Datum: 05.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:13 Uhr bis 20:32 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Aufnahme eines zusätzlichen Tagesordnungspunktes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.12.2023
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ö
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1 |
Sachverhalt Protokoll
Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, informierte, dass am 05.12.2023 ein Antrag auf Nutzungsänderung des Bahnhofgebäudes zu einer Unterkunft für Geflüchtete und Arbeiter eingegangen sei. Der Antrag konnte deswegen in der Sitzungsladung nicht berücksichtigt werden.
Aufgrund der Dringlichkeit sollte er jedoch in der heutigen Sitzung behandelt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, den vorliegenden Antrag in die heutige Tagesordnung aufzunehmen und darüber zu beraten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zum Dachgeschossausbau mit Treppenaufgang und Schleppgaube in der St.-Martin-Straße 6 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1917/2 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.12.2023
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Bauantrag zum Neubau zum Dachgeschossausbau mit Treppenaufgang und Schleppgaube in der St.-Martin-Straße 6 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1917/2 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Nördlich der B10“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:
Dachform (§ 6 Nr. 1)
Nach dem Bebauungsplan sind für Hauptgebäude nur Sattel- und Walmdächer zulässig. Andere Dachformen können lediglich zugelassen werden. Die geplante Schleppgaube wird mit einem Pultdach ausgeführt.
Firstrichtung (§ 6 Nr. 1.1)
Nach dem Bebauungsplan ist eine Firstrichtung (West - Ost) vorgegeben. Aufgrund des Pultdaches kann diese Festsetzung nicht eingehalten werden.
Dachneigung
Der Bebauungsplan sieht im gesamten Baugebiet eine Dachneigung von 28 – 36° vor. Das Pultdach der Schleppgaube ist mit einer Dachneigung von 4° vorgesehen.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Dachgeschossausbau mit Treppenaufgang und Schleppgaube in der St.-Martin-Straße 6 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1917/2 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von zwei Dachgauben in der Stadtstraße 56 auf dem Grundstück Fl.Nr. 496 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.12.2023
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Bauantrag zum Ausbau des Dachgeschosses und Einbau von zwei Dachgauben in der Stadtstraße 56 auf dem Grundstück Fl.Nr. 496 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Nach § 145 BauGB bedürfen hier Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau.
Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Die Erschließung ist gesichert.
Die Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Bauantrag des Bauherrn zum Ausbau des Dachgeschosses in der Stadtstraße 56 auf dem Grundstück Fl.Nr. 496 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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4. Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses an der bestehenden Doppelgarage in der Mozartstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 661/12 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.12.2023
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Einfamilienhauses an der bestehenden Doppelgarage in der Mozartstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 661/12 der Gemarkung Burgau.
Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Westlich der Spitzstraße“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:
Firstrichtung
Der Bebauungsplan sieht für das Baugrundstück eine Firstrichtung (West - Ost) vor. Das geplante Wohngebäude sieht eine Firstrichtung (Nord - Süd) vor. Damit wird diese um 90° gedreht.
Dachform (§ 6 Nr. 1)
Nach dem Bebauungsplan sind nur Sattel- und Pultdächer zulässig. Das Wohngebäude selbst ist mit einem Satteldach vorgesehen. Die geplante Dachgaube ist jedoch mit einem Flachdach vorgesehen. Desweitern ist im Bereich der Sitzfenster, der Terrasse und des Vordaches ein Flachdach geplant. Ferner wird bei der bestehenden Doppelgarage die Dachform von Satteldach auf ein Flachdach geändert.
Dachneigung (§ 6 Nr. 1.3)
Der Bebauungsplan setzt in der Bebauungsplanzeichnung die Dachneigung auf 30° - 38° fest. Bei den geplanten Flachdachflächen wird diese nicht eingehalten (Flachdach 2°).
Traufhöhe (§ 6 Nr. 2)
Der Bebauungsplan sieht bei einer Bebauung mit zwei Vollgeschossen eine Traufhöhe von 6,30 m vor. Beim geplanten Wohngebäude wird diese um 26 cm (6,56 m) überschritten. Dies wird u. a. damit begründet, dass es im Bereich Fußboden und Decke durch den Einbau von haustechnischen Anlagen, wie Fußbodenheizung, Wohnraumlüftung, zu einer erhöhten Geschosshöhe kommt.
Dachflächenfenster (§ 6 Nr. 3)
Nach dem Bebauungsplan sind pro Haus höchstens zwei schrägliegende Dachflächenfenster zu maximal je 1,20 m² zulässig. Beim geplanten Wohngebäude sind insgesamt zwei Dachflächenfenster mit je 2 m² vorgesehen. Dies wird u. a. begründet, dass dadurch im Bereich des Treppenaufgangs eine ausreichende Belichtung erreicht wird.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Einfamilienhauses an der bestehenden Doppelgarage in der Mozartstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 661/12 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den dafür erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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5. Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses in der Afrastraße 7 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1772/9 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.12.2023
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt eine Bauvoranfrage zum Neubau eines Doppelhauses in der Afrastraße 7 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1772/9 der Gemarkung Burgau. Das Baugrundstück soll geteilt werden, und auf der neu geteilten Fläche ist eine weitere Bebauung vorgesehen. Anhand der Unterlagen ist ein Doppelhaus mit zwei Wohneinheiten geplant. Das Wohnhaus ist mit einem Satteldach geplant.
Das geplante Projekt befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Hinteres Feldle“. Für die geplante Bebauung werden anhand der vorgelegten Unterlagen konkret folgende zwei Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nachgefragt:
Baugrenze
Der Bebauungsplan sieht zur nördlichen als auch zur östlichen Grundstücksgrenze eine Baugrenze vor. Desweitern dürfen Garagen und sonstige Nebengebäude nur innerhalb der Baugrenzen errichtet werden. Mit der geplanten Bebauung, Wohnhaus als auch Garage, werden die Baugrenzen überschritten. Bei vergleichbaren Bebauungen in der näheren Umgebung wurden für die Überbauung der Baugrenze bereits Befreiungen erteilt.
Firstrichtung
Die im Bebauungsplan eingetragene Firstrichtung (West - Ost) ist einzuhalten. Mit der geplanten Bebauung soll die Firstrichtung um 90° gedreht werden. Hierbei hat man sich an die angrenzende Nachbarbebauung orientiert.
Weitere Befreiungen werden nicht beantragt und sind aus den vorgelegten Unterlagen soweit auch nicht ersichtlich.
Die Erschließung ist dann über die Bgm.-Seidler-Straße vorgesehen. Anhand der vorgelegten Berechnung ergibt sich für die geplante Bebauung ein Stellplatzbedarf von 4 Stellplätzen. Bei der Bebauung ist eine Garage sowie 2 weitere Stellplätze vorgesehen. Für das Bestandsgebäude sind ebenfalls 4 Stellplätze sowie eine bestehende Garage vorgesehen. Die erforderlichen Stellplätze sind im Verfahren nachzuweisen.
Die bauordnungsrechtlichen Belange (wie z. B. Abstandsflächen) sind von der Baugenehmi- gungsbehörde weiter zu prüfen.
Herr Stadtrat Frank Rupprecht bat darum, im folgenden Bauantragsverfahren auf die dingliche Sicherung der erforderlichen Stellplätze hinzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau stellt der Bauvoranfrage des Bauherrn zum Neubau eines Doppelhauses in der Afrastraße 7 auf dem Grundstück Fl.Nr. 1772/9 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen hinsichtlich der Baugrenze und der Firstrichtung anhand der vorgelegten Unterlagen in Aussicht.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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6. Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Bahnhofgebäudes mit 2 Wohnungen zu einer Unterkunft für Geflüchtete und Arbeiter bzw. Pensionszimmer auf dem Grundstück Fl.Nr. 4838/36 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.12.2023
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag auf Nutzungsänderung des bestehenden Bahnhofgebäudes zu einer Unterkunft für Geflüchtete und Arbeiter bzw. Pensionszimmer auf Fl.Nr. 4838/36 der Gemarkung Burgau.
In 14 Zimmern mit den entsprechenden Funktionsräumen sollen Unterkünftige für ca. 25 Personen geschaffen werden.
Das beantragte Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn auf Nutzungsänderung des bestehenden Bahnhofgebäudes mit 2 Wohnungen zu einer Unterkunft für Geflüchtete und Arbeiter bzw. Pensionszimmer auf dem Grundstück Fl.Nr. 4838/36 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
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7. Vollzug der Bayerischen Bauordnung
Bekanntgabe der im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereichten Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.12.2023
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ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt Protokoll
Folgende Bauanträge wurden im Genehmigungsfreistellungsverfahren eingereicht:
- Antrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück „Regelesberg 6“, Fl.Nr. 73/8 der Gemarkung Burgau
- Antrag zum Neubau einer Stützmauer zur Errichtung von Lagerflächen für Sattelauflieger, Container und Speditionsgut auf dem Grundstück „An der Römerstraße 24“, Fl.Nr. 3515/19 der Gemarkung Burgau
- Antrag zum Neubau einer Lagerhalle auf dem Grundstück „An der Römerstraße 1“, Fl.Nr. 3515/5 der Gemarkung Burgau
- Antrag zur Errichtung eines Carports in der Spitzstraße 40 auf dem Grundstück Fl.Nr. 673/1 der Gemarkung Burgau
Der Bauausschuss der Stadt Burgau nahm vom Sachverhalt Kenntnis.
Es erfolgte keine Beschlussfassung.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 07.11.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.12.2023
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt Protokoll
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.11.2023 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 07.11.2023 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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1023. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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05.12.2023
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt Protokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums keine Anfragen gestellt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.01.2024 12:49 Uhr