Datum: 18.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Katastrophenschutz Umrüstung / Neuinstallation Sirenenanlagen Vorberatung
2 Freibad Burgau Antrag eines Bürgers zum Aufstellen von Regalen
3 Parkplätze der Stadt Burgau Vermietung ab 01.01.2024
4 Wasserwerk Burgau Vergabe des Updates der Steuerungssoftware und der Hardware
5 Kläranlage Burgau Vergabe des Updates der Steuerungssoftware und der Hardware
6 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 10.07.2023
7 Verschiedenes

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1. Katastrophenschutz Umrüstung / Neuinstallation Sirenenanlagen Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 18.09.2023 ö vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0823. Sitzung des Stadtrates 26.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Mit Sitzung vom 28.06.2022 hat der Stadtrat beschlossen, die Ausschreibung für neue Sirenenstandorte sowie den Austausch der alten Sirenenanlagen zu veranlassen, sofern eine Förderung durch das Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern sichergestellt ist. 

Nach Information der Regierung von Schwaben standen keine Fördergelder im Jahr 2022 zur Verfügung, sodass keine Förderzusage zuging. Der Stadtrat wurde hierüber in der Sitzung vom 26.07.2022 unterrichtet. Das Förderprogramm ist Ende 2022 ausgelaufen.

Bei einer Standorteinmessung durch die Firma Abel & Käufl der bestehenden Sirenen wurde festgestellt, dass zu den bereits bestehenden Standorten noch weitere sechs Standorte nötig wären, um das komplette Stadtgebiet (alle bewohnten Bereiche) abzudecken. Eine Auswertung des Wirkungsbereichs der Sirenen sowie eventueller weiterer Sirenenstandorte war als Anlage den Sitzungsunterlagen beigefügt.
Pro Sirene ist erfahrungsgemäß mit ungefähren Anschaffungskosten von 16.500,- € brutto, Stand 2022 (Mischkalkulation! – da ggf. nur teilweise Masten benötigt werden und ggf. bereits Masten oder nötige Installationen vorhanden sind), zu rechnen.  
Die entsprechend anfallenden Kosten für neue Sirenen würden den Haushalt mit ca. 200.000 € (Kostenschätzung Stand 2022) belasten. Diese Gelder wurden im Haushalt 2023 bereits berücksichtigt. Da das Förderprogramm bereits ausgelaufen ist, müssten die Kosten komplett von der Stadt getragen werden.  

Die bestehenden Sirenenanlagen, die derzeit noch analog laufen, müssten – mit Inanspruchnahme des entsprechenden Förderprogramms Digitalfunk – bis 31.12.2024 auf Digital umgerüstet werden, da der Analogfunk in absehbarer Zeit abgeschaltet wird; die Umrüstung auf Digitalfunk ist also ohnehin durchzuführen.
Die Sirenen im Stadtgebiet Burgau und Ortsteilen sind aus den 60er/70er Jahren und nicht mehr VDE-konform. 
Eine Umrüstung auf Digitalfunk, also lediglich das Anbringen eines digitalen Kästchens, würde pro Sirene ca. 3.500,- € kosten (Kostenschätzung Stand 2022). Bei sechs Sirenen würden also Kosten von ca. 21.000,- € anfallen. Durch das Förderprogramm „Digitalfunk“ würden 2.181,- € gefördert werden, wobei hier aber aufgrund des hohen Alters der Sirenen mit hoher Wahrscheinlichkeit noch weitere Nebenkosten anfallen könnten (z. B. für Elektroinstallationsarbeiten; Sirene Gasthof Linde: bei Umrüstung wäre ein 230-Volt-Anschluss nötig, der ggf. nicht vorhanden ist und nachgerüstet werden müsste). Aufgrund dieser weiteren Nebenkosten und allgemeiner Preissteigerungen müsste hier ggf. mit ungefähren Kosten von schätzungsweise 30.000,- € bis 35.000,- € gerechnet werden. Die Förderung würde ca. 13.000,- € betragen.

Auf Frage von Herrn Stadtrat Harald Stöckle, ob sich der Abdeckungsgrad auch mit den bestehenden Sirenen verbessern lässt, erklärte Herr Hauptamtsleiter Wolfgang Buckel, dass ein höherer Abdeckungsgrad nur über neue zusätzliche Sirenenstandorte erreicht werden kann.

Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger und Herr Stadtrat Michael Fritz plädierten dafür, derzeit nur die erforderliche Beschaffung, d. h. die Umrüstung der alten Sirenen, durchzuführen.

Auf Frage von Frau Stadträtin Ramona Nahirni-Vogg, ob eine Kombination möglich ist, d. h. die alten Sirenen weiter zu betreiben und zusätzlich neue Sirenen zu beschaffen, erwiderte Herr Hauptamtsleiter Wolfgang Buckel, dass dies zwar grundsätzlich möglich, aber nicht sinnvoll sei, da zwei unterschiedliche Systeme nebeneinander betrieben werden müssten.
Während Herr Stadtrat Harald Stöckle sich für die komplette Neubeschaffung aussprach, sah Herr Stadtrat Florian Bruckmann die kleine Lösung als ausreichend an.     

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau, die bestehenden Sirenenanlagen im Rahmen des Förderprogramms auf Digital umzurüsten.    

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 1

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2. Freibad Burgau Antrag eines Bürgers zum Aufstellen von Regalen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 18.09.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Mit E-Mail vom 14.06.2023 beantragt ein Bürger, an den Seitenwänden der Umkleidekabinen im Städtischen Freibad sowie hinter den Bänken zur Beckenaufsicht Regale aufzustellen. 

Als Grund für seinen Antrag nennt der Antragsteller, dass die Ruhebänke als Wäscheablage für nasse Badekleidung und Handtücher sowie als Taschenabstellplatz benutzt werden, so dass die Bänke nicht mehr zum Sitzen und Ausruhen benutzt werden können.

Außerdem beantragt er, entsprechende Hinweise anzubringen, die darauf aufmerksam machen, dass die Bänke nicht als Ablageplatz genutzt werden sollen.

Der Antrag lag als Anlage den Sitzungsunterlagen bei. 

Auf Frage von Herrn Stadtrat Manfred Hammerschmidt, ob das die einzige Anfrage diesbezüglich war, antwortete der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, dass der Wunsch nach Verbesserung mehrmals an die Bademeister herangetragen wurde, schriftlich aber nur dieser Antrag einging.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt und Herr Stadtrat Harald Stöckle führten aus, dass der Antrag über das erreichbare Ziel deutlich hinausgeht und in seiner Wortwahl unpassend ist.

Die Anregung von Herrn Stadtrat Florian Bruckmann zunächst Hinweisschilder anzubringen, wurde vom Gremium positiv aufgenommen.
  

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, keine Regale im Freibad aufzustellen, sondern entsprechende Hinweisschilder anzubringen, um das Ziel, dass die Bänke nicht als Ablageplatz genutzt werden, zu erreichen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Parkplätze der Stadt Burgau Vermietung ab 01.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 18.09.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Die Stadt Burgau vermietet ihre Parkplätze in der Mühlstraße, Fl.Nr. 224, zur jährlichen Dauernutzung. Insgesamt stehen dort 20 Parkplätze zur Verfügung. Da es sich hier nicht um öffentlich-rechtlich gewidmeten Straßenraum handelt, erfolgt die Nutzungsüberlassung auf privatrechtlicher Basis.

Bisher erfolgte die Vermietung jeweils vom 01.06. bis zum 31.05. des Folgejahres, und die Vermietung erfolgte ohne Umsatzsteuer. Aufgrund der Umsetzung der Regelungen des § 2b UStG bei der Stadt Burgau ab dem 01.01.2024 ist die Parkplatzmiete ab diesem Zeitpunkt mit der gesetzlichen Mehrwertsteuer von derzeit 19 % zu belegen. Aus diesem Grund wurden die bestehenden Mietverhältnisse in diesem Jahr auch nur für 7 Monate bis zum 31.12.2023 verlängert. Den Nutzern wurde zudem mitgeteilt, dass der Mietzeitraum künftig das Kalenderjahr umfassen werde und ab dem 01.01.2024 die gesetzliche Mehrwertsteuer auf den Mietzins erhoben wird. Weiter wurde darüber informiert, dass eine Erhöhung der im Jahr 2016 letztmals angehobenen (Netto-)Miete in Erwägung gezogen wird.

Freie Parkplätze oder frei gewordene Parkplätze werden grundsätzlich nach Bewerbungseingang vergeben. Kann ein Stellplatz aktuell nicht vermietet werden, wird dieser zunächst als kostenfreier öffentlicher Parkplatz ausgewiesen und bei Bedarf wieder in einen Mietplatz umgeändert.

Der derzeitige Mietpreis (Netto-)Mietzins pro Stellplatz beträgt 17,50 €/Monat oder 210,00 €/Jahr. Ab dem 01.01.2024 wäre dann ein (Brutto-)Mietzins pro Stellplatz von 20,83 €/Monat oder 249,96 €/Jahr fällig.

Trotz dieser Mehrbelastung für die Mieter durch den Steueraufschlag wird von der Verwaltung auch eine Erhöhung des seit 7 Jahren unveränderten (Netto-)Mietpreises vorgeschlagen, um die gestiegenen Kosten für den Unterhalt auszugleichen. Die Verwaltung empfiehlt deshalb, ab dem 01.01.2024 einen Gesamtmietzins in Höhe von 25,00 €/Monat (brutto) zu erheben (≙ 21,01 €/Monat netto). In den umliegenden Kommunen werden derzeit nur in Ichenhausen Stellplätze vermietet. Dort beträgt der Netto-Mietzins derzeit 20,00 €/Monat (≙ 23,80 €/Monat brutto).

Die Verwaltung empfiehlt weiter, den Beschluss so zu fassen, dass die Stellplatzmiete nicht nur für die Parkplätze in der Mühlstraße gilt, sondern gegebenenfalls auch bei Stellplatzvermietungen auf anderen Flächen angewandt werden kann.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Burgau beschließt für die Vermietung von Parkplätzen der Stadt Burgau ab dem 01.01.2024 einen Mietzins von 25,00 €/Monat brutto, d. h. inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu erheben. Die Vermietung erfolgt jeweils auf die Dauer von 1 Jahr; Mietzeitraum ist das Kalenderjahr.

Sollte ein Stellplatz frei werden, ist dieser zunächst als kostenfreier öffentlicher Dauerparkplatz auszuweisen und bei Bedarf wieder in einen Mietparkplatz umzuwandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Wasserwerk Burgau Vergabe des Updates der Steuerungssoftware und der Hardware

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 18.09.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Im Wasserwerk wird für die Steuerung und Visualisierung aller relevanten Anlagenteile die Software FlowChief eingesetzt. Die Software in der Version 6 arbeitet auf einem Tower Computer, der im Büro im Wasserwerk Hochbehälter steht. Jeder Zugangsberechtigte für das Büro hat somit Zugang zu diesem Rechner. Auf dem Rechner läuft als Betriebssystem Windows Server2012R2.

Aus Sicht des Datenschutzes für unternehmenskritische Anwendungen ist eine Unterbringung des Servers in einem abschließbaren Schrank dringend nötig. Das eingesetzte Betriebssystem wird ab dem 23.10.2023 nicht mehr mit Updates unterstützt und muss ersetzt werden. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, muss ebenfalls die noch auf Festplatten basierende Hardware ersetzt werden.

Die IT-Administration der Stadt Burgau empfiehlt dringend, folgende Änderungen durchzuführen:
  • Ersatz des Servers durch ein 19 Zoll Gerät mit SSD Technologie;
  • Ersatz des Betriebssystems auf eine aktuelle Version;
  • Montage eines abschließbaren 19 Zoll Schranks;
  • Unterbringung aller systemkritischen Teile im 19 Zoll Schrank;
  • Update der FlowChief Version 6 auf Version 8;
  • Abschluss eines Softwarewartungsvertrages, um die Steuerungssoftware auf dem aktuellen Stand zu halten.

Der Dienstleister, die Firma Elektro Ertl, hat ein Angebot über die nötigen Komponenten und Arbeiten abgegeben. Dieses beläuft sich auf 28.997,74 Euro (brutto).

Im Haushalt wurden dafür 20.000,- € eingestellt. 

Hinweis:
Angebot lag den Sitzungsunterlagen bei.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beauftragt die Firma Elektro Ertl aus Wertingen mit dem Update der Anlage im Wasserwerk Burgau zum Angebotspreis in Höhe von 28.997,74 Euro (brutto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Kläranlage Burgau Vergabe des Updates der Steuerungssoftware und der Hardware

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 18.09.2023 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

In der Kläranlage wird für die Steuerung und Visualisierung aller relevanten Anlagenteile die Software FlowChief eingesetzt. Die Software in der Version 6 arbeitet auf einem Tower Computer, der im Schaltraum der Kläranlage steht. Jeder Zugangsberechtigte für den Schaltraum hat somit Zugang zu diesem Rechner. Auf dem Rechner läuft als Betriebssystem Windows Server2012R2.

Aus Sicht des Datenschutzes für unternehmenskritische Anwendungen ist eine Unterbringung des Servers in einem abschließbaren Schrank dringend nötig. Das eingesetzte Betriebssystem wird ab dem 23.10.2023 nicht mehr mit Updates unterstützt und muss ersetzt werden. Um den neuen Anforderungen gerecht zu werden, muss ebenfalls die noch auf Festplatten basierende Hardware ersetzt werden.

Die IT-Administration der Stadt Burgau empfiehlt dringend, folgende Änderungen durchzuführen:
  • Ersatz des Servers durch ein 19 Zoll Gerät mit SSD Technologie;
  • Ersatz des Betriebssystems auf eine aktuelle Version;
  • Montage eines abschließbaren 19 Zoll Schranks;
  • Unterbringung aller systemkritischen Teile im 19 Zoll Schrank;
  • Update der FlowChief Version 6 auf Version 8;
  • Abschluss eines Softwarewartungsvertrages, um die Steuerungssoftware auf dem aktuellen Stand zu halten.

Der Dienstleister, die Firma Elektro Ertl, hat ein Angebot über die nötigen Komponenten und Arbeiten abgegeben. Dieses beläuft sich auf 23.824,63 Euro (brutto).

Im Haushalt wurden dafür 20.000,- € eingestellt. 

Hinweis: 
Angebot lag den Sitzungsunterlagen bei.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beauftragt die Firma Elektro Ertl aus Wertingen mit dem Update der Anlage in der Kläranlage Burgau zum Angebotspreis in Höhe von 23.824,63 Euro (brutto).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 10.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 18.09.2023 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 10.07.2023 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 10.07.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0723. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 18.09.2023 ö informativ 7

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums keine Anfragen gestellt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2023 11:54 Uhr