Datum: 21.11.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 22:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauleitplanung der Stadt Burgau Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nußlacherhof 4" in Burgau Billigungs- und Auslegungsbeschluss
2 Bauleitplanung der Stadt Burgau Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nußlacherhof 4" in Burgau Billigungs- und Auslegungsbeschluss
3 Bauleitplanung der Stadt Burgau Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Goethestraße in Burgau Aufstellungsbeschluss
4 Vorstellung eines Bebauungskonzeptes für das Grundstück in der Seilerstraße, Fl.Nr. 94/2 der Gemarkung Burgau
5 Verschiedenes

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1. Bauleitplanung der Stadt Burgau Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nußlacherhof 4" in Burgau Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2023 ö beschließend 3
Stadtrat (Stadt Burgau) 1023. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Stadtrat der Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 (Beratungsgegenstand Nr. 10) die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die geplante Bebauung für das Gebiet beim „Nußlacherhof 4“ beschlossen.

Der Änderungsbereich des Flächennutzungsplans liegt im Bereich des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Stadt Burgau. Entsprechend dem Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan ist die bestehende Hofstelle als Fläche für die Landwirtschaft und der Anschluss daran als „Fläche für die Landwirtschaft mit besonderer ökologischer orts- und landschaftsgestalterischer Bedeutung – Empfehlung Grünland“ dargestellt.

Daher muss mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert werden.

Der Änderungsbereich umfasst die Flurnummern 379/19 und einen Teil von 379/20, jeweils Gemarkung Großanhausen, und wird zukünftig als Sondergebiet „Reiterhof“ nach § 11 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO dargestellt. 

Das beauftragte Planungsbüro hat für die 3. Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechende Vorentwurfsplanungen in der Fassung vom August 2023 erstellt. Mit diesen Unterlagen ist die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt die Vorentwurfsunterlagen zur 3. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgau im Rahmen der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der jeweiligen Fassung vom August 2023. 

Mit diesen Unterlagen, bestehend aus Satzung mit textlichen Festsetzungen, Begründung, sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen. 

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

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2. Bauleitplanung der Stadt Burgau Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Nußlacherhof 4" in Burgau Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2023 ö beschließend 4
Stadtrat (Stadt Burgau) 1023. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

In der Sitzung vom 13.12.2022 hat der Stadtrat der Stadt Burgau gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet beim „Nußlacherhof 4“ beschlossen. 

Anlass, Ziele und Erforderlichkeit
Der Vorhabensträger hat den Nußlacherhof 1998 erworben. Im Jahr 2000 wurde auf der Westseite des landwirtschaftlichen Betriebs eine Reithalle mit Reitplatz errichtet. Nun soll als Ergänzung der Hofstelle eine Bergehalle errichtet werden, um die Maschinen und Geräte des landwirtschaftlichen Betriebs und vor allem auch Futter für die Pferde lagern zu können. Um die Hofstelle „Nußlacherhof 4“ insgesamt städtebaulich zu ordnen als auch die geplante Bergehalle zu ermöglichen ist es erforderlich, einen Bebauungsplan aufzustellen. 

Mit dem Bebauungsplan soll ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung „Reiterhof“ nach § 11 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO ausgewiesen werden. Für das Sondergebiet wird in den textlichen Festsetzungen bestimmt, dass alle baulichen Anlagen, die für den Betrieb der Reitanlage erforderlich sind, zulässig sind.

Lage und Erschließung
Das Plangebiet liegt ca. 1 km südlich von Großanhausen, abgegrenzt durch die Autobahn A 8 und ca. 400 m nördlich von Hammerstetten. Der Geltungsbereich der Planung umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 379/19 und einen Teil von 379/20, jeweils der Gemarkung Großanhausen. Die Erschließung ist von der Hammerstetter Straße vorgesehen.

Das beauftragte Planungsbüro hat hierzu eine Vorentwurfsplanung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der Fassung vom August 2023 erstellt. Dieser, bestehend aus der Planzeichnung mit textlichen Festsetzungen und der Begründung, lag den Sitzungsunterlagen bei.

Nördlich der bestehenden Zufahrt ist eine weitere Zufahrt zum Grundstück geplant. Sichtdreiecke für die bestehende Zufahrt sind eingezeichnet. In den Festsetzungen sollte aufgenommen werden, dass die Sichtdreiecke von jeglicher Bebauung oder Bepflanzung freizuhalten wären. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt:

  1. Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt die Vorentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ in der Fassung vom August 2023 mit der Ergänzung, dass in die Satzung die Einhaltung der Sichtdreiecke aufzunehmen ist. 

  1. Ferner beschließt der Stadtrat der Stadt Burgau die öffentliche Auslegung der Vorentwurfsunterlagen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nußlacherhof 4“ gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Zeitraum eines Monats. Das Planungsbüro beteiligt in diesem Zeitraum die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.

Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

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3. Bauleitplanung der Stadt Burgau Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes in der Goethestraße in Burgau Aufstellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2023 ö vorberatend 5
Stadtrat (Stadt Burgau) 1023. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Der Anlass für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist eine geplante Bebauung des Grundstücks in der Goethestraße, Fl.Nr. 560 der Gemarkung Burgau. Im Westen grenzt das Grundstück an die Goethestraße und östlich führt die Sophienstraße vorbei. Auf der Nord- und Südseite grenzen bestehende Wohngebäude an das Grundstück.

Das Konzept sieht den Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Aufzugsturm vor. Die Wohnanlage besteht aus zwei getrennten Baukörpern, verbunden mit einer zentralen Bauwerkerschließung, die den Zugang zu den einzelnen Wohnungen ermöglicht. Geplant sind 22 Wohneinheiten mit 24 Tiefgaragenstellplätzen, 20 oberirdischen Stellplätzen sowie einem Fahrradkeller.

Die Erschließung sowie die Zufahrt zur Tiefgarage ist über die Goethestraße vorgesehen. Die Einfahrt zur Tiefgarage erfolgt über eine Rampe von der westlichen Seite des Grundstücks. Die Goethestraße ist derzeit nicht erstmalig ausgebaut. Dies erfolgt nun nach den entsprechenden Richtlinien vom Antragsteller im Zuge des Vorhabens.

Die Energieversorgung für Heizung und Warmwasser erfolgt mittels Wärmepumpe und Brunnenwasserunterstützung. Ferner ist zur (Eigen-)Stromerzeugung auf den Flachdächern des Vorhabens eine PV-Anlage vorgesehen. Die restlichen Dachflächen erhalten eine Begrünung.

Der Vorhabensträger möchte u. a. auch durch die gewählte Bauweise mit dem Wohnprojekt moderne, bezahlbare und individuelle Wohneinheiten unterschiedlicher Größen schaffen.

Derzeit besteht für das gegenständliche Plangebiet der rechtskräftige Bebauungsplan „Am Herrenweg“. Die Festsetzungen des Bebauungsplanes erlauben die vorgesehene Bebauung nicht. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine derartige Bebauung zu schaffen wäre es erforderlich, den bestehenden Bebauungsplan „Am Herrenweg“ zu ändern. Hierzu besteht die Möglichkeit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit Vorhabens- und Erschließungsplan. Die Stadt Burgau hat auf Antrag eines Vorhabensträgers über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden (§ 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB).

Der Geltungsbereich umfasst gemäß beiliegendem Lageplan das Grundstück Fl.Nr. 560 sowie einen Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 631, beide der Gemarkung Burgau, mit einer Gesamtgröße von ca. 3.570 m².

Mit der Erstellung des Bebauungsplanes sowie mit der Planung der öffentlichen Verkehrsanlagen schlägt der Vorhabensträger das Ingenieurbüro Vogg aus Großaitingen vor.

Die Kosten des Bauleitplanverfahrens hat der Vorhabensträger zu tragen. Eine entsprechende Erklärung zur Kostenübernahme liegt der Verwaltung vor. Im Weiteren ist mit dem Vorhabensträger noch ein Durchführungsvertrag abzuschließen, in welchem auch u. a. der Ausbau der Erschließungsstraße geregelt wird.

Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, informierte, dass von umliegenden Bewohnern Einwände gegen das beantragte Vorhaben schriftlich vorgebracht wurden. Das Schreiben und die Unterschriftenlisten sowie ein am Sitzungstag vorgelegtes Schreiben einer Anliegerin liegen der Niederschrift bei.

Ein Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan ist rechtlich noch nicht bindend, aber ein Signal für den Antragsteller zur Weiterführung seiner Planungen. In der Diskussion wurden Bedenken vorgebracht, dass das Vorhaben zu massiv sei. Eine etwas intensivere Bebauung wie im momentan rechtskräftigen Bebauungsplan wäre jedoch denkbar. Hierzu sollten Gespräche mit dem Antragsteller geführt werden. Geklärt werden sollte auch, ob der für die im Bebauungsplan vorgesehene Straßenbreite von 5 m erforderliche Grunderwerb möglich ist. Zu bedenken sei auch, dass der Antragsteller sich bereiterklärt hat, für die Ausbaukosten der Straße aufzukommen, sofern der beantragten Bebauung zugestimmt wird. Im Falle einer Bebauung nach dem bestehenden Bebauungsplan müssten die Kosten für den Ausbau der Straße über Erschließungsbeiträge auf die Anlieger umgelegt werden. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt:

  1. Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Änderung des Bebauungsplanes „Am Herrenweg“. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nr. 560 und 631 (Teilfläche) der Gemarkung Burgau und ist aus dem beiliegenden Lageplan ersichtlich.

Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.

  1. Mit den erforderlichen Planungsleistungen wird das Planungsbüro Vogg aus Großaitingen beauftragt. Die Kosten des Verfahrens sind vom Antragsteller zu tragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 10

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4. Vorstellung eines Bebauungskonzeptes für das Grundstück in der Seilerstraße, Fl.Nr. 94/2 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0923. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 07.11.2023 vorberatend 9
Stadtrat (Stadt Burgau) 1023. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Antragsteller möchte auf dem städtischen Grundstück in der Seilerstraße, Fl.Nr. 94/2, eine Bebauung mit kleinen Einzelhäusern in Modulbauweise erstellen.

Für die Realisierung der Bebauung würde der Antragsteller das städtische Grundstück erwerben wollen. Über den Verkauf des städtischen Grundstücks ist in einem weiteren Schritt separat zu beraten.

Das Projekt wurde in der letzten Bauausschusssitzung vorgestellt. Ziel soll es sein, mit den in Modulbauweise erstellten Wohngebäuden individuellen und bezahlbaren Wohnraum auf beengten und schlecht nutzbaren Grundstücken zu schaffen. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, das für das städtische Grundstück Fl.Nr. 94/2, Gemarkung Burgau, vorgestellte Konzept einer Bebauung mit Wohngebäuden in Modulbauweise weiterzuverfolgen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 1023. Sitzung des Stadtrates 21.11.2023 ö informativ 5

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums keine Anfragen gestellt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.12.2023 09:54 Uhr