Datum: 20.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Freibad Burgau Änderung der Gebührensatzung hinsichtlich Webshop und Gebührenbefreiung
2 Erhöhung der Elternbeiträge der städtischen Kindertagesstätten
3 Katholische Kindertagesstätte "Heilig Kreuz" Genehmigung des Haushaltsplanes 2024
4 Hochwasserschutz Burgau Möglichkeit von Vorauszahlungen zur Finanzierung
5 Bahnhof Burgau Beauftragung von Arbeiten für die Verlegung eines Stromanschlusses am Bahnhofsgelände
6 Planfeststellungsverfahren Gastransportleitung Wertingen - Kötz / AUGUSTA Stellungnahme der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange
7 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 30.01.2024
8 Verschiedenes

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1. Freibad Burgau Änderung der Gebührensatzung hinsichtlich Webshop und Gebührenbefreiung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 05.02.2024 ö vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Seit der Saison 2023 ist der Erwerb von Eintrittstickets für das städtische Freibad Burgau auch über einen Online-Shop möglich. 

Nach rechtlicher Beratung durch die Rechtsanwaltskanzlei Meidert & Kollegen ist mit der Einführung des Webshops auch eine entsprechende Änderung der Satzung über die Gebühren für die Benutzung des städtischen Freibades am Gsundbrunnen der Stadt Burgau nötig. 
Da der Betrieb des Freibades öffentlich-rechtlich über Satzungen geregelt wird, ist ein Widerrufsrecht im Rahmen von Fernabsatzverträgen nicht einschlägig. 

Außerdem wurde seitens eines Besuchers folgende Anregung herangetragen, die ggf. im Rahmen der Satzungsänderung berücksichtigt werden könnte:

Nach momentaner Satzung erhalten Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und eingetragener Begleitperson eine ermäßigte Eintrittskarte (vgl. § 5 Abs. 1 Buchst. b der Gebührensatzung). Eine Ermäßigung für die Begleitperson, die ja meist für die Inanspruchnahme des Freibads durch den Behinderten nötig ist, ist nach derzeitiger Satzung nicht vorgesehen.
  
Herr Stadtrat Manfred Kramer sprach sich für die Aufnahme einer Ermäßigung für Begleitpersonen beim Kennzeichen B im Schwerbehindertenausweis aus.

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss sprach sich für eine Gebührenbefreiung für Begleitpersonen von Menschen mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 % und eingetragener Begleitperson für den jeweiligen gemeinsamen Besuch aus. 

Der Satzungsentwurf lag den Sitzungsunterlagen bei. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die Satzung über die Gebühren für die Benutzung des Städtischen Freibades am Gsundbrunnen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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2. Erhöhung der Elternbeiträge der städtischen Kindertagesstätten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 05.02.2024 vorberatend 6
Stadtrat (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Seit Einführung des BayKiBiG werden Elternbeiträge gestaffelt nach den Buchungszeiten festgelegt. Die letztmalige Anpassung der Gebühren erfolgte zum Kindergartenjahr 2021/22 (in Kraft seit 01.09.2021). Eine weitere Anpassung erfolgte, auch aufgrund der Corona-Pandemie, nicht.

Da sich die Ausgaben im Bereich der Kindertagesstätten insbesondere durch Personalzuwachs, tarifliche Lohnanpassungen und der allgemeinen Teuerung deutlich gesteigert haben, wird von der Verwaltung eine Anpassung der Benutzungsgebühren für die städtischen Kindertagesstätten empfohlen. In einer Tabelle, die den Sitzungsunterlagen beilag, wird zur weiteren Information das Verhältnis zwischen Einnahmen und Ausgaben bei den städtischen Kindertagesstätten sowie das Gebührenaufkommen und die wichtigste Ausgabeposition (Personalkosten) dargestellt. Hier ist darauf hinzuweisen, dass bei den Gebühren die Jahre 2020 und 2021 wegen Corona wenig Aussagekraft haben. Bei den Kindergartengebühren ist zudem zu beachten, dass hier ein Betrag von 100,- € pro Kind und Monat als Beitragszuschuss abzuziehen ist, welchen die Stadt Burgau als Zuschuss staatlicherseits direkt erhält. Die Eltern haben somit einen um 100 € reduzierten Kindergartenbeitrag pro Monat zu leisten. Das bedeutet, dass bisher eine Buchungszeit von bis zu 6 Std. am Tag für die Eltern faktisch beitragsfrei war. Zu Vergleichszwecken werden weiter die aktuellen oder bereits für das kommende Kita-Jahr festgesetzten Gebühren umliegender Kommunen mitgeteilt. Weiter wird dargestellt, wie sich eine prozentuale Erhöhung der Benutzungsgebühren um 10 %, 15 %, 20 % und 25 % auswirkt.

Von der Verwaltung wird empfohlen, die Gebühren für den Besuch der Kindergärten um 25 % anzuheben. Bei den Gebühren für den Besuch der Kinderkrippen wird eine Erhöhung um 20 % empfohlen. Auf den ersten Blick handelt es sich hier zwar um deutliche Gebührensteigerungen, allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Gebühren nun drei Jahre stabil blieben und durch die Gebührenerhöhung die Kostensteigerungen der letzten Jahre auch nur teilweise aufgefangen werden können. Da gerade in der Kinderkrippe eine deutlich höhere Gebühr verlangt wird, sollte die Erhöhung in diesem Bereich etwas niedriger als beim Kindergarten ausfallen (hier: 20 %), um die finanzielle Belastung für die Eltern im Rahmen zu halten. Aus diesem Grund sollten auch die Ermäßigungsregelungen in § 5 der Gebührensatzung, d. h. Ermäßigung der niederen Gebühr um 25 % für das zweite Kind und bei jedem weiteren Kind um 100 %, beibehalten werden. Auch sollten die Gebühren dann wieder zwei Jahre stabil bleiben.

In Absprache mit den Leitungen der städtischen Kindertagesstätten sollte allerdings eine weitere Gebühr in die Gebührensatzung aufgenommen werden. Dies hat folgenden Grund: Grundsätzlich erklären die Eltern ihr Einverständnis, die von der jeweiligen Einrichtung festgesetzten Schließtage anzuerkennen. Bei der Stadt Burgau werden die Schließtage der beiden städtischen Einrichtungen so koordiniert, das diese sich in den Pfingst- und Sommerferien so ergänzen, dass bis auf zwei Wochen im August eine Kindertagesstätte geöffnet bleibt und in diesen Zeiträumen die Kinder auch die jeweils andere Einrichtung besuchen können, damit ein größtmöglicher Betreuungszeitraum bereitgestellt werden kann. Aus organisatorischen Gründen ist für diese „Ferienbetreuung“ eine Anmeldung erforderlich. Leider wurde diese Betreuung trotz vorheriger verbindlicher Anmeldung teilweise nicht wahrgenommen. Es wird daher empfohlen, für jeden unentschuldigten und nicht durch ärztliches Attest belegten Fehltag in der Ferienbetreuung eine Bearbeitungsgebühr von 10,- €/Tag einzuführen.

Vorberatend hat sich der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss dafür ausgesprochen, die Gebühren entsprechend dem Vorschlag der Verwaltung anzupassen. Von der Verwaltung wurde deshalb eine entsprechende Änderungssatzung zur Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau ausgearbeitet, über die nun Beschluss gefasst werden sollte. 

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner teilte mit, dass im Satzungsentwurf ein Fehler beinhaltet ist. In § 1 unter § 4 Abs. 1 Nr. 2 beträgt die Gebühr bis 8 Stunden 288,00 Euro und nicht 388,00 Euro. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau zum 01.09.2024 anzupassen. Die Gebühren für alle Kinder ab dem 3. Lebensjahr (Kindergarten) sollen um 25 % und die Gebühren für alle Kinder unter 3 Jahren um 20 % angehoben werden. Die bisherigen Ermäßigungsregelungen bleiben unverändert. Für den Zeitraum der „Ferienbetreuung“ in den Pfingst- und Sommerferien wird eine Bearbeitungsgebühr von 10,- € pro Tag für das Fernbleiben eines Kindes eingeführt. Die Gebühren sollen für zwei Jahre stabil bleiben.

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau zum 01.09.2024 mit der genannten Änderung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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3. Katholische Kindertagesstätte "Heilig Kreuz" Genehmigung des Haushaltsplanes 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 05.02.2024 vorberatend 7
Stadtrat (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Mit Beginn 01.04.2017 wurde die Verwaltung für die Kindertagesstätte „Hl. Kreuz“ von der Stadtpfarrkirchenstiftung „Mariä Himmelfahrt“ an die Bischöfliche Finanzkammer, Zentrum Kindertageseinrichtungen, in Augsburg abgegeben. Diese Aufgabe wird mittlerweile durch das Kita-Zentrum „St. Simpert“, Kirchliche Stiftung des öffentlichen Rechts, wahrgenommen.

Das Kita-Zentrum „St.-Simpert“ hat der Stadt Burgau den Haushaltsplan 2024 zur Genehmigung vorgelegt. Hieraus ergibt sich ein vorläufiges Defizit in Höhe von 99.280,00 Euro. Die Stadt Burgau hat hiervon lt. Defizitvereinbarung 85 % zu tragen, dies ergibt eine Summe von 84.388,00 Euro. Die Begleichung des Defizits soll in vierteljährlichen Raten in Höhe von jeweils 21.097,00 Euro erfolgen, wie dies in der Defizitvereinbarung vorgesehen ist.

Das von der Stadt Burgau zu tragende Defizit der vergangenen Jahre betrug lt. Haushaltsplanung:
2023:        51.030,00 Euro        (4 Raten zu 10.843,00 Euro)        
2022:        101.706,75 Euro         (4 Raten zu 25.426,00 Euro)
2021:        62.934,00 Euro        (4 Raten zu 15.733,00 Euro)
2020:        57.688,00 Euro        (4 Raten zu 14.422,00 Euro)

Das Gesamtvolumen des Haushaltes steigt gegenüber dem Vorjahr um + 110.800 € auf nunmehr 1.040.930 €. Ein wesentlicher Faktor für die Steigerung sind die Ausgaben im Bereich „Löhne und Gehälter“ (+ 98.800,-). Neben tariflichen Anpassungen ist diese deutliche Steigerung auch darauf zurückzuführen, dass durch den Ersatzneubau der Kita „Hl. Kreuz“ neue Gruppen geschaffen worden sind und hierfür zusätzliches Personal benötigt wird. Es wird darauf hingewiesen, dass sich die Elternbeiträge auf dem Niveau der Elternbeiträge, welche die Stadt Burgau für ihre städtischen Kindertagesstätten erhebt, bewegen.

Vorberatend hat der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss die Empfehlung ausgesprochen, den Haushalt zu genehmigen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, von der Haushaltsplanung 2024 betreffend den Katholischen Kindergarten „Hl. Kreuz“ Kenntnis zu nehmen, diese zu genehmigen und die Verwaltung zu beauftragen, die vierteljährlichen Abschlagszahlungen für das Haushaltsjahr 2024 in Höhe von insgesamt jeweils 21.097,00 € auszubezahlen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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4. Hochwasserschutz Burgau Möglichkeit von Vorauszahlungen zur Finanzierung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 05.02.2024 vorberatend 8
Stadtrat (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth hat der Stadt Burgau mitgeteilt, dass der beim Freistaat aktuelle angemeldete Mittelbedarf für staatliche Wasserbauvorhaben das im Jahr 2024 voraussichtlich zur Verfügung stehende Haushaltsmittelkontingent für Schwaben übersteigt. Im Sinne einer nachhaltigen Mittelbewirtschaftung und im Hinblick auf einen kontinuierlichen Mittelabfluss müssen daher die Hochwasserschutzvorhaben (bayernweit) priorisiert werden. Gemäß den geltenden Priorisierungsrichtlinien ist das Hochwasserrückhaltebecken (HRB) Burgau nicht der höchsten Priorität zuzuordnen, u. a. weil bisher noch keine vertraglichen Verpflichtungen eingegangen wurden.

Um das Vorhaben trotz des oben beschriebenen Sachverhalts voranzutreiben, wurde in Absprache mit der Regierung von Schwaben und dem Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz vereinbart, dass „die Stadt Burgau gemäß Art. 42 Abs. 2 S1 BayWG im Rahmen und in Höhe ihrer Beteiligtenleistung zu zinsfreien Vorschusszahlungen aufgefordert werden kann. Als antizipierter Vorteilsausgleich ist der Vorschuss auf die Höhe der zu leistenden Beteiligtenleistung des öffentlich-rechtlich genehmigten Bauabschnittes (Phase I – HRB) beschränkt.“ Damit wäre ein möglicher Vorschuss auf insgesamt ca. 10,5 Mio. Euro (Stand: 05.2023) beschränkt.

Für die Durchführung von Vorbereitenden Maßnahmen (z. B. CEF-Maßnahmen, Kampfmittelerkundung, Modellversuche, Beweissicherung, Rodungen) und die Erstellung der Ausführungsplanung bis zur EU-weiten Ausschreibung der Bauleistungen wären vorläufig ca. 1,5 Mio. Euro über einen Zeitraum von 2 Jahren erforderlich. Nach aktuellem Stand werden für das erste Baulos (Drosselbauwerk an der Mindel) ca. 3,3 Mio. Euro benötigt.

Auf Bitten der Verwaltung hat das Wasserwirtschaftsamt mit Schreiben vom 25.01.2024 den Mittelbedarf konkretisiert. Darin wurde mitgeteilt, dass vorerst die Ausführungsplanung und die sonstigen Vorbereitungsmaßnahmen zu beauftragen wären. Insofern ist aktuell eine Sicherung an Finanzmitteln von ca. 2,2 Mio. Euro erforderlich. Der Finanzierungsumfang muss dabei vor Beginn der Vergabeverfahren, ggf. anhand Vereinbarungen zwischen dem Freistaat und der Stadt Burgau, gesichert sein.

Das Wasserwirtschaftsamt geht davon aus, dass die zu beauftragenden Maßnahmen in einem Zeitraum von 2,5 (optimaler Verlauf) bis 4 Jahren durchgeführt werden. Insoweit wird von der Stadt Burgau folgender Finanzierungsbedarf (je nach Fortschritt) gesehen:

  1. Jahr:        200.000 Euro        - 400.000 Euro
  2. Jahr:        475.000 Euro        - 850.000 Euro
  3. Jahr:        300.000 Euro        - 450.000 Euro
  4. Jahr:        0 Euro                - 400.000 Euro

Das Wasserwirtschaftsamt hat der Stadt Burgau auch einen Entwurf einer „Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (Vorhabensträger), und der Stadt Burgau über Leistungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Burgau“ zukommen lassen, welche zur Umsetzung des vorgenannten Sachverhaltes abzuschließen wäre. Vorberatend hat der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss die Empfehlung ausgesprochen, die vorgenannte Vereinbarung abzuschließen.

Herr Stadtkämmerer Tobias Menz berichtete über ein Telefonat mit Herrn Jack Boyce. Dem Wasserwirtschaftsamt ist bisher kein eventueller Spatenstich für den Hochwasserschutz Burgau im nächsten Jahr bekannt. Sofern der Freistaat aber noch entsprechende Mittel bereitstellt, würde das Wasserwirtschaftsamt weniger städtische Mittel abrufen.

Der Stadt Burgau entstehen keine Nachteile durch die Vorfinanzierung, da es sich um keine Förderung, sondern um eine Kostenbeteiligung handelt.

Der Hochwasserschutz wird umgesetzt werden; die zeitliche Schiene sei aber nicht verbindlich festgelegt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, dass die Stadt Burgau zur Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahme Hochwasserrückhaltebecken Burgau zinsfreie Vorschusszahlungen leistet. Die hierfür bereitzustellenden Mittel betragen 2,2 Mio. Euro und sollen auf Anforderung des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth gemäß dem im Schreiben vom 25.01.2023 dargestellten Mittelabflussplan erfolgen. Die hierzu vom Wasserwirtschaftsamt Donauwörth entworfene „Vereinbarung zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth (Vorhabensträger), und der Stadt Burgau“ über Leistungen zum Bau des Hochwasserrückhaltebeckens Burgau ist abzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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5. Bahnhof Burgau Beauftragung von Arbeiten für die Verlegung eines Stromanschlusses am Bahnhofsgelände

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Für die Verlegung eines neuen Stromanschlusses liegt ein Angebot der LEW-Verteilnetz GmbH vor. Um das Bahnhofsgelände mit einer Leistung von 200 kW zu versorgen, fallen Kosten in Höhe von 35.163,31 € (incl. MwSt.) an. Der Stromanschluss dient zur Verbesserung der bestehenden Stromversorgung aber auch der Versorgung des in Bau befindlichen Verkehrsübungsplatzes. Seitens des Automobilclubs Burgau (AMC) wurde bereits die Übernahme eines Kostenanteils signalisiert.

In Vorgesprächen konnte sich der AMC eine Kostenbeteiligung in Höhe von 50 % vorstellen.

Die Ertüchtigung der Stromversorgung dient nicht nur der Anbindung des Verkehrsübungsplatzes, sondern verbessert auch die Stromanbindung des Bahnhofsgebäudes für zukünftige Entwicklungen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die LEW-Verteilnetz GmbH mit der Herstellung eines Stromanschlusses am Bahnhof zum Angebotspreis in Höhe von 35.163,31 € (incl. MwSt.) zu beauftragen, sofern sich der AMC mit mindestens 50 % an den Kosten beteiligt. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem AMC über eine Beteiligung an den Kosten zu verhandeln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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6. Planfeststellungsverfahren Gastransportleitung Wertingen - Kötz / AUGUSTA Stellungnahme der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2024 vorberatend 12
Stadtrat (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Auf Antrag der Roßhauptener Kiesgesellschaft führt die Regierung von Schwaben für die Errichtung einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des Sandabbaus Brennberg ein Planfeststellungsverfahren nach § 35 Abs. 2 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) i.V.m. den §§ 72 ff Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) durch.

Die Planunterlagen lagen / liegen in der Zeit vom 10.01.2024 bis zum 09.02.2024 im Rathaus zur allgemeinen Einsicht aus. Jeder, dessen Belange durch das Vorhaben berührt werden, konnte / kann sich innerhalb der Auslegungsfrist und bis spätestens einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist, also vom 10.01.2024 bis einschließlich dem 11.03.2024, äußern. Die Stadt Burgau wurde als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.

Seitens der Verwaltung wurden die Unterlagen hinsichtlich der Belange der Stadt Burgau geprüft. Es wird empfohlen, im laufenden Planfeststellungsverfahren die in der Stellungnahme angeführten Einwände und Anregungen vorzubringen.

Die Stadt Burgau hat zur Vertretung ihrer Belange eine Rechtsanwaltskanzlei eingeschaltet. Die auf den Prüfungsbemerkungen der Verwaltung basierende rechtliche Stellungnahme der Kanzlei wurde bis zur Stadtratssitzung erwartet.

Die von der Öffentlichkeit bei der Verwaltung eingegangenen Stellungnahmen werden ebenfalls an die Regierung von Schwaben weitergeleitet.

Im Bauausschuss wurde nachgefragt, inwieweit eine DK-1-Deponie mit eingeschränkten Abfallarten sicherer wäre als eine Z1.2-Grubenverfüllung. Hierzu sollte eine Gegenüberstellung der zulässigen / beantragten Abfallarten erfolgen. Diese Gegenüberstellung wurde bereits vor längerer Zeit von der RKG angefordert und liegt bisher nicht vor.

Hingewiesen wurde im Bauausschuss auf ein wegen zu hohem Energieverbrauchs abgelehntes Deponievorhaben aus Norddeutschland. Die Information hierzu liegt zwischenzeitlich der Rechtsanwaltskanzlei zur Beurteilung vor.

Nach der schriftlichen Bestätigung des Landkreises, dass nicht die Absicht besteht, Material in der Deponie am Brennberg einzulagern, wurde vom Bauausschuss die Erforderlichkeit der Deponie bezweifelt. Hingewiesen wurde auch auf die hohe Anzahl bereits vorhandener und beantragter Deponien im nördlichen Landkreis. Des Weiteren sollte auf die Sicherung des Brunnens des Schützenvereins ausdrücklich hingewiesen werden.

Wichtigster Belang ist die Sicherung der Wasserversorgung. Der knappen Ressource wird zwischenzeitlich nach den neuen Richtlinien ein sehr hoher Stellenwert beigemessen.   

Herr Stadtbaumeister Werner Mihatsch erläuterte die kurzfristig noch ergänzten Einwände und Anregungen. Diese beinhalten nun auch die kürzlich eingegangene Stellungnahme der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei.

Gegebenenfalls muss noch der im Bauausschuss vorgebrachte Einwand hinsichtlich der Energiebilanz ergänzt werden, sobald dieser mit der beauftragten Rechtsanwaltskanzlei abgestimmt wurde. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, im abfallrechtlichen Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Boden- und Bauschuttdeponie der Deponieklasse I (DK I) für nicht verwertbare mineralische Abfälle am Standort des Sandabbaus Brennberg die von der Verwaltung vorgeschlagenen Einwände und Anregungen, ggf. ergänzt um den Einwand hinsichtlich der Energiebilanz, vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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7. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 30.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 30.01.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 30.01.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0224. Sitzung des Stadtrates 20.02.2024 ö informativ 8

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde von einem Mitglied des Gremiums Folgendes mitgeteilt:

Frau Stadträtin Eveline Kuhnert informierte über eine am Sonntag, 25.02.2024, ab 09:30 Uhr stattfindende Versammlung bei der Kapuziner-Halle für die Demokratie.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ralf Stambusch war bei diesem Tagesordnungspunkt noch nicht anwesend.

Datenstand vom 25.03.2024 10:18 Uhr