Datum: 09.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Antrag der Kgl. priv. Schützengesellschaft Burgau auf einen Zuschuss für die Umrüstung des Schießstandes auf elektronische Stände
2 Investitionsförderung der Stadt Burgau Antrag des Automobil-Club Burgau (AMC Burgau e.V.) auf Bezuschussung des Neubaus einer Fahrsicherheitsstrecke Vorberatung
3 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 18.09.2023
4 Verschiedenes

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1. Antrag der Kgl. priv. Schützengesellschaft Burgau auf einen Zuschuss für die Umrüstung des Schießstandes auf elektronische Stände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0823. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 09.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Mit E-Mail vom 11.10.2022 hat die Königlich privilegierte Schützengesellschaft einen Zuschuss für die Umstellung des Schießstandes für Luftdruckwaffen auf elektronische Stände mit Ertüchtigung des Raumes gemäß den geltenden Schießstandrichtlinien beantragt. Neben dem Schießstand soll auch die Räumlichkeit des Schießstandes komplett saniert werden, um den technischen Anforderungen für die erforderliche Neuzulassung der Anlage zu entsprechen. Diese Maßnahme soll in zeitlicher Nähe zu der bereits bezuschussten Generalsanierung erfolgen. Lt. den Angaben handelt es sich um eine eigenständige Generalsanierungsmaßnahme. Auf das Antragsschreiben mit Kostenaufstellung, Finanzierungsplan und den Angeboten wird verwiesen. Die Investitionssumme für diese Maßnahme wird mit 68.304,26 € beziffert.

Gemäß den Richtlinien der Stadt Burgau zur Förderung von Investitionen der örtlichen Vereine, Verbände, Organisationen und Kirchen sind neben Neuerrichtungen und Erweiterungen auch Generalinstandsetzungen zuschussfähig. Die Zuschusshöhe beträgt in der Regel 10 % der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten. Es handelt sich um eine Höchstbetragsförderung; eine Nachförderung ist nicht möglich. Eventuelle Mehrkosten gehen zu Lasten des Zuwendungsempfängers.

Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 22.11.2022 behandelt. Damals wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt, da der Antrag für das Haushaltsjahr 2023 verspätet gestellt worden ist. Mit E-Mail vom 09.12.2022 wurde der Antrag erneut gestellt, um für das Haushaltsjahr 2024 berücksichtigt werden zu können.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, der Königlich privilegierten Schützengesellschaft Burgau für die Sanierungsmaßnahme zur Umrüstung des Schießstandes auf elektronische Stände einen Zuschuss in Höhe von 10 % der nachgewiesenen förderfähigen Kosten von 68.304,26 €, höchstens einen Betrag von 6.830,43 €, zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Harald Stöckle nahm nach Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

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2. Investitionsförderung der Stadt Burgau Antrag des Automobil-Club Burgau (AMC Burgau e.V.) auf Bezuschussung des Neubaus einer Fahrsicherheitsstrecke Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0823. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 09.10.2023 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0923. Sitzung des Stadtrates 24.10.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Automobil-Club Burgau (AMC-Burgau e.V.) plant die Errichtung und den Betrieb einer Fahrsicherheitsstrecke mit Betriebsgebäude und Fertiggarage.

Gemäß den Richtlinien der Stadt Burgau zur Förderung von Investitionen der örtlichen Vereine, Verbände, Organisationen und Kirchen will die Stadt durch die Bezuschussung von Investitionen der Vereine und Kirchen einen Beitrag zum gesellschaftlichen, kulturellen, sozialen und kirchlichen Leben leisten und hierdurch die (Vereins-)Arbeit der Vereine und Organisationen unterstützen.

Der AMC Burgau e.V. hat bei der Stadt Burgau einen Zuschuss für Neubau einer Fahrsicherheitsstrecke mit Betriebsgebäude und Fertiggarage beantragt. Das Schreiben lag den Sitzungsunterlagen bei. Da der Betrieb einer Fahrsicherheitsstrecke dem Vereinszweck dient, wird die Maßnahme von Seiten der Verwaltung als zuschussfähig angesehen.

Gemäß den Angaben im Antrag umfasst die Maßnahme ein Gesamtvolumen von 990.000,- €. Von diesen werden 740.000,- € den reinen Baukosten und 250.000,- € als Kosten für die Sport-Fahrsicherheitsausstattung zugerechnet. Gemäß den Richtlinien sind allerdings nur folgende Maßnahmen förderfähig (vgl. Nr. 8 der Zuschussrichtlinien):

  • Neuerrichtung und Erweiterung der Liegenschaften; 
  • Generalinstandsetzungen von Liegenschaften (mindestens 50 % vergleichbarer Neubauten); 
  • Objekterwerb;
  • Erschließungskosten (Beiträge nach KAG oder BauGB).

Da die Richtlinien grundsätzlich nur Maßnahmen im baulichen Bereich bezuschussen, werden die Investitionsmaßnahmen für die Sport-Fahrsicherheitsausstattung (250.000,- €) als nicht zuschussfähig angesehen. 
Die Kosten im Baubereich (740.000,- €) werden als zuschussfähig erachtet. Da die zuwendungsfähigen Kosten über 250.000,- € liegen, ist für die Entscheidung der Stadtrat zuständig (Nr. 11 der Zuschussrichtlinien).

Nach Nr. 9 der Zuschussrichtlinien beträgt die Zuschusshöhe in der Regel bis zu 10 % der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten, jedoch nicht höher als der bewilligte Betrag. Somit ergibt sich ein möglicher Zuschuss von 74.000,- €.

Frau Stadträtin Ramona Nahirni-Vogg sieht es als problematisch, dass bei Zuschüssen eine Deckelung der Zuschusshöhe nicht vorgesehen ist. Dies sollte erfolgen.

Herr Stadtrat Dieter Endris erklärte, dass alle Vereine gemäß den Zuschussrichtlinien gleichbehandelt werden müssen. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dem Automobilclub Burgau (AMC Burgau e.V.) einen Zuschuss für den Neubau einer Fahrsicherheitsstrecke in Höhe von 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, höchstens jedoch einen Betrag von 74.000,- €, zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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3. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 18.09.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0823. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 09.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 18.09.2023 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 18.09.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0823. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 09.10.2023 ö informativ 4

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums keine Anfragen gestellt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.11.2023 09:43 Uhr