Datum: 07.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:36 Uhr bis 21:35 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauantrag zum Neubau einer Baustofflagerhalle auf dem Grundstück "Am Bahnhof", Fl.Nr. 4838/18 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.11.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Bauantrag zum Neubau einer Baustofflagerhalle auf dem Grundstück „Am Bahnhof“, Fl.Nr. 4838/18 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Im Flächennutzungsplan ist diese Fläche als Fläche für „Bahnanlagen“ dargestellt. Für die baurechtliche Beurteilung kann diese Fläche jedoch, wie die dort angrenzenden Flächen, als Gewerbefläche (Gewerbegebiet) angesehen werden. Diese Beurteilung wurde im Vorfeld von der Genehmigungsbehörde grundsätzlich so auch bestätigt. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben diene der Lagerung von Baustoffen. Die Lagerhalle ist mit einer Stahlkonstruktion mit Einzelfundamenten aus Stahlbeton vorgesehen. Ferner sind auf den Freiflächen sog. Blocklager und Palettenregale sowie zur Absicherung des Grundstücks bzw. des Lagerplatzes die Errichtung eines Stabgitterzauns mit Schiebetoren vorgesehen.
Nach Art und Maß der baulichen Nutzung fügt sich das Bauvorhaben in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Durch die Baumaßnahme ändert sich die Anzahl der Mitarbeiter nicht. Die Lagerhalle als auch die Freilagerflächen werden von den Mitarbeitern des bereits bestehenden Baustoffbetriebes mitbetreut. Insoweit ergibt sich hierdurch kein weiterer Stellplatzbedarf.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Bauantrag des Bauherrn zum Neubau einer Baustofflagerhalle auf dem Grundstück „Am Bahnhof“, Fl.Nr. 4838/18 der Gemarkung Burgau, das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Antrag auf eine isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes in der Maria-Theresia-Straße 12 auf dem Grundstück Fl.Nr. 644/10 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.11.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt Protokoll
Der Antragsteller stellt einen Antrag auf eine isolierte Befreiung zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes in der Maria-Theresia-Straße 12 auf dem Grundstück Fl.Nr. 644/10 der Gemarkung Burgau.
Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Frauenbreite“ und „Frauenbreite – 1. Änderung“ und entspricht in folgendem Punkt nicht dessen Festsetzungen:
Einfriedungen (§ 7.3)
Nach dem Bebauungsplan dürfen entlang der öffentlichen Straßen und zwischen den Grundstücken nur Einzäunungen aus grünem Maschendraht zwischen Stahlsäulen oder senkrechte Staketenzäune bis zu 0,9 m angebracht werden. Maschendrahtzäune sind mit Hecken oder Büschen zu hinterpflanzen.
Der Antragsteller sieht an der Ostseite entlang der Maria-Theresia-Straße anstelle des bestehenden Maschendrahtzauns mit Heckenbepflanzung die Errichtung eines Doppelstabmattenzauns mit einer Höhe von 1,80 m vor. Es sind teils geschlossene als auch offene Elemente geplant. Desweitern ist zwischen den Elementen eine neue Bepflanzung vorgesehen. Die Zustimmung des südlich betroffenen Nachbarn liegt vor.
Der Antragsteller hat im März 2022 einen ähnlichen Antrag gestellt. Damals war ein durchgängiger Sichtschutzzaun mit Sichtschutzstreifen vorgesehen. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 08.03.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 7) hierüber beraten und einer Befreiung nicht zugestimmt. U. a. sollte die Hecke aus ökologischen Gründen erhalten werden.
Der Antragsteller gibt nun an, dass die Hecke zwischenzeitlich in einem derartigen Zustand sei, dass ein weiterer Rückschnitt nicht mehr möglich ist. Auch aus optischen Gründen wäre die Entfernung der Hecke nun vorgesehen. Der Sitzungsvorlage waren die Antragsunterlagen samt Beispielbilder der neuen Einfriedung als auch Bilder vom derzeitigen Zustand der Hecke beigefügt.
Die Zuständigkeit für die Erteilung der Befreiung liegt nach Art. 63 Abs. 3 BayBO bei der Stadt Burgau.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, dem Antrag des Bauherrn zur Errichtung eines Sichtschutzzaunes in der Maria-Theresia-Straße 12 auf dem Grundstück Fl.Nr. 644/10 der Gemarkung Burgau gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Frauenbreite“ und „Frauenbreite – 1. Änderung“ hinsichtlich der Einfriedungen zu erteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 5
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3. Bauleitplanung der Stadt Burgau
Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nußlacherhof 4" in Burgau
Vorberatung über den Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.11.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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1023. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2023
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt Protokoll
Der Stadtrat der Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 (Beratungsgegenstand Nr. 10) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die geplante Bebauung für das Gebiet beim „Nußlacherhof 4“ beschlossen.
Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt im Bereich des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Burgau. Entsprechend dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist die bestehende Hofstelle als Fläche für die Landwirtschaft und der Anschluss daran als „Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer ökologischer orts- und landschaftsgestalterischer Bedeutung – Empfehlung Grünland“ dargestellt.
Daher muss mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.
Der Änderungsbereich umfasst die Flurnummern 379/19 und einen Teil von 379/20, jeweils Gemarkung Großanhausen, und wird zukünftig als Sondergebiet „Reiterhof“ nach § 11 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO dargestellt.
Das beauftragte Planungsbüro hat für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechende Vorentwurfsplanungen in der Fassung vom August 2023 erstellt. Mit diesen Unterlagen ist die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt die Vorentwurfsunterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgau im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der jeweiligen Fassung vom August 2023.
Mit diesen Unterlagen, bestehend aus Satzung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauleitplanung der Stadt Burgau
Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nußlacherhof 4" in Burgau
Vorberatung über den Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.11.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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1023. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt Protokoll
In der Sitzung vom 13.12.2022 hat der Stadtrat der Stadt Burgau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet beim „Nußlacherhof 4“ beschlossen.
Anlass, Ziele und Erforderlichkeit
Der Vorhabensträger hat den Nußlacherhof 1998 erworben. Im Jahr 2000 wurde auf der Westseite des landwirtschaftlichen Betriebs eine Reithalle mit Reitplatz errichtet. Nun soll als Ergänzung der Hofstelle eine Bergehalle errichtet werden, um die Maschinen und Geräte des landwirtschaftlichen Betriebs und vor allem auch Futter für die Pferde lagern zu können. Um die Hofstelle „Nußlacherhof 4“ insgesamt städtebaulich zu ordnen als auch die geplante Bergehalle zu ermöglichen ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen.
Mit dem Bebauungsplan soll ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Reiterhof“ nach § 11 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO ausgewiesen werden. Für das Sondergebiet wird in den textlichen Festsetzungen bestimmt, dass alle baulichen Anlagen, die für den Betrieb der Reitanlage erforderlich sind, zulässig sind.
Lage und Erschließung
Das Plangebiet liegt ca. 1 km südlich von Großanhausen, abgegrenzt durch die Autobahn A 8 und ca. 400 m nördlich von Hammerstetten. Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 379/19 und einen Teil von 379/20, jeweils der Gemarkung Großanhausen. Die Erschließung ist von der Hammerstetter Straße vorgesehen.
Das beauftragte Planungsbüro hat hierzu eine Vorentwurfsplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der Fassung vom August 2023 erstellt. Dieser, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, ist den Sitzungsunterlagen beigefügt.
Nördlich der bestehenden Zufahrt ist eine weitere Zufahrt zum Grundstück geplant. Sichtdreiecke für die bestehende Zufahrt sind eingezeichnet. In den Festsetzungen sollte aufgenommen werden, dass die Sichtdreiecke von jeglicher Bebauung oder Bepflanzung freizuhalten wären.
Beschluss
Der Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt die Vorentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der Fassung vom August 2023 mit der Ergänzung, dass in die Satzung die Einhaltung der Sichtdreiecke aufzunehmen ist.
- Ferner beschließt der Stadtrat der Stadt Burgau die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum eines Monats. Das Planungsbüro beteiligt in diesem Zeitraum die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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5. Bauleitplanung der Stadt Burgau
Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Goethestraße in Burgau
Vorberatung eines Aufstellungsbeschlusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.11.2023
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ö
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vorberatend
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5 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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1023. Sitzung des Stadtrates
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21.11.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt Protokoll
Der Anlass für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist eine geplante Bebauung des Grundstücks in der Goethestraße, Fl.Nr. 560 der Gemarkung Burgau. Im Westen grenzt das Grundstück an die Goethestraße und östlich führt die Sophienstraße vorbei. Auf der Nord- und Südseite grenzen bestehende Wohngebäude an das Grundstück.
Das Konzept sieht den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Aufzugsturm vor. Die Wohnanlage besteht aus zwei getrennten Baukörpern, verbunden mit einer zentralen Bauwerkerschließung, die den Zugang zu den einzelnen Wohnungen ermöglicht. Geplant sind 22 Wohneinheiten mit 24 Tiefgaragenstellplätzen, 20 oberirdischen Stellplätzen sowie einem Fahrradkeller.
Die Erschließung sowie die Zufahrt zur Tiefgarage ist über die Goethestraße vorgesehen. Die Einfahrt zur Tiefgarage erfolgt über eine Rampe von der westlichen Seite des Grundstücks. Die Goethestraße ist derzeit nicht erstmalig ausgebaut. Dies erfolgt nun nach den entsprechenden Richtlinien vom Antragsteller im Zuge des Vorhabens.
Die Energieversorgung für Heizung und Warmwasser erfolgt mittels Wärmepumpe und Brunnenwasserunterstützung. Ferner ist zur (Eigen-)Stromerzeugung auf den Flachdächern des Vorhabens eine PV-Anlage vorgesehen. Die restlichen Dachflächen erhalten eine Begrünung.
Der Vorhabensträger möchte u. a. auch durch die gewählte Bauweise mit dem Wohnprojekt moderne, bezahlbare und individuelle Wohneinheiten unterschiedlicher Größen schaffen.
Derzeit besteht für das gegenständliche Plangebiet der rechtskräftige Bebauungsplan „Am Herrenweg“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes erlauben die vorgesehene Bebauung nicht. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine derartige Bebauung zu schaffen wäre es erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan „Am Herrenweg“ zu ändern. Hierzu besteht die Möglichkeit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhabens- und Erschließungsplan. Die Stadt Burgau hat auf Antrag eines Vorhabensträgers über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (§ 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB).
Der Geltungsbereich umfasst gemäß beiliegendem Lageplan das Grundstück Fl.Nr. 560 sowie einen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 631, beide der Gemarkung Burgau, mit einer Gesamtgröße von ca. 3.570 m².
Mit der Erstellung des Bebauungsplanes sowie mit der Planung der öffentlichen Verkehrsanlagen schlägt der Vorhabensträger das Ingenieurbüro Vogg aus Großaitingen vor.
Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Vorhabensträger zu tragen. Eine entsprechende Erklärung zur Kostenübernahme liegt der Verwaltung vor. Im Weiteren ist mit dem Vorhabensträger noch ein Durchführungsvertrag abzuschließen, in welchem auch u. a. der Ausbau der Erschließungsstraße geregelt wird.
Ein Teil der Mitglieder des Bauausschusses vertrat die Auffassung, dass die geplante Bebauung an dieser Stelle zu massiv sei. Die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum wird bezweifelt. Durch die Erschließung alleinig über die Goethestraße wird eine zu starke Verkehrsbelastung erwartet. Eine Reduzierung der vorgesehenen Bebauung und eine maßvolle, verträgliche Verdichtung für das Grundstück sollte angestrebt werden. Als Argument für die vorgesehene Bebauung wurde angeführt, dass in Burgau eine starke Nachfrage nach bezahlbarem Wohnraum besteht. Im Rahmen des mit dem Antragsteller abzuschließenden Durchführungsvertrages könne dies im weiteren Verfahren geregelt werden. Die Erschließung alleinig über die Goethestraße sei im Übrigen Wunsch des Stadtrates gewesen. Nachdem im Stadtrat bereits ein positives Signal für die Bebauung gegeben wurde, sollte die Stadt insoweit verlässlich sein und das Bauleitplanverfahren beginnen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Herrenweg“. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 560 und 631 (Teilfläche) der Gemarkung Burgau und ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.
Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.
- Mit den erforderlichen Planungsleistungen wird das Planungsbüro Vogg aus Großaitingen beauftragt. Die Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 4
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6. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Beratung über die Aufstellung eines Verkehrsspiegels im Kreuzungsbereich "Finkenweg / Dillinger Straße"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.11.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt Protokoll
Mehrere Anwohner des Finkenweges baten um Überprüfung, ob im Kreuzungsbereich des Finkenweges / der Dillinger Straße ein Verkehrsspiegel angebracht werden könnte.
Durch die Anbringung eines neuen Sichtschutzzaunes auf dem Grundstück im Finkenweg 2 ist das Abbiegen vom Finkenweg in die Dillinger Straße erschwert möglich.
Die Polizei Burgau wurde um Stellungnahme gebeten. Ein Verkehrsspiegel wird nicht befürwortet. Ferner wäre zu beachten, dass ein Verkehrsspiegel durch die gegenüberliegenden Parkplätze von höheren Fahrzeugen verdeckt werden könnte.
Den Sitzungsunterlagen lagen ein Lageplan, Lichtbilder sowie die Stellungnahme der Polizei Burgau bei.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, im Kreuzungsbereich des Finkenweges / der Dillinger Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 1, Dagegen: 8
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7. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 10.10.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.11.2023
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ö
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beschließend
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7 |
Sachverhalt Protokoll
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 10.10.2023 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 10.10.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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8. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.11.2023
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ö
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informativ
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8 |
Sachverhalt Protokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums keine Anfragen gestellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 07.12.2023 14:51 Uhr