Datum: 30.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kapuziner-Halle
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Burgau
Nichtöffentliche Sitzung, 18:30 Uhr bis 19:46 Uhr
Öffentliche Sitzung, 19:49 Uhr bis 20:08 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
7 Sirenenförderprogramm 2.0 Neuinstallation von Sirenenanlagen
8 Genehmigung Haushaltsüberschreitungen 2021
9 Jahresrechnungsergebnis des Jahres 2022
10 Schacht- und Schieberregulierung im Stadtgebiet Burgau Vergabe der Sanierungsarbeiten 2024
11 Straßenunterhalt Sanierungsprogramm 2024
12 Eisstadion Burgau Errichtung einer Photovoltaikanlage
13 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 19.12.2023
14 Verschiedenes

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7. Sirenenförderprogramm 2.0 Neuinstallation von Sirenenanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 09.01.2024 vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Die Stadt Burgau konnte aufgrund der sehr gering zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht am Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern berücksichtigt werden. Mit Stadtratsbeschluss vom 26.09.2023 wurde daher beschlossen, die bereits bestehenden Sirenen im Rahmen des Sonderförderprogramms Digitalfunk lediglich auf die notwendige digitale Ansteuerung umzurüsten. Hierfür würden Kosten von schätzungsweise 17.500 € anfallen (Stand 2022), wovon ca. 10.000 € gefördert werden würden.  

Nun hat die Regierung von Schwaben aufgrund der Vielzahl an nicht berücksichtigten Anträgen angekündigt, ein weiteres Förderprogramm „Sirenenförderprogramm 2.0“ als Neuauflage eines vergleichbaren Förderprogramms bereit zu stellen. Hier sollten dann Kommunen berücksichtigt werden, die beim Sonderförderprogramm zur Verbesserung der Warninfrastruktur in Bayern aufgrund der ausgeschöpften Gelder nicht mehr berücksichtigt werden konnten. 

Zur Umsetzung des in der Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Länder beschlossenen weiteren Ausbaus des Sirenennetzes erstellt das StMI aktuell das neue Sirenenförderprogramm, welches mit Bundes- und Landesmitteln befüllt werden soll. 
Im Gegensatz zum bisherigen Sonderförderprogramm Sirenen wird es jedoch keine mögliche Vollfinanzierung geben. Die Gemeinden müssen nunmehr einen mindestens 20 %igen Eigenanteil erbringen. 

Bei der Neuanschaffung neuer Sirenen(-standorte) bzw. Ersatz der bisherigen Sirenen durch neue elektronische Sirenen ist mit ungefähren Anschaffungskosten von 16.500,00 € brutto (Stand: 2022) zu rechnen (Mischkalkulation – da ggf. nur teilweise Masten benötigt werden und ggf. bereits Masten oder nötige Installationen vorhanden sind). Hierbei würden zu den bereits bestehenden 6 Sirenen weitere 6 Standorte dazukommen, damit das gesamte Stadtgebiet (alle bewohnten Bereiche) abgedeckt wird, so die Auswertung der Firma Abel & Käufl aus dem Jahr 2022. Dabei würden die alten Sirenen aus den 60/70er Jahren ebenfalls durch elektrische Sirenen ausgetauscht werden. Die Auswertung des Wirkungsbereichs der Sirenen war als Anlage beigefügt. 

Bei geschätzten Gesamtkosten von ca. 181.500 € würden bei der Stadt je nach Dach- bzw. Masterrichtung voraussichtlich mindestens 50.000 € als Eigenanteil verbleiben. Der endgültige Eigenanteil hängt letztendlich von der jeweiligen Montageart, den damit zusammenhängenden vorhandenen bzw. noch benötigten Vorrichtungen sowie den Angebotspreisen ab. Preissteigerungen seit 2022 wurden noch nicht berücksichtigt. 

Die technischen Voraussetzungen und die Förderstaffelung bleiben zum vorherigen Förderprogramm unverändert:
  
  • Für Sirenen in Dach-/Gebäudemontage:
Sirene:                 8.500,00 €
Errichtungskosten:        1.500,00 €
Sirenensteuergerät:           850,00 €
Gesamt:                  10.850,00 €

  • Für Sirenen als freistehende Masterrichtung:
Sirene:                8.500,00 €
Errichtungskosten:        3.000,00 €
Sirenensteuergerät:           850,00 €
Mastkosten:                5.000,00 €
Gesamt:                  17.350,00 €        

  • Für den Ersatz oder Ergänzung bestehender Sirenenansteuerungen gem. Anforderungen:
Sirenensteuergerät:            850,00 €
Installation:                    150,00 € 
Gesamt:                 1.000,00 €

Die Regierung von Schwaben bittet daher um Rückmeldung, ob am bisherigen Förderantrag (auch unter Anerkennung neuer Fördermodalitäten -> mind. 20 %iger Eigenanteil) festgehalten werden möchte. 

Insgesamt sind 11 neue Sirenen bei den geschätzten Gesamtkosten berücksichtigt. Eine Umsetzung erfolgt nur, wenn auch eine entsprechende Förderung gewährt wird; ansonsten werden nur die bestehenden Sirenen auf die Digitaltechnik umgerüstet.

Herr Stadtrat Harald Stöckle informierte darüber, dass neue Sirenen batteriegepuffert sind. Er sprach sich daher für eine nochmalige Beratung und Beschlussfassung hinsichtlich des Beschlusses vom September 2023 aus, sollte man keine Förderung erhalten.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, dass am bisherigen Förderantrag festgehalten werden soll und somit die bestehenden Sirenen erneuert und eine Erweiterung von bis zu 5 Sirenen erfolgen soll. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Anneliese Zech war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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8. Genehmigung Haushaltsüberschreitungen 2021

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö 8

Sachverhalt Protokoll

In der Sitzung des Stadtrates der Stadt Burgau vom 19.12.2023 wurden die Ergebnisse der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2021 vorgestellt. Im Anschluss wurde gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses die Jahresrechnung 2021 bewilligt und festgestellt sowie die Entlastung erteilt.

Versehentlich ist allerdings die vom Rechnungsprüfungsausschuss ebenfalls empfohlene Genehmigung der Haushaltsüberschreitungen des Jahres 2021 unterblieben. Diese wurden vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüft und nicht beanstandet. Die Beschlussfassung ist daher noch nachzuholen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau genehmigt die Haushaltsüberschreitungen des Haushaltsjahres 2021.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Anneliese Zech war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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9. Jahresrechnungsergebnis des Jahres 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 09.01.2024 vorberatend 5
Stadtrat (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt Protokoll

Gemäß Art. 102 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GO) wird berichtet, dass die Jahresrechnung 2022 der Stadt Burgau mit folgendem Ergebnis erstellt wurde:

       lt. Haushaltsplan
Verwaltungshaushalt:
Einnahmen        32.458.025,83 €        27.341.850,00 €
Ausgaben        32.458.025,83 €        27.341.850,00 €

Davon:
Zuführung zum Vermögenshaushalt        7.228.081,90 €        1.702.815,00 €


Vermögenshaushalt:
Einnahmen        10.466.358,05 €        14.687.000,00 €
Ausgaben        10.466.358,05 €        14.687.000,00 €

Davon:
Kreditaufnahmen vom Kreditmarkt        0,00 €        1.839.658,00 €

Zuführung vom Verwaltungshaushalt        7.228.081,90 €        1.702.815,00 €

Entnahme aus Rücklagen        0,00 €        5.000.000,00 €

Zuführung zu Rücklagen        690.527,61 €        0,00 €

Die Gesamtunterlagen zur Jahresrechnung 2022 werden dem Stadtrat bzw. dem Rechnungsprüfungsausschuss noch zur Verfügung gestellt.

Auf Nachfrage wurde mitgeteilt, dass die Rücklage für den Hochwasserschutz derzeit 6 Millionen Euro beträgt. Das Wasserwirtschaftsamt hat bereits angekündigt, die nächsten Jahre sukzessiv Mittel für den Hochwasserschutz abzurufen.

Herr Stadtrat Michael Fritz regte an, die Rücklage entsprechend des Mittelabflusses anzulegen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, dem vorgelegten Jahresrechnungsergebnis 2022 zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Anneliese Zech war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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10. Schacht- und Schieberregulierung im Stadtgebiet Burgau Vergabe der Sanierungsarbeiten 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 beschließend 9
Stadtrat (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt Protokoll

Für die Anpassung von Kanalschächten und Wasserschiebern im Stadtgebiet wurden im Jahr 2023 Angebote im Wege einer beschränkten Ausschreibung nach VOB/A eingeholt. 6 Angebote wurden eingereicht. Als annehmbarster Bieter wurde vom Stadtrat die Firma reQplan aus Senden zum Angebotspreis in Höhe von 32.368,00 € incl. MwSt. beauftragt. Aus dem Preisspiegel der Angebote aus dem Jahr 2023, der den Unterlagen beilag, geht hervor, dass die Firma reQplan der bei weitem günstigste Bieter war.

Die Firma hat nunmehr der Stadt Burgau angeboten, dass sie die für das Jahr 2024 erforderlichen Arbeiten zu den Preisen des Jahres 2023 ausführen würde.

Aufgrund der zurückliegenden Preissteigerungen ist die Verwaltung der Auffassung, dass dieses Angebot wirtschaftlich wäre und eine Ausschreibung für das Jahr 2024 keine günstigeren Preise ergeben würde.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Firma reQplan mit der Anpassung von Kanalschächten und Schieberkappen für das Jahr 2024 zum Angebotspreis in Höhe von 32.368,00 € zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Anneliese Zech war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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11. Straßenunterhalt Sanierungsprogramm 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 vorberatend 10
Stadtrat (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt Protokoll

Damit seitens der Verwaltung die Straßenunterhaltsarbeiten für das kommende Jahr projektiert und ausgeschrieben werden können, wäre über das Sanierungsprogramm zu beraten.

Die Verwaltung hat hierzu Vorschläge erarbeitet. Diese sind in einer Übersicht aufgeführt, die den Sitzungsunterlagen beilag. Insgesamt ist bei Durchführung aller Maßnahmen mit Kosten von ca. 450.000,00 € zu rechnen.

Zusätzlich sollten noch Mittel in Höhe von ca. 20.000,00 € für Straßensanierungen bereitgestellt werden, bei denen Spezialverfahren (z. B. Risse-Verguss, Betonbordsteinsanierungen, etc.) zur Anwendung kommen.

Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke informierte im Bau- und Umweltausschuss, dass die Straße an den Nußlacher Höfen Risse aufweise und bat um Prüfung, ob die Reparatur im Rahmen der Straßensanierung erfolgen könne. 

Außerdem wies er auf den schlechten Zustand der Spritzdecke am Feldweg von Kleinanhausen nach Remshart hin. Eine Instandsetzung solle geprüft werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, für das Jahr 2024 die Straßensanierungen gemäß dem Vorschlag der Verwaltung durchzuführen und die hierfür veranschlagten Mittel im Haushalt vorzusehen. Die Verwaltung wird mit der Einholung von Angeboten beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Anneliese Zech war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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12. Eisstadion Burgau Errichtung einer Photovoltaikanlage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 16.01.2024 vorberatend 11
Stadtrat (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschließend 12

Sachverhalt Protokoll

Auf den Dächern der städtischen Gebäude im Stadtgebiet Burgau und den Ortsteilen sollen nach Möglichkeit und Wirtschaftlichkeit PV-Anlagen zur Eigenstromversorgung und Überschusseinspeisung ins öffentliche Netz errichtet werden.

Nachdem im letzten Jahr eine Photovoltaikanlage am Kindergarten in Unterknöringen beauftragt wurde, wurde nunmehr als weitere Möglichkeit das Dach des Eisstadions von einem Planungsbüro überprüft. Auf einer Dachfläche von ca. 2.500 m² könnte eine Photovoltaikanlage mit einer Leistung von ca. 426 kWp installiert werden. Die Anschaffungskosten werden mit ca. 362.000,00 € inklusive Mehrwertsteuer geschätzt. Basierend auf den momentan für die Stadt Burgau geltenden Strompreisen, einem momentanen Verbrauch von 696.000 kWh für Freibad und Eisstadion, einem jährlichen Stromertrag von ca. 407.000 kWh aus der PV-Anlage, ergäbe sich bei einem Eigenverbrauch von 245.000 kWh und einer Einspeisung von 154.000 kWh nach 20 Jahren ein Ertrag von ca. 942.000,00 €. Die Wirtschaftlichkeitsüberprüfung lag bei.

Im Rahmen der Wirtschaftlichkeitsberechnung wurde auch das Angebot eines Privatanbieters geprüft, der sich bei der Stadt Burgau für dieses Projekt beworben hat. Im Ergebnis ergäbe sich nach 20 Jahren ein ca. 600.000,00 € geringerer Ertrag. Dies ist unter anderem bedingt durch den verlangten Strompreis von 15 Cent/kWh für den Eigenverbrauch. Vorteil dieser Variante wäre, dass keine Investitions- und Unterhaltskosten anfallen würden.

Soweit einer Photovoltaikanlage auf dem Eisstadion zugestimmt wird, wären die erforderlichen Planungsleistungen für die weitere Projektierung, Ausschreibung und Bauleitung zu beauftragen. Das mit der Wirtschaftlichkeitsprüfung beauftragte Büro RenExpert GmbH aus Ulm bietet diese Leistungen zum Preis in Höhe von ca. 8.000,00 € inklusive Mehrwertsteuer an.

Der Strom aus der Photovoltaikanlage könne nach Auskunft des Stromversorgers auch für den Betrieb des Freibades verwendet werden.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, auf dem Dach des Eisstadions eine Photovoltaikanlage selbst zu installieren. 

Weiterhin beschließt der Stadtrat, das Büro RenExpert GmbH mit den Planungsleistungen für Projektierung, Ausschreibung und Bauleitung zum Angebotspreis in Höhe von ca. 8.000,00 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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13. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 19.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö beschließend 13

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 19.12.2023 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 19.12.2023 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

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14. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Stadtrates 30.01.2024 ö informativ 14

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:

  1. Hinsichtlich einer Anfrage von Herrn Stadtrat Manfred Kramer in der Stadtratssitzung vom 25.07.2023 informierte Herr Hauptamtsleiter Wolfgang Buckel das Gremium über ein geplantes Intranet, für das auch die Stadträte einen Zugriff erhalten sollen. Hier sollen dann auch die Informationen zu Personalveränderungen bereitgestellt werden.

  1. Herr Stadtrat Harald Stöckle erkundigte sich, ob die Stadt Burgau zu den Ausschreitungen beim Eishockeyspiel in Sonthofen Stellung beziehen wird.
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner äußerte sich, dass Gewalt im Sport nichts zu suchen habe. Bereits vor der Saison wurden konstruktive Gespräche mit dem ESV, den Hurricanes und der Polizei geführt. Bisher verlief die Saison ohne Probleme. Aufgrund der Vorfälle wird man erneut Gespräche führen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.02.2024 10:13 Uhr