Datum: 13.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:30 Uhr bis 20:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushalt der Stadt Burgau 2023 Vorberatung
2 Verlängerung der Außenbewirtung (Sperrzeitverkürzung) Vorberatung
3 Beitritt der Marktgemeinde Wittislingen und der Stadt Donauwörth zum gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. Vorberatung
4 Beschaffung eines Dienstfahrzeugs für das Rathaus Vorberatung
5 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 24.04.2023
6 Verschiedenes

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1. Haushalt der Stadt Burgau 2023 Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.06.2023 ö vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 für die Stadt Burgau wurde den Mitgliedern des Stadtrates zugeleitet. Zu Übersichtszwecken sind die Haushaltsdaten in einem Rahmenblatt dargestellt. Die investive Tätigkeit im Haushaltsjahr 2023 und im Finanzplanungszeitraum ist im Investitionsprogramm dargestellt. Die Investitionen wurden bereits mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen. Die dort erarbeiteten Änderungen sind in das Investitionsprogramm eingearbeitet worden. Die einzelnen Ausgabeansätze sind den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes zu entnehmen. Die Finanzplanung ist aus der Übersicht „Einnahmen und Ausgaben nach Arten“ ersichtlich.


  1. Rückblick Haushaltsjahr 2022

Am Abschluss des Haushaltes 2022 wird gearbeitet. Das abgelaufene Haushaltsjahr 2022 war geprägt durch die Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes und die dadurch verursachten Unwägbarkeiten. Die Burgauer Wirtschaft zeigte sich hier allerdings recht stabil, so dass die Gewerbesteuer mit 13,6 Mio. € zwar nicht ganz das Vorjahres-Niveau erreicht hat, dennoch immer noch ein außerordentlich hohes Level beibehalten wurde und der Haushaltsansatz von 9,0 Mio. € deutlich übertroffen wurde. Die hierdurch möglich gewordene hohe Zuführung an den Vermögenshaushalt verbunden mit der Tatsache, dass die Ausgaben für investive Tätigkeiten im Vermögenshaushalt um fast 5 Mio. € geringer ausfielen als die ursprünglich angesetzten Ausgaben, führen letztendlich dazu, dass weder die vorgesehene Kreditaufnahme in Anspruch genommen, noch auf die ebenfalls geplante Rücklagenentnahme zurückgegriffen werden musste. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass sogar ein Betrag von ca. 0,5 Mio. € der Rücklage zugeführt werden kann.

Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet, gerade aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen, einen deutlich höheren Überschuss als geplant (1.702.815 €) und steigert die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf ca. 7,1 Mio. €.

Im Vermögenshaushalt wurde deutlich weniger ausgegeben als veranschlagt, da verschiedene investive Maßnahmen zeitlich nicht im vollen Umfang umgesetzt werden bzw. nicht begonnen wurden und in die Folgejahre verschoben werden mussten. Von den geplanten Ausgaben von 14,6 Mio. € wurden letztendlich nur ca. 9,8 Mio. € in Anspruch genommen.

Das vorläufige Ergebnis für das Haushaltsjahr 2022 weist insgesamt einen Überschuss von ca. 0,5 Mio. € auf, welcher der Rücklage zugeführt werden kann. Unter Berücksichtigung der Rückstellungen für die zukünftigen Investitionen im Hochwasserschutz, welche seit dem Jahr 2021 ausgesetzt ist und auch im Haushaltsjahr 2023 nochmals ausgesetzt werden muss, steht aus der Rücklage ein Betrag von 6,0 Mio. € zur Verfügung, der dem Haushalt 2023 zugeführt werden kann. In der Rücklage werden neben der Mindestrücklage (1 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten drei Jahre) die bisher für den Hochwasserschutz vorgesehenen Mittel in Höhe von 6,0 Mio. € belassen.


2. Verwaltungshaushalt 2023

2.1 Ergebnis des Verwaltungshaushalts
                                                                                                       
Geplante Einnahmen         29.880.430 €
Geplante Ausgaben (ohne die Zuführung)        29.517.325 €
Differenz / Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt        363.105 €

Die Leistungsfähigkeit der Stadt zeigt sich in einer möglichst hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 ist hier leider ein deutlicher Rückgang           (- 1.339.710 €) festzustellen. Die Einnahmen wurden hierbei möglichst genau kalkuliert, nur bei der Gewerbesteuer muss zu einer Schätzung gegriffen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre mit Ausnahme des Corona-Jahres 2021 und der aktuell vorliegenden Zahlen ist es gerechtfertigt, den Ansatz auf 9,5 Mio. € zu erhöhen. Planerisch ist darauf zu achten, dass auch in den kommenden Jahren wieder eine höhere Zuführung erwirtschaftet wird, um die Investitionskraft der Stadt Burgau nicht dauerhaft zu gefährden.


2.1.1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen ergeben sich folgende Einnahmen:
  • Gewerbesteuer:        9.500.000 €        + 500.000 €
  • Beteiligung an der Einkommenssteuer:        6.500.000 €        + 400.000 €
  • Sonstige Steuereinnahmen:        3.395.000 €        +110.000 €
(USt.-Anteil, Grund- u. Hundesteuer, Landeszuweisungen)        __________
Insgesamt:        19.395.000 €        + 1.010.000 €

Die weiteren Einnahmen sind:
  • Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb:        8.422.630 €        +1.529.980 €
  • Sonstige Finanzeinnahmen:        2.062.800 €        - 1.400 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtsteigerung gegenüber 2022:        + 2.538.580 €


2.1.2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Personalausgaben:        7.453.515 €        + 460.380 €
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand:        9.496.290 €        + 835.510 €
Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen):        2.261.020 €        +308.400 €

Sonstige Finanzausgaben, davon:
  • Kreisumlage:        9.292.000 €        + 2.276.000 €
  •        Gewerbesteuerumlage        950.000 €        +/- 0 €
  • Zuführung zum Vermögenshaushalt:        363.105 €        - 1.339.710 €
  • Sonst. Ausgaben (Zinsen, Deckungsreserve):        64.500 €        - 2.000 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtsteigerung gegenüber 2022:                + 2.538.580 €


Die Zahlen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes spiegeln das Bemühen aller Beteiligten um realitätsnahe Ansätze wider. Preis- und Lohnsteigerungen sind nach den vorliegenden Prognosen eingearbeitet. Diese schlagen deutlich bei den Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand zu Buche. Hier sind dieses Jahr insbesondere die Stromkosten zu nennen. Die Personalkostensteigerung ist auf Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen zurückzuführen. Ebenfalls sind die Inflationsausgleichszahlungen bei den Tarifbeschäftigten berücksichtigt. Auch steigen die Ausgaben für Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, die teilweise bei Neueinstellungen übernommen werden müssen. Deutlich höhere Ausgaben sind an den Landkreis über die Kreisumlage zu leisten. Die hohen Steuereinnahmen der vergangenen Jahren führen dazu, dass die Kreisumlage um ca 2,28 Mio. € steigt.

Auf der Einnahmenseite sind so gut wie bei allen Einnahmearten Steigerungen zu verzeichnen, insgesamt liegt der Einnahmezuwachs, insbesondere aufgrund der gestiegenen Energiekosten und der Kreisumlage, deutlich niedriger als der Zuwachs auf der Ausgabenseite, wodurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf nur noch 363.105 € sinkt. Dieses Niveau gilt es zu halten und möglichst noch etwas zu steigern, um möglichst eine Zuführung von 2,0 Mio. € regelmäßig zu erhalten.


2.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel: 
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 10 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes zu erwirtschaften.

Operatives Ziel 2023:
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1,0 Mio. € zu erreichen.

Diese Ziele werden planungsmäßig 2023 nicht erreicht. Die Zuführung liegt auf einem sehr niedrigen Niveau. In den kommenden Jahren muss hier ein besonderes Augemerk gelegt werden, um die Finanzstabilität nicht zu gerfährden und um das langfristige Ziel mittelfristig doch zu erreichen. Das operative Ziel für 2023 kann dagegen erreicht werden, wenn in der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung alle Beteiligten um Einsparungen bemüht sind.


  1. Vermögenshaushalt 2023

3.1 Ergebnis des Vermögenshaushaltes

Geplante Einnahmen (ohne Einnahme aus Krediten)         12.172.605 €
Geplante Ausgaben        - 20.341.000 €
Differenz / ungedeckter Bedarf (= Kreditaufnahme)        - 8.168.395 €


3.1.1 Einnahmen des Vermögenshaushaltes (ohne Kredite)

An Eigenmitteln können generiert werden:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt:        363.105 €        - 1.339.710 €
Entnahme aus Rücklage:        6.000.000 €        + 1.000.000 €
Veräußerung von Anlagevermögen:        1.458.000 €        + 42.000 €
Beiträge und ähnliche Entgelte:        1.124.500 €        + 346.500 €
Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen:        3.227.000 €        - 723.500 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtveränderung gegenüber 2022:                - 674.710  €

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 gehen die generierbaren Eigenmittel im Vermögenshaushalt zurück. Bei der Veräußerung von Anlagevermögen werden die Grundstücksveräußerungen, insbesondere bei den neuen Baugebieten in Limbach, die 2022 noch nicht verkauft werden konnten, erneut in Ansatz gebracht. Dies macht sich auch bei den Einnahmen im Beitragsbereich geltend. Insbesondere gestiegene Kosten führen über den Erschließungsbeitrag zu höheren Einnahmen. Da im letzten Jahr geförderte Bauprojekte abgeschlossen und mit der Förderstelle abgerechnet worden sind, sinken dieses Jahr die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen. Das gute Ergebnis des Haushaltsjahres 2022 ermöglicht zudem eine höhere Rücklagenentnahme als im Vorjahr.


3.1.2 Ausgaben des Vermögenshaushaltes


3.1.2.1 Investiver Bereich 

Im investiven Bereich (Einzelpläne 0 - 8) sind Ausgaben von 20.307.500 € eingeplant. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
  • Erwerb von Anlagevermögen        7.919.000 €        + 5.346.800 €
  • Baumaßnahmen        10.023.500 €        - 101.700 €
  • Zuschüsse für Investitionen        2.365.000 €        + 407.100 €
                       ────────
Veränderung zu 2022                + 5.652.200 €


3.1.2.2 Allgemeine Finanzwirtschaft

Im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) sind folgende Ausgaben vorgesehen:
  • Tilgung von Krediten        33.500 €        + 1.800 €
  • Zuführung an Rücklage        0 €        +/- 0 € 
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtveränderung gegenüber 2022                + 1.800 €

In den Vermögenshaushalt sind alle der Verwaltung bekannten und anstehenden Maßnahmen aufgenommen worden. Die einzelnen geplanten Maßnahmen sind dem Investitionsprogramm zu entnehmen. Finanzpolitisch wäre es grundsätzlich vorteilhaft, hier noch Ansätze zu kürzen oder zu verschieben. Dann könnte der ungedeckte Bedarf und damit die vorgesehene Darlehensaufnahme verringert werden.


3.1.3 Ungedeckter Bedarf (Darlehensaufnahme)

Der ungedeckte Bedarf (= Differenz Ausgaben / Einnahmen) beträgt                8.168.395 €.

Der hohe ungedeckte Bedarf begründet sich insbesondere durch massiv gestiegene Ausgaben für den Erwerb von Anlagevermögen. Für diese Steigerung ist in erster Linie der Grunderwerb verantwortlich. Die Ausgaben für Baumaßnahmen verbleiben dagegen auf Vorjahresniveau. Die geplante investive Tätigkeit erreicht mit 20,3 Mio. € ein Rekord-Niveau. Trotz hoher Rücklagenentnahme verbleibt – auch aufgrund einer niedrigen Zuführung – eine sehr hohe Deckungslücke, die mit einer Darlehensaufnahme zu schließen ist. Nur bei konsequenter sparsamer Haushaltsführung ist eine Reduzierung des ungedeckten Bedarfes möglich.


3.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel:
Vermeidung von Darlehensaufnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Rücklage, um Mittel für den Hochwasserschutz zur Verfügung zu stellen. 

Operatives Ziel 2023:
Deutliche Senkung des ungedeckten Bedarfes im Haushaltsvollzug, um die Darlehensaufnahme gering zu halten.

Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn:
  • im Vollzug des Verwaltungshaushaltes Ausgaben eingespart werden können und
  • im Steuerbereich die geplanten Einnahmen auch so fließen bzw. hier Mehreinnahmen erfolgen und dadurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt steigt;
  • Investitionen verschoben oder nur teilweise im Haushaltsjahr 2023 ausgeführt werden.


4. Finanzplanung und Rücklagenentwicklung

Die Folgejahre weisen einen Darlehensbedarf von 10,67 Mio. (2024), 14,29 Mio. € (2025) sowie 10,81 Mio. € (2025) aus. Hier ist zu berücksichtigen, dass in jedem dieser Jahre Zuführungen zur Rücklage für den Hochwasserschutz in Höhe von 1,50 Mio. € eingerechnet sind, so dass sich zum Ende des Planungszeitraumes (Haushaltsjahr 2026) mindestens 10,5 Mio. € in der Rücklage befinden sollten. Im aktuellen Haushaltsjahr 2023 wird die Zuführung für den Hochwasserschutz wie in den beiden Vorjahren ausgesetzt, um nicht eine noch höhere Darlehensaufnahme zu benötigen.

Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind in jedem Jahr hohe Investitionen vorgesehen, welche die künftigen Haushalte stark belasten. Die Einnahmeansätze der Planungsjahre 2024 bis 2026 wurden zwar bewusst vorsichtig gewählt, dennoch sollte die Verschuldung im Auge behalten und die Notwendigkeit von Investitionen in jedem Jahr geprüft werden.

Bezüglich der Vermögenshaushalte bleibt es schwierig, die künftigen Einnahmen und Ausgaben für die Investitionen detailliert zu schätzen.


5. Fazit

Der Haushalt 2023
  • ist im Verwaltungshaushalt durch die hohen Kosten für Energie und die stark gestiegene Kreisumlage belastet;
  • vermindert durch die niedrige Zuführung die finanziellen Spielräume im Vermögenshaushalt;
  • beinhaltet wie in den vergangenen Jahren große Investitionen, insbesondere im Bauwesen und Grunderwerb;
  • weist im Vermögenshaushalt einen ungedeckten Bedarf auf, zu dessen Schließung eine Darlehensaufnahme nötig wird. Sollten die Investitionen nicht alle umgesetzt und die Einnahmen gesteigert werden können, kann die geplante Darlehensaufnahme reduziert werden.


Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden auf Grund des Umfangs den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.


Nach der Vorstellung des Haushalts regte Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt an, eventuell den Ansatz bei der Gewerbesteuer zu erhöhen, um die Zuführung an den Vermögenshaushalt zu verbessern.

Auf Nachfrage von Herrn Stadtrat Dieter Endris erläuterte Herr Stadtkämmerer Tobias Menz, dass die vorgesehenen Kreditaufnahmen mit einem Zinssatz von 3,5 % kalkuliert worden sind.

Herr Stadtrat Ralf Stambusch bat darum, die Ausgaben im Verwaltungshaushalt insbesondere beim sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand für die nächsten Jahre genauer zu prüfen. Eventuell sollte dieser Bereich durch einen externen Prüfer begutachtet werden, um Sparpotenzial herauszuarbeiten.

Herr Stadtrat Florian Bruckmann forderte, aufgrund der Kostensteigerung bei den geplanten Ausgaben für den Hochwasserschutz zu versuchen, doch noch eine Deckelung zu erreichen.

Herr Stadtrat Dieter Endris empfahl, die für 2024 vorgesehene Planung einer PV-Anlage am Rathaus eventuell bereits dieses Jahr durchzuführen.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau den Entwurf des Haushaltsplanes 2023 zur weiteren Beratung und Verabschiedung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Verlängerung der Außenbewirtung (Sperrzeitverkürzung) Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.06.2023 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt Protokoll

Die Außenbewirtung ist i.d.R. nur bis 22 Uhr gestattet. Die immissionsschutzrechtliche Nachtruhe gilt von 22:00 – 07:00 Uhr.

Für die Jahre 2018 bis 2022 wurde jeweils eine Verkürzung der Sperrzeit beschlossen, um die Außenbewirtung im Juli und August bzw. bis zum Ende der Sommerferien von Sonntag bis Donnerstag bis 23:00 Uhr und am Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr zu gestatten.

In den vergangenen Jahren konnte keine auffällig steigende Zahl von Lärmbeschwerden vermerkt werden. Lediglich im Jahr 2022 vor Beschlussfassung über die Sperrzeitverkürzung ging ein Schreiben von Anwohnern der Stadtstraße ein, die Bedenken gegen die Sperrzeitverkürzung hatten. Ein entsprechender Beschluss über die verlängerte Außenbewirtung für 2022 wurde dennoch gefasst. 

Es ist darüber zu beraten und Beschluss zu fassen, ob diese Regelung ab 01.07.2023 bis 11.09.2023 (Ende der Sommerferien) wieder angewendet werden soll.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau, die Zeit für eine mögliche Außenbewirtung der Gastronomiebetriebe im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 11.09.2023 (Ende der Sommerferien) von Sonntag bis Donnerstag bis 23:00 Uhr und am Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr zu verlängern (entsprechende Verkürzung der Sperrzeit).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Beitritt der Marktgemeinde Wittislingen und der Stadt Donauwörth zum gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R. Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.06.2023 ö vorberatend 3
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt Protokoll

Der Verwaltungsrat des gKU hat in seiner Sitzung am 4.5.23 die Aufnahme der Marktgemeinde Wittislingen und der Stadt Donauwörth aufgrund vorhandener Kapazitäten beschlossen. 

Nach der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Beschlussfassung der 49 Trägerkommunen erforderlich.

Das Stammkapital würde sich von 535.000 € auf 569.000 € erhöhen.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau, dem Beitritt der Marktgemeinde Wittislingen und der Stadt Donauwörth zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 569.000,00 € (bisher 535.000,00 €) zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Beschaffung eines Dienstfahrzeugs für das Rathaus Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.06.2023 ö vorberatend 4
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt Protokoll

Im Jahr 2022 wurde ein neues Dienstfahrzeug für den weiteren Hausmeister für diverse Objekte (Rathaus, Archiv, Kindertageseinrichtungen, Grundschule Unterknöringen, ehem. Lehrerwohnung Unterknöringen, Obdachlosennotunterkunft, …) beschafft. Das neu erworbene E-Auto entsprach den Anforderungen dieser Hausmeistertätigkeiten. Im Gegenzug wurde das bisherige Dienstfahrzeug des Rathauses veräußert.

In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass der Smart als einzig verbliebenes Fahrzeug für die Verwaltung nicht ausreichend ist, um die anfallenden Außentermine zu bewältigen. Problematisch stellte sich insbesondere dar, dass das Fahrzeug oft zeitgleich benötigt wurde und bei weiteren Strecken oder längerem Bedarf auf Privat-Pkw’s zurückgegriffen werden musste. Fahrgemeinschaften mit mehr als 2 Personen sind mit den vorhandenen Fahrzeugen auch nicht möglich.

Da mit dem Fahrzeug gelegentlich auch weitere Strecken gefahren werden muss und die Lieferzeiten für E-Autos sehr lang sind, schlägt die Verwaltung die Beschaffung eines Fahrzeugs als Plug-in-Hybrid vor. Dabei kann ggf. auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein geeignetes Fahrzeug gefunden werden, das kurzfristig zur Verfügung steht.

In der anschließenden Diskussion wurde das Thema kontrovers diskutiert.

Frau Stadträtin Ramona Nahirni-Vogg kann, sollte die Beschaffung tatsächlich erforderlich sein, nur dem Erwerb eines reinen E-Fahrzeuges zustimmen. Dieser Ansicht schließt sich Herr Stadtrat Dieter Endris an.

Während Herr Stadtrat Ulrich Ruf wegen der Reichweitenvorteile einen Hybrid empfiehlt, raten Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt und Herr Stadtrat Florian Bruckmann dazu, kein Neufahrzeug, sondern einen Gebrauchtwagen zu kaufen.

Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger sieht keine Notwendigkeit für die Beschaffung eines weiteren Fahrzeugs.

Da sich im Gremium keine Mehrheit für die Empfehlung zum Erwerb eines E-Autos und auch zum Erwerb eines Plug-in-Hybrids fand, wurde folgender Beschluss gefasst: 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss überträgt die Entscheidung, ob die Verwaltung mit der Beschaffung eines Dienstfahrzeuges beauftragt wird, direkt an den Stadtrat. Eine Empfehlung wird nicht ausgesprochen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 24.04.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 24.04.2023 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 24.04.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.06.2023 ö informativ 6

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:

  1. Auf die Frage von Herrn Stadtrat Florian Bruckmann, wie Rettungsdienste über Baustellen in Burgau informiert werden, erläuterte der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, dass dies auf dem Verwaltungsweg erfolgt.

  1. Herr Stadtrat Ralf Stambusch bemängelte die Platzierung der Fußgängerampel in der Ulmer Straße.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.07.2023 17:11 Uhr