Datum: 08.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:40 Uhr bis 22:20 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushalt 2024 Vorberatung
2 Bestätigung der Wahl des 1. Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen Vorberatung
3 Erweiterung der Webservices um die Intranetfunktion für die Stadtverwaltung Vorberatung
4 Anerkennung für aus dem aktiven Dienst ausscheidender Feuerwehrdienstleistender
5 Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Schaffung von Ausbildungsplätzen Vorberatung
6 Katholische Kirchenstiftung "Mariä Opferung" Großanhausen Anträge auf Bewilligung von Zuschüssen für die - Sanierung und Neueindeckung Sakristei und Neuanstrich Längsschiff - Sanierung und Anstrich des Kirchturms der Katholischen Filialkirche "Mariä Opferung"
7 Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau (Kindertageseinrichtungen-Satzung) Vorberatung
8 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 04.03.2024
9 Verschiedenes

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1. Haushalt 2024 Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 für die Stadt Burgau wurde den Mitgliedern des Stadtrates zugeleitet. Zu Übersichtszwecken sind die Haushaltsdaten in einem Rahmenblatt dargestellt. Die investive Tätigkeit im Haushaltsjahr 2024 und im Finanzplanungszeitraum ist im Investitionsprogramm dargestellt. Die Investitionen wurden bereits mit den Fraktionsvorsitzenden besprochen. Die dort erarbeiteten Änderungen sind in das Investitionsprogramm eingearbeitet worden. Die einzelnen Ausgabeansätze sind den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes zu entnehmen. Die Finanzplanung ist aus der Übersicht „Einnahmen und Ausgaben nach Arten“ ersichtlich.


  1. Rückblick Haushaltsjahr 2023

Das abgelaufene Haushaltsjahr 2023 war geprägt durch eine unsichere Wirtschaftslage aufgrund der zahlreichen Krisen in der Welt, insbesondere dem weiter fortdauernden Ukraine-Krieg. Die Burgauer Wirtschaft zeigte sich hier allerdings, wie bereits im Vorjahr, weiterhin recht stabil, so dass die Gewerbesteuer mit 15,9 Mio. € ein sehr gutes Ergebnis erbrachte und der Haushaltsansatz von 9,5  Mio. € deutlich übertroffen wurde. Die hierdurch möglich gewordene hohe Zuführung an den Vermögenshaushalt verbunden mit der Tatsache, dass die Ausgaben für investive Tätigkeiten im Vermögenshaushalt um fast 9,3 Mio. € geringer ausfielen als die ursprünglich angesetzten Ausgaben, führen letztendlich dazu, dass die vorgesehene Kreditaufnahme nicht in Anspruch genommen werden musste und die vorgesehene Rücklagenentnahme mit ca. 1,5 Mio.  deutlich nierdriger ausfällt als ursprünglich geplant.

Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftete, gerade aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen, einen deutlich höheren Überschuss als geplant und steigert die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf ca. 7,3 Mio. €.

Im Vermögenshaushalt wurde deutlich weniger ausgegeben als veranschlagt, da verschiedene investive Maßnahmen zeitlich nicht im vollen Umfang umgesetzt werden konnten bzw. nicht begonnen wurden und in die Folgejahre verschoben werden mussten. Von den geplanten Ausgaben von 20,3 Mio. € wurden letztendlich ca. 11,1 Mio. € tatsächlich benötigt.

Das vorläufige Ergebnis für das Haushaltsjahr 2023 weist trotz dieser positiven Entwicklungen insgesamt einen Fehlbetrag von ca. 1,5 Mio. € auf, welcher durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen wird. Unter Berücksichtigung der Rückstellungen für die zukünftigen Investitionen im Hochwasserschutz, welche seit dem Jahr 2021 ausgesetzt ist, steht aus der Rücklage ein Betrag von 5,5 Mio. € zur Verfügung, der dem Haushalt 2024 zugeführt werden kann.
2. Verwaltungshaushalt 2024
2.1 Ergebnis des Verwaltungshaushalts
                                                                                                       
Geplante Einnahmen         33.039.530 €
Geplante Ausgaben (ohne die Zuführung)        30.621.090 €
Differenz / Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt        2.418.440 €

Die Leistungsfähigkeit der Stadt zeigt sich in einer möglichst hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr 2023 ist leider eine deutliche Steigerung (+ 2.055.335. €) festzustellen. Die Einnahmen wurden hierbei möglichst genau kalkuliert, nur bei der Gewerbesteuer muss zu einer Schätzung gegriffen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre und der aktuell vorliegenden Zahlen ist es gerechtfertigt, den Ansatz auf 11,0 Mio. € zu erhöhen. Insbesondere diese Anpassung führt dazu, dass sich der Zuführungsbetrag deutlich erhöht.


2.1.1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen ergeben sich folgende Einnahmen:
  • Gewerbesteuer:        11.000.000 €        + 1.500.000 €
  • Beteiligung an der Einkommenssteuer:        7.000.000 €        + 500.000 €
  • Sonstige Steuereinnahmen:        3.620.000 €        + 225.000 €
(USt.-Anteil, Grund- u. Hundesteuer, Landeszuweisungen)        __________
Insgesamt:        21.620.000 €        + 2.225.000 €

Die weiteren Einnahmen sind:
  • Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb:        9.248.430 €        + 825.800 €
  • Sonstige Finanzeinnahmen:        2.171.100 €        + 108.300 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtsteigerung gegenüber 2023:        + 3.159.100 €


2.1.2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Personalausgaben:        8.166.030 €        + 712.515 €
Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand, kalk. Kosten:        9.470.040 €        - 26.250 €
Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen):        2.305.020 €        + 44.000 €

Sonstige Finanzausgaben, davon:
  • Kreisumlage:        9.426.000 €        + 134.000 €
  •        Gewerbesteuerumlage:        9.200.000 €        + 250.000 €
  • Zuführung zum Vermögenshaushalt:        2.418.440 €        + 2.055.335 €
  • Sonst. Ausgaben (Zinsen, Deckungsreserve):        54.000 €        - 10.500 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtsteigerung gegenüber 2022:                + 3.159.100 €


Die Zahlen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes spiegeln das Bemühen aller Beteiligten um realitätsnahe Ansätze wider. Preis- und Lohnsteigerungen sind nach den vorliegenden Prognosen eingearbeitet. Die hohe Personalkostensteigerung ist zum einen auf Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen zurückzuführen, zum anderen sind Stellenmehrungen in den Haushaltplan eingearbeitet worden. Zusätzliche Stellen sind im Rathaus (Bauamt, Hauptamt, Pressearbeit) und, wie in den Vorjahren, im Kita-Bereich vorgesehen. Die Ausgaben im sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand verbleiben dagegen auf Vorjahresniveau. Hier kommt zugute, dass die Energieausgaben wieder sinken, sodass Preissteigerungen zu anderen Ausgaben in diesem Sektor wieder aufgefangen werden können. Bei den Umlagen ist der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage zu erhöhen, nachdem auf der Einnahmenseite auch der Ansatz für die Gewerbesteuer erhöht worden ist. Aufgrund der Erhöhung des Kreisumlagesatzes steigt auch die Kreisumlage und das, obwohl die Umlagekraft der Stadt Burgau im Vergleich zum Vorjahr niedriger ist.

Auf der Einnahmenseite werden bei allen Einnahmearten mit Steigerungen gerechnet. Im Gegensatz zum Vorjahr fällt dieses Jahr der Einnahmenzuwachs höher aus als der Zuwachs auf der Ausgabenseite, wodurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt 2.418.440 € steigt. Dieses Niveau gilt es auch in den kommenden Jahren zu halten, bei weiter steigendem Haushaltsvolumen möglichst auszubauen.


2.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel: 
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 10 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes zu erwirtschaften.

Operatives Ziel 2024:
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 3,0 Mio. € - 4,0 Mio € zu erreichen.

Diese Ziele werden planungsmäßig 2024 nicht erreicht. Dennoch wird eine ordentliche Zuführung erreicht, die erstmals seit Jahren wieder über 2,0 Mio. € liegt. Dennoch muss auch in den kommenden Jahren auf die Zuführung ein besonderes Augenmerk gelegt werden, um die Finanzstabilität nicht zu gerfährden und um das langfristige Ziel mittelfristig zu erreichen. Das operative Ziel für 2024 kann dagegen erreicht werden, wenn in der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung alle Beteiligten um Einsparungen bemüht sind.



  1. Vermögenshaushalt 2023

3.1 Ergebnis des Vermögenshaushaltes

Geplante Einnahmen (ohne Einnahme aus Krediten):         8.880.400 €
Geplante Ausgaben:        - 23.216.700 €
Differenz / ungedeckter Bedarf (= Kreditaufnahme):        - 8.836.260 €


3.1.1 Einnahmen des Vermögenshaushaltes (ohne Kredite)

An Eigenmitteln können generiert werden:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt:        2.418.440 €        + 2.055.335 €
Entnahme aus Rücklage:        5.500.000 €        - 500.000 €
Veräußerung von Anlagevermögen:        2.220.000 €        + 762.000 €
Beiträge und ähnliche Entgelte:        1.424.000 €        + 299.500 €
Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen:        2.818.000 €        - 409.000 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtveränderung gegenüber 2023:                + 2.207.835 €

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 steigen die generierbaren Eigenmittel im Vermögenshaushalt. Bei der Veräußerung von Anlagevermögen ist insbesondere die Veräußerung von Baugrundstücken ein starker Einnahmefaktor. Dies macht sich auch bei den Einnahmen im Beitragsbereich bemerkbar, hier können die Ansätze erhöht werden. Bei den Zuweisungen ist ein Rückgang zu verzeichnen, da geförderte Projekte abgeschlossen und hier nur noch Abschlusszahlungen zu erwarten sind. Bei der Rücklagenentnahme ist berücksichtigt, dass für das Projekt Hochwasserschutz Burgau Mittel an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth fließen. Neben der allgemeinen Rücklagenentnahme werden daher auch Mittel aus dem für den Hochwasserschutz Burgau angesparten Betrag entnommen.


3.1.2 Ausgaben des Vermögenshaushaltes


3.1.2.1 Investiver Bereich 

Im investiven Bereich (Einzelpläne 0 - 8) sind Ausgaben von 23.181.500 € eingeplant. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
  • Erwerb von Anlagevermögen:        14.799.300 €        + 6.880.300 €
  • Baumaßnahmen:        7.341.000 €        - 2.682.500 €
  • Zuschüsse für Investitionen:        1.041.200 €        - 1.323.800 €
                       ────────
Veränderung zu 2023:                + 2.874.000 €


3.1.2.2 Allgemeine Finanzwirtschaft

Im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) sind folgende Ausgaben vorgesehen:
  • Tilgung von Krediten:        35.200 €        + 1.700 €
  • Zuführung an Rücklage:        0 €        +/- 0 € 
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtveränderung gegenüber 2023:                + 1.700 €

In den Vermögenshaushalt sind alle der Verwaltung bekannten und anstehenden Maßnahmen aufgenommen worden. Die einzelnen geplanten Maßnahmen sind dem Investitionsprogramm zu entnehmen. Finanzpolitisch wäre es grundsätzlich vorteilhaft, hier noch Ansätze zu kürzen oder zu verschieben. Dann könnte der ungedeckte Bedarf und damit die vorgesehene Darlehensaufnahme verringert werden.


3.1.3 Ungedeckter Bedarf (Darlehensaufnahme)

Der ungedeckte Bedarf (= Differenz Ausgaben / Einnahmen) beträgt                8.836.260 €.

Der hohe ungedeckte Bedarf begründet sich insbesondere durch massiv gestiegene Ausgaben für den Erwerb von Anlagevermögen. Für diese Steigerung ist in erster Linie der Grunderwerb verantwortlich. Die Ausgaben für Baumaßnahmen sinken dagegen. Die geplante investive Tätigkeit erreicht mit 23,2 Mio. € erneut ein Rekord-Niveau. Trotz hoher Rücklagenentnahme verbleibt eine sehr hohe Deckungslücke, die mit einer Darlehensaufnahme zu schließen ist. Nur bei konsequenter sparsamer Haushaltsführung ist eine Reduzierung des ungedeckten Bedarfes möglich.


3.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel:
Vermeidung von Darlehensaufnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Rücklage, um Mittel für den Hochwasserschutz zur Verfügung zu stellen. 

Operatives Ziel 2024:
Deutliche Senkung des ungedeckten Bedarfes im Haushaltsvollzug, um die Darlehensaufnahme gering zu halten.

Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn:
  • im Vollzug des Verwaltungshaushaltes Ausgaben eingespart werden können und
  • im Steuerbereich die geplanten Einnahmen auch so fließen bzw. hier Mehreinnahmen erfolgen und dadurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt steigt;
  • Investitionen verschoben oder nur teilweise im Haushaltsjahr 2024 ausgeführt werden.


4. Finanzplanung und Rücklagenentwicklung

Die Folgejahre weisen einen Darlehensbedarf von 3,02 Mio. € (2025), 8,83 Mio. € (2026) sowie 10,52 Mio. € (2027) aus. Hier ist zu berücksichtigen, dass in jedem dieser Jahre Zuführungen zur Rücklage für den Hochwasserschutz in Höhe von 1,50 Mio. € eingerechnet sind, um das nun anlaufende Projekt des Hochwasserschutzes Burgau bei gleichzeitigem Mittelabfluss finanzieren zu können. Im aktuellen Haushaltsjahr 2024 wird die Zuführung für den Hochwasserschutz ausgesetzt, um eine noch höhere Darlehensaufnahme zu vermeiden.

Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind in jedem Jahr hohe Investitionen vorgesehen, welche die künftigen Haushalte stark belasten. Die Einnahmeansätze der Planungsjahre 2025 bis 2027 wurden zwar bewusst vorsichtig gewählt, dennoch sollte die Verschuldung im Auge behalten und die Notwendigkeit von Investitionen in jedem Jahr geprüft werden.

Bezüglich der Vermögenshaushalte bleibt es schwierig, die künftigen Einnahmen und Ausgaben für die Investitionen detailliert zu schätzen.


5. Fazit

Der Haushalt 2024
  • kann die gestiegenen Ausgaben im Verwaltungshaushalt durch erhöhte Einnahmen mehr als ausgleichen;
  • ermöglicht durch die gestiegene und in ihrer Höhe auch angemessene Zuführung die finanziellen Spielräume im Vermögenshaushalt;
  • beinhaltet wie in den vergangenen Jahren große Investitionen, insbesondere im Grunderwerb und im Bauwesen;
  • weist im Vermögenshaushalt einen ungedeckten Bedarf auf, zu dessen Schließung eine Darlehensaufnahme nötig wird. Sollten die Investitionen nicht alle umgesetzt und die Einnahmen gesteigert werden können, kann die geplante Darlehensaufnahme reduziert werden.


Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden auf Grund des Umfangs den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem / Dokumente / Haushalt zur Verfügung gestellt.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau den Entwurf des Haushaltsplanes 2024 zur weiteren Beratung und Verabschiedung.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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2. Bestätigung der Wahl des 1. Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Die Wahlperiode des 1. Kommandanten sowie des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen endet zum 22.04.2024.

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen am 01.03.2024 wählten die aktiven Dienstleistenden nachstehende Personen (erneut) zum 1. bzw. stellv. Kommandanten:

1. Kommandant:                Herr Christian Blaha

Stellv. Kommandant:        Herr Markus Blaha

Herr Christian Blaha war bereits Erster Kommandant. Auch Herr Markus Blaha war bereits stellv. Kommandant. Beide wurden wiedergewählt. 

Das Einverständnis des Kreisbrandrates zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz liegt vor. 

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau folgende Beschlussfassung:

Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat des Landkreises Günzburg wird Herr Christian Blaha erneut als 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen bestätigt. 

Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat des Landkreises Günzburg wird Herr Markus Blaha erneut als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen bestätigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Erweiterung der Webservices um die Intranetfunktion für die Stadtverwaltung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö vorberatend 3
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Um die interne Kommunikation und die Information der Mitarbeiter in der Stadtverwaltung Burgau zu vereinfachen und zu verbessern, soll ein Intranet eingeführt werden. Auch für Stadtratsmitglieder ist ein Zugang vorgesehen (z. B. für Personalinformationen).

Verschiedene Produkte mehrerer Hersteller wurden begutachtet. Die benötigte Funktionalität wurde allerdings nur vom Produkt der Firma hitcom erfüllt. Zudem ergeben sich starke Synergieeffekte durch die Verwendung des bereits bestehenden und gepflegten Contentmanagement Systems der Webseite www.burgau.de, welches ebenfalls von der Firma hitcom zur Verfügung gestellt wird.

Angebot der Firma hitcom:
Einmalige Kosten (smart 2):        13.290,- €
Monatliche Kosten:        299,- €

Das detaillierte Angebot und eine Zusammenfassung der benötigten Komponenten lagen als Anlage bei.

Das Angebot der Firma hitcom stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau die Anschaffung der Intranetfunktionalität der Firma hitcom zum Angebotspreis in Höhe von einmalig 13.290,- Euro (inkl. MwSt.) und 299,- Euro (inkl. MwSt.) monatlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Anerkennung für aus dem aktiven Dienst ausscheidender Feuerwehrdienstleistender

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Feuerwehrdienstleistende, die 25 Jahre ehrenamtlichen Dienst bei einer Feuerwehr der Stadt Burgau geleistet haben, erhalten einen Freiplatzgutschein beim Feuerwehrerholungsheim in Bayerisch Gmain. 

Für 40 Jahre ehrenamtlichen Dienst erhält der Dienstleistende einen Freiplatzgutschein vom Freistaat Bayern. Die Stadt Burgau übernimmt hier die Kosten für eine Begleitperson. 

Aus aktuellem Anlass wäre zu überlegen, ob auch aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Ehrenamtlichen eine entsprechende Anerkennung und Dank für die langjährige Tätigkeit gewährt werden sollte. Dies soll u. a. den besonderen Dienst an der Gesellschaft hervorheben und zur Personalgewinnung des Ehrenamts beitragen.
 
Hierzu könnte denjenigen Ehrenamtlichen, die nach mindestens 45 Jahren aktiven Dienst und mit dem jeweiligen gesetzlichen Höchstalter (derzeit 65 Jahren) aus dem aktiven Dienst ausscheiden beispielsweise erneut ein Freiplatz im Feuerwehrerholungsheim gewährt werden. 

Da es sich hier um einen Dienst handelt, der der Stadt Burgau und auch deren Bürgern zugutekommt, wäre auch ein Gutschein für eine städtische Einrichtung denkbar, wie z. B. eine Jahreskarte für das Städtische Freibad bzw. das Städtische Eisstadion oder ein Jahr freier Eintritt zu den Veranstaltungen in der Kapuziner-Halle inkl. Begleitung (ca. 30 Veranstaltungen im Jahr).  

Frau Stadträtin Heidi Häuser plädiert dafür, den Feuerwehrdienstleistenden einen Aufenthalt im Feuerwehr-Erholungsheim zu gönnen.

Herr Stadtrat Dieter Endris hält einen Gutschein für städtische Einrichtungen, insbesondere für die Kapuziner-Halle, für einen sehr guten Vorschlag.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, dass den aus dem aktiven Dienst ausscheidenden Feuerwehrdienstleistenden mit dem jeweils gesetzlich geltenden Höchstalter nach mindestens 45 Jahren als Anerkennung für den geleisteten Dienst Gutscheine für sich und eine Begleitung zur Nutzung städtischer Einrichtungen gewährt werden. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Schaffung von Ausbildungsplätzen Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö vorberatend 5
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Um dem Erziehernotstand zu begegnen, wurde eine neue Ausbildungsvariante eingeführt. Die sog. Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) ist eine dreijährige Erzieherausbildung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik. Es wird ein Ausbildungsvertrag mit durchgehender Vergütung geschlossen. Es erfolgt eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis durch abwechselnde Praxis- und Lernphasen. In der Regel sind die Erzieherschüler 2 bis 3 Unterrichtstage an der FakS. Die Einrichtung muss eine Arbeitszeit von mindestens 18 Wochenstunden bis maximal 22 Wochenstunden ermöglichen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine duale Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, die Gesamtverantwortung der Ausbildung bleibt weiterhin bei der Fachschule. 

Die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) fällt aber nach § 1 Abs. 1 Buchst. b unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil Pflege. Der öffentliche Dienst kann deshalb PiA anbieten. Dies wird auch vom Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV) befürwortet, um mehr Personen zur Erzieherausbildung zu bewegen. Das Ausbildungsentgelt richtet sich nach § 8 Abs. 1 TVAöD. Es beträgt im ersten Ausbildungsjahr ab 1. März 2024 1.340,69 €, im zweiten Jahr 1.402,07 € und im dritten Jahr 1.503,38 €. Es fallen deshalb Ausbildungskosten von insgesamt ca. 67.000 € für drei Jahre an. 

Es liegt bereits eine Anfrage eines SEJ-Praktikanten vor, ob die Stadt Burgau PiA anbietet. Dieser Praktikant leistet seit dem 01.09.2023 bis 31.08.2024 sein SEJ-Praktikum in der Kita „Mindelzwerge“ ab und wird den Ausbildungsweg zum 01.09.2024 auf PiA wechseln.  
Die Kita-Leitung befürwortet die Einstellung, da der Praktikant bereits bekannt ist. Außerdem hat diese Ausbildungsvariante den Vorteil, dass sich der Praktikant drei Jahre in der Einrichtung befindet.

Seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 stehen insgesamt jeweils vier Stellen für SEJ-/Berufspraktikanten zur Verfügung (flexibel je nach Bewerberlage und Kapazität der Einrichtungen). Für das Kindergartenjahr 2024/2025 konnten bisher nur zwei Berufspraktikanten gefunden werden. Es sollte aber weiterhin möglich sein, auch SEJ- und Berufspraktikanten einzustellen, um auch diesen Ausbildungsweg weiter anbieten zu können.

Die Verwaltung schlägt vorerst zwei Stellen vor, je eine für die Kita „Mindelzwerge“ und Kita „Purzelbaum“ oder flexibel.
  
Herr Stadtrat Michael Fritz bittet um Berücksichtigung im Haushalt. Die Frage, ob hier eine Auswirkung auf den Anstellungsschlüssel erfolge, wurde von der Verwaltung verneint.

Auf die Frage von Herrn Stadtrat Dieter Endris, ob der Stellenplan angepasst werden müsse, antwortete der Hauptamtsleiter, Herr Wolfgang Buckel, dass dies nicht der Fall sei, da Ausbildungsstellen im Stellenplan nicht aufgeführt werden.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlussfassung:

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Burgau in seinen Kindertagesstätten grundsätzlich die Praxisintegrierte Ausbildung anbietet sowie zwei Stellen für PiA zur Verfügung stellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Katholische Kirchenstiftung "Mariä Opferung" Großanhausen Anträge auf Bewilligung von Zuschüssen für die - Sanierung und Neueindeckung Sakristei und Neuanstrich Längsschiff - Sanierung und Anstrich des Kirchturms der Katholischen Filialkirche "Mariä Opferung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Die Katholische Filialkirchenstiftung „Mariä Opferung“ Großanhausen hat bei der Stadt Burgau die Bezuschussung zweier Sanierungsmaßnahmen an der Katholischen Filialkirche „Mariä Opferung“ in Großanhausen beantragt:

  • Bezuschussung der Sanierung und Neueindeckung der Sakristei und Neuanstrich Längsschiff (Schreiben vom 26.10.2023) sowie
  • Bezuschussung der Sanierung und des Anstrichs des Kirchturms (Schreiben vom 11.03.2024).

Die Kosten der Maßnahmen belaufen sich auf 67.000,- € (Neueindeckung Sakristei / Neuanstrich Längsschiff) bzw. auf 35.500,- € (Maßnahme Sanierung / Anstrich des Kirchturms).

Die Maßnahme Neueindeckung Sakristei / Neuanstrich Längsschiff ist eine Fortsetzung der bereits geförderten Maßnahme statische Sanierung und Neueindeckung der Katholischen Filialkirche „Mariä Opferung“ Großanhausen. Die jetzt beantragte Bezuschussung der Neueindeckung der Sakristei und des Neuanstrichs des Längsschiffes war in dieser Maßnahme nicht enthalten. Es handelt sich somit um eine Ergänzung der bereits geförderten Maßnahme.
Die weitere Maßnahme Sanierung / Anstrich Kirchturm ist als Anschlussmaßnahme zu den vorgenannten Sanierungsarbeiten zu werten.

Nach den Richtlinien der Stadt Burgau zur Förderung von Investitionen der örtlichen Vereine, Verbände, Organisationen (Vereine) und Kirchen (Zuschussrichtlinien) sind bei Erneuerungs- und Erhaltungsmaßnahmen grundsätzlich nur Generalinstandsetzungen förderfähig. Diese ist anzunehmen, wenn die zuwendungsfähigen Kosten mindestens die Hälfte der vergleichbaren Kosten eines Neubaus betragen (Nr. 8.1 Zuschussrichtlinien). Aufwendungen für Sanierung und laufende Instandsetzung sind nicht zuwendungsfähig (Nr. 8.3 Buchst. h Zuschussrichtlinien).
Die Anträge sind bis zum 30.09. einzureichen, um im kommenden Haushaltsjahr berücksichtigt werden zu können (Nr. 7.2 Zuschussrichtlinien). Bereits begonnene Maßnahmen können nicht gefördert werden (Nr. 7.3 Zuschussrichtlinien).

Bei Zuschussanträgen von Kirchen gelten die Bestimmungen der Zuschussrichtlinien (Nr. 1 bis Nr. 16 der Zuschussrichtlinien) analog. In begründeten Fällen sind Abweichungen von diesen Bestimmungen möglich. Bei Sanierungen und Restaurierungen von Kirchengebäuden wird im Einzelfall entschieden (Nr. 17 Zuschussrichtlinien).

Nach Nr. 9 der Zuschussrichtlinien beträgt die Zuschusshöhe in der Regel bis zu 10 % der zuwendungsfähigen Kosten und somit

  • bei der Maßnahme Neueindeckung Sakristei / Neuanstrich Längsschiff                6.700,- €
  • bei der Maßnahme Sanierung / Anstrich des Kirchturms                                3.550,- €.

Aus Sicht der Verwaltung ist bei beiden Maßnahmen die Voraussetzung einer Generalinstandsetzung allerdings nicht gegeben. Zudem ist aufgrund des Zeitpunktes der Antragseinreichungen bei beiden Maßnahmen regulär eine Berücksichtigung erst im Haushaltsjahr 2025 möglich.
 
Da es sich um ein Kirchengebäude handelt, sind die Anträge allerdings nach Nr. 17 der Zuschussrichtlinien zu bewerten und deshalb Einzelfallentscheidungen zu treffen, ob für die Maßnahmen Zuschüsse gewährt werden sollen und in welchem Haushaltsjahr die Zuschüsse zu bewilligen sind.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt wies darauf hin, dass der Zuschuss nach den Richtlinien nicht gegeben werden dürfte.

Dieser Auffassung stimmt Herr Stadtrat Florian Bruckmann zu.

Herr Stadtrat Ralf Stambusch sagte, dass das kirchliche Haushaltsrecht bei Investitionen für die örtlichen Kirchengemeinden oft nicht einfach sei und deshalb die Ausnahmeregelung schon gerechtfertigt ist.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt bat darum, die Zuschussrichtlinien grundsätzlich neu zu betrachten.

Beschluss 1

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, der Katholischen Filialkirchenstiftung „Mariä Opferung“ Großanhausen für Sanierung und Neueindeckung Sakristei und Neuanstrich Längsschiff der Katholischen Filialkirche „Mariä Opferung“ Großanhausen einen Zuschuss in Höhe von 6.700,- € zu gewähren und die Mittel im Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss beschließt, der Katholischen Filialkirchenstiftung „Mariä Opferung“ Großanhausen für die Sanierung und den Anstrich des Kirchturms der Katholischen Filialkirche „Mariä Opferung“ Großanhausen einen Zuschuss in Höhe von 3.550,- € zu gewähren und die Mittel im Haushaltsjahr 2024 bereitzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau (Kindertageseinrichtungen-Satzung) Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö vorberatend 7
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Stadtrat der Stadt Burgau in seiner Sitzung vom 30.01.2024 beschlossen, dass in der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau die Regelung für die Aufnahme von Kindern (§ 5 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau) so angepasst werden soll, dass künftig auch auswärtige Kinder aufgenommen werden können. Dort ist in Absatz 3 bisher geregelt, dass nur Kinder aufgenommen werden, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau haben. Soweit und solange weitere freie Plätze verfügbar sind, können sehr begrenzt auch auswärtige Kinder aufgenommen werden.

Die bisherige Formulierung lautet:

„3) Es werden nur Kinder aufgenommen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau haben. Soweit und solange weitere freie Plätze verfügbar sind, können in der Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ drei auswärtige Kinder und in der Kindertagesstätte „Purzelbaum“ ein auswärtiges Kind aufgenommen werden. Die Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungsjahr. Sie kann widerrufen werden, wenn der Platz für ein Kind aus der Stadt Burgau benötigt wird; die betroffenen Personensorgeberechtigten sowie deren Aufenthaltsgemeinde sollen vorab gehört werden.“

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses von 30.01.2024 schlägt die Verwaltung vor, § 5 Abs. 3 wie folgt zu fassen:

3)        Es werden grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau haben. Auswärtige Kinder können aufgenommen werden, soweit und solange weitere freie Plätze verfügbar sind. Darüber hinaus können auswärtige Kinder nur in besonderen Ausnahmefällen aufgenommen werden. Die Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungsjahr. Sie kann widerrufen werden, wenn der Platz für ein Kind aus der Stadt Burgau benötigt wird; die betroffenen Personensorgeberechtigten sowie deren Aufenthaltsgemeinde sollen vorab gehört werden.“

Durch die Änderung wird die Aufnahme auswärtiger Kinder grundsätzlich ermöglicht, wobei gleichzeitig Burgauer Kinder bei der Aufnahme weiterhin Vorrang genießen. Die zahlenmäßige Beschränkung, die bisher bestand, entfällt.

Auf die beigefügte Änderungssatzung wird verwiesen.

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat, die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau (Kindertageseinrichtung-Satzung) zu beschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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8. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 04.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 04.03.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 04.03.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö informativ 9

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurde von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfrage gestellt:

Auf die Frage von Herrn Stadtrat Michael Fritz, weshalb der Kinderspielplatz am Mühlberg derzeit gesperrt sei, erklärte der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, dass dort derzeit geschützte Erdbienen nisten. Da diese nicht entfernt werden dürfen, muss ein Teil des Spielplatzes vorübergehend gesperrt werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.05.2024 09:42 Uhr