Datum: 27.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:45 Uhr bis 21:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushalt der Stadt Burgau 2023
2 Hochwasserschutz Burgau Weiteres Vorgehen
3 Bauleitplanung der Stadt Burgau Beratung über den erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Siemensstraße - Betriebserweiterung Firma BSB Metallverformung“ in Burgau nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB
4 Bauleitplanung der Gemeinde Haldenwang Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Gartenstraße - Konzenberg" nach § 4 Abs. 2 BauGB
5 Bauleitplanung Stadt Burgau Aufstellung eines Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Limbach" im Stadtteil Limbach Vergabe der Planungsleistungen
6 Regionalverband Donau Iller Informelle Anhörung zum Thema Windenergie
7 Gemeindegebietsänderung zwischen der Stadt Burgau und der Gemeinde Rettenbach im Zuge der Vermessung der Staatsstraße 2510 (ehemalige Bundesstraße 10)
8 Kanalsanierungskonzept im Stadtteil Limbach Vergabe der Sanierungsarbeiten
9 Grundschule Unterknöringen - Sanierung Heizungszentrale Heizungs-/ Sanitär-/ MSR-Technik Vergabe der Planungsleistungen
10 Mittelschule Burgau - Lüftungs- und Heizverteilersanierung - Gebäudeteil Turnhalle Heizungs-/ Lüftungs-/ Sanitär-/ MSR-Technik Vergabe der Planungsleistungen
11 Verlängerung der Außenbewirtung (Sperrzeitverkürzung)
12 Beitritt der Marktgemeinde Wittislingen und der Stadt Donauwörth zum gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R.
13 Beschaffung eines Dienstfahrzeugs für das Rathaus
14 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 09.05.2023
15 Verschiedenes

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1. Haushalt der Stadt Burgau 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.06.2023 ö vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 für die Stadt Burgau wurde den Mitgliedern des Stadtrates zugeleitet. Zu Übersichtszwecken sind die Haushaltsdaten in einem Rahmenblatt dargestellt. Die investive Tätigkeit im Haushaltsjahr 2023 und im Finanzplanungszeitraum ist im Investitionsprogramm dargestellt. Die einzelnen Ausgabeansätze sind den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes zu entnehmen. Die Finanzplanung ist aus der Übersicht „Einnahmen und Ausgaben nach Arten“ ersichtlich. Die in den Vorberatungen mit den Fraktionsvorsitzenden und im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vorgebrachten Änderungswünsche wurden in die Planvorlage eingearbeitet.

Der Haupt- Finanz- und Personalausschuss hat vorberatend die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Entwurf des Haushaltes der Stadt Burgau in der voliegenden Form zu beschließen.


1. Rückblick Haushaltsjahr 2022

Am Abschluss des Haushaltes 2022 wird gearbeitet. Das abgelaufene Haushaltsjahr 2022 war geprägt durch die Auswirkungen des Ukraine-Konfliktes und die dadurch verursachten Unwägbarkeiten. Die Burgauer Wirtschaft zeigte sich hier allerdings recht stabil, so dass die Gewerbesteuer mit 13,6 Mio. € zwar nicht ganz das Vorjahres-Niveau erreicht hat, dennoch immer noch ein außerordentlich hohes Level beibehalten wurde und der Haushaltsansatz von 9,0 Mio. € deutlich übertroffen wurde. Die hierdurch möglich gewordene hohe Zuführung an den Vermögenshaushalt verbunden mit der Tatsache, dass die Ausgaben für investive Tätigkeiten im Vermögenshaushalt um fast 5 Mio. € geringer ausfielen als die ursprünglich angesetzten Ausgaben, führen letztendlich dazu, dass weder die vorgesehene Kreditaufnahme in Anspruch genommen, noch auf die ebenfalls geplante Rücklagenentnahme zurückgegriffen werden musste. Nach derzeitigem Stand ist davon auszugehen, dass sogar ein Betrag von ca. 0,5 Mio. € der Rücklage zugeführt werden kann.

Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftet, gerade aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen, einen deutlich höheren Überschuss als geplant (1.702.815 €) und steigert die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf ca. 7,1 Mio. €.

Im Vermögenshaushalt wurde deutlich weniger ausgegeben als veranschlagt, da verschiedene investive Maßnahmen zeitlich nicht im vollen Umfang umgesetzt werden bzw. nicht begonnen wurden und in die Folgejahre verschoben werden mussten. Von den geplanten Ausgaben von 14,6 Mio. € wurden letztendlich nur ca. 9,8 Mio. € in Anspruch genommen.

Das vorläufige Ergebnis für das Haushaltsjahr 2022 weist insgesamt einen Überschuss von ca. 0,5 Mio. € auf, welcher der Rücklage zugeführt werden kann. Unter Berücksichtigung der Rückstellungen für die zukünftigen Investitionen im Hochwasserschutz, welche seit dem Jahr 2021 ausgesetzt ist und auch im Haushaltsjahr 2023 nochmals ausgesetzt werden muss, steht aus der Rücklage ein Betrag von 6,0 Mio. € zur Verfügung, der dem Haushalt 2023 zugeführt werden kann. In der Rücklage werden neben der Mindestrücklage (1 % der Ausgaben des Verwaltungshaushaltes der letzten drei Jahre) die bisher für den Hochwasserschutz vorgesehenen Mittel in Höhe von 6,0 Mio. € belassen.


2. Verwaltungshaushalt 2023

2.1 Ergebnis des Verwaltungshaushalts
                                                                                                       
Geplante Einnahmen         29.880.430 €
Geplante Ausgaben (ohne die Zuführung)        29.517.325 €
Differenz / Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt        363.105 €

Die Leistungsfähigkeit der Stadt zeigt sich in einer möglichst hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr 2022 ist hier leider ein deutlicher Rückgang           (- 1.339.710 €) festzustellen. Die Einnahmen wurden hierbei möglichst genau kalkuliert, nur bei der Gewerbesteuer muss zu einer Schätzung gegriffen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre mit Ausnahme des Corona-Jahres 2021 und der aktuell vorliegenden Zahlen ist es gerechtfertigt, den Ansatz auf 9,5 Mio. € zu erhöhen. Planerisch ist darauf zu achten, dass auch in den kommenden Jahren wieder eine höhere Zuführung erwirtschaftet wird, um die Investitionskraft der Stadt Burgau nicht dauerhaft zu gefährden.


2.1.1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen ergeben sich folgende Einnahmen:
  • Gewerbesteuer:        9.500.000 €        + 500.000 €
  • Beteiligung an der Einkommenssteuer:        6.500.000 €        + 400.000 €
  • Sonstige Steuereinnahmen:        3.395.000 €        +110.000 €
(USt.-Anteil, Grund- u. Hundesteuer, Landeszuweisungen)        __________
Insgesamt:        19.395.000 €        + 1.010.000 €

Die weiteren Einnahmen sind:
  • Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb:        8.422.630 €        +1.529.980 €
  • Sonstige Finanzeinnahmen:        2.062.800 €        - 1.400 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtsteigerung gegenüber 2022:        + 2.538.580 €


2.1.2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Personalausgaben:        7.453.515 €        + 460.380 €
Sächlicher Verwaltungs- und Betriebsaufwand:        9.496.290 €        + 835.510 €
Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen):        2.261.020 €        +308.400 €

Sonstige Finanzausgaben, davon:
  • Kreisumlage:        9.292.000 €        + 2.276.000 €
  •        Gewerbesteuerumlage        950.000 €        +/- 0 €
  • Zuführung zum Vermögenshaushalt:        363.105 €        - 1.339.710 €
  • Sonst. Ausgaben (Zinsen, Deckungsreserve):        64.500 €        - 2.000 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtsteigerung gegenüber 2022:                + 2.538.580 €


Die Zahlen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes spiegeln das Bemühen aller Beteiligten um realitätsnahe Ansätze wider. Preis- und Lohnsteigerungen sind nach den vorliegenden Prognosen eingearbeitet. Diese schlagen deutlich bei den Ausgaben für den sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand zu Buche. Hier sind dieses Jahr insbesondere die Stromkosten zu nennen. Die Personalkostensteigerung ist auf Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen zurückzuführen. Ebenfalls sind die Inflationsausgleichszahlungen bei den Tarifbeschäftigten berücksichtigt. Auch steigen die Ausgaben für Qualifizierungs- und Fortbildungsmaßnahmen, die teilweise bei Neueinstellungen übernommen werden müssen. Deutlich höhere Ausgaben sind an den Landkreis über die Kreisumlage zu leisten. Die hohen Steuereinnahmen der vergangenen Jahren führen dazu, dass die Kreisumlage um ca 2,28 Mio. € steigt.

Auf der Einnahmenseite sind so gut wie bei allen Einnahmearten Steigerungen zu verzeichnen, insgesamt liegt der Einnahmezuwachs, insbesondere aufgrund der gestiegenen Energiekosten und der Kreisumlage, deutlich niedriger als der Zuwachs auf der Ausgabenseite, wodurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf nur noch 363.105 € sinkt. Dieses Niveau gilt es zu halten und möglichst noch etwas zu steigern, um möglichst eine Zuführung von 2,0 Mio. € regelmäßig zu erhalten.


2.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel: 
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 10 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes zu erwirtschaften.

Operatives Ziel 2023:
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 1,0 Mio. € zu erreichen.

Diese Ziele werden planungsmäßig 2023 nicht erreicht. Die Zuführung liegt auf einem sehr niedrigen Niveau. In den kommenden Jahren muss hier ein besonderes Augemerk gelegt werden, um die Finanzstabilität nicht zu gerfährden und um das langfristige Ziel mittelfristig doch zu erreichen. Das operative Ziel für 2023 kann dagegen erreicht werden, wenn in der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung alle Beteiligten um Einsparungen bemüht sind.


  1. Vermögenshaushalt 2023

3.1 Ergebnis des Vermögenshaushaltes

Geplante Einnahmen (ohne Einnahme aus Krediten)         12.172.605 €
Geplante Ausgaben        - 20.341.000 €
Differenz / ungedeckter Bedarf (= Kreditaufnahme)        - 8.168.395 €


3.1.1 Einnahmen des Vermögenshaushaltes (ohne Kredite)

An Eigenmitteln können generiert werden:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt:        363.105 €        - 1.339.710 €
Entnahme aus Rücklage:        6.000.000 €        + 1.000.000 €
Veräußerung von Anlagevermögen:        1.458.000 €        + 42.000 €
Beiträge und ähnliche Entgelte:        1.124.500 €        + 346.500 €
Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen:        3.227.000 €        - 723.500 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtveränderung gegenüber 2022:                - 674.710  €

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 gehen die generierbaren Eigenmittel im Vermögenshaushalt zurück. Bei der Veräußerung von Anlagevermögen werden die Grundstücksveräußerungen, insbesondere bei den neuen Baugebieten in Limbach, die 2022 noch nicht verkauft werden konnten, erneut in Ansatz gebracht. Dies macht sich auch bei den Einnahmen im Beitragsbereich geltend. Insbesondere gestiegene Kosten führen über den Erschließungsbeitrag zu höheren Einnahmen. Da im letzten Jahr geförderte Bauprojekte abgeschlossen und mit der Förderstelle abgerechnet worden sind, sinken dieses Jahr die Einnahmen aus Zuweisungen und Zuschüssen für Investitionen. Das gute Ergebnis des Haushaltsjahres 2022 ermöglicht zudem eine höhere Rücklagenentnahme als im Vorjahr.


3.1.2 Ausgaben des Vermögenshaushaltes


3.1.2.1 Investiver Bereich 

Im investiven Bereich (Einzelpläne 0 - 8) sind Ausgaben von 20.307.500 € eingeplant. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
  • Erwerb von Anlagevermögen        7.919.000 €        + 5.346.800 €
  • Baumaßnahmen        10.023.500 €        - 101.700 €
  • Zuschüsse für Investitionen        2.365.000 €        + 407.100 €
                       ────────
Veränderung zu 2022                + 5.652.200 €


3.1.2.2 Allgemeine Finanzwirtschaft

Im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) sind folgende Ausgaben vorgesehen:
  • Tilgung von Krediten        33.500 €        + 1.800 €
  • Zuführung an Rücklage        0 €        +/- 0 € 
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtveränderung gegenüber 2022                + 1.800 €

In den Vermögenshaushalt sind alle der Verwaltung bekannten und anstehenden Maßnahmen aufgenommen worden. Die einzelnen geplanten Maßnahmen sind dem Investitionsprogramm zu entnehmen. Finanzpolitisch wäre es grundsätzlich vorteilhaft, hier noch Ansätze zu kürzen oder zu verschieben. Dann könnte der ungedeckte Bedarf und damit die vorgesehene Darlehensaufnahme verringert werden.


3.1.3 Ungedeckter Bedarf (Darlehensaufnahme)

Der ungedeckte Bedarf (= Differenz Ausgaben / Einnahmen) beträgt                8.168.395 €.

Der hohe ungedeckte Bedarf begründet sich insbesondere durch massiv gestiegene Ausgaben für den Erwerb von Anlagevermögen. Für diese Steigerung ist in erster Linie der Grunderwerb verantwortlich. Die Ausgaben für Baumaßnahmen verbleiben dagegen auf Vorjahresniveau. Die geplante investive Tätigkeit erreicht mit 20,3 Mio. € ein Rekord-Niveau. Trotz hoher Rücklagenentnahme verbleibt – auch aufgrund einer niedrigen Zuführung – eine sehr hohe Deckungslücke, die mit einer Darlehensaufnahme zu schließen ist. Nur bei konsequenter sparsamer Haushaltsführung ist eine Reduzierung des ungedeckten Bedarfes möglich.


3.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel:
Vermeidung von Darlehensaufnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Rücklage, um Mittel für den Hochwasserschutz zur Verfügung zu stellen. 

Operatives Ziel 2023:
Deutliche Senkung des ungedeckten Bedarfes im Haushaltsvollzug, um die Darlehensaufnahme gering zu halten.

Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn:
  • im Vollzug des Verwaltungshaushaltes Ausgaben eingespart werden können und
  • im Steuerbereich die geplanten Einnahmen auch so fließen bzw. hier Mehreinnahmen erfolgen und dadurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt steigt;
  • Investitionen verschoben oder nur teilweise im Haushaltsjahr 2023 ausgeführt werden.


4. Finanzplanung und Rücklagenentwicklung

Die Folgejahre weisen einen Darlehensbedarf von 10,67 Mio. (2024), 14,29 Mio. € (2025) sowie 10,81 Mio. € (2025) aus. Hier ist zu berücksichtigen, dass in jedem dieser Jahre Zuführungen zur Rücklage für den Hochwasserschutz in Höhe von 1,50 Mio. € eingerechnet sind, so dass sich zum Ende des Planungszeitraumes (Haushaltsjahr 2026) mindestens 10,5 Mio. € in der Rücklage befinden sollten. Im aktuellen Haushaltsjahr 2023 wird die Zuführung für den Hochwasserschutz wie in den beiden Vorjahren ausgesetzt, um nicht eine noch höhere Darlehensaufnahme zu benötigen.

Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind in jedem Jahr hohe Investitionen vorgesehen, welche die künftigen Haushalte stark belasten. Die Einnahmeansätze der Planungsjahre 2024 bis 2026 wurden zwar bewusst vorsichtig gewählt, dennoch sollte die Verschuldung im Auge behalten und die Notwendigkeit von Investitionen in jedem Jahr geprüft werden.

Bezüglich der Vermögenshaushalte bleibt es schwierig, die künftigen Einnahmen und Ausgaben für die Investitionen detailliert zu schätzen.


5. Fazit

Der Haushalt 2023
  • ist im Verwaltungshaushalt durch die hohen Kosten für Energie und die stark gestiegene Kreisumlage belastet;
  • vermindert durch die niedrige Zuführung die finanziellen Spielräume im Vermögenshaushalt;
  • beinhaltet wie in den vergangenen Jahren große Investitionen, insbesondere im Bauwesen und Grunderwerb;
  • weist im Vermögenshaushalt einen ungedeckten Bedarf auf, zu dessen Schließung eine Darlehensaufnahme nötig wird. Sollten die Investitionen nicht alle umgesetzt und die Einnahmen gesteigert werden können, kann die geplante Darlehensaufnahme reduziert werden.


Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden auf Grund des Umfangs den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Nach den Ausführungen durch den Stadtkämmerer Herrn Tobias Menz folgten die Haushaltsreden der Fraktionen bzw. der Ausschussgemeinschaft.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt, Fraktion CSU, attestierte enorme Investitionen insbesondere auch in den Folgejahren, die mit hohen Darlehensaufnahmen verbunden sein werden. Man müsse daher darauf achten, die Ausgaben zu hinterfragen, um insbesondere die Pflichtaufgaben finanzieren zu können. Auch die städtischen Einrichtungen müssten ökonomischer gestaltet werden.
Er lobte die Investitionen in die Infrastruktur, die öffentliche Sicherheit und Ordnung sowie in die Kinderbetreuung. Diese seien durch hohe Steuereinnahmen aufgrund leistungsfähiger Unternehmen umsetzbar. Er dankte daher den Gewerbetreibenden und den Bürgern. Ebenso dankte er allen an der Erarbeitung des Haushaltsplan Beteiligten.

Herr Stadtrat Harald Stöckle, Fraktion FREIE WÄHLER / FWV, merkte an, dass viele Ausgaben aus Aufgaben, die von Bund und Land aufgebürdet wurden, resultieren. Die Erfüllung der Pflichtaufgaben trete vermehrt in den Vordergrund. Insbesondere die Situation der Schwächeren im Straßenverkehr müsse verbessert werden. Der Hochwasserschutz stellt eine enorme Kostensteigerung und notwendige Kreditaufnahmen über längere Zeit dar.
Dank der Gewerbetreibenden und Bürgern habe man trotz der beträchtlichen Erhöhung der Kreisumlage noch etwas Spielraum für Förderungen und Entwicklungsmöglichkeiten.

Frau Stadträtin Eveline Kuhnert, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, plädierte für eine grundsätzlich früher stattfindende Haushaltsplanung.
Man investiere in das Wasser- und Kanalnetz, den Hochwasserschutz und in die Kinderbetreuung. Das Kulturangebot der Stadt könne sich sehen lassen. Man müsse auch die Anpassung an die Klimaveränderungen angehen. Durch das Organisationsgutachten erhoffe man sich evtl. Einsparmöglichkeiten. 
Abschließend dankte sie für die Erstellung des Haushalts.

Herr Stadtrat Frank Rupprecht, Fraktion CWG, gab zu Bedenken, dass die Bezeichnung Rekordhaushalt irreführend sei, da durch die Rekordhöhe auch Rücklagenentnahmen und Rekordverschuldungen notwendigen werden. Die Entwicklungen im Finanzplan seien besorgniserregend. Eine Kontrollinstanz für die Kosten im Verwaltungshaushalt sowie ein sparsamer Umgang mit Finanzmitteln sei daher notwendig. Der Freistaat müsse sich aber insbesondere beim Hochwasserschutz mehr einbringen. Den Beitritt zum Zweckverband Hallenbad Nord sollte rückgängig gemacht werden.
Er dankte den Unternehmen für die positive Entwicklung der Gewerbesteuer und wünschte weiterhin Innovationsgeist der Firmen und Tatkraft im Beruf. Dem Stadtrat wünschte er Mut, auch unpopuläre Einsparungen vorzunehmen.

Herr Stadtrat Dieter Endris, Fraktion FDP / FBB, stellte fest, dass der Verlust der Leistungsfähigkeit in Form der Zuführung zum Vermögenshaushalt durch kaum beeinflussbare Faktoren wie die gestiegenen Energiepreise und Kreisumlage verursacht wurden.
Die im Haushalt beinhaltete Investitionen in die Infrastruktur, Feuerwehr und Kinderbetreuung seien unabdingbar. Für die zahlreichen Aufgaben benötige man ausreichend und entsprechend qualifiziertes Personal. Man müsse auch hier in die Zukunft investieren. Dennoch müsse man auch die Personalkosten im Auge behalten. 
Abschließend dankte er allen Beteiligten für die Vorbereitung des Haushalts.

Für die Zweite Bürgermeisterin, Frau Martina Wenni-Auinger, Fraktion SPD, zeige der Haushalt, dass die Zeiten rauer geworden sind, in Burgau aber kein Stillstand herrscht. Die deutliche Kostensteigerung im Verwaltungshaushalt mache es aber notwendig, alle Ausgaben auf den Prüfstand zu stellen. Vorrang hätten auch die Pflichtaufgaben, bevor über das ob und wie von freiwilligen Aufgaben nachgedacht werden sollte. Sie appellierte daher an alle, die Ausgaben sorgfältig zu betrachten und zu sparen, auch wenn dadurch nicht alle Wünsche der Bürgerinnen und Bürger erfüllt werden können.
Abschließend bedankte sie sich ebenfalls bei Allen.

Herr Stadtrat Florian Bruckmann, Ausschussgemeinschaft ABB / Die PARTEI, schloss sich den Worten der Vorredner an. Durch die Investitionen werde Burgau zu einer noch lebenswerteren Stadt.

Aus Sicht des Ersten Bürgermeisters Herrn Martin Brenner befinde man sich in herausfordernden Zeiten. Diese Zeiten haben aber auch Chancen hervorgetan. Man investiere in die Zukunft der Stadt, gleichwohl man aber nicht alle Wünsche umsetzen können werde; die nächsten Jahre beinhalten wichtige Ausgaben für Pflichtaufgaben. Durch den Anstieg der Kreisumlage auf ca. 1/5 des Haushaltsvolumens hoffe er, dass sich der Landkreis entsprechend in Burgau engagiert und investiert.
Abschließend dankte er auch der Verwaltung, insbesondere der Kämmerei sowie den Stadtratsmitgliedern für die Erstellung des Haushalts und die konstruktive harmonische Zusammenarbeit.

Beschluss

Die Haushaltssatzung samt Anlagen (Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm) für das Jahr 2023 wird beschlossen. Dem Finanzplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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2. Hochwasserschutz Burgau Weiteres Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 vorberatend 18
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

In der Sitzung des Stadtrates vom 09.05.2023 wurde vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth der aktuelle Sachstand zur Planung des Hochwasserschutzes vorgestellt. Insbesondere wurde über die aktuelle Kostensituation informiert. Die Präsentation des Wasserwirtschaftsamtes lag dem Protokoll der Stadtratssitzung bei.

Die Kosten für Phase I des Hochwasserschutzes, also das Hochwasserrückhaltebecken südlich von Burgau, haben sich auf insgesamt 27,4 Mio. Euro erhöht. Auf Grundlage der Zweckvereinbarungen zum örtlichen und überörtlichen Hochwasserschutz beträgt der Anteil der Stadt Burgau am Hochwasserrückhaltebecken nach aktuellem Kostenstand 10.492.393,30 € (brutto).

Momentan bereitet das Wasserwirtschaftsamt die Ausschreibung für die weiter erforderlichen Planungsleistungen (Ausführungsplanung, etc.) vor. Vor Versand der Unterlagen wird jedoch ein Beschluss des Stadtrates benötigt, dass auch im Hinblick auf die gestiegenen Kosten die Maßnahmen weitergeführt werden sollen.

Aus Sicht der Verwaltung sind die Maßnahmen zum Hochwasserschutz für Burgau unerlässlich. Die Gründe für die Kostensteigerung wurden vom Wasserwirtschaftsamt plausibel dargestellt.

Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, informierte, dass zusammen mit dem Landrat, Herrn Dr. Hans Reichhart, ein Termin beim Umweltministerium geplant sei, um über höhere Finanzierungsbeteiligungen des Freistaates zu sprechen. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, den Hochwasserschutz Burgau weiter voranzubringen und Phase I mit einer auf den Zweckvereinbarungen basierenden Kostenbeteiligung in Höhe von ca. 10,5 Mio. Euro weiterzuführen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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3. Bauleitplanung der Stadt Burgau Beratung über den erneuten Billigungs- und Auslegungsbeschluss zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Siemensstraße - Betriebserweiterung Firma BSB Metallverformung“ in Burgau nach § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 ö vorberatend 9
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Im Jahr 2016 wurde für die damals vorgesehene Betriebserweiterung der Firma BSB Metallverformung GmbH + Co. Stanzwerk ein Bauleitplanverfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes durchgeführt. Der Stadtrat der Stadt Burgau hat am 26.01.2016 diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan als Satzung beschlossen.

Voraussetzung für die Rechtskraft bzw. den Abschluss war noch ein wasserrechtliches Verfahren, weil sich die Erweiterung teilräumlich im Überschwemmungsgebiet befindet. Dieses Verfahren wurde jedoch bis dato nicht durchgeführt und damit auch nicht abgeschlossen.

Seit 2016 sind die Planungen zum Hochwasserschutz (Rückhaltebecken) und zum Flurbereinigungsverfahren „Flurneuordnung Burgau II“ in diesem Bereich fortgeschritten. Die festgesetzten Kompensations- und Retentionsmaßnahmen (Naturschutz und Retentionsraum) können aufgrund geänderter Eigentumsverhältnisse nicht umgesetzt werden. Der letzte Stand des Bebauungsplanes entspricht einem auf den Satzungsbeschluss abgestimmten Planstand. Das Verfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB ist abgeschlossen.

Geplant ist deshalb die Weiterführung bzw. der Abschluss des Bauleitplanverfahrens zur zukünftigen Unternehmenserweiterung. Im Vorfeld fand ein Besprechungstermin mit dem Landratsamt Günzburg, dem Wasserwirtschaftsamt und dem Amt für ländliche Entwicklung statt. Die Ausgleichsflächen und Retentions- / Kompensationsmaßnahmen sind anzupassen bzw. zu überarbeiten.

Das beauftragte Planungsbüro hat daher den vorhabenbezogenen Bebauungsplan angepasst. Den Sitzungsunterlagen wurde die Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen, die Begründung mit Umweltbericht inklusive Anlagen und die Vorhaben- und Erschließungsplanung beigefügt.

Für die Kompensation des Ausgleichs (Naturschutz und Retentionsraumvolumen) ist eine Fläche von insgesamt ca. 9.141 m² erforderlich. Hierfür sollen die in unmittelbarer Nähe liegenden Grundstücke mit den Flurstücken Fl.Nrn. 4859 (Teilfläche mit ca. 4.683 m²), 4860 (Gesamtfläche mit ca. 2.931 m²) und 4861 (Teilfläche mit ca. 1.527 m²), jeweils Gemarkung Burgau, mit einer Fläche von ca. 9.141 m² herangezogen werden.

Der Bebauungsplan setzt dazu die naturschutzfachliche Ausgleichsfläche gleichzeitig auch als Fläche für den Retentionsraumvolumenausgleich fest. Mit den Maßnahmen wird der Ausgleich nachweislich erbracht.

Die konkrete Ausführung der Ausgleichsmaßnahme ist Gegenstand des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens.

Um das vorhabenbezogene Bebauungsplanverfahren abzuschließen, ist die Billigung des Entwurfs sowie die erneute Beteiligung und Auslegung gemäß § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.

Beschluss 1

Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Siemensstraße – Betriebserweiterung BSB Metallverformung“ in der Fassung vom 26.01.2016 / 27.06.2023 (Datum: Stadtratssitzung) mit der Maßgabe, dass die beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung eingearbeitet werden.

Das erneute Auslegungs- und Beteiligungsverfahren gemäß § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB wird durchgeführt.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Siemensstraße – Betriebserweiterung BSB Metallverformung“ in der Fassung vom 26.01.2016 / 27.06.2023 wird gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB ausgelegt. Parallel werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a Abs. 3 i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. Bauleitplanung der Gemeinde Haldenwang Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Aufstellung der Einbeziehungssatzung "Gartenstraße - Konzenberg" nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Die Gemeinde Haldenwang hat beschlossen, eine Einbeziehungssatzung „Gartenstraße – Konzenberg“ aufzustellen.

Anlass für die Aufstellung der Einbeziehungssatzung für das Gebiet „Gartenstraße – Konzenberg“ ist die Schaffung von Baurecht für ein Wohngebäude auf einer Fläche, die sich aktuell im unbebauten Außenbereich im Anschluss an den Ortsteil Konzenberg befindet.

Die Einbeziehungssatzung wird gemäß § 34 Abs. 4 Nr. 3 i.V.m. § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, ohne Umweltbericht nach § 2a BauGB und ohne Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, ohne Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind und ohne zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB aufgestellt. § 4c BauGB wird nicht angewandt.

Die Stadt Burgau wird im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange bei der Einbeziehungssatzung „Gartenstraße - Konzenberg“ nach § 4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt.

Nach Durchsicht der Unterlagen werden die Belange der Stadt Burgau durch die Einbeziehungssatzung nicht berührt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, im Rahmen der Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bei der Einbeziehungssatzung „Gartenstraße - Konzenberg“ keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Bauleitplanung Stadt Burgau Aufstellung eines Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Limbach" im Stadtteil Limbach Vergabe der Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 vorberatend 22
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 09.05.2023 beschlossen, einen Bebauungsplan für die Ausweisung eines Gewerbegebietes in Limbach aufzustellen. Für die Erstellung des Bebauungsplanes, für den landschaftspflegerischen Begleitplan und für den Vorentwurf einer Erschließungsplanung ist die Beauftragung von Planungsleistungen erforderlich.

Für die Erstellung des Bebauungsplanes lagen zwei Honorarangebote vor. Die Verwaltung schlug die Beauftragung des kostengünstigeren Planungsbüros OPLA aus Augsburg zum Angebotspreis in Höhe von 40.840,32 € (inklusive Mehrwertsteuer) vor. Wenn sich im Rahmen der weiteren Planung eine Erhöhung oder Verminderung der für das Angebot zugrunde gelegten Flächen ergibt, wäre das Honorar entsprechend anzupassen.

Für die Überprüfung der möglichen Erschließung lag ein Angebot des Ingenieurbüros Degen in Günzburg mit einer Angebotssumme in Höhe von 10.000,00 € (inklusive Mehrwertsteuer) vor. Aufgrund des Grundlagenwissens im Bereich Kanal und Wasser schlug die Verwaltung die Beauftragung dieses Büros vor.

Im Laufe der weiteren Planungen können sich noch weitere Planungsleistungen für z. B. Baugrunduntersuchung, Schallberechnung, Vermessung, etc. als erforderlich erweisen.

Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, informierte, dass seitens des Landrates, Herrn Dr. Hans Reichhart, die Kostenübernahme seitens des Landkreises zugesagt wurde. 

Eine Prüfung durch das Landratsamt hat ergeben, dass für die Ausweisung der Grundstücke Fl.Nrn. 288/2 und 288/3 als Gewerbeflächen nun doch die Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren hierzu erforderlich sei. In den beiliegenden Plänen sind der rechtskräftige Flächennutzungsplan und die Erweiterungsfläche dargestellt. Ein entsprechender Aufstellungsbeschluss wäre vom Stadtrat noch zu fassen.

Ferner wird empfohlen, für diese Planungsleistungen auch das Planungsbüro OPLA aus Augsburg zum Angebotspreis in Höhe von 8.340,89 € (inklusive Mehrwertsteuer) zu beauftragen.

Frau Stadträtin Eveline Kuhnert bemängelte, dass man bereits über die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschließt, ohne zuvor darüber diskutiert zu haben, ob dort überhaupt ein Gewerbegebiet entstehen soll.
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner entgegnete, dass diese Diskussion bereits bei der Aufstellung des Flächennutzungsplans kontrovers geführt wurde.

Herr Stadtrat Frank Rupprecht und Herr Stadtrat Manfred Kramer wiesen darauf hin, dass bei der damaligen Aufstellung des Flächennutzungsplanes besprochen wurde, das Gewerbegebiet nicht zu realisieren. Andernfalls hätte das gesamte Verfahren zur Erstellung des Flächennutzungsplanes nochmals neu durchgeführt werden müssen. 

Auf Nachfrage aus dem Gremium gehe es gegenständlich nur um eine Teilfläche der im Flächennutzungsplan ausgewiesenen Gewerbefläche. Neben dem Kreisbauhof könnten sich dort maximal noch 1-2 kleinere Unternehmen ansiedeln.

Beschluss

  1. Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes für die im Lageplan gekennzeichneten Flächen im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Limbach“.

  1. Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, das Planungsbüro OPLA aus Augsburg mit den Planungsleistungen für die Änderung des Flächennutzungsplanes und die Erstellung des Bebauungsplanes zum Angebotspreis in Höhe von 49.181,21 € (inklusive Mehrwertsteuer) zu beauftragen. Wenn sich im Verlauf der Planung eine Erhöhung oder Minderung der anrechenbaren Flächen ergibt, ist das Honorar entsprechen anzupassen.

  1. Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, weiterhin das Ingenieurbüro Degen aus Günzburg mit der Überprüfung einer möglichen Erschließung für das Gebiet zum Angebotspreis in Höhe von 10.000,00 € (inklusive Mehrwertsteuer) zu beauftragen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 5

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6. Regionalverband Donau Iller Informelle Anhörung zum Thema Windenergie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 vorberatend 19
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Mit Schreiben des Regionalverbandes Donau-Iller vom 15.05.2023 wird die Stadt Burgau vom informellen Anhörungsverfahren zum Thema Windenergie auf Grundlage neu erarbeiteter Suchraumkarten informiert und um Stellungnahme bis zum 14.07.2023 gebeten. Das Schreiben sowie die Suchraumkarte für den Bereich Burgau lagen den Sitzungsunterlagen bei. Nähere Informationen können über die Homepage des Regionalverbandes (siehe Schreiben, das den Sitzungsunterlagen beilag) abgerufen werden.

Die Karte zeigt die nach jetzigem Stand verbleibenden Bereiche, in denen Gebiete zur Festlegung als Vorranggebiet gesucht werden. Bei der Berücksichtigung weiterer Belange im laufenden Planungsprozess wird sich die Suchraumkulisse noch deutlich verringern. Anregungen und Hinweise sollen sich auf konkrete Suchraumflächen beziehen.

Auf der Gemarkung Burgau sind Suchräume insbesondere im Bereich der Wasserschutzgebiete eingezeichnet. Hierauf sollte im informellen Verfahren hingewiesen werden.

Im Bau- und Umweltausschuss berichtete Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner über eine Informationsveranstaltung des Regionalverbandes in Krumbach.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau weist im informellen Verfahren zum Thema Windenergie darauf hin, dass sich ein Großteil des Suchraumes auf der Gemarkung Burgau im Bereich festgelegter Wasserschutzgebiete befindet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Gemeindegebietsänderung zwischen der Stadt Burgau und der Gemeinde Rettenbach im Zuge der Vermessung der Staatsstraße 2510 (ehemalige Bundesstraße 10)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 vorberatend 23
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Im Zuge der Vermessung der Staatsstraße 2510 (ehemalige Bundesstraße B10) hat das Vermessungsamt Günzburg beim Landratsamt Günzburg eine Änderung der Gemeindegrenzen zwischen der Gemeinde Rettenbach (Gemarkung Harthausen) und der Stadt Burgau (Gemeinde Limbach) angeregt.

Demnach wird vorgeschlagen, die Grundstücke mit den Fl.Nrn. 388/11 und 388/14, Gemarkung Harthausen, mit einer Fläche von insgesamt 1.179 m² aus dem Gemeindegebiet der Gemeinde Rettenbach auszugliedern und in das Stadtgebiet der Stadt Burgau, Gemarkung Limbach, einzugliedern.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rettenbach hat in seiner Sitzung vom 12.02.2023 dem Vollzug der vorgenannten Gemeindegebietsänderung, vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates der Stadt Burgau, bereits zugestimmt.

Das Schreiben des Landratsamtes Günzburg vom 12.10.2021 mit Anlagen sowie der Protokollauszug des Gemeinderates Rettenbach waren den Sitzungsunterlagen beigefügt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt der über das Landratsamt Günzburg im Schreiben vom 12.10.2021 vorgeschlagenen Gemeindegebietsänderung zu. Aus dem Gemeindegebiet der Gemeinde Rettenbach, Gemarkung Harthausen, werden die Grundstücke Fl.Nrn. 388/11 und 388/14 mit einer Fläche von 1.179 m² ausgliedert und in das Stadtgebiet der Stadt Burgau, Gemarkung Limbach, eingegliedert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Frank Rupprecht und Herr Stadtrat Florian Bruckmann waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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8. Kanalsanierungskonzept im Stadtteil Limbach Vergabe der Sanierungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 vorberatend 17
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 8

Sachverhalt Protokoll

Aus der TV-Befahrung für die Erstellung des Kanal- und Wasserleitungskatasters der Stadt Burgau wurde vom beauftragten Ingenieurbüro Degen aus Günzburg ein Sanierungskonzept entwickelt. Der erste Schritt der Umsetzung des Konzeptes für Limbach wurde bereits die grabenlose Sanierung der Haupt- und Anschlussleitungen durchgeführt. Als zweiter Schritt ist die Sanierung der Regenwasserkanäle „Am Weiher“ und in der Ebersbacher Straße in offener Bauweise geplant. Für diese Arbeiten wurden Angebote im Wege einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A eingeholt.

8 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am 11.05.2023 lagen 2 Angebote vor.

Nach Prüfung und Wertung des Angebotes schlägt das beauftragte Ingenieururbüro Degen die Vergabe an den annehmbarsten Bieter, die Fa. Georg Kranzfelder GmbH aus Zusmarshausen, zum Angebotspreis in Höhe von 46.220,79 € inklusive Mehrwertsteuer vor.

Die Schätzkosten lagen bei 91.624,05 € inklusive Mehrwertsteuer.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Fa. Georg Kranzfelder GmbH aus Zusmarshausen mit den Kanalsanierungsarbeiten in Limbach zum Angebotspreis in Höhe von 46.220,79 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Frank Rupprecht war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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9. Grundschule Unterknöringen - Sanierung Heizungszentrale Heizungs-/ Sanitär-/ MSR-Technik Vergabe der Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 vorberatend 16
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 9

Sachverhalt Protokoll

Die Heizungszentrale der Grundschule Unterknöringen ist veraltet. Unter anderem ist der Ölkessel mittlerweile 25 Jahre alt und entspricht nicht mehr den technischen Anforderungen an eine energieeffiziente Wärmeversorgung. Zusätzlich muss die Warmwasserbereitung der Turnhalle technisch auf einen neuen Stand gebracht werden. Bereits 2022 wurden die Gebäude der Grundschule mit einem Erdgasanschluss versehen. Ob und in welchem Umfang eine Erdgasheizung zur Ausführung kommen kann, muss eine Planung zur Erneuerung der Heizungszentrale an der Grundschule Unterknöringen ergeben. Dazu sind Planungsleistungen für die Gewerke Heizungs-, Sanitär- und MSR-Technik notwendig. 

Zur weiteren Planung ist die Vergabe der Planungsleistungen für Heizung, Sanitär und MSR-Technik erforderlich.

Auf der Basis der HOAI und anrechenbaren Kosten von ca. 220.000,- € inklusive Mehrwertsteuer fallen hierfür Planungskosten in Höhe von ca. 43.500,- € inklusive Mehrwertsteuer an.

Die Verwaltung schlägt für die Beauftragung der Leistungen das Ingenieurbüro Conplaning aus Günzburg vor.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau erteilt dem Ingenieurbüro Conplaning aus Günzburg den Auftrag, für die Erneuerung der Heizzentrale an der Grundschule Unterknöringen die Planungsleistungen für die Heizungs-, Sanitär- und MSR-Technikplanung zum Angebotspreis in Höhe von 43.500,- € inklusive Mehrwertsteuer zu erbringen. Wenn sich im Rahmen der Kostenberechnung eine Erhöhung oder Verminderung der honorarfähigen Kosten ergibt, ist das Honorar entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Frank Rupprecht war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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10. Mittelschule Burgau - Lüftungs- und Heizverteilersanierung - Gebäudeteil Turnhalle Heizungs-/ Lüftungs-/ Sanitär-/ MSR-Technik Vergabe der Planungsleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 23.05.2023 vorberatend 15
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 10

Sachverhalt Protokoll

Die Lüftungsanlagen der Turnhalle Mittelschule Burgau samt der dazugehörigen Heizungsverteilung und die hierzu erforderliche Mess-Steuer-Regel-Technik sind energetisch bedenklich und entsprechen nicht mehr dem Stand der Technik. Der elektrische Steuer- und Regelungsverteilerschrank darf aus Sicherheitsgründen vom Fachunternehmer wegen fehlendem Berührungsschutz nicht mehr geöffnet werden. Um nun eine energiesparende und effiziente Anlagentechnik für diesen Gebäudeteil zu erhalten, sollten in einem Zuge die Lüftungsanlagen, der Heizkreisverteiler und auch die MSR-Technik hierzu erneuert werden. 

Zur weiteren Planung ist die Vergabe der Planungsleistungen für Heizung, Lüftung, Sanitär und MSR-Technik erforderlich.

Auf der Basis der HOAI und anrechenbaren Kosten von ca. 190.000,- € inklusive Mehrwertsteuer fallen hierfür Planungskosten in Höhe von ca. 39.500,- € inklusive Mehrwertsteuer an.

Die Verwaltung schlägt für die Beauftragung der Leistungen das Ingenieurbüro Conplaning aus Günzburg vor.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau erteilt dem Ingenieurbüro Conplaning aus Günzburg den Auftrag für die Heizungs-, Lüftungs-, Sanitär- und MSR-Technikplanung der Lüftungs- und Heizungsverteilersanierung der Mittelschule Burgau, Gebäudeteil Turnhalle, zum Angebotspreis in Höhe von 39.500,- € inklusive Mehrwertsteuer. Wenn sich im Rahmen der Kostenberechnung eine Erhöhung oder Verminderung der honorarfähigen Kosten ergibt, ist das Honorar entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Frank Rupprecht war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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11. Verlängerung der Außenbewirtung (Sperrzeitverkürzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.06.2023 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 11

Sachverhalt Protokoll

Die Außenbewirtung ist i.d.R. nur bis 22 Uhr gestattet. Die immissionsschutzrechtliche Nachtruhe gilt von 22:00 – 07:00 Uhr.

Für die Jahre 2018 bis 2022 wurde jeweils eine Verkürzung der Sperrzeit beschlossen, um die Außenbewirtung im Juli und August bzw. bis zum Ende der Sommerferien von Sonntag bis Donnerstag bis 23:00 Uhr und am Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr zu gestatten.

In den vergangenen Jahren konnte keine auffällig steigende Zahl von Lärmbeschwerden vermerkt werden. Lediglich im Jahr 2022 vor Beschlussfassung über die Sperrzeitverkürzung ging ein Schreiben von Anwohnern der Stadtstraße ein, die Bedenken gegen die Sperrzeitverkürzung hatten. Ein entsprechender Beschluss über die verlängerte Außenbewirtung für 2022 wurde dennoch gefasst. 

Es ist darüber zu beraten und Beschluss zu fassen, ob diese Regelung ab 01.07.2023 bis 11.09.2023 (Ende der Sommerferien) wieder angewendet werden soll.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Zeit für eine mögliche Außenbewirtung der Gastronomiebetriebe im Zeitraum vom 01.07.2023 bis 11.09.2023 (Ende der Sommerferien) von Sonntag bis Donnerstag bis 23:00 Uhr und am Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr zu verlängern (entsprechende Verkürzung der Sperrzeit).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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12. Beitritt der Marktgemeinde Wittislingen und der Stadt Donauwörth zum gemeinsamen Kommunalunternehmen (gKU) Verkehrsüberwachung Schwaben-Mitte A.d.ö.R.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.06.2023 ö vorberatend 3
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 12

Sachverhalt Protokoll

Der Verwaltungsrat des gKU hat in seiner Sitzung am 4.5.23 die Aufnahme der Marktgemeinde Wittislingen und der Stadt Donauwörth aufgrund vorhandener Kapazitäten beschlossen. 

Nach der Beschlussfassung des Verwaltungsrates ist die zustimmende Beschlussfassung der 49 Trägerkommunen erforderlich.

Das Stammkapital würde sich von 535.000 € auf 569.000 € erhöhen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, dem Beitritt der Marktgemeinde Wittislingen und der Stadt Donauwörth zum gemeinsamen Kommunalunternehmen Verkehrsüberwachung Schwaben Mitte A.d.ö.R. und der damit verbundenen Erhöhung des Stammkapitals auf 569.000,00 € (bisher 535.000,00 €) zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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13. Beschaffung eines Dienstfahrzeugs für das Rathaus

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 13.06.2023 ö vorberatend 4
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 13

Sachverhalt Protokoll

Im Jahr 2022 wurde ein neues Dienstfahrzeug für den weiteren Hausmeister für diverse Objekte (Rathaus, Archiv, Kindertageseinrichtungen, Grundschule Unterknöringen, ehem. Lehrerwohnung Unterknöringen, Obdachlosennotunterkunft, …) beschafft. Das neu erworbene E-Auto entsprach den Anforderungen dieser Hausmeistertätigkeiten. Im Gegenzug wurde das bisherige Dienstfahrzeug des Rathauses veräußert.

In den vergangenen Monaten hat sich gezeigt, dass der Smart als einzig verbliebenes Fahrzeug für die Verwaltung nicht ausreichend ist, um die anfallenden Außentermine zu bewältigen. Problematisch stellte sich insbesondere dar, dass das Fahrzeug oft zeitgleich benötigt wurde und bei weiteren Strecken oder längerem Bedarf auf Privat-Pkw’s zurückgegriffen werden musste. Fahrgemeinschaften mit mehr als 2 Personen sind mit den vorhandenen Fahrzeugen auch nicht möglich.

Da mit dem Fahrzeug gelegentlich auch weitere Strecken gefahren werden muss und die Lieferzeiten für E-Autos sehr lang sind, schlägt die Verwaltung die Beschaffung eines Fahrzeugs als Plug-in-Hybrid vor. Dabei kann ggf. auch auf dem Gebrauchtwagenmarkt ein geeignetes Fahrzeug gefunden werden, das kurzfristig zur Verfügung steht.

Im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wurde das Thema kontrovers diskutiert.

Herr Stadtrat Frank Rupprecht schlug nun alternativ zur Beschaffung eines Neufahrzeugs ein günstiges Leasingmodell vor. 

Die Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN sprachen sich gegen eine Neuanschaffung bzw. gegen ein weiteres Fahrzeug aus. Weitere Strecken könne man auch mit der Bahn fahren.

Herr Stadtrat Harald Stöckle stellte die Notwendigkeit nicht in Frage. Er bat um Prüfung, ob alternativ auch das Carsharing-Fahrzeug vor dem Rathaus genutzt werden könne.

Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke sowie Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt plädierten für ein Fahrzeugleasing oder einen Gebrauchtwagen mit Verbrennungsmotor oder als Plug-in-Hybrid.

Aus Sicht von Herrn Stadtrat Florian Bruckmann müsse man nicht lange über ein Fahrzeug diskutieren; es solle kostengünstig und ökonomisch sein.

Beschluss

Der Stadtrat erkennt die Notwendigkeit der Beschaffung eines Dienstfahrzeuges für das Rathaus an und ermächtigt die Verwaltung ein geeignetes Fahrzeug als Gebrauchtfahrzeug oder im Leasing-Modell nach ökonomischsten Gesichtspunkten zu beschaffen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 4

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14. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 09.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö beschließend 14

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 09.05.2023 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 09.05.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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15. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0523. Sitzung des Stadtrates 27.06.2023 ö informativ 15

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:

Frau Stadträtin Heidi Häuser warb für eine Teilnahme am Stadtradeln ab dem 05.07.2023. Als Auftaktveranstaltung findet am 05.07.2023, um 18:30 Uhr, ein ökumenischer Gottesdienst mit anschließender Fahrradsegnung statt. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2023 12:38 Uhr