Datum: 11.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:21 Uhr bis 20:30 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zum Dachgeschossausbau sowie Errichtung von zwei Dachgauben in der Angerstraße 6 auf dem Grundstück Fl.Nr. 80/1 der Gemarkung Limbach
2 Bauantrag zur Frühstücksraumerweiterung und Eingangsüberdachung in der bestehenden Pension in der Dillinger Straße 7 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4290/30 der Gemarkung Burgau
3 Bauantrag zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen an den bestehenden Betriebsgebäuden (Werk 1 und 2) in der Josef-Drexler-Straße 6+8 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4894 und 4900 der Gemarkung Burgau
4 Bauantrag zur Anbringung von Lichttransparenten am bestehenden Gebäude in der Augsburger Straße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4425/2 der Gemarkung Burgau
5 Bauantrag zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Carport und Gartenhaus in der Seilerstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 94/2 der Gemarkung Burgau
6 Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau
7 Bauleitplanung der Gemeinde Röfingen Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen" nach § 4 Abs. 2 BauGB
8 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 07.05.2024
9 Verschiedenes

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1. Bauantrag zum Dachgeschossausbau sowie Errichtung von zwei Dachgauben in der Angerstraße 6 auf dem Grundstück Fl.Nr. 80/1 der Gemarkung Limbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Dachgeschossausbau sowie Errichtung von zwei Dachgauben in der Angerstraße 6 auf den Grundstück Fl.Nr. 80/1 der Gemarkung Limbach.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben sieht den Ausbau des Dachgeschosses vor. Ferner sind zur Ost- und Westseite je eine Dachgaube vorgesehen.

Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. 

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. Anhand der beigefügten Berechnung ergibt sich aufgrund des Dachgeschossausbaus ein Bedarf an insgesamt 6 Stellplätzen. Diese sind auf dem Baugrundstück (3 Garagenstellplätze + 3 weitere Stellplätze) vorgesehen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Dachgeschossausbau sowie Errichtung von zwei Dachgauben in der Angerstraße 6 auf dem Grundstück Fl.Nr. 80/1 der Gemarkung Limbach das gemeindliche Einvernehmen.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauantrag zur Frühstücksraumerweiterung und Eingangsüberdachung in der bestehenden Pension in der Dillinger Straße 7 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4290/30 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Frühstücksraumerweiterung und Eingangsüberdachung in der bestehenden Pension in der Dillinger Straße 7 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4290/30 der Gemarkung Burgau.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Mit dem Bauantrag wurden die Pläne für die bestehende Pension, insbesondere die Erweiterung des Frühstückraums im vorhandenen Wintergarten als auch die Eingangsüberdachung zur Dillinger Straße hin, überarbeitet. Ferner soll mit dem Bauantrag der Brandschutznachweis bauaufsichtlich geprüft werden.

Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Frühstücksraumerweiterung und Eingangsüberdachung in der bestehenden Pension in der Dillinger Straße 7 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4290/30 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen an den bestehenden Betriebsgebäuden (Werk 1 und 2) in der Josef-Drexler-Straße 6+8 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4894 und 4900 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen am bestehenden Betriebsgebäude in der Josef-Drexler-Straße 6+8 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4894 und 4900 der Gemarkung Burgau.

Bei dem Vorhaben handelt es sich um eine Bestandsbewertung der bestehenden Werke 1 (Hauptgebäude) und 2 (Nebengebäude). Diese Werkhallen wurden in Jahren von ca. 1950 bis 1985 errichtet. Die geplanten Maßnahmen nun sehen innerhalb der Werkhallen eine Ertüchtigung bzw. Anpassung des Brandschutzes an die aktuellen Vorgaben vor. 

Das geplante Bauvorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. 

Mit den geplanten Maßnahmen entsteht kein zusätzlicher Stellplatzbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Durchführung von Brandschutzmaßnahmen am bestehenden Betriebsgebäude in der Josef-Drexler-Straße 6+8 auf den Grundstücken Fl.Nrn. 4894 und 4900 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag zur Anbringung von Lichttransparenten am bestehenden Gebäude in der Augsburger Straße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4425/2 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Anbringung von Lichttransparenten am bestehenden Gebäude in der Augsburger Straße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4425/2 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich nur im südlichen Teilbereich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Sonstiges Sondergebiet Augsburger Straße“. Im Übrigen richtet sich die Bebauung nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. 

Bei den beantragten Werbeanlagen handelt es sich um einseitig beleuchtete Lichttransparente zur Außenwerbung für den dort neu errichteten Getränkemarkt. Diese sind an 4 verschiedenen Positionen an der Nord-, West- und Südfassade des bestehenden Gebäudes vorgesehen. 

Das Vorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein und widerspricht keinen Festsetzungen des Bebauungsplanes.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Anbringung Lichttransparente am bestehenden Gebäude in der Augsburger Straße 25 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4425/2 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Carport und Gartenhaus in der Seilerstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 94/2 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern mit Carport und Gartenhaus in der Seilerstraße auf dem Grundstück Fl.Nr. 94/2 der Gemarkung Burgau.

Das Vorhaben befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Errichtung von drei Einfamilienhäusern in der Seilerstraße auf den Grundstück Fl.Nr. 94/2 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau.

Der Bauherr hat bereits 2022 einen Bauantrag zum Neubau einer Wohnanlage mit 8 Wohneinheiten und Tiefgarage mit Abstellräumen gestellt. Dieser Antrag wurde damals für erledigt erklärt und damit auch eingestellt.

Im März 2023 wurde daraufhin eine geänderte Planung zum Neubau eines Wohnhauses mit 6 Wohneinheiten eingereicht. Der Bauausschuss der Stadt Burgau hat hierüber in seiner Sitzung vom 25.04.2024 (Beratungsgegenstand Nr. 1) beraten und diesem Antrag das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Im November 2023 hat schlussendlich die Baugenehmigungsbehörde hierfür eine Baugenehmigung erteilt. Die Bauarbeiten wurden zwischenzeitlich begonnen.

Das genehmigte Wohnhaus sieht ein nicht ausgebautes Dachgeschoss mit einem Walmdach vor. Mit der Tektur wird nunmehr anstelle des genehmigten Walmdaches ein Satteldach beantragt. Im Dachgeschoss ist eine weitere Wohnung vorgesehen. Damit wird das Gebäude insgesamt höher. Es entsteht baurechtlich ein weiteres Vollgeschoss (2/3 der Grundfläche höher 2,3 m) und somit eine dreigeschossige Bebauung (IIIa-Bebauung).

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist. Im Rahmen des genehmigten Bauantrages wurde seitens der Ortsplanung vom Landratsamt die Umgebungsbebauung wie folgt beurteilt (auszugsweise): 

„… Bei dem beurteilenden Gebiet handelt es sich um eine inhomogene Fläche, so dass zur Beurteilung des Einfügens keine Grundflächenzahl (GRZ) zu ermitteln ist, es muss vielmehr auf die tatsächliche Grundfläche abgestellt werden. Wie im Beteiligungsschreiben angeben, übersteigt die geplante Grundfläche des Vorhabens die Grundfläche der Umgebungsbebauung bezogen auf die Hauptnutzungen deutlich. Gleichzeitig finden sich aber in dem ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebiet durchaus Gebäudekonglomerationen, bestehend aus Haupt- und Nebengebäuden, die die geplante Grundfläche des Vorhabens überschreiten. Daher könnte die große geplante Grundfläche aus ortsplanerischer Sicht noch als akzeptabel betrachtet werden, zumal der flächensparende Umgang mit Grund und Boden eine Grundsatzforderung im BauGB darstellt…

Die nähere Umgebung ist jedoch geprägt durch maximal zweigeschossiger Bebauung mit steilem Satteldach, von denen das Erdgeschoss einzelner Gebäude Hochparterre angeordnet ist. …“

Insoweit wird nunmehr durch die beantragte IIIa-Bebauung das Maß der baulichen Nutzung überschritten.

Anhand der beigefügten Stellplatzberechnung sind mit der geänderten Planung insgesamt 14 Stellplätze erforderlich. Diese sind auf dem Baugrundstück vorgesehen. 

Die Prüfung der bauordnungsrechtlichen Belange wie z.B. Abstandsflächen obliegt wiederum der Baugenehmigungsbehörde.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Tekturantrag des Bauherrn zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

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7. Bauleitplanung der Gemeinde Röfingen Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen" nach § 4 Abs. 2 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö vorberatend 7
Stadtrat (Stadt Burgau) 0724. Sitzung des Stadtrates 25.06.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Die Gemeinde Röfingen hat beschlossen, für den Bereich „Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.

Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines großflächigen Gewerbegebietes geschaffen werden. Mit der Gemeinde Röfingen ist dort ein gemeinsames „Interkommunales Gewerbegebiet“ geplant. Hierzu wurde im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.

Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 44 ha und wird in etwa mittig durch die Nord-Süd-verlaufende Umgehungsstraße der Gemeinden Röfingen und Haldenwang in eine westliche und eine östliche Teilfläche getrennt. Die westliche Teilfläche hat eine Größe von ca. 20,5 ha, die östliche Teilfläche ist ca. 23,5 ha groß.

Die Erschließung ist über die Umgehungsstraße Staatsstraße (St 2025) vorgesehen. Über diese erfolgt auch der Anschluss an die Bundesautobahn A8 (Stuttgart – München) mit der hier bestehenden Anschlussstelle Burgau.

Der Stadtrat der Stadt Burgau hat hierüber in seiner Sitzung vom 25.07.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 6) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beraten und beschlossen, keinerlei Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Die Stadt Burgau wird im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, im Rahmen der förmlichen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bei der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen“ der Gemeinde Röfingen keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

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8. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 07.05.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 07.05.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 07.05.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 11.06.2024 ö informativ 9

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums keine Anfragen gestellt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2024 11:58 Uhr