Datum: 23.04.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:52 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:53 Uhr bis 21:06 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Haushalt 2024
2 Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau (Kindertageseinrichtungen-Satzung)
3 Baugebiet "Frühlingstraße II" Vergabe des Straßennamens
4 Grundschule Burgau Anschaffung von Containern zur Deckung des Raumbedarfs für das Schuljahr 2024/2025
5 Bestätigung der Wahl des 1. Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen
6 Erweiterung der Webservices um die Intranetfunktion für die Stadtverwaltung
7 Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Schaffung von Ausbildungsplätzen
8 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 19.03.2024
9 Verschiedenes

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1. Haushalt 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö vorberatend 1
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Entwurf des Haushaltsplanes 2024 für die Stadt Burgau wurde den Mitgliedern des Stadtrates zugeleitet. Die investive Tätigkeit im Haushaltsjahr 2024 und im Finanzplanungszeitraum ist im Investitionsprogramm dargestellt. Die einzelnen Ausgabeansätze sind den Einzelplänen des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes zu entnehmen. Die Finanzplanung ist aus der Übersicht „Einnahmen und Ausgaben nach Arten“ ersichtlich. Die in den Vorberatungen mit den Fraktionsvorsitzenden und im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss vorgebrachten Änderungswünsche wurde in die Planvorlage eingearbeitet.

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss hat vorberatend die Empfehlung an den Stadtrat ausgesprochen, den Entwurf des Haushaltes der Stadt Burgau in der voliegenden Form zu beschließen.


  1. Rückblick Haushaltsjahr 2023

Das abgelaufene Haushaltsjahr 2023 war geprägt durch eine unsichere Wirtschaftslage aufgrund der zahlreichen Krisen in der Welt, insbesondere dem weiter fortdauernden Ukraine-Krieg. Die Burgauer Wirtschaft zeigte sich hier allerdings, wie bereits im Vorjahr, weiterhin recht stabil, so dass die Gewerbesteuer mit 15,9 Mio. € ein sehr gutes Ergebnis erbrachte und der Haushaltsansatz von 9,5  Mio. € deutlich übertroffen wurde. Die hierdurch möglich gewordene hohe Zuführung an den Vermögenshaushalt verbunden mit der Tatsache, dass die Ausgaben für investive Tätigkeiten im Vermögenshaushalt um fast 9,3 Mio. € geringer ausfielen als die ursprünglich angesetzten Ausgaben, führen letztendlich dazu, dass die vorgesehene Kreditaufnahme nicht in Anspruch genommen werden musste und die vorgesehene Rücklagenentnahme mit ca. 1,5 Mio.  deutlich niedriger ausfällt als ursprünglich geplant.

Der Verwaltungshaushalt erwirtschaftete, gerade aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen, einen deutlich höheren Überschuss als geplant und steigert die Zuführung an den Vermögenshaushalt auf ca. 7,3 Mio. €.

Im Vermögenshaushalt wurde deutlich weniger ausgegeben als veranschlagt, da verschiedene investive Maßnahmen zeitlich nicht im vollen Umfang umgesetzt werden konnten bzw. nicht begonnen wurden und in die Folgejahre verschoben werden mussten. Von den geplanten Ausgaben von 20,3 Mio. € wurden letztendlich ca. 11,1 Mio. € tatsächlich benötigt.

Das vorläufige Ergebnis für das Haushaltsjahr 2023 weist trotz dieser positiven Entwicklungen insgesamt einen Fehlbetrag von ca. 1,5 Mio. € auf, welcher durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen wird. Unter Berücksichtigung der Rückstellungen für die zukünftigen Investitionen im Hochwasserschutz, welche seit dem Jahr 2021 ausgesetzt ist, steht aus der Rücklage ein Betrag von 5,5 Mio. € zur Verfügung, der dem Haushalt 2024 zugeführt werden kann.


2. Verwaltungshaushalt 2024

2.1 Ergebnis des Verwaltungshaushalts
                                                                                                       
Geplante Einnahmen         33.039.530 €
Geplante Ausgaben (ohne die Zuführung)        30.639.590 €
Differenz / Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt        2.399.940 €

Die Leistungsfähigkeit der Stadt zeigt sich in einer möglichst hohen Zuführung zum Vermögenshaushalt. Im Vergleich zum Vorjahr 2023 ist hier eine deutliche Steigerung (+ 2.036.835. €) festzustellen. Die Einnahmen wurden hierbei möglichst genau kalkuliert, nur bei der Gewerbesteuer muss zu einer Schätzung gegriffen werden. Aufgrund der Ergebnisse der Vorjahre und der aktuell vorliegenden Zahlen ist es gerechtfertigt, den Ansatz auf 11,0 Mio. € zu erhöhen. Insbesondere diese Anpassung führt dazu, dass sich der Zuführungsbetrag deutlich erhöht.


2.1.1 Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Bei den Steuern und allgemeinen Zuweisungen ergeben sich folgende Einnahmen:
  • Gewerbesteuer:        11.000.000 €        + 1.500.000 €
  • Beteiligung an der Einkommenssteuer:        7.000.000 €        + 500.000 €
  • Sonstige Steuereinnahmen:        3.620.000 €        + 225.000 €
(USt.-Anteil, Grund- u. Hundesteuer, Landeszuweisungen)        __________
Insgesamt:        21.620.000 €        + 2.225.000 €

Die weiteren Einnahmen sind:
  • Einnahmen aus Verwaltung und Betrieb:        9.248.430 €        + 825.800 €
  • Sonstige Finanzeinnahmen:        2.171.100 €        + 108.300 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtsteigerung gegenüber 2023:        + 3.159.100 €


2.1.2 Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Die Ausgaben setzen sich wie folgt zusammen:
Personalausgaben:        8.166.030 €        + 712.515 €
Sächl. Verwaltungs- u. Betriebsaufwand, kalk. Kosten:        9.488.540 €        - 7.750 €
Zuweisungen und Zuschüsse (nicht für Investitionen):        2.305.020 €        + 44.000 €

Sonstige Finanzausgaben, davon:
  • Kreisumlage:        9.426.000 €        + 134.000 €
  •        Gewerbesteuerumlage:        1.200.000 €        + 250.000 €
  • Zuführung zum Vermögenshaushalt:        2.399.940 €        + 2.036.835 €
  • Sonst. Ausgaben (Zinsen, Deckungsreserve):        54.000 €        - 10.500 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtsteigerung gegenüber 2023:                + 3.159.100 €


Die Zahlen bei den Ausgaben des Verwaltungshaushaltes spiegeln das Bemühen aller Beteiligten um realitätsnahe Ansätze wider. Preis- und Lohnsteigerungen sind nach den vorliegenden Prognosen eingearbeitet. Die hohe Personalkostensteigerung ist zum einen auf Tarifsteigerungen und Besoldungserhöhungen zurückzuführen, zum anderen sind Stellenmehrungen in den Haushaltplan eingearbeitet worden. Zusätzliche Stellen sind im Rathaus (Bauamt, Hauptamt, Pressearbeit) und, wie in den Vorjahren, im Kita-Bereich vorgesehen. Die Ausgaben im sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwand verbleiben dagegen auf Vorjahresniveau. Hier kommt zugute, dass die Energieausgaben wieder sinken, sodass Preissteigerungen zu anderen Ausgaben in diesem Sektor wieder aufgefangen werden können. Bei den Umlagen ist der Ansatz für die Gewerbesteuerumlage zu erhöhen, nachdem auf der Einnahmenseite auch der Ansatz für die Gewerbesteuer erhöht worden ist. Aufgrund der Erhöhung des Kreisumlagesatzes steigt auch die Kreisumlage und das, obwohl die Umlagekraft der Stadt Burgau im Vergleich zum Vorjahr niedriger ist.

Auf der Einnahmenseite wird bei allen Einnahmearten mit Steigerungen gerechnet. Im Gegensatz zum Vorjahr fällt dieses Jahr der Einnahmenzuwachs höher aus als der Zuwachs auf der Ausgabenseite, wodurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt 2.399.940 € steigt. Dieses Niveau gilt es auch in den kommenden Jahren zu halten, bei weiter steigendem Haushaltsvolumen möglichst auszubauen.


2.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel: 
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von ca. 10 % des Volumens des Verwaltungshaushaltes zu erwirtschaften.

Operatives Ziel 2024:
Einen Zuführungsbetrag zum Vermögenshaushalt in Höhe von 3,0 Mio. € - 4,0 Mio € zu erreichen.

Diese Ziele werden planungsmäßig 2024 nicht erreicht. Dennoch wird eine ordentliche Zuführung erreicht, die erstmals seit Jahren wieder über 2,0 Mio. € liegt. Dennoch muss auch in den kommenden Jahren auf die Zuführung ein besonderes Augenmerk gelegt werden, um die Finanzstabilität nicht zu gefährden und das langfristige Ziel mittelfristig zu erreichen. Das operative Ziel für 2024 kann dagegen erreicht werden, wenn in der tatsächlichen Haushaltsbewirtschaftung alle Beteiligten um Einsparungen bemüht sind.



  1. Vermögenshaushalt 2024

3.1 Ergebnis des Vermögenshaushaltes

Geplante Einnahmen (ohne Einnahme aus Krediten):         14.361.940 €
Geplante Ausgaben:        - 23.226.950 €
Differenz / ungedeckter Bedarf (= Kreditaufnahme):        - 8.865.010 €


3.1.1 Einnahmen des Vermögenshaushaltes (ohne Kredite)

An Eigenmitteln können generiert werden:
Zuführung vom Verwaltungshaushalt:        2.399.940 €        + 2.036.835 €
Entnahme aus Rücklage:        5.500.000 €        - 500.000 €
Veräußerung von Anlagevermögen:        2.220.000 €        + 762.000 €
Beiträge und ähnliche Entgelte:        1.424.000 €        + 299.500 €
Zuweisungen / Zuschüsse für Investitionen:        2.818.000 €        - 409.000 €
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtveränderung gegenüber 2023:                + 2.189.335 €

Im Vergleich zum Haushaltsjahr 2023 steigen die generierbaren Eigenmittel im Vermögenshaushalt. Bei der Veräußerung von Anlagevermögen ist insbesondere die Veräußerung von Baugrundstücken ein starker Einnahmefaktor. Dies macht sich auch bei den Einnahmen im Beitragsbereich bemerkbar, hier können die Ansätze erhöht werden. Bei den Zuweisungen ist ein Rückgang zu verzeichnen, da geförderte Projekte abgeschlossen und hier nur noch Abschlusszahlungen zu erwarten sind. Bei der Rücklagenentnahme ist berücksichtigt, dass für das Projekt Hochwasserschutz Burgau Mittel an das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth fließen. Neben der allgemeinen Rücklagenentnahme werden daher auch Mittel aus dem für den Hochwasserschutz Burgau angesparten Betrag entnommen.


3.1.2 Ausgaben des Vermögenshaushaltes


3.1.2.1 Investiver Bereich 

Im investiven Bereich (Einzelpläne 0 - 8) sind Ausgaben von 23.181.500 € eingeplant. Diese setzen sich wie folgt zusammen:
  • Erwerb von Anlagevermögen:        14.799.300 €        + 6.880.300 €
  • Baumaßnahmen:        7.341.000 €        - 2.682.500 €
  • Zuschüsse für Investitionen:        1.051.450 €        - 1.313.550 €
                       ────────
Veränderung zu 2023:                + 2.885.950 €


3.1.2.2 Allgemeine Finanzwirtschaft

Im Einzelplan 9 (Allgemeine Finanzwirtschaft) sind folgende Ausgaben vorgesehen:
  • Tilgung von Krediten:        35.200 €        + 1.700 €
  • Zuführung an Rücklage:        0 €        +/- 0 € 
────────────────────────────────────────────────────────────
Gesamtveränderung gegenüber 2023:                + 1.700 €

In den Vermögenshaushalt sind alle der Verwaltung bekannten und anstehenden Maßnahmen aufgenommen worden. Die einzelnen geplanten Maßnahmen sind dem Investitionsprogramm zu entnehmen. Finanzpolitisch wäre es grundsätzlich vorteilhaft, hier noch Ansätze zu kürzen oder zu verschieben. Dann könnte der ungedeckte Bedarf und damit die vorgesehene Darlehensaufnahme verringert werden.


3.1.3 Ungedeckter Bedarf (Darlehensaufnahme)

Der ungedeckte Bedarf (= Differenz Ausgaben / Einnahmen) beträgt                8.865.010 €.

Der hohe ungedeckte Bedarf begründet sich insbesondere durch massiv gestiegene Ausgaben für den Erwerb von Anlagevermögen. Für diese Steigerung ist in erster Linie der Grunderwerb verantwortlich. Die Ausgaben für Baumaßnahmen sinken dagegen. Die geplante investive Tätigkeit erreicht mit 23,2 Mio. € erneut ein Rekord-Niveau. Trotz hoher Rücklagenentnahme verbleibt eine sehr hohe Deckungslücke, die mit einer Darlehensaufnahme zu schließen ist. Nur bei konsequenter sparsamer Haushaltsführung ist eine Reduzierung des ungedeckten Bedarfes möglich.


3.2 Finanzpolitische Ziele

Langfristiges Ziel:
Vermeidung von Darlehensaufnahmen bei gleichzeitiger Erhöhung der Rücklage, um Mittel für den Hochwasserschutz zur Verfügung zu stellen. 

Operatives Ziel 2024:
Deutliche Senkung des ungedeckten Bedarfes im Haushaltsvollzug, um die Darlehensaufnahme gering zu halten.

Beide Ziele können nur erreicht werden, wenn:
  • im Vollzug des Verwaltungshaushaltes Ausgaben eingespart werden können und
  • im Steuerbereich die geplanten Einnahmen auch so fließen bzw. hier Mehreinnahmen erfolgen und dadurch die Zuführung an den Vermögenshaushalt steigt;
  • Investitionen verschoben oder nur teilweise im Haushaltsjahr 2024 ausgeführt werden.


4. Finanzplanung und Rücklagenentwicklung

Die Folgejahre weisen einen Darlehensbedarf von 3,04 Mio. € (2025), 8,85 Mio. € (2026) sowie 10,53 Mio. € (2027) aus. Hier ist zu berücksichtigen, dass in jedem dieser Jahre Zuführungen zur Rücklage für den Hochwasserschutz in Höhe von 1,50 Mio. € eingerechnet sind, um das nun anlaufende Projekt des Hochwasserschutzes Burgau bei gleichzeitigem Mittelabfluss finanzieren zu können. Im aktuellen Haushaltsjahr 2024 wird die Zuführung für den Hochwasserschutz ausgesetzt, um eine noch höhere Darlehensaufnahme zu vermeiden.

Im gesamten Finanzplanungszeitraum sind in jedem Jahr hohe Investitionen vorgesehen, welche die künftigen Haushalte stark belasten. Die Einnahmeansätze der Planungsjahre 2025 bis 2027 wurden zwar bewusst vorsichtig gewählt, dennoch sollte die Verschuldung im Auge behalten und die Notwendigkeit von Investitionen in jedem Jahr geprüft werden.

Bezüglich der Vermögenshaushalte bleibt es schwierig, die künftigen Einnahmen und Ausgaben für die Investitionen detailliert zu schätzen.


5. Fazit

Der Haushalt 2024
  • kann die gestiegenen Ausgaben im Verwaltungshaushalt durch erhöhte Einnahmen mehr als ausgleichen;
  • ermöglicht durch die gestiegene und in ihrer Höhe auch angemessene Zuführung die finanziellen Spielräume im Vermögenshaushalt;
  • beinhaltet wie in den vergangenen Jahren große Investitionen, insbesondere im Grunderwerb und im Bauwesen;
  • weist im Vermögenshaushalt einen ungedeckten Bedarf auf, zu dessen Schließung eine Darlehensaufnahme nötig wird. Sollten die Investitionen nicht alle umgesetzt und die Einnahmen gesteigert werden können, kann die geplante Darlehensaufnahme reduziert werden.


Hinweis:
Die vollständigen Unterlagen zu diesem Tagesordnungspunkt wurden auf Grund des Umfangs den Gremiumsmitgliedern über das Ratsinformationssystem / Dokumente / Haushalt zur Verfügung gestellt.


Nach den Ausführungen des Stadtkämmerers Herrn Tobias Menz folgten die Haushaltsreden der Fraktionen sowie der Ausschussgemeinschaft.

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt, Fraktion CSU, stellte seinen Dank an die Gewerbetreibenden und Bürger/-innen an allererster Stelle. Ohne eine funktionierende Wirtschaft könne die Stadt Burgau nicht so viel investieren. Er hinterfragte aber angesichts der Finanzplanung, wie zukünftige Investitionen realisiert werden können. Viele Ausgaben seien für von Bundes- oder Landespolitik aufgesetzte Aufgaben vorgesehen. Er begrüßte den Beginn der Maßnahmen für den Hochwasserschutz und kritisierte die gestiegene Kreisumlage. Die Personalkosten steigen aufgrund Stellenmehrung und Tariflohnsteigerungen; man müsse diese Kosten im Blick behalten. Insgesamt gesehen wird Burgau wieder ein Stück attraktiver und lebenswerter. Abschließend dankte er allen Beteiligten.

Herr Stadtrat Harald Stöckle, Fraktion FREIE WÄHLER / FWV, merkte ebenfalls an, dass sich Entscheidungen auf Bundesebene auf die Kommunen auswirken. Man investiere wieder in die Zukunft (z. B. Kindertageseinrichtungen, Schule). Es sei ebenso erfreulich, der Bevölkerung ein breites Angebot bieten zu können. Der Vermögenshaushalt bietet Potenziale zur Entwicklung, die man auch nutzen sollte. Auch er kritisierte die gestiegene Kreisumlage. Abschließend dankte er der Wirtschaft und den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Stadtverwaltung.

Frau Stadträtin Eveline Kuhnert, Fraktion BÜNDNIS 90 / DIE GRÜNEN, dankte zuerst den Unternehmen und Bürgern/-innen sowie der Verwaltung. Sie plädierte für eine Priorisierung von Nachhaltigkeit und Klimaschutz; selbsterzeugte Energie sollte mehr genutzt werden und weitere Brunnen zur Wasserversorgung erschlossen werden. Wichtig seien mehr grüne Wege, Radwege und die Öffentlichkeitsarbeit. Neben den Investitionen in Kinderbetreuung und Schulen sollte auch auf gesunde Ernährung Wert gelegt werden. Auch wenn der Hochwasserschutz hohe Kosten mit sich bringt, hoffe sie auf Mittel für Maßnahmen im Rahmen des innerörtlichen Hochwasserschutzes. 

Herr Stadtrat Frank Rupprecht, Fraktion CWG, gab zu bedenken, dass erneut ein Rekordhaushalt vorliegt. Dass wieder ein ausgeglichener Haushalt erreicht werden konnte, bewertete er positiv. Der Stellenplan beinhalte aber mehrere Stellen, die nicht notwendig seien (z. B. Presse/Öffentlichkeitsarbeit, Museum/Archiv, Umweltmanager). Er befürwortete grundsätzlich Investitionen in Grundstücken und Immobilien; man müsse aber hierfür ein Nutzungskonzept haben. Die Bevölkerungsentwicklung erfordert Investitionen in die Infrastruktur; er plädierte daher für eine kontrollierte Baulandausweisung und Nachverdichtung. Ein Controlling der Ausgaben fehle nach wie vor. Abschließend dankte er den Gewerbe- und Industriebetrieben. Aufgrund des Stellenplans könne die CWG dem Haushaltplan 2024 nicht zustimmen.

Herr 3. Bürgermeister Herbert Blaschke, Fraktion FDP / FBB, stellte fest, dass die derzeitigen hohen Einnahmen auf die richtige Weichenstellungen vor Jahrzehnten zurückzuführen seien. Er dankte den Betrieben und Bürgern/-innen. Er hoffe, die Stadt habe auch weiterhin die finanziellen Mittel, um gestalten zu können. Wachstum bringe die Notwendigkeit von Investitionen mit sich. Auch wenn er Verbesserungsbedarf im Stellenplan sah, wird die Fraktion dem Haushalt zustimmen. Abschließend dankte er dem Stadtkämmerer, Herrn Tobias Menz.

Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger, Fraktion SPD, stellte den zukünftigen Gestaltungsspielraum angesichts der notwendigen Ausgaben infrage. Das wichtigste Projekt der kommenden Jahre sei ein zukunftsfähiges Gebäude für die Grundschule Burgau und Unterknöringen. Auch die Realisierung der Ganztagesbetreuung für Grundschüler erfordere hohe Investitionen. Die Wirtschaft brauche Fachkräfte, hierfür brauche es auch eine entsprechende Kinderbetreuung. Man müsse sparen, Einnahmen steigern und Prioritäten setzen. Auch wenn es unpopulär ist, müsse man freiwillige Leistungen zurückfahren und sich den Verwaltungshaushalt genauer betrachten. Abschließend dankte sie der Verwaltung.

Herr Stadtrat Florian Bruckmann, Ausschussgemeinschaft ABB / Die PARTEI, nahm Bezug auf das bereits Gesagte (notwendige Ausgaben, steigende Kreisumlage, hohe Investitionen, etc.) und sprach von einem in die Zukunft gerichteten Grunderwerb. Allerdings bleibe im Haushalt zu wenig für Jugend, Kultur und Soziales übrig.

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner bestätigte, dass der Spielraum geringer wird. Investitionen werden insbesondere für die Pflichtaufgaben getätigt. Man habe oder erarbeite bereits viele Konzepte (z. B. ISEK, Radverkehrskonzept, Wärmeplanung, etc.), die nun auch umgesetzt werden müssen. Die Stadt Burgau ist aber auch aufgrund ihrer freiwilligen Leistungen (z. B. Eisstadion, Freibad, Markgrafafescht, zwei Faschingsumzüge, etc.) eine attraktive und lebenswerte Stadt. Ein Gleichgewicht zwischen den Pflichtaufgaben und freiwilligen Leistungen wird notwendig werden. Er dankte dem Stadtrat für die konstruktive Mitarbeit bei der Haushaltsplanung, bei welcher eine gute demokratische Lösung gefunden wurde, auch im Hinblick auf den Stellenplan. Ebenso dankte er der Verwaltung, insbesondere Herrn Stadtkämmerer Tobias Menz. Abschließend sprach er seinen Dank den Firmen und Bürgern/-innen aus.

Beschluss

Die Haushaltssatzung samt Anlagen (Haushaltsplan, Stellenplan und Investitionsprogramm) für das Jahr 2024 wird beschlossen. Dem Finanzplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 1

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2. Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau (Kindertageseinrichtungen-Satzung)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö vorberatend 7
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Stadtrat der Stadt Burgau in seiner Sitzung vom 30.01.2024 beschlossen, dass in der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau die Regelung für die Aufnahme von Kindern (§ 5 der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau) so angepasst werden soll, dass künftig auch auswärtige Kinder aufgenommen werden können. Dort ist in Absatz 3 bisher geregelt, dass nur Kinder aufgenommen werden, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau haben. Soweit und solange weitere freie Plätze verfügbar sind, können sehr begrenzt auch auswärtige Kinder aufgenommen werden.

Die bisherige Formulierung lautet:

„3) Es werden nur Kinder aufgenommen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau haben. Soweit und solange weitere freie Plätze verfügbar sind, können in der Kindertagesstätte „Mindelzwerge“ drei auswärtige Kinder und in der Kindertagesstätte „Purzelbaum“ ein auswärtiges Kind aufgenommen werden. Die Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungsjahr. Sie kann widerrufen werden, wenn der Platz für ein Kind aus der Stadt Burgau benötigt wird; die betroffenen Personensorgeberechtigten sowie deren Aufenthaltsgemeinde sollen vorab gehört werden.“

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 30.01.2024 schlägt die Verwaltung vor, § 5 Abs. 3 wie folgt zu fassen:

3)        Es werden grundsätzlich nur Kinder aufgenommen, die ihren Hauptwohnsitz in der Stadt Burgau haben. Auswärtige Kinder können aufgenommen werden, soweit und solange weitere freie Plätze verfügbar sind. Darüber hinaus können auswärtige Kinder nur in besonderen Ausnahmefällen aufgenommen werden. Die Aufnahme beschränkt sich auf das jeweilige Betreuungsjahr. Sie kann widerrufen werden, wenn der Platz für ein Kind aus der Stadt Burgau benötigt wird; die betroffenen Personensorgeberechtigten sowie deren Aufenthaltsgemeinde sollen vorab gehört werden.“

Durch die Änderung wird die Aufnahme auswärtiger Kinder grundsätzlich ermöglicht, wobei gleichzeitig Burgauer Kinder bei der Aufnahme weiterhin Vorrang genießen. Die zahlenmäßige Beschränkung, die bisher bestand, entfällt.

Auf die beigefügte Änderungssatzung wird verwiesen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Burgau (Kindertageseinrichtung-Satzung).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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3. Baugebiet "Frühlingstraße II" Vergabe des Straßennamens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 vorberatend 12
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Da die Erschließungsarbeiten für das neue Baugebiet „Frühlingstraße II“ in Limbach abgeschlossen sind, kann ein Straßenname vergeben werden.

Herr Schilling hat mit E-Mail vom 28.09.2022 die Straßenbezeichnung „Karl-Janosch-Straße“ vorgeschlagen.

Die E-Mail von Herrn Schilling sowie ein Zeitungsbericht lagen den Sitzungsunterlagen bei.

Frau Stadträtin Eveline Kuhnert ist dafür, dass im Rahmen der Gleichstellung verstärkt Frauennamen bevorzugt werden sollten. Als verdiente Bürgerinnen von Limbach schlug sie die Namen „Maria Elionora“ oder „Maria Eisenlauer“ vor. Auch sollten die Bürgerinnen und Bürger aus Limbach eingebunden werden. 

Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, schlug in der Sitzung des Bau- und Umweltausschusses als weitere Vorgehensweise vor, dass die Fraktionen über einen Straßennamen beraten und in der Sitzung des Stadtrates ihre Vorschläge zur Diskussion stellen sollen. 

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner berichtete in der Sitzung des Stadtrates über eine kürzlich eingegangene E-Mail einer Limbacher Bürgerin, die sich für einen neutralen Straßennamen aussprach, um ggf. Unmut zu vermeiden.

Herr Stadtrat Harald Stöckle schlug vor, die Straße nach einer Jahreszeit zu benennen. Konkret könnte die Straße „Sommerweg“ heißen. Grundsätzlich sei es gut, dass verdiente Bürger/-innen in Straßennamen zur Geltung kommen; dies müsse aber nicht auf den jeweiligen Stadtteil begrenzt sein. Angesichts der vorhandenen Frühlingsstraße bietet sich aber eine Jahreszeit an.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, für die Straße im Baugebiet „Frühlingstraße II“ die Bezeichnung „Sommerweg“ zu vergeben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Grundschule Burgau Anschaffung von Containern zur Deckung des Raumbedarfs für das Schuljahr 2024/2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.04.2024 vorberatend 8
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Die Grundschule Burgau benötigt für das kommende Schuljahr 2024/2025 einen zusätzlichen Klassenraum, der im bestehenden Schulgebäude nicht zur Verfügung gestellt werden kann. Im darauffolgenden Schuljahr 2025/2026 wird ein weiteres zusätzliches Klassenzimmer benötigt. Die Deckung des Raumbedarfs ist zeitlich nur noch über eine Containerlösung möglich. Die Verwaltung hat hierfür bei verschiedenen Firmen Angebote für zwei Klassenräume (incl. Garderobe und WC) erweiterbar auf vier Klassenräume eingeholt. Angeboten werden sollte eine Miete für 2 bzw. 4 Jahre und alternativ der Kaufpreis für die erforderlichen Containerräume. Alle Angebote lagen bis zum Versand der Unterlagen noch nicht vor. Teilweise wurden auch nur Miete oder nur Kauf angeboten.

Die Auswertung der bisher vorgelegten Angebote ergab folgende Preise:

  • Miete zwei Klassenräume für zwei Jahre        ca. 150.000,- € (incl. MwSt.)
  • Miete vier Klassenräume für vier Jahre                ca. 370.000,- € (incl. MwSt.)
  • Kauf zwei Klassenräume                                ca. 220.000,- € (incl. MwSt.)
  • Kauf vier Klassenräume                                ca. 480.000,- € (incl. MwSt.)

Es handelt sich hierbei um Preise, die sich bei genauer Ortsbegehung und im Hinblick auf Auflagen der Genehmigungsbehörde eventuell noch ändern können. Für eine detaillierte Planung und Ausschreibung fehlt jedoch auf Grund der Liefertermine die erforderliche Vorlaufzeit. Seitens der Verwaltung ist der Bedarf seit ca. einem Monat bekannt. 
Die Angebote beziehen sich auf die reine Lieferung, das Aufstellen und im Falle einer Miete den Abbau der Containeranlagen. Für den Anschluss an Wasser, Kanal, Strom und Internet müssen örtliche Firmen beauftragt werden. Hier sind noch zusätzliche Kosten zu berücksichtigen.

Als Aufstellfläche wäre der Vorplatz vor der Dreifach-Turnhalle geeignet.

Für die Containeranlage ist die Vorlage eines Bauantrages erforderlich. Um das Vorhaben möglichst früh mit der Genehmigungsbehörde abzustimmen, findet ein Ortstermin am 10.04.2024 mit dem Landratsamt statt.

Der erforderliche Bauantrag wird von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit der beauftragten Firma erstellt. Eventuell sind noch externe Planungsleistungen, z. B. für ein Brandschutzgutachten, zu beauftragen.

Um die erforderlichen Klassenräume rechtzeitig zur Verfügung stellen zu können, benötigt die Verwaltung die Zustimmung, dass entsprechende Aufträge freihändig ohne weiteren Beschluss des Stadtrates vergeben und die erforderlichen Schritte veranlasst werden können.

Des Weiteren benötigt die Verwaltung eine Entscheidung, ob und für wie viele Klassenräume (2 oder 4) der Kauf oder eine Miete der Container infrage kommt.

Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, informierte, dass Anfang März 2024 von der Schulleitung der Bedarf für fünf Klassen angemeldet wurde. Die Verwaltung musste deswegen sofort tätig werden und eine Containerlösung organisieren.

Nach der Schuleinschreibung und den Osterferien wurden die Anmeldezahlen der neuen Erstklässler übermittelt, die für das kommende Schuljahr weniger Schüler als angenommen ausweisen. Eine neu eingerichtete Deutschklasse, die zwischen 15 und 20 Schüler stark ist, soll insoweit provisorisch in anderen Räumlichkeiten untergebracht werden, z. B. im ehemaligen Jugendheim oder in der Hausmeisterwohnung, weshalb die Container für das Schuljahr 2024/2025 noch nicht benötigt werden. 

Weitere alternative Ausweichmöglichkeiten in der Kapuziner-Halle oder im Pfarrhaus Unterknöringen seien nicht geeignet. 

Da aber der Bedarf an zusätzlichen Klassenräumen für die Zukunft nicht ausgeschlossen werden kann, schlug der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, vor, für die Containerlösung am vorgesehenen Platz einen Bauantrag zu stellen und bereits in diesem Jahr eine Firma mit der Option für eine Lieferung zu beauftragen. So könne im kommenden Jahr bei Bedarf schnell reagiert werden.

Die Referentin für Schulwesen und kommunale Jugendarbeit und 2. Bürgermeisterin, Frau Martina Wenni-Auinger, sah es für zwingend notwendig an, bereits zum neuen Schuljahr Container aufzustellen. Der Raumbedarf für Unterricht sei enorm (z. B. Religionsunterricht, Arbeit von Förderkräften). Auch die Schülerzahlen werden sich durch Zuzüge, die die Grundschule aufnehmen muss (zuletzt 39 Zuzüge während des Schuljahrs), nach oben entwickeln.

Einige Stadträte sprachen sich ebenfalls für eine Containerlösung zum Schuljahresbeginn aus, um genügend Räumlichkeiten zur Verfügung zu haben, den Schülern/-innen ein gutes Lernumfeld zu schaffen und dem Personal die Arbeit zu erleichtern.
Andere plädierten dafür, nur Vorbereitungen zu treffen und Voraussetzungen zu schaffen, um schnell handlungsfähig zu sein. Bis dahin müsse man alternative Lösungen (z. B. vorübergehende Nutzung des ehemaligen Jugendtreffs an der Grundschule) nutzen. Die Vorlaufzeit beträgt ohnehin mindestens 4 Monate.

Beschluss 1

Die Verwaltung wird beauftragt, eine Containerlösung weiter zu verfolgen, die Container zu beschaffen und zum Beginn des Schuljahres 2024/2025 aufzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 10

Beschluss 2

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, eine Containerlösung grundsätzlich weiter zu verfolgen.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bauantrag zu stellen unter Hinzuziehung eventuell benötigter externer Planungsleistungen. 

Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, die Vergabe für die Lieferung einer Containerlösung vorzubereiten, die optional im kommenden Schuljahr oder bei Bedarf ggf. auch früher, abgerufen werden kann.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 4

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5. Bestätigung der Wahl des 1. Kommandanten und des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Die Wahlperiode des 1. Kommandanten sowie des stellvertretenden Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen endet zum 22.04.2024.

In der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen am 01.03.2024 wählten die aktiven Dienstleistenden nachstehende Personen (erneut) zum 1. bzw. stellvertretenden Kommandanten:

1. Kommandant:                Herr Christian Blaha

Stellv. Kommandant:        Herr Markus Blaha

Herr Christian Blaha war bereits Erster Kommandant. Auch Herr Markus Blaha war bereits stellvertretender Kommandant. Beide wurden wiedergewählt. 

Das Einverständnis des Kreisbrandrates zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Bayerisches Feuerwehrgesetz liegt vor. 

Beschluss 1

Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat des Landkreises Günzburg wird Herr Christian Blaha erneut als 1. Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen bestätigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau 2. Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

Beschluss 2

Im Benehmen mit dem Kreisbrandrat des Landkreises Günzburg wird Herr Markus Blaha erneut als stellvertretender Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen bestätigt. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Erweiterung der Webservices um die Intranetfunktion für die Stadtverwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö vorberatend 3
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Um die interne Kommunikation und die Information der Mitarbeiter in der Stadtverwaltung Burgau zu vereinfachen und zu verbessern, soll ein Intranet eingeführt werden. Auch für Stadtratsmitglieder ist ein Zugang vorgesehen (z. B. für Personalinformationen).

Verschiedene Produkte mehrerer Hersteller wurden begutachtet. Die benötigte Funktionalität wurde allerdings nur vom Produkt der Firma hitcom erfüllt. Zudem ergeben sich starke Synergieeffekte durch die Verwendung des bereits bestehenden und gepflegten Contentmanagement Systems der Webseite www.burgau.de, welches ebenfalls von der Firma hitcom zur Verfügung gestellt wird.

Angebot der Firma hitcom:
Einmalige Kosten (smart 2):        13.290,- €
Monatliche Kosten:        299,- €

Das detaillierte Angebot und eine Zusammenfassung der benötigten Komponenten lagen als Anlage bei.

Das Angebot der Firma hitcom stellt das wirtschaftlichste Angebot dar.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die Anschaffung der Intranetfunktionalität der Firma hitcom zum Angebotspreis in Höhe von einmalig 13.290,- Euro (inkl. MwSt.) und 299,- Euro (inkl. MwSt.) monatlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) Schaffung von Ausbildungsplätzen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0424. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 08.04.2024 ö vorberatend 5
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Um dem Erziehernotstand zu begegnen, wurde eine neue Ausbildungsvariante eingeführt. Die sog. Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) ist eine dreijährige Erzieherausbildung an einer Fachakademie für Sozialpädagogik. Es wird ein Ausbildungsvertrag mit durchgehender Vergütung geschlossen. Es erfolgt eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis durch abwechselnde Praxis- und Lernphasen. In der Regel sind die Erzieherschüler 2 bis 3 Unterrichtstage an der FakS. Die Einrichtung muss eine Arbeitszeit von mindestens 18 Wochenstunden bis maximal 22 Wochenstunden ermöglichen. Dabei handelt es sich aber nicht um eine duale Ausbildung im Sinne des Berufsbildungsgesetzes, die Gesamtverantwortung der Ausbildung bleibt weiterhin bei der Fachschule. 

Die Praxisintegrierte Ausbildung (PiA) fällt aber nach § 1 Abs. 1 Buchst. b unter den Geltungsbereich des Tarifvertrages für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Besonderer Teil Pflege. Der öffentliche Dienst kann deshalb PiA anbieten. Dies wird auch vom Kommunalen Arbeitgeberverband Bayern (KAV) befürwortet, um mehr Personen zur Erzieherausbildung zu bewegen. Das Ausbildungsentgelt richtet sich nach § 8 Abs. 1 TVAöD. Es beträgt im ersten Ausbildungsjahr ab 1. März 2024 1.340,69 €, im zweiten Jahr 1.402,07 € und im dritten Jahr 1.503,38 €. Es fallen deshalb Ausbildungskosten von insgesamt ca. 67.000 € für drei Jahre an. 

Es liegt bereits eine Anfrage eines SEJ-Praktikanten vor, ob die Stadt Burgau PiA anbietet. Dieser Praktikant leistet seit dem 01.09.2023 bis 31.08.2024 sein SEJ-Praktikum in der Kita „Mindelzwerge“ ab und wird den Ausbildungsweg zum 01.09.2024 auf PiA wechseln.  
Die Kita-Leitung befürwortet die Einstellung, da der Praktikant bereits bekannt ist. Außerdem hat diese Ausbildungsvariante den Vorteil, dass sich der Praktikant drei Jahre in der Einrichtung befindet.

Seit dem Kindergartenjahr 2022/2023 stehen insgesamt jeweils vier Stellen für SEJ-/Berufspraktikanten zur Verfügung (flexibel je nach Bewerberlage und Kapazität der Einrichtungen). Für das Kindergartenjahr 2024/2025 konnten bisher nur zwei Berufspraktikanten gefunden werden. Es sollte aber weiterhin möglich sein, auch SEJ- und Berufspraktikanten einzustellen, um auch diesen Ausbildungsweg weiter anbieten zu können.

Die Verwaltung schlägt vorerst zwei Stellen vor, je eine für die Kita „Mindelzwerge“ und Kita „Purzelbaum“ oder flexibel.
  
Die beiden PiA-Ausbildungsstellen haben keine Auswirkungen auf den Anstellungsschlüssel und den Stellenplan.

Beschluss

Der Stadtrat beschließt, dass die Stadt Burgau in seinen Kindertagesstätten grundsätzlich die Praxisintegrierte Ausbildung anbietet sowie zwei Stellen für PiA zur Verfügung stellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Michael Spiller war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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8. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 19.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 19.03.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 19.03.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Michael Spiller war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Stadtrates 23.04.2024 ö informativ 9

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:

  1. Herr Stadtrat Frank Rupprecht erkundigte sich, wann die Stadtteile mit Glasfaser erschlossen werden.
Über das Bundesförderprogramm kann die Stadt Burgau keine Fördergelder für einen Ausbau erhalten. Man habe daher einen gemeinsamen Antrag mit anderen Kommunen gestellt, um ggf. doch noch eine Förderung zu bekommen. Mehrere Firmen, die die Absicht eines Eigenausbaus äußerten, sind wieder abgesprungen. Der Stadtrat wird Informationen zum aktuellen Verfahren erhalten.

  1. Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt berichtete darüber, dass einige Bürger/-innen, aber auch Auswärtige, auf ihn zugekommen sind und die Bauhofmitarbeiter/-innen für die Gestaltung der Verkehrsinseln und des Kreisverkehrs lobten. Den Dank wollte er hiermit weitergeben.

  1. Herr Stadtrat Harald Stöckle erkundigte sich, was ursächlich für die Preissteigerungen bei der Generalsanierung des Gartenhallenbads ist und wie sich diese Kosten auf die jährliche Kostenbeteiligung der Stadt Burgau auswirken werden.
Entsprechende Informationen wurden zugesagt, ggf. in Kombination mit einer Besichtigung der Baustelle.

  1. Herr Stadtrat Harald Stöckle erkundigte sich, weshalb die Stadt Burgau keine Werbefläche auf den Fahrzeugen des Krankenpflegevereins habe, da dieser nicht unerhebliche Zuschüsse erhält.
Da die Stadt Burgau keine Zuschüsse für die Beschaffung der Fahrzeuge gewährt hat, gibt es keine entsprechenden Werbeflächen.

  1. Herr Stadtrat Harald Stöckle erkundigte sich, weshalb der Wochenmarkt vor Ostern auf Mittwoch und nicht auf Donnerstag verlegt wurde.
Der Wochenmarkt wurde wie bisher auf Mittwoch vor Ostern verlegt, da auch der Gründonnerstag zu den „Stillen Tagen“ zählt.

  1. Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner nahm Bezug auf eine Anfrage von Herrn Stadtrat Florian Bruckmann in der Sitzung vom 19.03.2024 bzgl. des Mini-Spielfeldes beim TSV-Gelände.
Das Mini-Spielfeld wurde damals vom TSV Burgau errichtet (inkl. Bauantrag). Die Stadt Burgau gewährte einen Zuschuss. Zuletzt wurden die Tornetze aus Kulanz von der Stadt erneuert. Für die Instandsetzung sei aber grundsätzlich der TSV Burgau verantwortlich.

  1. Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner informierte über die Sperrung der Brementalstraße vom 22. - 24.04.2024 sowie der Markgrafenstraße vom 25. - 29.04.2024 im Bereich der derzeitigen Baustelle, um Asphaltierungsarbeiten durchführen zu können. Die Anwohner wurden entsprechend informiert.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2024 14:47 Uhr