Datum: 10.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:25 Uhr bis 22:05 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Städt. Eisstadion Burgau - Öffnungszeiten und Belegungsplan 2024/2025
2 Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat - Wechsel zur digitalen Bekanntmachung Vorberatung
3 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 08.04.2024
4 Verschiedenes

zum Seitenanfang

1. Städt. Eisstadion Burgau - Öffnungszeiten und Belegungsplan 2024/2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 10.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Für die kommende Eislaufsaison 2024/2025 ist ein Beschluss über die Öffnungszeiten und den Belegungsplan des städtischen Eisstadions Burgau zu fassen. 

Allgemeiner Öffnungszeitraum / öffentliche Eislaufzeiten:
Das Eisstadion soll analog der letzten Saison ab Montag, 07.10.2024, bis einschließlich Sonntag, 09.03.2025 geöffnet werden.

Wie in den vergangenen Jahren ist vorgesehen, während der Schulferien täglich durchgehende öffentliche Läufe anzubieten. Der ESV Burgau 2000 e.V. erhält während der Ferien wieder einige Eislaufzeiten vormittags.


Weihnachtsferien:
In den Weihnachtsferien soll wieder ein zusätzlicher öffentlicher Lauf am Dienstag- und Donnerstagvormittag von jeweils 09:30 – 11:30 Uhr angeboten werden. Der ESV trainiert am Dienstag und Donnerstag von 18:00 – 22:00 Uhr im Eisstadion. 


Faschings- und Herbstferien:
In den Faschings- und Herbstferien soll wie gehabt am Montag von 17:30 – 19:00 Uhr und am Freitag von 17:00 – 18:00 Uhr anschließend zum öffentlichen Lauf ein Schlägerlauf angeboten werden.

Außerhalb der Ferien findet ein regelmäßiger, wöchentlicher Schlägerlauf am Montag von 17:30 – 18:45 Uhr statt. 

Am Buß- und Bettag (19.11.2024) wird wieder ein zusätzlicher öffentlicher Lauf von 10:00 – 14:00 Uhr angeboten, da dieser in den letzten Jahren gut besucht war. 

Der Vormittagslauf am 26.12.2024 (2. Weihnachtsfeiertag) soll analog der letzten Saison wieder gestrichen werden, der Nachmittagslauf bleibt bestehen. 


Eiszeiten ESV Burgau 2000 e.V.
Der ESV möchte das Eisstadion wieder ab September mit Eis nutzen. Das Herunterkühlen der Betonpiste ist daher ab Anfang August zu beginnen. Wie auch schon in der vergangenen Saison sind die vorzeitigen Vorbereitungsarbeiten nur möglich, wenn das städtische Personal vom ESV unterstützt wird und es die Witterung zulässt.

Der ESV beantragte keine weiteren Eiszeiten, sodass die Zeiten analog der letzten Saison bestehen bleiben.
Die Abteilung Eiskunstlauf des ESV Burgau beantragt wieder eine zusätzliche Eiszeit zur Durchführung eines Eiskunstlauf-Wettkampfes am Samstag, 11.01.2025 ca. von 08:00 – 22:00 Uhr. 

Ferner möchten die Eiskunstläufer/-innen wieder am letzten Sonntag der Eissaison von 16:00 – 22:00 Uhr mit einer Eiskunstlauf-Darbietung die Eislaufsaison beenden. Die Eiskunstlauf-Darbietung wird in Absprache mit der Eishockey-Mannschaft erfolgen. Sollte die Eishockey-Mannschaft genauso erfolgreich wie in der Saison 2023/2024 sein, besteht die Möglichkeit, dass die Eiskunstlauf-Darbietung aufgrund eines Spiels entfällt. 

An diesen Tagen wären eine anderweitige Nutzung bzw. öffentliche Läufe nicht oder nur begrenzt möglich. 


Eiszeiten Schulen
Örtliche und auswärtige Schulen können das Eisstadion wieder während des Schulbetriebs je nach Verfügbarkeit und Personalsituation vormittags nutzen, die Einteilung erfolgt über die Mitarbeiter des Eisstadions.


Eiszeiten für Hobbymannschaften / Vermietungen
Wie auch schon in der letzten Saison sind insgesamt noch zwei fixe Vermietungszeiten pro Woche möglich (mittwochs von 21:15 – 22:45 Uhr und samstags von 20:15 – 21:45 Uhr). 

Der öffentliche Samstagabendlauf wurde mit einer Vermietungszeit getauscht, damit zu dieser Zeit mehr Familien mit Kindern angesprochen werden und die Problematik mit den Jugendlichen verbessert wird mit Ausnahmen der Discolauf-Terminen (Diskolauf ab 20:00 Uhr, vorher Vermietung). Auch wird mit dieser Verlegung das Personal durch längere Ruhezeiten entlastet.

In den Ferien sind es etwas mehr Eiszeiten zur Vermietung. 

Sobald der Spielplan des ESV steht, können ggf. nicht benötigte Eiszeiten kurzfristig zusätzlich an Hobbymannschaften vergeben werden.
 
An Feiertagen, wie z. B. Weihnachten und Neujahr, wird die Eissporthalle nicht vermietet, da die Personalkosten nicht im Verhältnis zu den Einnahmen stehen. 


Discoläufe
In der Saison 2023/2024 waren insgesamt fünf Discoläufe geplant. 
Für die kommende Saison sind ebenso fünf Discoläufe (jeweils an einem Samstag von 20:00 – 22:00 Uhr) geplant. Einlass ist jeweils um 19:30 Uhr.


Schließtage
- An Silvester und Rosenmontag bleibt das Eisstadion wieder geschlossen.
- Wie in der letzten Saison soll an Heilig Abend ausschließlich ein öffentlicher Lauf von 10:00 – 
  13:00 Uhr stattfinden; am 1. Weihnachtsfeiertag bleibt das Eisstadion geschlossen.
- Am 01.01.2025 soll wie vergangene Saison geschlossen werden, da die Besucherzahl an
  Neujahr ohnehin nicht sehr hoch ist.
- In der KW 41 (07.10. – 11.10.2024) ist der diesjährige Betriebsausflug geplant, hier schließen wir
  ganztägig.

Ein Entwurf des Belegungsplans lag als Anlage bei.

Frau Stadträtin Ramona Nahirni-Vogg teilte mit, dass sie zunächst die finanziellen Auswirkungen des Hochwassers und die sich daraus ergebenden Verpflichtungen der Stadt Burgau wissen möchte, bevor hier eine Entscheidung gefällt wird. 

Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger regte an, auf die Eisbereitung im August zu verzichten, um Kosten zu sparen.

Herr Stadtrat Ralf Stambusch empfiehlt, zunächst die Kosten für die Eisbereitung zu ermitteln, allerdings die Bedeutung und Attraktivität nicht außer Acht zu lassen.

Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner und Frau Stadträtin Heidi Häuser sehen eine spätere Öffnung als das falsche Signal. 

Herr Stadtrat Manfred Hammerschmidt geht davon aus, dass eine spätere Öffnung kaum Kosten spart.     

Beschluss 1

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Burgau beschließt die Öffnungszeiten der Städtischen Eissporthalle Burgau für die Saison 2024/2025 wie folgt:

-        Eröffnung für die öffentlichen Läufe am Montag, 07.10.2024
-        Saisonende / Schließung am Sonntag, 09.03.2025
-        Nutzung durch den ESV Burgau 2000 e.V. ab Anfang September, sofern der ESV bei den Vorbereitungen im erforderlichen Umfang unterstützt und es die Personalsituation im Freibad zulässt. Der Eisaufbau sollte zu den Tagesarbeitszeiten erfolgen.
-        Den als Anlage beigefügten Belegungsplan.
-        Die Schulen können Eiszeiten am Vormittag buchen, soweit Eiszeiten verfügbar sind und es die jeweilige Personalsituation zulässt.
-        Es werden fünf Discoläufe in der Saison 2024/2025 angeboten. 
-        Die Eissporthalle bleibt an Silvester, Rosenmontag, 1. Weihnachtsfeiertag und an Neujahr geschlossen. An Heilig Abend findet ausschließlich ein öffentlicher Lauf von 10:00 – 13:00 Uhr statt.
-        Der öffentliche Samstagabendlauf wird auf 18:15 vorverlegt (getauscht mit Vermietung). 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Beschluss 2

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Burgau beschließt, dem ESV Burgau 2000 e.V. – Abteilung Eiskunstlauf in der Saison 2024/2025 Eiszeiten zur Durchführung eines Eiskunstlauf-Wettkampfes am Samstag, 11.01.2025 von 08:00 – 21:00 Uhr zur Verfügung zu stellen sowie den öffentlichen Lauf am letzten Sonntag der Saison zur Durchführung der Abschlussveranstaltung wieder zu verkürzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat - Wechsel zur digitalen Bekanntmachung Vorberatung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 10.06.2024 ö vorberatend 2
Stadtrat (Stadt Burgau) 0724. Sitzung des Stadtrates 25.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Mit der Kommunalrechtsnovelle 2023 und der Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom 10.12.2023 wurden die erforderlichen Voraussetzungen für eine ausschließlich digitale Bekanntmachung von Ortsrecht im Rahmen der in Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung vorgesehenen Bekanntmachungsarten geschaffen.

Die Art sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Bekanntmachungen richtet sich nach Art. 27 Abs. 2 GO oder weiteren einschlägigen Vorschriften des Fachrechts. Ist dort eine „ortsübliche“ Bekanntmachung vorgeschrieben, richtet sich die Frage der Ortsüblichkeit nach den einschlägigen landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften, so dass grundsätzlich die in der Geschäftsordnung des Stadtrats nach Art. 26 Abs. 2 GO festgelegte Bekanntmachungsart maßgeblich ist.

Die Veröffentlichung von Bekanntmachungen an weiteren Stellen dient lediglich der weiteren Information. Rechtliche Wirkung entfaltet die in der Geschäftsordnung festgelegte Bekanntmachungsart.

Der entsprechende Teil der derzeitigen Geschäftsordnung lautet:

§ 36 
Art der Bekanntmachung 

(1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Stadt zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Mitteilung in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil der Günzburger Zeitung bekannt gegeben wird. 2Die Mitteilung wird erst veröffentlicht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung der Stadt niedergelegt ist. 

(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf in dem in Abs. 1 bezeichneten Druckwerk hingewiesen.

Den Gemeinden stehen nunmehr folgende Bekanntmachungsarten zur Auswahl:
1) Amtsblatt der Gemeinde (auch in einem ausschließlich digitalen Amtsblatt)
2) Amtsblatt des Landkreises (wenn kein eigenes Amtsblatt existiert; auch in einem 
    ausschließlich digitalen Amtsblatt)
3) Regelmäßig erscheinende Druckwerke oder in einer ausschließlich digitalen Tageszeitung
4) Niederlegung und Bekanntgabe der Niederlegung 
  1. durch Anschlag oder Anzeige an Gemeindetafeln (auch digitale Bildschirme), 
b.         auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder 
  1. durch Mitteilung in einer Tageszeitung oder ausschließlich digitalen Tageszeitung

Durch die Bekanntgabe über die Internetseite der Stadt Burgau könnten auch noch kurzfristig fristgebundene Bekanntgaben veröffentlicht werden, da man nicht an Redaktionsschlüsse von Druckwerken gebunden ist. Gegebenenfalls könnten durch eine Internetveröffentlichung auch mehr Bürger-/innen erreicht werden.

Zusätzlich könnten diese Daten mit einer geplanten digitalen Anzeigetafel (z.B. vor dem Rathaus) verknüpft werden oder in einer etwaigen Bürger-App verlinkt werden.
Daneben könnten Mitteilungen/Bekanntmachungen weiterhin informativ in der Günzburger Zeitung (bei überörtlichem Interesse) und im Burgau Aktuell veröffentlicht werden.

Die Geschäftsordnung müsste entsprechend geändert werden. Die Bürger/-innen sollen anschließend über die neue Bekanntmachungsart entsprechend informiert werden (mit Bekanntmachung in der Günzburger Zeitung und Informationen im Burgau Aktuell).

Auf die Frage von Frau Stadträtin Ramona Nahirni-Vogg, ob der WhatsApp-Kanal der Stadt Burgau erhalten bleibt, antwortete der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, wenn der WhatsApp-Kanal datenschutzkonform betrieben werden kann, sollte dieser gern weiterbestehen oder in anderer Form aufgebaut werden.  

Beschluss

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss empfiehlt dem Stadtrat der Stadt Burgau, die folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Burgau zu beschließen und die Verwaltung mit der Neuausfertigung der Geschäftsordnung in ihrer Gesamtheit zu beauftragen.

  1. § 23 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:

1Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen ist jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens am 3. Tag vor der Sitzung ortsüblich (vgl. § 36) bekannt zu machen (Art. 52 Abs. 1 GO).“

  1. § 36 wird wie folgt geändert:

„Art der Bekanntmachung 

  1. 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Stadt zur Einsicht niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter https://www.burgau.de/Aktuelles/Nachrichten-Bekanntmachungen bekanntgegeben wird. 2Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. 4Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.

  1. Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.“

  1. Die Änderung tritt zum 01. September 2024 in Kraft.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 08.04.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 10.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 08.04.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 08.04.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0524. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 10.06.2024 ö informativ 4

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:

  1. Auf die Frage von Frau Häuser zu der Situation der Schrottfahrräder am Bahnhof informierte Herr Hauptamtsleiter Wolfgang Buckel, dass im November und Frühjahr zwei Räumungsaktionen stattgefunden haben. Diese sollen künftig in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.06.2024 12:43 Uhr