Datum: 07.05.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:30 Uhr bis 19:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:56 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in eine Unterkunft für Asylbewerber im Kirchplatz 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 254/2 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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1 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in eine Unterkunft für Asylbewerber im Kirchplatz 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 254/2 der Gemarkung Burgau. Mit dem Bauvorhaben sind insgesamt 13 Zimmer (EG 4 Zimmer, OG 6 Zimmer und DG 3 Zimmer) für 25 Personen vorgesehen.
Die im Oktober 2023 erstmalig eingereichten Antragsunterlagen waren nach Durchsicht der Verwaltung unvollständig. Der Bauherr hat auf mehrmalige Nachfrage der Stadt Burgau erst im März 2024 die nachgeforderten Unterlagen vorgelegt.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Ferner befindet es sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Nach § 145 BauGB bedürfen hier Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau.
Desweitern handelt es sich bei dem Gebäude um ein Baudenkmal nach der Denkmalliste des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege. Ferner befindet sich das Baugrundstück im Bereich des Bodendenkmals „Ensemble Altstadt Burgau“. Im Rahmen des Bauantrags ist daher auch eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung notwendig.
Der Innenstadtbereich, besonders der Kirchplatz, die Stadtstraße und die Norbert-Schuster-Straße sind geprägt von Gebäuden für den Einzelhandel, der insbesondere in den Erdgeschossen stattfindet (ein Lageplan lag den Sitzungsunterlagen bei). Durch die beantragte Wohnnutzung im Erdgeschoss fügt sich das Vorhaben deshalb nach der Art der beantragten baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung ein.
Der Nachweis des vorbeugenden Brandschutzes gibt auch Anlass zu Bedenken. Insbesondere die dargestellte Fluchtwegsituation und die geplante einfache Hausalarmanlage über funkvernetzte Rauchmelder wären zu hinterfragen. Die Annahme der Feuerwiderstandsdauer der bestehenden Holzbalkendecken bedarf ebenfalls der kritischen Betrachtung. In Anbetracht der beantragten Personenzahl sollte der Brandschutz von der Genehmigungsbehörde gewissenhaft geprüft werden.
Anhand der Stellplatzberechnung ergibt für die beantragte Nutzung einen Stellplatzbedarf von 3 Stellplätzen. Diese sind auf dem Baugrundstück vorgesehen.
Herrn Stadtrat Frank Rupprecht missbilligt die Vorgehensweise des Landratsamtes, an dieser Stelle in der Innenstadt Unterkünfte für Asylbewerber anzumieten. Die Handlungsweise lasse sämtliches Gefühl für die städtebauliche Entwicklung der Stadt Burgau vermissen.
Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, berichtete von einem Gespräch mit dem Landrat, Herrn Dr. Hans Reichhart, bei dem dieser mitgeteilt habe, dass der Landkreis nicht mehr beabsichtige, das Gebäude mit Asylbewerbern zu belegen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Nutzungsänderung eines Wohn- und Geschäftshauses in eine Unterkunft für Asylbewerber im Kirchplatz 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 254/2 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Bauantrag zur Nutzungsänderung und Umbau des Erdgeschosses zu einer Bankfiliale am Stadthaus in der Kapuzinerstraße 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 58 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung und zum Umbau des Erdgeschosses zu einer Bankfiliale am Stadthaus in der Kapuzinerstraße 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 58 der Gemarkung Burgau.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „An der Kapuziner-Halle“. Desweitern befindet es sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Nach § 145 BauGB bedürfen hier Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau.
Die vorgesehene Planung sieht im Erdgeschoss die Änderung der Einheiten 2 - 4 vor. Aus den ehemaligen Flächen für Praxis, Büro und Einzelhandel ist die Errichtung einer Bankfiliale vorgesehen. Die Einheit 5 (Praxis) bleibt unverändert und ist nicht Gegenstand des Antrags. Der Bebauungsplan sieht im Erdgeschoss gewerbliche Flächen vor.
Anhand der vorgelegten Stellplatzberechnung ergibt sich durch die geänderte Planung kein weiterer Stellplatzbedarf. Die mit der neuen Nutzung erforderlichen Stellplätze können im Bestand nachgewiesen werden.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Nutzungsänderung und Umbau des Erdgeschosses zu einer Bankfiliale am Stadthaus in der Kapuzinerstraße 5 auf dem Grundstück Fl.Nr. 58 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Bauantrag zum Neubau eines Windfangs in der Norbert-Schuster-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 362 der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Windfangs in der Norbert-Schuster-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 362 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungs-plans und richtet sich nach § 34 BauGB. Es befindet sich im förmlich festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Hier bedürfen Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau.
Bauplanungsrechtlich fügt sich das Vorhaben nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Windfangs in der Norbert-Schuster-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 362 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1
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4. Bauantrag zum Abbruch von zwei landwirtschaftlichen Gebäuden (Scheune & Stallung) im Außenbereich auf dem Grundstück "Nußlacherhof 6", Fl.Nr. 379/8 der Gemarkung Großanhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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4 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Abbruch von zwei landwirtschaftlichen Gebäuden (Scheune & Stallung) im Außenbereich auf dem Grundstück „Nußlacherhof 6“, Fl.Nr. 379/8 der Gemarkung Großanhausen.
Das geplante Vorhaben befindet sich bauplanungsrechtlich nach § 35 BauGB im Außenbereich. Im Flächennutzungsplan sind in diesem Bereich Flächen für die Landwirtschaft vorgesehen.
Bei den bestehenden Gebäuden handelt es sich um eine Scheune sowie eine Stallung beim landwirtschaftlichen Anwesen. Beide Gebäude sind einzeln voneinander errichtet worden, jedoch miteinander in ihrer Nutzung verbunden. Das östlich angrenzende Wohnhaus und der südlich angrenzende Stall bleiben weiterhin erhalten und sollen im Zuge der Abbrucharbeiten ertüchtigt werden. Ferner soll in diesem Zuge der Anbau, welcher als Milchkammer gedient hat, ebenfalls abgebrochen werden.
Da es sich hierbei um eine teilweise Beseitigung von Anlagen handelt, stellt dies eine Änderung der vorhandenen baulichen Anlagen dar und ist daher ein baugenehmigungspflichtiger Teilabbruch.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Abbruch von zwei landwirtschaftlichen Gebäuden (Scheune und Stallung) im Außenbereich auf dem Grundstück „Nußlacherhof 6“, Fl.Nr. 379/8 der Gemarkung Großanhausen, das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Bauantrag zum Neubau von 3 landwirtschaftlichen Maschinenhallen im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1743/2 (Gutes Gewende) der Gemarkung Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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5 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau von 3 landwirtschaftlichen Maschinenhallen im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1743/2 (Gutes Gewende) der Gemarkung Burgau.
Das geplante Vorhaben befindet sich im Außenbereich und richtet sich nach § 35 BauGB. Nach § 35 Abs. 1 BauGB sind im Außenbereich Vorhaben zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die ausreichende Erschließung gesichert ist und eine sogenannte Privilegierung vorliegt.
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft vorgesehen. Die Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB setzt voraus, dass das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt.
Von einer Privilegierung kann aus Sicht der Verwaltung ausgegangen werden, da das Vorhaben einem landwirtschaftlichen Betrieb dient und nur einen untergeordneten Teil der Betriebsfläche einnimmt. Ferner waren die zuletzt beantragten Vorhaben des Bauherrn zur Erweiterung des landwirtschaftlichen Hofes nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB zulässig.
Die Erschließung erfolgt über die vorhandenen Verkehrswege.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau von 3 landwirtschaftlichen Maschinenhallen im Außenbereich auf dem Grundstück Fl.Nr. 1743/2 (Gutes Gewende) der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen, sofern eine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB vorliegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Doppelgarage auf dem Grundstück "Am Radweg 5", Fl.Nr. 55/1 der Gemarkung Großanhausen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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6 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt eine Voranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Doppelgarage auf dem Grundstück „Am Radweg 5“, Fl.Nr. 55/1 der Gemarkung Burgau.
Der Bauherr möchte zunächst für die weiteren Planungsschritte abklären, ob die Bauweise des geplanten Bauvorhabens genehmigungsfähig ist. Begründet werden die Abweichungen u.a. damit, dass damit die Umsetzung der aktuellen Bauvorschriften sowie die Einhaltung einer energieeffizienten Bebauung erleichtert wird.
Das vorgesehene Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Am Eichberg“ und entspricht in folgenden Punkten nicht dessen Festsetzungen:
Kniestockhöhe
Der Bebauungsplan setzt eine Kniestockhöhe von max. 0,75 m fest. Das geplante Bauvorhaben sieht einen Kniestock von 1,6 m vor. Zur Westseite ist ein Quergiebel vorgesehen.
Baugrenze
Der Bebauungsplan sieht an der nördlichen Grundstücksgrenze eine Baugrenze vor. Die geplante Doppelgarage liegt überwiegend außerhalb der Baugrenze.
Dachform / Dachneigung
Der Bebauungsplan setzt als Dachform Satteldächer vor. Die festgesetzte Dachneigung gilt für Haupt- und Nebengebäude und beträgt 42 bis 52 Grad. Die geplante Bebauung sieht beim Wohnhaus und Garage ein Satteldach, beim Quergiebel ein Pultdach und im Erdgeschoss ein Flachdachvorsprung vor. Die Dachneigungen betragen beim Sattel- und Pultdach zwischen 10 bis 30 Grad.
Hinsichtlich der angefragten Befreiungen wurde bislang im Geltungsbereich des Bebauungsplanes von der Kniestockhöhe (bis max. 1,3 m) bzw. für Quergiebel (bis max. 2,85 m), der Baugrenze (straßenseitig) und Dachneigung befreit. Von der Dachform waren bislang keine Befreiungen notwendig.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau stellt der Voranfrage des Bauherrn zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Keller und Doppelgarage auf dem Grundstück „Am Radweg 5“, Fl.Nr. 55/1 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den Befreiungen aus dem Bebauungsplan „Am Eichberg“ hinsichtlich der Kniestockhöhe, Baugrenze und Dachform/Dachneigung in Aussicht.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8
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7. Winterdienst Burgau
Beratung über die Vergabe der Winterdienstarbeiten für Teilbereiche des Stadtgebiets Burgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.05.2024
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ö
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vorberatend
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7 |
Sachverhalt Protokoll
Im Jahr 2021 wurden Angebote für die kommenden 5 Jahre für die Winterdienstarbeiten in den Stadtteilen der Stadt Burgau (Streubezirk 2) im Wege einer Verhandlungsvergabe nach Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) eingeholt.
3 Firmen wurden damals zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Abgabetermin am 28.06.2021 lagen 2 Angebote vor. Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlug die Verwaltung die Vergabe an den annehmbarsten Bieter, die Fa. SK-Agrardienstleistungs GbR, Binsentalstraße 19, 89331 Burgau, zum Angebotspreis in Höhe von 56.525,00 € inklusive Mehrwertsteuer vor.
Vor dem Hintergrund einer Anfrage aus dem Stadtrat, alternative Streumittel für den Winterdienst zu prüfen, hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 27.07.2021 beschlossen den Winterdienst vorerst nur für 3 Jahre zu beauftragen. Weiterhin wurde beschlossen, dass eine Verlängerung bis zu einer Gesamtlaufzeit von 5 Jahren nach Beratung im Bauausschuss erfolgen kann.
Über den Einsatz alternativer Streumittel wurde von der Verwaltung in der Sitzung des Bauausschusses vom 29.11.2022 umfangreich referiert.
Die Verwaltung empfiehlt, die Fa. SK-Agrardienstleistungs GbR für die kommenden 2 Jahre mit den Winterdienstleistungen zum Angebotspreis in Höhe von jährlich 11.305,00 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, die Fa. SK-Agrardienstleistungs GbR aus Burgau mit den Winterdienstarbeiten in den Stadtteilen der Stadt Burgau (Streubezirk 2) für die kommenden 2 Jahre zum Angebotspreis in Höhe von jährlich 11.305,00 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 09.04.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.05.2024
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ö
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beschließend
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8 |
Sachverhalt Protokoll
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.04.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 09.04.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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9. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0524. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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07.05.2024
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ö
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informativ
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9 |
Sachverhalt Protokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:
- Bezüglich des von Herrn Stadtrat Manfred Kramer in der Sitzung des Bauausschusses vom 09.04.2024 vorgebrachten Hinweises auf Instandsetzung des Feldweges zur Pyrolyse informierte der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, dass der Weg zwischenzeitlich instandgesetzt wurde.
- Zu der Anfrage von Frau Stadträtin Eveline Kuhnert in der Bauausschusssitzung vom 06.02.2024, vom Rathaus zum Hotel Sonnenhof eine Treppe zu erstellen, informierte der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, vom Gespräch mit dem Grundstückseigentümer, bei dem sich dieser nicht bereit erklärt habe, den erforderlichen Grund hierfür zur Verfügung zu stellen.
- Herr Stadtrat Dieter Endris beantragte am Skater-Platz eine zusätzliche Mülltonne und eine Sitzbank aufzustellen.
- Frau Stadträtin Heidi Häuser beantragte südlich des Outdoor-Fitness-Platzes eine Bank im Schatten aufzustellen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.05.2024 09:04 Uhr