Datum: 06.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:29 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Austragshaus, Lehrlingswohnung und Betriebsbüro im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1743/2 (Gutes Gewende) der Gemarkung Burgau
2 Bauantrag zum Anbau einer Garage im Drosselweg 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4300/2 der Gemarkung Burgau
3 Bauantrag zum Neubau eines Carports in der Brementalstraße 20 auf dem Grundstück Fl.Nr. 606/1 der Gemarkung Burgau
4 Bauvoranfrage zum Neubau eines 8-Familienhauses mit 3 Carports und 6 Stellplätzen in der Bleichstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 163 der Gemarkung Burgau
5 Entwässerungsgebiet "A" Ausbau der Brementalstraße, Christoph-von-Schmid-Straße und des Herrenweges Beratung über die Vergabe der Straßenbeleuchtung (Bauabschnitt 5)
6 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 16.01.2024
7 Verschiedenes

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1. Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Austragshaus, Lehrlingswohnung und Betriebsbüro im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1743/2 (Gutes Gewende) der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Wohnhauses mit Austragshaus, Lehrlingswohnung und Betriebsbüro im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1743/2 (Gutes Gewende) der Gemarkung Burgau. 

Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich und richtet sich nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind im Außenbereich Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und eine sogenannte Privilegierung vorliegt. Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft vorgesehen.

Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Eine abschließende Prüfung der Voraussetzungen zur Privilegierung und ob der beantragte Wohnraum erforderlich und betriebsdienlich ist, erfolgt unter Einbeziehung der jeweiligen Fachbehörden durch die Baugenehmigungsbehörde.

Das Baugrundstück liegt an einem öffentlichen Verkehrsweg. Ein Anschluss an die Wasserversorgung ist möglich. Hinsichtlich der Abwasserversorgung ist der Anschluss an den öffentlichen Abwasserkanal vorgesehen.

Anhand der in den Antragsunterlagen beigefügten Stellplatzberechnung sind insgesamt 9 Stellplätze erforderlich, welche auf dem Baugrundstück vorgesehen werden. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Wohnhauses mit Austragshaus, Lehrlingswohnung und Betriebsbüro im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1743/2 (Gutes Gewende) der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen, sofern eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1

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2. Bauantrag zum Anbau einer Garage im Drosselweg 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4300/2 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Anbau einer Garage im Drosselweg 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4300/2 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Der Anbau der Garage ist südlich an das Wohnhaus vorgesehen. Ferner ist die Errichtung von drei Dachgauben vorgesehen. Der Dachraum wird anhand der Antragsunterlagen nicht ausgebaut.

Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Anbau einer Garage im Drosselweg 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4300/2 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zum Neubau eines Carports in der Brementalstraße 20 auf dem Grundstück Fl.Nr. 606/1 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Carports in der Brementalstraße 20 auf dem Grundstück Fl.Nr. 606/1 der Gemarkung Burgau. 

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Carports in der Brementalstraße 20 auf dem Grundstück Fl.Nr. 606/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauvoranfrage zum Neubau eines 8-Familienhauses mit 3 Carports und 6 Stellplätzen in der Bleichstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 163 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt eine Voranfrage zum Neubau eines 8-Familienhauses mit 3 Carports und 6 Stellplätzen in der Bleichstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 163 der Gemarkung Burgau. 

Der Bauherr möchte zunächst für die weiteren Planungsschritte abklären, ob die Bauweise des geplanten Bauvorhabens genehmigungsfähig ist.

Das geplante Projekt befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Untere Altstadt“ sowie im festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Nach § 145 BauGB bedürfen hier Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau. Das geplante Bauvorhaben soll nach Angaben des Bauherrn in folgenden Punkten den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht entsprechen:

Überbaubare Grundstücksflächen (Nr. 5)
Der Bebauungsplan setzt auf den Grundstücken in der Planzeichnung mittels Baugrenzen und Baulinien Bauräume fest. Für diese sind dann jeweils maximal zulässige Grundflächen vorgegeben. Der Bebauungsplan sieht auf dem Baugrundstück zwei Bauräume mit jeweils einer maximalen Grundfläche von 100 m² (insgesamt 200 m²) vor. Die Grundfläche des geplanten 8-Familienhauses beträgt anhand der Unterlagen ca. 192 m² und liegt auch teilweise außerhalb der festgesetzten Bauräume.

Firstrichtung (Nr. 8.4)
Die vorgegebene Firstrichtung (Nord-Süd) ist in der Planzeichnung des Bebauungsplanes eingetragen. Das geplante Bauvorhaben sieht eine West-Ost-Firstrichtung vor.

Weitere Befreiungen hat der Bauherr nicht beantragt.

Im konkreten Bauantragsverfahren wären die erforderlichen Stellplätze nachzuweisen. Anhand der Antragsunterlagen werden 9 Stellplätze auf dem Baugrundstück vorgesehen. Soweit die Zufahrt zu den Stellplätzen über das benachbarte Grundstück erfolgt, wäre die Zufahrt dinglich zu sichern.

Im Jahr 2022 wurde für das vorgesehene Baugrundstück bereits eine derartige Voranfrage zum Neubau eines Mehrfamilienhauses eingereicht. Diese sah ebenfalls u. a. Befreiungen von den überbaubaren Grundflächen (Bauräume) als auch der Firstrichtung vor. Der Bauausschuss hat in seiner Sitzung vom 18.01.2022 (Beratungsgegenstand Nr. 8) das gemeindliche Einvernehmen in Aussicht gestellt. Die Baugenehmigungsbehörde hat im Rahmen der weiteren Bearbeitung u. a. diese Befreiungen nicht in Aussicht gestellt, da hierdurch die Grundzüge der Planung verletzt wären. Die Voranfrage wurde schlussendlich vom Antragssteller wieder zurückgenommen.

Sollte für die Realisierung des Vorhabens eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich sein, wäre hierüber auf Antrag des Bauherrn nochmals separat, unter Vorbehalt einer offenen Beschlussfassung, zu beraten. Im Übrigen wären die Kosten des Bauleitplanverfahren vom Bauherrn zu übernehmen.

Aufgrund der architektonischen Gestaltung des Gebäudes kann Herr Stadtrat Frank Rupprecht dem Antrag nicht zustimmen. In einem konkreten Bauantragsverfahren bittet er um Beachtung der in der Satzung des Bebauungsplanes enthaltenen Gestaltungsvorschriften. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau stellt der Voranfrage des Bauherrn zum Neubau eines 8-Familienhauses mit 3 Carports und 6 Stellplätzen in der Bleichstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 163 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den Befreiungen aus dem Bebauungsplan „Untere Altstadt“ hinsichtlich der Überbauung der Bauräume und der Firstrichtung sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung in Aussicht.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. Die Zufahrt zu den Stellplätzen ist dinglich zu sichern.

Sollte eine Bebauungsplanänderung erforderlich sein, ist hierüber auf Antrag des Bauherrn nochmals separat zu beraten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3

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5. Entwässerungsgebiet "A" Ausbau der Brementalstraße, Christoph-von-Schmid-Straße und des Herrenweges Beratung über die Vergabe der Straßenbeleuchtung (Bauabschnitt 5)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Im Rahmen des Ausbaus der Brementalstraße, der Christoph-von-Schmid-Straße und des Herrenweges ist auch die Straßenbeleuchtung teilweise zu erneuern und zu ergänzen.

Für den Bauabschnitt 5 (Am Herrenweg und Kreuzungsbereich Brementalstraße / Christoph-von-Schmid-Straße) liegt von der LEW Verteilnetz GmbH aus Augsburg ein Angebot für die Lieferung und Montage von 5 Leuchten in Höhe von 28.403,52 € inklusive Mehrwertsteuer vor.

Ein Übersichtsplan lag den Sitzungsunterlagen bei.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau beauftragt die LEW Verteilnetz GmbH aus Augsburg mit der Lieferung und Montage der Straßenbeleuchtung für den Herrenweg in Burgau zu einem Angebotspreis in Höhe von 28.403,52 € inklusive Mehrwertsteuer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 16.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 16.01.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 16.01.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 ö informativ 7

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:

  1. Herr Stadtbaumeister Werner Mihatsch informierte zu einer Anfrage von Herrn Dritten Bürgermeister Herbert Blaschke in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 14.02.2023 bezüglich der Parksituation in der Josef-Zech-Straße. Hier habe am 20.03.2023 ein Ortstermin mit dem Landratsamt und der Polizeiinspektion Burgau stattgefunden. Seitens der Fachbehörden wurde die Anordnung eines Parkverbotes für nicht erforderlich gehalten. Auch die Anordnung eines Fahrradstreifens wurde nicht befürwortet. Die Notwendigkeit der gewünschten verkehrsrechtlichen Maßnahmen wäre durch eine Verkehrszählung, die seitens der Stadt Burgau beauftragt werden müsse, zu belegen. Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke sieht die Situation vor allem in den Sommermonaten für Fahrradfahrer kritisch und schlägt vor, in diesem Zeitraum eine Verkehrszählung vorzunehmen. Als weitere Vorgehensweise wurde besprochen, dass die Problematik im Rahmen des Radverkehrskonzeptes vom beauftragten Planungsbüro untersucht werden sollte; gegebenenfalls auch mit der Durchführung einer Verkehrszählung.

  1. Frau Stadträtin Eveline Kuhnert wies darauf hin, dass Fußgänger zum Teil den Weg vom Rathaus zum Stadthotel über die Böschung abkürzen und bat um Prüfung, ob hier eine Treppe erstellt werden könnte. Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, informierte, dass die Treppenanlage auf Privatgrund liegen würde. Er wird diesbezüglich beim Eigentümer nachfragen. Es ist aber davon auszugehen, dass die Kosten für den Bau und den Unterhalt von der Stadt Burgau übernommen werden müssten.

  1. Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke informierte, dass viele Anlieger ihr Laub auf den Gehwegen nicht entfernen würden. Die Mitarbeiter des Bauhofes sollten angehalten werden, in diesen Fällen das Ordnungsamt zu informieren.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.03.2024 12:51 Uhr