werden könnte.
Durch parkende Fahrzeuge in der Parkbucht der Augsburger Straße ist das Abbiegen von der Raiffeisenstraße in die Augsburger Straße nur schwer möglich.
Den Sitzungsunterlagen lagen der Antrag sowie ein Lageplan bei.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, im Kreuzungsbereich der Raiffeisenstraße / Augsburger Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
10.3. Beratung über die Anordnung eines Halteverbots im Bereich "Im unteren Brühl 16"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
10.3 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellte einen Antrag zum Neubau einer Wohnanlage mit Tiefgarage auf dem Grundstück „Im unteren Brühl“, Fl.Nr. 4388/1 der Gemarkung Burgau. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 30.11.2021 das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Für den Brandschutznachweis benötigt der Bauherr nach Aussage des Kreisbrandrates für die Feuerwehrzufahrt auf der gesamten Grundstückslänge ein beidseitiges Absolutes Halteverbot.
Der Bauausschuss hat bereits in seiner vergangenen Sitzung am 25.04.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 11.4) hierüber beraten. Die Mitglieder vertraten dabei die Auffassung, dass vor einer abschließenden Beratung eine sachlich begründete Stellungnahme des Kreisbrandrates eingeholt werden sollte. Der Kreisbrandrat wurde daraufhin darüber informiert.
Mit Schreiben vom 14.05.2023 hat der Kreisbrandrat eine Stellungnahme zum angesprochenen Sachverhalt nachgereicht. Kurz zusammenfassend wird demnach zur Sicherstellung der Rettungswege und der Flächen für die Feuerwehr für das Bauvorhaben ein beidseitiges Halteverbot mit Zeichen 283 mit Zusatzzeichen Feuerwehr Anfahrtszone im Bereich „Im unteren Brühl, Hausnummer 9 - 15“ als unbedingt erforderlich erachtet.
Die komplette Stellungnahme des Kreisbrandrats lag den Sitzungsunterlagen bei.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, ein beidseitiges Halteverbot mit Zeichen 283 mit Zusatzzeichen Feuerwehr Anfahrtszone im Bereich „Im unteren Brühl, Hausnummer 9 - 15“ aufzustellen, sobald der Neubau der Wohnanlage fertiggestellt wurde.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Mittelschule Burgau - Brandschutzsanierung BA III
Vergabe der Innentüren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt Protokoll
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung am 09.05.2023 den Bauausschuss mit der Vergabe der Innentüren im Zuge der Brandschutzsanierung für die Mittelschule beauftragt.
Im Wege einer freihändigen Vergabe nach VOB/A wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Von zwei Firmen wurde ein Angebot abgegeben. Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt das beauftragte Ingenieurbüro Degen die Vergabe an den annehmbarsten Bieter, die Firma Leix aus Günzburg, zum Angebotspreis in Höhe von 225.148,00 € inklusive Mehrwertsteuer.
Die Angebotssumme des zweiten Bieters, der Firma Burghart aus Günzburg, beträgt 232.831,83 € (inklusive Mehrwertsteuer). Die Kostenschätzung lag bei ca. 300.000,00 € (inklusive Mehrwertsteuer).
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beauftragt die Firma Leix aus Günzburg mit der Lieferung und Montage von Innentüren an der Mittelschule Burgau zum Angebotspreis in Höhe von 225.148,00 € (inklusive Mehrwertsteuer).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
12. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 25.04.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt Protokoll
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 25.04.2023 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 25.04.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
23.05.2023
|
ö
|
informativ
|
13 |
Sachverhalt Protokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:
- Frau Stadträtin Eveline Kuhnert erkundigte sich, warum an der Brücke zur Seniorenwohnanlage in den letzten Wochen nicht gearbeitet wurde. Herr Stadtbaumeister Werner Mihatsch informierte, dass Arbeiten wegen des durch die Regenfälle bedingten hohen Wasserstandes der Mindel nicht möglich waren.
- Frau Stadträtin Eveline Kuhnert wies auf die nicht zufriedenstellende Radwegführung an der Baustelle in der Augsburger Straße hin. Sie schlug vor, die Radfahrer auf der verbleibenden Fahrspur durch die Baustelle fahren zu lassen. Dies würde nach Auskunft von Herrn Stadtbaumeister Werner Mihatsch zu erhöhten Schaltzeiten an der Ampel und somit zu größerem Rückstau an der Straße führen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 13.07.2023 17:08 Uhr