Datum: 05.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:31 Uhr bis 20:10 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zur Erweiterung der Verkaufsflächen im V-Markt Burgau in der Industriestraße 1 auf den Grundstücken Fl.Nr. 4429/4, 4429/7, 4430 und 4431/1 der Gemarkung Burgau
2 Bauantrag zum Neubau eines Wertstoffzentrums mit überdachtem Containerbereich und Recyclinghalle (2. Bauabschnitt) in der Remsharter Straße 51 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3575 und 3678 der Gemarkung Burgau
3 Tekturantrag zur Nutzungsänderung von Nebenräumen in der Eissporthalle in der Badstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5079 der Gemarkung Burgau
4 Antrag zur Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Vierfamilienhauses um drei Wohnungen sowie Aufbau eine neues Daches auf das bestehende Gebäude samt Einbau einer weiteren Wohnung und Abbruch des bestehenden Dachstuhls, Abbruch der bestehenden Garagen und Errichtung von 6 Garagen in der Ritastraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547/1 der Gemarkung Burgau
5 Antrag auf eine isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses in der Frühlingstraße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 219/5 der Gemarkung Limbach
6 Bauleitplanung der Gemeinde Kötz Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Ortsteile Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach nach § 4 Abs. 2 BauGB
7 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 06.02.2024
8 Verschiedenes

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1. Bauantrag zur Erweiterung der Verkaufsflächen im V-Markt Burgau in der Industriestraße 1 auf den Grundstücken Fl.Nr. 4429/4, 4429/7, 4430 und 4431/1 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Erweiterung der Verkaufsflächen im V-Markt Burgau in der Industriestraße 1 auf den Grundstücken Fl.Nr. 4429/4, 4429/7, 4430 und 4431/1 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Verbrauchermarkt Standort Industriestraße“ sowie dessen „1. Änderung“. Dieser sieht dort ein Sondergebiet „Sonstiges Sondergebiet für großflächige Einzelhandelsbetriebe und sonstige großflächige Handelbetriebe: Verbrauchermarkt“ vor. Nach der 1. Änderung ist eine Verkaufsfläche von 3.550 m² zulässig.

Die zulässige Verkaufsfläche wurde bisher im bestehenden Verbrauchermarkt nicht ausgeschöpft. Diese beträgt 3.335 m². Nun ist im Bestandsgebäude eine zusätzliche Verkaufsfläche von 214 m² für Getränke vorgesehen, welche bislang als Lagerfläche genutzt wurde. Die Verkaufsfläche beträgt nun insgesamt 3.549 m².

Bei dem Vorhaben handelt es sich um einen Sonderbau nach der BayBO.

Anhand der Antragsunterlagen sind mit der Erweiterung der Verkaufsflächen insgesamt 247 Stellplätze erforderlich. Diese können auf dem bestehenden Grundstück nachgewiesen werden (oberirdische Stellplätze + Tiefgarage: insgesamt 264 Stellplätze).

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Erweiterung der Verkaufsflächen im V-Markt Burgau in der Industriestraße 1 auf den Grundstücken Fl.Nr. 4429/4, 4429/7, 4430 und 4431/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zum Neubau eines Wertstoffzentrums mit überdachtem Containerbereich und Recyclinghalle (2. Bauabschnitt) in der Remsharter Straße 51 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3575 und 3678 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Wertstoffzentrums mit überdachtem Containerbereich und Recyclinghalle (2. Bauabschnitt) in der Remsharter Straße 51 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3575 und 3678 der Gemarkung Burgau.

Das Vorhaben liegt im Außenbereich und richtet sich nach § 35 BauGB. Der Flächennutzungsplan sieht dort Flächen für Versorgungsanlagen, für die Abfallentsorgung und Abwasserbeseitigung vor. Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind im Außenbereich Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und eine sog. Privilegierung vorliegt. 

Das Vorhaben ist bauplanungsrechtlich nach § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB zulässig. Für Vorhaben nach Abs. 1 Nr. 2 bis 6 ist nach § 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine sog. Rückbauverpflichtung abzugeben. Diese liegt den Antragsunterlagen nicht bei. Hierauf sollte hingewiesen werden.

Der Neubau des Wertstoffzentrums mit Betriebshof ist in zwei Bauabschnitte geplant. Für den ersten Bauabschnitt, der u. a. den Neubau eines Verwaltungsgebäudes sowie eines Betriebshofgebäudes und die Befestigung von Betriebshofflächen vorsah, wurde 2023 eine Baugenehmigung erteilt. 

Im zweiten Bauabschnitt ist nun die Abfall- und Wertstoffannahme mit Neubau einer Anlieferrampe und Lagerflächen vorgesehen. Hierzu entsteht an der Westseite des Geländes eine überdachte Wertstofframpe mit tiefergesetzten Containern zur barrierefreien Befüllung. Desweitern sind offene Lagerbereiche für pflanzliche Abfälle (Grüngut und Baum- und Strauchschnitt) und überdachte Lagerboxen für Abfälle zur Beseitigung von Altholz geplant.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Wertstoffzentrums mit überdachtem Containerbereich und Recyclinghalle (2. Bauabschnitt) in der Remsharter Straße 51 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 3575 und 3678 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Der Antragssteller hat eine entsprechende Rückbauverpflichtung nachzureichen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Tekturantrag zur Nutzungsänderung von Nebenräumen in der Eissporthalle in der Badstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5079 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Die Stadt Burgau stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung von Nebenräumen in der Eissporthalle Burgau in der Badstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5079 der Gemarkung Burgau.

Das Eissporthalle wurde als Versammlungsstätte genehmigt. Die für Versammlungsstätten vorgeschriebene turnusmäßige Prüfung durch das Landrastamt Günzburg ergab, dass die für die Brandmeldeanlage (BMA) und für die Elektrische Lautsprecheranlage (ELA) vorgesehenen Räume zwischenzeitlich auch für die Lagerung von Betriebsmaterial benötigt werden. Dies ist in diesen Räumen nicht zulässig. Um dies zu ermöglichen, werden die Anlagen momentan brandschutztechnisch abgeschottet. 

Für die Abschottung der BMA-Anlage sowie der ELA-Anlage fordert das Landratsamt die Vorlage eines Tekturantrages.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Tekturantrag zur Nutzungsänderung von Nebenräumen in der Eissporthalle Burgau in der Badstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5079 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Antrag zur Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Vierfamilienhauses um drei Wohnungen sowie Aufbau eine neues Daches auf das bestehende Gebäude samt Einbau einer weiteren Wohnung und Abbruch des bestehenden Dachstuhls, Abbruch der bestehenden Garagen und Errichtung von 6 Garagen in der Ritastraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547/1 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellte 2019 einen Antrag zur Erweiterung des bestehenden Vierfamilienhauses um drei Wohnungen sowie Aufbau eines neuen Daches auf das bestehende Gebäude samt Einbau einer weiteren Wohnung und Abbruch des bestehenden Dachstuhls, Abbruch der bestehenden Garagen und Errichtung von 6 Garagen in der Ritastraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547/1 der Gemarkung Burgau.

Der Bauausschuss hat hierüber in seiner Sitzung vom 07.05.2019 (Beratungsgegenstand Nr. 2) beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Günzburg hat mit Bescheid vom 06.03.2020 (Baubuch-Nr. B-2019-254) die Baugenehmigung für das Bauvorhaben erteilt. 

Die Baugenehmigung erlischt, wenn mit der Ausführung des Bauvorhabens nicht innerhalb von 4 Jahren nach der Erteilung begonnen wurde (Art. 69 BayBO). Demnach wäre die vorgenannte Baugenehmigung am 06.03.2024 erloschen.

Der Bauherr hat beim Landratsamt mit Antrag vom 05.02.2024 fristgerecht die Verlängerung der Geltungsdauer der vorgenannten Baugenehmigung beantragt, da mit der Ausführung des Vorhabens noch nicht begonnen wurde. Nach Art. 69 Abs. 2 BayBO kann die Frist jeweils bis zu 2 Jahre verlängert werden.

Die Stadt Burgau wird nun hierzu um Stellungnahme gebeten.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Verlängerung der Geltungsdauer der Baugenehmigung zur Erweiterung des bestehenden Vierfamilienhauses um drei Wohnungen sowie Aufbau eines neuen Daches auf das bestehende Gebäude samt Einbau einer weiteren Wohnung und Abbruch des bestehenden Dachstuhls, Abbruch der bestehenden Garagen und Errichtung von 6 Garagen in der Ritastraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 547/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Antrag auf eine isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses in der Frühlingstraße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 219/5 der Gemarkung Limbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag auf eine isolierte Befreiung zur Errichtung eines Gartenhauses in der Frühlingstraße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 219/5 der Gemarkung Limbach.

Das Bauvorhaben ist nach Art. 57 BayBO verfahrensfrei. Es befindet sich jedoch im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Frühlingstraße - 1. Änderung“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:

Baugrenze
Der Bebauungsplan sieht entlang der westlichen Grundstücksgrenze eine Baugrenze vor. Mit dem geplanten Vorhaben wird die Baugrenze überschritten.

Private Grünfläche (Ortsrandeingrünung)
Der Bebauungsplan sieht entlang der westlichen Grundstücksgrenze eine 5 m breite private Grünfläche vor. Diese dient u. a. auch als Ortsrandeingrünung des Baugebietes. Das geplante Vorhaben ist innerhalb des Grünstreifens vorgesehen. Da jedoch im Westen die Erweiterung des Baugebietes Frühlingstraße vorgesehen ist, ist die ursprüngliche Funktion des Grünstreifens nicht mehr zwingend gegeben. 

Dachflächen
Der Bebauungsplan sieht vor, dass die Dachgestaltung und die Dacheindeckung der Garagen und Nebengebäude entsprechend dem Hauptgebäude auszuführen sind. Das geplante Gartenhaus ist mit einem Flachdach vorgesehen. Das bestehende Hauptgebäude hat ein Walmdach.

Die Zuständigkeit für die Erteilung der Befreiungen liegt nach Art. 63 Abs. 3 BayBO bei der Stadt Burgau.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Errichtung eines Gartenhauses in der Frühlingstraße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 219/5 der Gemarkung Limbach gemäß Art. 63 Abs. 3 BayBO eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Frühlingstraße - 1. Änderung“ hinsichtlich der Baugrenze, Privaten Grünfläche und Dachgestaltung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

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6. Bauleitplanung der Gemeinde Kötz Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Ortsteile Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö vorberatend 6
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz hat die 4. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Anlass hierfür ist die Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und an bestehende Verhältnisse der Gemeinde Kötz in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 (Beratungsgegenstand Nr. 6) bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die vorgenannte Bauleitplanung beraten und beschlossen, Bedenken hinsichtlich der nachrichtlichen Darstellung der Umgehungsstraße zu erheben.

Die Stadt Burgau wird im Rahmen der Förmlichen Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Nach Durchsicht der hierzu vorgelegten Unterlagen beinhaltet der Entwurf weiterhin die nachrichtliche Darstellung der Umgehungsstraße. In der Begründung heißt es hierzu auszugsweise:

„Als der derzeitig rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Kötz aufgestellt wurde, war die zum damaligen Zeitpunkt vorgesehene Westtrasse der geplanten Umfahrung B 16 zur Bewertung beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen angemeldet. Im Nachgang erfolgte die Meldung der Osttrasse zur Bewertung beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dieser Trasse wurde zugestimmt und die endgültige Linienbestimmung erfolgte mit Schreiben vom 13.01.2017 für die modifizierte Wahllinie 1 B. Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und wurde den betroffenen Kommunen vorgestellt. Mittlerweile liegt die haushaltsrechtliche Genehmigung des Straßenbauprojektes durch den Bund vor und es kann mit der Erstellung der Unterlagen für das erforderliche straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren begonnen werden.

Entsprechend dieser geänderten Planung der Umfahrung B 16 wird die im Flächennutzungsplan dargestellte Westtrasse in der Gemarkung Kleinkötz herausgenommen und die Osttrasse in der Gemarkung Ebersbach entsprechend der Entwurfsplanung nachrichtlich neu dargestellt.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung zu. Im Rahmen der Förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden jedoch erneut Bedenken hinsichtlich der nachrichtlichen Darstellung der Umgehungsstraße erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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7. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 06.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 06.02.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 06.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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8. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö informativ 8

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfrage gestellt:

Herr Stadtrat Manfred Kramer hält die sehr gestraffte Vortragsweise der Tagesordnungspunkte der öffentlichen Sitzung nicht für richtig. Interessierten Zuhörern würden damit die entsprechenden Informationen vorenthalten.

Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, entgegnete hierzu, dass alle Informationen über das Ratsinformationssystem auf der Homepage für die Bürger einsehbar sind. Zukünftig werden die Sitzungsvorlagen auch wieder an der Projektionswand gezeigt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.04.2024 17:20 Uhr