Datum: 16.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:09 Uhr bis 19:55 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zur Anbringung einer beleuchteten Wand-Plakatanschlagtafel in der Augsburger Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4421/1 der Gemarkung Burgau
2 Bauantrag zum Abbruch des Haupt- und Nebengebäudes mit Hangsicherung in der Stadtstraße 14 auf dem Grundstück Fl.Nr. 268 der Gemarkung Burgau
3 Bauantrag zur Nutzungsänderung des Dachgeschosses für die Erweiterung weiterer Gewerbeflächen sowie zur Unterbringung einer sozialen Einrichtung in der Industriestraße 62 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4320/19 der Gemarkung Burgau
4 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 05.12.2023
5 Verschiedenes

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1. Bauantrag zur Anbringung einer beleuchteten Wand-Plakatanschlagtafel in der Augsburger Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4421/1 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Anbringung einer beleuchteten Wand-Plakatanschlagtafel am Geschäftshaus in der Augsburger Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4421/1 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Die beantragte Werbeanlage ist an der Ostfassade des Geschäftshauses vorgesehen. Es handelt sich anhand der Antragsunterlagen um einen Wand-Plakatträger (2,75 m x 3,89 m) mit wechselndem Plakatanschlag (ca. alle 10 - 12 Tage) zur Verkaufsförderung. Es sollen Firmen und Produkte des alltäglichen Lebens beworben werden (z. B. Radiowerbung, Mineralwasser, Baumärkte, Autowerbung, etc.).

Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag zur Anbringung einer beleuchteten Wand-Plakatanschlagtafel am Geschäftshaus in der Augsburger Straße 17 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4421/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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2. Bauantrag zum Abbruch des Haupt- und Nebengebäudes mit Hangsicherung in der Stadtstraße 14 auf dem Grundstück Fl.Nr. 268 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Bauantrag zum Abbruch des Haupt- und Nebengebäudes mit Hangsicherung in der Stadtstraße 14 auf dem Grundstück Fl.Nr. 268 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Nach § 145 BauGB bedürfen hier Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau.

Bei dem bestehenden Gebäude handelt es sich um ein Baudenkmal nach der Denkmalliste des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. Ferner befindet sich das Baugrundstück im Bereich des Bodendenkmals „Ensemble Altstadt Burgau“. Im Rahmen des Bauantrags ist daher auch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig.

Der Bauherr hat bereits in der Vergangenheit einen entsprechenden Abbruchantrag gestellt. Dieser wurde bis dato nicht umgesetzt. Daher ist eine erneute Antragstellung erforderlich.

Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Bauantrag des Bauherrn zum Abbruch des Haupt- und Nebengebäudes mit Hangsicherung in der Stadtstraße 14 auf dem Grundstück Fl.Nr. 268 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung.

Es wird darauf hingewiesen, dass im Rahmen des Bauantrags eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Nutzungsänderung des Dachgeschosses für die Erweiterung weiterer Gewerbeflächen sowie zur Unterbringung einer sozialen Einrichtung in der Industriestraße 62 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4320/19 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung des Dachgeschosses für die Erweiterung weiterer Gewerbeflächen sowie zur Unterbringung einer sozialen Einrichtung in der Industriestraße 62 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4320/19 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“. 

Art der baulichen Nutzung (§ 2 Nr. 1)
Der Bebauungsplan setzt in dem Bereich ein Industriegebiet nach § 9 BauNVO mit Planungsrichtpegel 70 dB (A) für den Tag und 55 dB (A) für die Nacht fest. Industriegebiete dienen ausschließlich der Unterbringung von Gewebebetrieben und zwar vorwiegend solcher Betriebe, die in anderen Baugebieten unzulässig sind. Ausnahmsweise zugelassen sind u. a. Anlagen für kulturelle, soziale, kirchliche, gesundheitliche und sportliche Zwecke.

Für den Ausbau bzw. die Aufstockung eines Obergeschosses am bestehenden Geschäftsgebäude wurde im Jahr 2021 eine Baugenehmigung beantragt und erteilt. Die Bauarbeiten hierfür werden derzeit durchgeführt.

Mit der nun beantragten Nutzungsänderung sollen im Obergeschoss weitere gewerbliche Einheiten entstehen, welche im vorgenannten Antrag noch nicht ausgebaut wurden. Eine sonstige Änderung am Gebäude ist aus dem Antrag nicht ersichtlich und soweit nicht vorgesehen.

Ferner ist die Unterbringung einer sozialen Einrichtung vorgesehen. Anhand der Antragsunterlagen soll in den Räumlichkeiten eine schulvorbereitende Einrichtung entstehen, in der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im Alter von 3 bis 6 Jahren in kleinen Gruppen intensiv betreut und gefördert werden. Es sollen insgesamt 24 Kinder in zwei Gruppen untergebracht werden.

Aus Sicht der Verwaltung stellt die Nutzung in der beschriebenen Form eine soziale Nutzung dar, welche im vorliegenden Fall im Industriegebiet so bauplanungsrechtlich nur ausnahmsweise zulässig ist. Die hierfür erforderlichen Stellplätze sind ausdrücklich nachzuweisen. Eine abschließende Prüfung, insbesondere der bauordnungsrechtlichen Belange, wie z. B. Schall- und Brandschutz, obliegt der Baugenehmigungsbehörde.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, dem Antrag des Bauherrn zur Nutzungsänderung des Dachgeschosses für die Erweiterung weiterer Gewerbeflächen sowie zur Unterbringung einer sozialen Einrichtung in der Industriestraße 62 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4320/19 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

Die erforderlichen Stellplätze wären im Rahmen des Bauantragsverfahrens nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 05.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 05.12.2023 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 05.12.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 ö informativ 5

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:

  1. Bezüglich der Anfrage von Frau Stadträtin Eveline Kuhnert in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses am 10.10.2023 zur Radwegmarkierung an der Zufahrt zur Pyrolyse informierte Herr Stadtbaumeister Werner Mihatsch, dass bei einer Verkehrsschau im Jahr 2023 die Markierung von den Verkehrsbehörden befürwortet wurde. Sobald die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung vorliegt, kann die Markierung erfolgen.

  1. Herr Stadtrat Frank Rupprecht wies darauf hin, dass beim Radweg im Bereich der Kreuzung der Josef-Zech-Straße / Umgehungsstraße häufig Sand liege.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.02.2024 17:51 Uhr