Datum: 19.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:18 Uhr bis 21:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Markgrafafescht Information
2 Bauleitplanung der Gemeinde Kötz Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Ortsteile Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach nach § 4 Abs. 2 BauGB
3 Straßenbauarbeiten Burgau 2024 Vergabe der Straßen- und Gehwegsanierungsarbeiten
4 Grundschule Unterknöringen Erneuerung der Heizung
5 Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Burgau
6 Beschaffung eines Hubarmstaplers für die Freiwillige Feuerwehr Burgau
7 Neuerlass einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen
8 Neuregelung der Zuschüsse für Anschaffungen der örtlichen Vereine Beratung über mögliche neu zu erlassende Richtlinien der Stadt Burgau
9 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 20.02.2024
10 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Markgrafafescht Information

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö informativ 1

Sachverhalt Protokoll

Vom 20. bis 24. Juli 2023 fand wieder ein Historisches Bürgerfest, das pandemiebedingt zweimal verschoben werden musste, erstmals unter dem Namen Burgauer Markgrafafescht statt. 

Auf rund 100 Standplätzen präsentierten sich 38 Bewirter, 24 Kunsthandwerker sowie zahlreiche Unterhaltungsangebote, besonders auch für Kinder. Darüber hinaus waren ca. 60 Musik- und Tanzgruppen, Akrobaten, historische Ritter und Edelleute, u. a. Unterhaltungskünstler, vertreten.

Das Organisationskomitee hatte im Vorfeld beschlossen, dass der Eintrittspreis für ein Abzeichen, das zum Eintritt für alle 5 Tage berechtigt, auf 15,00 € angehoben werden solle. Zudem sollen Tageseintrittsbändchen zu je 5,00 € angeboten werden. Insgesamt konnten 110.359,00 € an Eintrittsgeldern eingenommen werden. Darunter ca. 4.038 Abzeichen zu 15,00 € und 8.997 Tageseintrittsbändchen zu je 5,00 €. Zudem wurden 950 Helfermarken und ermäßigte Eintrittsmarken zu je 5,00 € verkauft.


Somit stehen Ausgaben von 218.5016,07 € Einnahmen von 136.287,54 € gegenüber.

Hieraus ergibt sich ein Defizit von rechnerisch 82.228,53 €.

Hiervon können noch in Abzug gebracht werden Ausgaben für 4.360,20 € für Feuersicherheitswache und insgesamt 1.177,50 € Mietkosten für die Kapuziner-Halle für Infoveranstaltung für Teilnehmer, Bewirtertreffen und Historischen Kleidermarkt, etc., da es sich hierbei um interne Verrechnungen handelt. Dann bliebe noch ein Defizit von 76.690,83 €.

Am 06.11.2023 fand eine Sitzung des Organisationskomitees zur Nachlese zum Markgrafafescht statt. Zu dieser Sitzung war auch der Stadtrat eingeladen. Bei dieser Sitzung wurde seitens der Verwaltung das Defizit noch mit rund 60.000,00 € beziffert, jedoch lagen bis dahin noch nicht alle Rechnungen vor. Vor allem der Sanitätsdienst und eine größere Gagenrechnung schlagen allein mit über 13.000,00 € zu Buche, die nach dieser Sitzung erst eingegangen sind.

Die Bewirtungskosten der Stadt wurden in die Aufstellung aufgenommen, um einen Gesamtüberblick über die Kosten, die mit dem Fest im Zusammenhang stehen, zu bekommen.

Die Bewirtung von Security und Sanitätsdienst wurde hinterfragt. Die Ausgabe von 15-Euro-Gutscheinen mit Auszahlung des Restwertes wurde in diesem Zusammenhang kritisiert und zentrale Versorgungsmöglichkeiten für Security und Sanitätsdienst oder Wertmarken angeregt.

Herr Stadtrat Harald Stöckle wünschte sich zudem detaillierte Informationen über die beauftragten Künstler (Gagen, Auftrittsdauer, etc.).

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner bedankte sich bei den vielen Helfern und Vereinen, ohne deren Engagement solche Feste nicht durchführbar seien. 
Das Festkomitee müsse sich aber für das nächste Markgrafafescht hinsichtlich etwaiger Ansatzpunkte für Einnahmensteigerungen und Kosteneinsparungen Gedanken machen.

Mehrere Stadtratsmitglieder bescheinigten, dass das Fest wieder ein großer Erfolg und positive Werbung für die Stadt war. 

Anlage: Präsentation

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bauleitplanung der Gemeinde Kötz Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der 4. Änderung des Flächennutzungsplanes mit integriertem Landschaftsplan der Ortsteile Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 ö vorberatend 6
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Gemeinderat der Gemeinde Kötz hat die 4. Flächennutzungsplanänderung beschlossen. Anlass hierfür ist die Anpassung der vorbereitenden Bauleitplanung an aktuelle Planungsziele und an bestehende Verhältnisse der Gemeinde Kötz in den Ortsteilen Großkötz, Kleinkötz und Ebersbach zur Sicherstellung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung.

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 13.12.2022 (Beratungsgegenstand Nr. 6) bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung über die vorgenannte Bauleitplanung beraten und beschlossen, Bedenken hinsichtlich der nachrichtlichen Darstellung der Umgehungsstraße zu erheben.

Die Stadt Burgau wird im Rahmen der Förmlichen Beteiligung als Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erneut beteiligt. Nach Durchsicht der hierzu vorgelegten Unterlagen beinhaltet der Entwurf weiterhin die nachrichtliche Darstellung der Umgehungsstraße. In der Begründung heißt es hierzu auszugsweise:

„Als der derzeitig rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Kötz aufgestellt wurde, war die zum damaligen Zeitpunkt vorgesehene Westtrasse der geplanten Umfahrung B 16 zur Bewertung beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen angemeldet. Im Nachgang erfolgte die Meldung der Osttrasse zur Bewertung beim Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen. Dieser Trasse wurde zugestimmt und die endgültige Linienbestimmung erfolgte mit Schreiben vom 13.01.2017 für die modifizierte Wahllinie 1 B. Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und wurde den betroffenen Kommunen vorgestellt. Mittlerweile liegt die haushaltsrechtliche Genehmigung des Straßenbauprojektes durch den Bund vor und es kann mit der Erstellung der Unterlagen für das erforderliche straßenrechtliche Planfeststellungsverfahren begonnen werden.

Entsprechend dieser geänderten Planung der Umfahrung B 16 wird die im Flächennutzungsplan dargestellte Westtrasse in der Gemarkung Kleinkötz herausgenommen und die Osttrasse in der Gemarkung Ebersbach entsprechend der Entwurfsplanung nachrichtlich neu dargestellt.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem Entwurf der 4. Flächennutzungsplanänderung zu. Im Rahmen der Förmlichen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden jedoch erneut Bedenken hinsichtlich der nachrichtlichen Darstellung der Umgehungsstraße erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Straßenbauarbeiten Burgau 2024 Vergabe der Straßen- und Gehwegsanierungsarbeiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 vorberatend 10
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Die Straßenbauarbeiten zur Straßen- und Gehwegsanierung in Burgau mit Ortsteilen 2024 wurden öffentlich gemäß VOB/A ausgeschrieben.

Es wurden von insgesamt 7 Firmen die Angebotsunterlagen angefordert. Zum Submissionstermin am 22.02.2024 lagen insgesamt 4 Angebote vor (2 schriftliche und 2 digitale Angebote).

Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt die Verwaltung die Vergabe der Bauarbeiten an den annehmbarsten Bieter, die Firma LS Bau AG aus Thannhausen, zu einem Angebotspreis in Höhe von 387.045,39 € inklusive Mehrwertsteuer vor. 

Die Kostenschätzung lag bei insgesamt 450.000,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Der Preisspiegel lag den Sitzungsunterlagen bei.

Bei der Vorstellung der Sanierungsarbeiten im Stadtrat hatte Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke die Reparatur des Verbindungsweges zwischen Kleinanhausen und Remshart angeregt. Er ist aber zwischenzeitlich der Auffassung, dass damit bis zur Verlegung der Gastransportleitung „Augusta“ gewartet werden sollte.

Frau Stadträtin Monika Riß bat im Bau- und Umweltausschuss um Überprüfung der Pfarrer-Hornung-Straße. Diese sei in einem schlechten Zustand. 

Beschluss

Die Firma LS Bau AG aus Thannhausen wird mit den Straßenbauarbeiten zur Straßen- und Gehwegsanierung in Burgau mit Ortsteilen für das Jahr 2024 zu einem Angebotspreis in Höhe von 387.045,39 € inklusive Mehrwertsteuer beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Grundschule Unterknöringen Erneuerung der Heizung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.03.2024 vorberatend 11
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Die Grundschule in Unterknöringen wird mit Erdöl beheizt. Die Heizung ist ca. 30 Jahre alt und zwischenzeitlich sehr reparaturanfällig. Eine Erneuerung ist erforderlich. Im Jahr 2022 wurde ein Erdgasanschluss auf das Grundstück der Schule verlegt.

Vom beauftragten Ingenieurbüro Conplaning wurden verschiedene Möglichkeiten einer neuen Heizungsanlage als Entscheidungshilfe überprüft und die Vor- und Nachteile incl. Wirtschaftlichkeitsberechnung gegenübergestellt (lag den Sitzungsunterlagen bei). 

Neben einer Luft-Wärme-Pumpe wurden zwei Varianten für ein BHKW und eine alleinige Beheizung mit einem Gaskessel berücksichtigt. In allen Varianten wird eine Photovoltaik-Anlage auf dem Dach vorgesehen. In Variante 3 wurde eine Möglichkeit der Notversorgung des Gebäudes bei Stromausfall berücksichtigt.

Soweit eine Notversorgung des Gebäudes nicht in Betracht kommt oder anderweitig gelöst werden könnte, ist die Beheizung mit einem Gaskessel in Kombination mit der Photovoltaik-Anlage die wirtschaftlichste Lösung. Durch die Änderung des Gasbezugs mit Grüngasanteilen kann das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) erfüllt werden.

Der Austausch der Heizung ist in der Ferienzeit geplant, soweit die Ausschreibungsfristen und die Lieferzeiten dies ermöglichen. 

Im Bau- und Umweltausschuss wurde die Thematik grundsätzlich diskutiert.

Herr Stadtrat Harald Stöckle sieht in der vorgeschlagenen Variante eine Lösung als offizielle Brückentechnologie. Damit sei man für zukünftige Entwicklungen flexibel aufgestellt.

Frau Stadträtin Eveline Kuhnert plädierte für einen Ausbau der Nutzung von Wind- und Sonnenenergie. Man solle die Wärmeplanung vorantreiben und beispielsweise über ein Nahwärmenetz u. a. die städtischen Gebäude in Unterknöringen mit Energie versorgen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, in der Grundschule in Unterknöringen einen Gaskessel gemäß Variante 4 einzubauen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3

zum Seitenanfang

5. Bestätigung der Wahl des Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 04.03.2024 ö vorberatend 3
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Die Wahlperiode des 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Burgau endet zum 22.04.2024. 

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Burgau am 23.02.2024 wählten die aktiven Dienstleistenden nachstehende Person (erneut) zum Kommandanten:

Herrn Hans Peter Merz

Herr Merz war bereits Erster Kommandant und wurde wiedergewählt.  

Das Einverständnis des Kreisbrandrates zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz liegt vor.  

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner dankte für das ehrenamtliche Engagement der Feuerwehrdienstleistenden. Insbesondere sprach er seinen Dank an den wiedergewählten Kommandanten aus.

Beschluss

Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat des Landkreises Günzburg wird Herr Hans Peter Merz erneut als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Burgau bestätigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Beschaffung eines Hubarmstaplers für die Freiwillige Feuerwehr Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 04.03.2024 ö vorberatend 4
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Im Jahr 2023 wurde der Anbau des Feuerwehrgerätehauses Burgau fertiggestellt. Unter anderem wurde eine Halle mit weiteren Fahrzeugstellplätzen errichtet. Im Obergeschoss dieser Halle kann die Feuerwehr Werkzeuge und Materialien lagern. Bei einer Höhe von ca. 5 Meter ist ein besonderer Stapler notwendig, um die Materialien nach oben transportieren zu können. 

Hierfür eignet sich der Manitou Teleskopstapler MT 625-75 H. 
Es wurden verschiedene Angebote eingeholt:
Neu kostet der Stapler ca. 80.000,00 €. 
Ein Angebot eines gebrauchten Staplers (Erstzulassung: 08/2019, ca. 309 Betriebsstunden) für ca. 62.000,00 € liegt ebenso vor. 
Für den Haushalt 2024 wurden entsprechende Haushaltsmittel vorgesehen.

Der Feuerwehrverein würde für die Beschaffung 5.000,00 € zur Verfügung stellen. 

Der Stapler wäre zudem für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz einsetzbar, da damit beispielsweise Hochwasserpaletten transportiert werden könnten. Da der Stapler mit einem Hubarbeitskorb versehen ist, könnte dieser auch bei der Anbringung der Weihnachtsbeleuchtung an den städtischen Christbäumen eingesetzt werden. Auch sind Reinigungsarbeiten und Winterdienst rund um das Gerätehaus damit durchführbar.

Bereits im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wurde die Thematik kontrovers diskutiert.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt sprach sich erneut für eine höhere Kostenbeteiligung des Vereins aus, da das Gerät nicht zwingend erforderlich sei.

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner ergänzte, dass notwendige Fahrzeuge oder Geräte von der Stadt bisher ohne Beteiligung des Vereins bzw. durch Spenden beschafft wurden. 

Der Feuerwehrreferent, Herr Herbert Blaschke, sowie die Stadträte Harald Stöckle, Frank Rupprecht und Manfred Kramer sprachen sich für eine Beschaffung aus. Es sei eine kommunale Aufgabe; ein Zuschuss des Vereins sei daher lobenswert.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die Beschaffung eines gebrauchten Manitou-Hubarmstaplers für die Freiwillige Feuerwehr Burgau zu einem Kaufpreis in Höhe von 60.000,00 €, sofern sich der Feuerwehrverein mit mindestens 5.000,00 € an der Beschaffung beteiligt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 5

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Ulrich Ruf war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

zum Seitenanfang

7. Neuerlass einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Nicht sichtbar
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0324. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 04.03.2024 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Durch die Umsetzung des § 2b UStG bei der Stadt Burgau ab dem 01.01.2024 unterliegt die Überlassung der Schulsporthallen der Stadt Burgau an Dritte außerhalb der schulischen Nutzung der Umsatzsteuer. Aus diesem Grund ist die Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen anzupassen. Diese Anpassung war eigentlich bereits zum 01.01.2023 (ursprünglicher Zeitpunkt für die Umsetzung des § 2b UStG) geplant. Durch die Verschiebung der Einführung des § 2b UStG bei der Stadt Burgau auf 2024 (siehe Stadtratsbeschluss vom 13.12.2022) wurde auch der Neuerlass der Nutzungs- und Entgeltordnung verschoben. Das Thema wurde daher bereits in den Sitzungen des Hauptausschusses im Oktober und November 2022 behandelt.

Da die letzte Anpassung der Nutzungs- und Entgeltordnung zum 01.01.2017 erfolgte, sollte neben der Berücksichtigung der Umsatzsteuer auch eine Anhebung der Gebührensätze erfolgen. Nachdem 2022 die Energiepreise (umgelegt ca. 11,00 – 12,00 € pro Stunde Hallennutzung) die Ausgaben bei der Hallenbewirtschaftung steigen ließen, ist in diesem Jahr die allgemeine Inflation ein deutlicher Preistreiber. Die Preissteigerung in diesem Zeitraum beträgt 23,7 % (Stand Januar 2024).

In der vorberatenden Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 04.03.2024 wurde mehrheitlich eine deutliche Preissteigerung für notwendig erachtet. Zumindest die Energiekosten sollten aufgefangen werden. Auch die bisherigen Ermäßigungstatbestände sollten angepasst werden.
Nach intensiver Diskussion wurde vom Haupt-, Finanz- und Personalausschuss folgende Empfehlung an den Stadtrat abgegeben:

  • Die Benutzungsgebühren für sportliche Zwecke erhöt sich auf 12,00 € (brutto).
  • Die Benutzungsgebühren für sonstige Veranstaltungen werden von der Verwaltung im selben prozentualen Steigerungsverhältnis angepasst.
  • Auf alle Nutzungsarten wird den örtlichen Vereinen und Verbänden eine Ermäßigung von 30 % gewährt.
  • Es wird aufgenommen, dass die Benutzungsgebühren im Voraus zu entrichten sind.

Weiter wurde darauf hingewiesen, dass trotz dieser deutlichen Steigerung eine Kostendeckung bei weitem nicht erreicht wird.

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden von der Verwaltung in den Entwurf der Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen eingearbeitet. Es wird darauf hingewiesen, dass die Nutzungs- und Entgeltordnung zum 01.01.2024 in Kraft treten wird. Die Nutzer der Sporthallen wurden auf diesen Umstand im Vorfeld ebenso hingewiesen, wie darauf, dass eine Gebührenanpassung erfolgen wird.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt den beigefügten Entwurf einer Nutzungs- und Entgeltordnung für die Benutzung der städtischen Schulsporthallen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Neuregelung der Zuschüsse für Anschaffungen der örtlichen Vereine Beratung über mögliche neu zu erlassende Richtlinien der Stadt Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Nicht sichtbar
Jugend-, Kultur- und Sportausschuss (Stadt Burgau) 0124. Sitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses 12.03.2024 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt Protokoll

Bereits in der Herbstsitzung 2022 des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses waren die Neuregelungen der Zuschüsse für Anschaffungen der örtlichen Vereine Beratungsgegenstand. Seinerzeit wurde dieser Tagesordnungspunkt von der Tagesordnung genommen, um in einer späteren Sitzung erneut beraten zu werden, wenn dem Gremium eine Übersicht über alle „echten“ und „unechten“ Zuschüsse, die die Stadt Burgau den örtlichen Vereinen gewährt, vorliegt (siehe TOP 1 dieser Tagesordnung).

Die Verwaltung schlägt daher wieder folgende Regelung, wie im Herbst 2022, mit einer „Deckelung“ der Zuschusssumme vor: 

Die Stadt Burgau gewährt den örtlichen Vereinen für Anschaffungen bis zu einer Höhe von 20.000,00 € einen Zuschuss in Höhe von 10 % der Anschaffungskosten, jedoch maximal 2.000,00 €. 

Sachverhalt der Sitzung vom 19.10.2022:

In der Herbstsitzung des Jugend-, Kultur- und Sportausschusses im Jahre 2021 wurde seitens des Gremiums der Wunsch geäußert, dass auch für die Zuschüsse, die die Stadt Burgau den örtlichen Vereinen für beispielsweise deren Anschaffungen gewährt, Richtlinien erlassen werden sollten. Im Gremium regte sich zunehmend Unmut darüber, dass sich bei einer Vielzahl von Anträgen 10 % der Anschaffungskosten als Zuschusssumme etabliert hatten, ungeachtet der Anschaffungskostenhöhe. 

Die Verwaltung schlägt eine „Deckelung“ der Zuschusssumme vor. So könnte beispielsweise bis zu einer Anschaffungskostenhöhe von 20.000,00 € 10 % dieses Betrages als Zuschuss gewährt werden. Gleichzeitig sollten 2.000,00 € als Zuschusssumme auch bei höheren Anschaffungskosten nicht überschritten werden. 

Der Kulturamtsleiter, Herr Dr. Stefan Siemons, ergänzte, dass sich aufgrund von Anregungen und Gesprächen die Notwendigkeit einer Öffnungsmöglichkeit für weitergehende Zuschüsse ergeben hat. Insbesondere bei nachrangigen Förderprogrammen durch übergeordnete Vereine oder Verbände, die kommunale Zuschüsse in bestimmter Höhe voraussetzen, ist je nach Höhe der Anschaffungskosten eine höhere Förderung der Stadt erforderlich.

Herr Stadtrat Harald Stöckle begrüßte es, mit dieser Förderrichtlinie eine Lücke bei städtischen Förderungen zu schließen.
Der vorliegende Entwurf bilde aber nicht die Bandbreite der Vereine ab. Nicht jeder Verein benötige auch einmal größere Anschaffungen. Man müsse daher weitere Aspekte berücksichtigen.

Herrn Stadtrat Dieter Endris ist die vorgeschlagene Ausnahme bei nachrangigen Förderprogrammen nicht weitreichend genug. Man sollte eher eine allgemein gefasste Ausnahmeregelung für besondere Fälle schaffen.

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner wies darauf hin, dass über die einzelnen Zuschussanträge ohnehin Beschluss gefasst werden müsse. Man könne auch festlegen, dass Vereine nur einmal pro Jahr einen Antrag stellen dürfen oder die Gesamtsumme pro Jahr deckeln. Gerne können die Stadtratsmitglieder der Verwaltung mögliche Kriterien und Vorschläge mitteilen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Verwaltung mit der Einarbeitung weitergehender Kriterien zu beauftragen und die Richtlinie anschließend wieder zur Vorberatung in den Jugend-, Kultur- und Sportausschuss einzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

9. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 20.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö beschließend 9

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 20.02.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 20.02.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Stadtrates 19.03.2024 ö informativ 10

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfrage gestellt:

Herr Stadtrat Florian Bruckmann erkundigte sich nach der Zuständigkeit für die Instandhaltung des Mini-Spielfelds beim TSV-Gelände und bat um Instandsetzung, insbesondere der Tornetze.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.04.2024 11:30 Uhr