Datum: 04.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:00 Uhr bis 21:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Städtisches Freibad Öffnungszeiten Saison 2024
2 Neuerlass einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen Vorberatung
3 Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Burgau Vorberatung
4 Beschaffung eines Hubarmstaplers für die Freiwillige Feuerwehr Burgau Vorberatung
5 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 05.02.2024
6 Verschiedenes

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1. Städtisches Freibad Öffnungszeiten Saison 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 04.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

In den vergangenen Jahren wurde das Städtische Freibad Burgau wie folgt geöffnet bzw. geschlossen:

Samstag, 11. Mai 2019         (geschlossen ab Montag, 09. September 2019)
Montag, 08. Juni 2020          (geschlossen ab Montag, 07. September 2020) – Corona geschuldet
Mittwoch, 09. Juni 2021        (geschlossen ab Montag, 13. September 2021) – Corona geschuldet
Samstag, 07. Mai 2022        (geschlossen ab Montag, 12. September 2022)
Samstag, 06. Mai 2023        (geschlossen ab Montag, 11. September 2023) 

Die tägliche Öffnungszeit (Montag bis Sonntag) wurde in den letzten Saisons meist wie folgt festgesetzt:
Mai – September:             09:00 – 20:00 Uhr
Bei schlechter Witterung erfolgte die Schließung um 13:00 Uhr; das Freibad öffnete dann aber nochmals von 17:30 Uhr bis 20:00 Uhr. 

Der Kartenvorverkauf (Saison- / Zehnerkarten) erfolgte wieder zwei Tage vor der Eröffnung. 

Bisher hat das Freibad immer mit Ende der Sommerferien geschlossen. Dies wäre im Jahr 2024 der 08.09.2024. Da erfahrungsgemäß im September ein merklicher Besucherrückgang erfolgt, sollte diese Praxis beibehalten werden.

In den letzten drei Jahren wurde einen Tag nach der Schließung ein Hundebaden angeboten.   

Durch das neue Kassensystem, das erstmalig in der Saison 2023 eingesetzt wurde, können die Tickets nun auch online erworben werden. 

Für die Saison 2024 ist wieder geplant, mindestens einen Schwimmkurs anzubieten. 

Für die Badesaison 2024 ist über die Öffnungszeiten zu beraten und Beschluss zu fassen.

Hinsichtlich der Schlechtwetterregelung bezog der Freibadleiter, Herr Sebastian Wagner, in der Sitzung kurz Stellung. Herr Sebastian Wagner erläuterte die Probleme, die für die Mitarbeiter aufgrund der Schlechtwetterregelung bestehen und bittet um Abschaffung dieser Regelung.

Auf Frage von Frau Stadträtin Ramona Nahirni-Vogg, welche Risiken bei Abschaffung entstehen würden, z. B. bei Gewitter, erläuterte Herr Sebastian Wagner, dass diese Risiken auch bisher im normalen Betriebsablauf berücksichtigt sind.

Auf weitere Frage von Herrn Ersten Bürgermeister Brenner, ob nicht Personal während der Schlechtwetterschließung heimgeschickt werden könnte, erklärte Herr Sebastian Wagner, dass dies arbeitsrechtlich nicht möglich sei.  

Beschluss

Das Städtische Freibad Burgau wird in der Saison 2024 bei günstiger Wetterlage am Samstag, dem 04. Mai 2024, spätestens am Samstag, dem 11. Mai 2024, geöffnet.

Die reguläre Öffnungszeit (Montag bis Sonntag) wird wie folgt festgesetzt:
Mai bis September        09:00 – 20:00 Uhr

Das Freibad schließt spätestens am Sonntag, dem 08. September 2024. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Schließung je nach Witterung im September auch früher festzusetzen.

Am Tag nach der Schließung wird das Freibad für das Hundebaden (voraussichtlich 09.09.2024) geöffnet.

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt die Abschaffung der Schlechtwetterregelung für diese Badesaison.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Neuerlass einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 04.03.2024 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Durch die Umsetzung des § 2b UStG bei der Stadt Burgau ab dem 01.01.2024 unterliegt die Überlassung der Schulsporthallen der Stadt Burgau an Dritte außerhalb der schulischen Nutzung der Umsatzsteuer. Aus diesem Grund ist die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen anzupassen. Diese Anpassung war eigentlich bereits zum 01.01.2023 (ursprünglicher Zeitpunkt für die Umsetzung des § 2b UStG) geplant. Durch die Verschiebung der Einführung des § 2b UStG bei der Stadt Burgau auf 2024 (siehe Stadtratsbeschluss vom 13.12.2022) wurde auch der Neuerlass der Nutzungs- und Entgeltordnung verschoben. Das Thema wurde daher bereits in den Sitzungen des Hauptausschusses im Oktober und November 2022 behandelt.

Da die letzte Anpassung der Nutzungs- und Entgeltordnung zum 01.01.2017 erfolgte, sollte neben der Berücksichtigung der Umsatzsteuer auch eine Anhebung der Gebührensätze erfolgen. Nachdem 2022 die Energiepreise (umgelegt ca. 11,00 – 12,00 € pro Stunde Hallennutzung) die Ausgaben bei der Hallenbewirtschaftung steigen ließen, ist in diesem Jahr die allgemeine Inflation ein deutlicher Preistreiber. Im Entwurf der Nutzungs- und Entgeltordnung wurden die bisherigen Netto-Preise um ca. 25 % angehoben. Die Preissteigerung in diesem Zeitraum beträgt 23,7 % (Stand Januar 2024). Die Preise in der Nutzungs- und Entgeltordnung werden als Netto-Preise ausgewiesen mit dem Hinweis, dass auf diese Preise noch die gesetzliche Mehrwehrtsteuer (derzeit 19 %) hinzukommt. Die Ausweisung der Netto-Preise wurde zum einen gewählt, um bei einer kurzfristigen Änderung der Umsatzsteuer (vgl. Corona-Zeitraum) eine Anpassung der Nutzungs- und Entgeltordnung vermeiden zu können, zum anderen da im Rahmen von § 5 (Besondere Regelungen) der städtische Zuschuss für die Ermäßigung der Nutzungsentgelte für örtliche Vereine und Verbände auf die Netto-Preise anzurechnen ist.

Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger und Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt halten die Gebührenerhöhung für zu niedrig, da bei Weitem nicht kostendeckend.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt hält die Rabattregelung für nicht mehr zeitgemäß. Die Gebühr sollte mindestens 10,00 € betragen, um wenigstens halbwegs die Energiekosten aufzufangen.

Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke stimmt hier grundsätzlich zu, gibt aber zu bedenken, dass ein solcher Anstieg Unmut erzeugen könnte. Er schlägt einen Preis von 11,68 € vor und einen einheitlichen Rabatt von 30 %.

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner führte noch an, dass die Rechnung im Voraus gestellt werden sollte. Er hält einen Preis von 12,00 € aufgrund der Diskussion für angemessen. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den beigefügten Entwurf der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen mit folgenden Anpassungen zu beschließen:

  • Die Benutzungsgebühren für sportliche Zwecke betragen 12,00 € (brutto).
  • Die Benutzungsgebühren für sonstige Veranstaltungen werden von der Verwaltung im selben prozentualen Steigerungsverhältnis angepasst.
  • Auf alle Nutzungsarten wird den örtlichen Vereinen und Verbänden eine Ermäßigung von 30 % gewährt.
  • Es wird aufgenommen, dass die Benutzungsgebühren im Voraus zu entrichten sind.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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3. Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Burgau Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 04.03.2024 ö vorberatend 3
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Die Wahlperiode des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Burgau endet zum 22.04.2024. 

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Burgau am 23.02.2024 wählten die aktiven Dienstleistenden nachstehende Person (erneut) zum Kommandanten:

Herrn Hans Peter Merz

Herr Merz war bereits Erster Kommandant und wurde wiedergewählt.  

Das Einverständnis des Kreisbrandrates zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz liegt vor.  

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau folgende Beschlussfassung: 

Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat des Landkreises Günzburg wird Herr Hans Peter Merz erneut als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Burgau bestätigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Beschaffung eines Hubarmstaplers für die Freiwillige Feuerwehr Burgau Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 04.03.2024 ö vorberatend 4
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Im Jahr 2023 wurde der Anbau des Feuerwehrgerätehauses Burgau fertiggestellt. Unter anderem wurde eine Halle mit weiteren Fahrzeugstellplätzen errichtet. Im Obergeschoss dieser Halle kann die Feuerwehr Werkzeuge und Materialien lagern. Bei einer Höhe von ca. 5 Meter ist ein besonderer Stapler notwendig, um die Materialien nach oben transportieren zu können. 

Hierfür eignet sich der Manitou Teleskopstapler MT 625-75 H. 
Es wurden verschiedene Angebote eingeholt:
Neu kostet der Stapler ca. 80.000,00 €. 
Ein Angebot eines gebrauchten Staplers (Erstzulassung: 08/2019, ca. 309 Betriebsstunden) für ca. 62.000,00 € liegt ebenso vor. 
Für den Haushalt 2024 wurden entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen.

Der Feuerwehrverein würde für die Beschaffung 5.000,00 € zur Verfügung stellen. 

Der Stapler wäre zudem für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz einsetzbar, da damit beispielsweise Hochwasserpaletten transportiert werden könnten. Da der Stapler mit einem Hubarbeitskorb versehen ist, könnte dieser auch bei der Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung an den städtischen Christbäumen eingesetzt werden. Auch sind Reinigungsarbeiten und Winterdienst rund um das Gerätehaus damit durchführbar.

Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke befürwortet die Beschaffung insbesondere wegen der Synergieeffekte für den Hochwasserschutz. Im Gegenzug kann der für die Aggregate beschaffte Anhänger wiederverkauft werden. In jedem Fall sollte versucht werden, bei Firmen Zuschüsse zu akquirieren.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt hält die Beschaffung für nicht unbedingt erforderlich. Er schlägt vor, dass die Stadt die Ausgaben auf 50.000,00 € deckelt und die übersteigenden Kosten durch Spenden aufzufangen sind.

Herr Stadtrat Harald Stöckle kann die Diskussion nicht nachvollziehen und empfiehlt so zu beschließen, wie die Beschlussempfehlung lautet. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass für die Freiwillige Feuerwehr Burgau ein gebrauchter Manitou Hubarmstapler beschafft wird. Der Kostenanteil der Stadt Burgau beträgt 55.000,00 €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 3

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5. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 05.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 04.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 05.02.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 05.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 04.03.2024 ö informativ 6

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums keine Anfragen gestellt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.04.2024 12:49 Uhr