Datum: 25.06.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:45 Uhr bis 19:52 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat - Wechsel zur digitalen Bekanntmachung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
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0524. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
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10.06.2024
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ö
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vorberatend
|
2 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0724. Sitzung des Stadtrates
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25.06.2024
|
ö
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beschließend
|
1 |
Sachverhalt Protokoll
Mit der Kommunalrechtsnovelle 2023 und der Verordnung zur Änderung der Bekanntmachungsverordnung vom 10.12.2023 wurden die erforderlichen Voraussetzungen für eine ausschließlich digitale Bekanntmachung von Ortsrecht im Rahmen der in Art. 26 Abs. 2 Gemeindeordnung vorgesehenen Bekanntmachungsarten geschaffen.
Die Art sonstiger gesetzlich vorgeschriebener Bekanntmachungen richtet sich nach Art. 27 Abs. 2 GO oder weiteren einschlägigen Vorschriften des Fachrechts. Ist dort eine „ortsübliche“ Bekanntmachung vorgeschrieben, richtet sich die Frage der Ortsüblichkeit nach den einschlägigen landes- und kommunalrechtlichen Vorschriften, so dass grundsätzlich die in der Geschäftsordnung des Stadtrats nach Art. 26 Abs. 2 GO festgelegte Bekanntmachungsart maßgeblich ist.
Die Veröffentlichung von Bekanntmachungen an weiteren Stellen dient lediglich der weiteren Information. Rechtliche Wirkung entfaltet die in der Geschäftsordnung festgelegte Bekanntmachungsart.
Der entsprechende Teil der derzeitigen Geschäftsordnung lautet:
§ 36
Art der Bekanntmachung
(1) 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Stadt zur Einsichtnahme niedergelegt werden und die Niederlegung durch Mitteilung in dem für amtliche Bekanntmachungen bestimmten Teil der Günzburger Zeitung bekannt gegeben wird. 2Die Mitteilung wird erst veröffentlicht, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung der Stadt niedergelegt ist.
(2) Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf in dem in Abs. 1 bezeichneten Druckwerk hingewiesen.
Den Gemeinden stehen nunmehr folgende Bekanntmachungsarten zur Auswahl:
1) Amtsblatt der Gemeinde (auch in einem ausschließlich digitalen Amtsblatt)
2) Amtsblatt des Landkreises (wenn kein eigenes Amtsblatt existiert; auch in einem
ausschließlich digitalen Amtsblatt)
3) Regelmäßig erscheinende Druckwerke oder in einer ausschließlich digitalen Tageszeitung
4) Niederlegung und Bekanntgabe der Niederlegung
- durch Anschlag oder Anzeige an Gemeindetafeln (auch digitale Bildschirme),
b. auf einer öffentlichen Internetseite der Gemeinde oder
- durch Mitteilung in einer Tageszeitung oder ausschließlich digitalen Tageszeitung
Durch die Bekanntgabe über die Internetseite der Stadt Burgau könnten auch noch kurzfristig fristgebundene Bekanntgaben veröffentlicht werden, da man nicht an Redaktionsschlüsse von Druckwerken gebunden ist. Gegebenenfalls könnten durch eine Internetveröffentlichung auch mehr Bürger-/innen erreicht werden.
Zusätzlich könnten diese Daten mit einer geplanten digitalen Anzeigetafel (z.B. vor dem Rathaus) verknüpft werden oder in einer etwaigen Bürger-App verlinkt werden.
Daneben könnten Mitteilungen/Bekanntmachungen weiterhin informativ in der Günzburger Zeitung (bei überörtlichem Interesse) und im Burgau Aktuell veröffentlicht werden.
Die Geschäftsordnung müsste entsprechend geändert werden. Die Bürger/-innen sollen anschließend über die neue Bekanntmachungsart entsprechend informiert werden (mit Bekanntmachung in der Günzburger Zeitung und Informationen im Burgau Aktuell).
Auf Nachfrage im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wurde mitgeteilt, dass beabsichtigt wird, den WhatsApp-Kanal der Stadt Burgau beizubehalten, wenn dieser datenschutzkonform betrieben oder in anderer Form aufgebaut werden kann.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die folgende Änderung der Geschäftsordnung für den Stadtrat der Stadt Burgau und beauftragt die Verwaltung mit der Neuausfertigung der Geschäftsordnung in ihrer Gesamtheit.
- § 23 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt geändert:
„1Die Tagesordnung für öffentliche Sitzungen ist jeweils unter Angabe von Ort und Zeit der Sitzung spätestens am 3. Tag vor der Sitzung ortsüblich (vgl. § 36) bekannt zu machen (Art. 52 Abs. 1 GO).“
- § 36 wird wie folgt geändert:
„Art der Bekanntmachung
- 1Satzungen und Verordnungen werden dadurch amtlich bekannt gemacht, dass sie in der Verwaltung der Stadt zur Einsicht niedergelegt werden und die Niederlegung digital über das Internet unter https://www.burgau.de/Aktuelles/Nachrichten-Bekanntmachungen bekanntgegeben wird. 2Die Bekanntgabe auf dieser Internetseite erfolgt erst, wenn die Satzung oder Verordnung in der Verwaltung niedergelegt ist. 3Sie wird frühestens nach 14 Tagen wieder gelöscht. 4Es wird schriftlich oder elektronisch festgehalten, wann die digitale Bekanntgabe auf der Internetseite öffentlich verfügbar war und wann sie wieder gelöscht wurde; dieser Vermerk wird zu den Akten genommen.
- Wird eine Satzung oder Verordnung ausnahmsweise aus wichtigem Grund auf eine andere in Art. 26 Abs. 2 GO bezeichnete Art amtlich bekannt gemacht, so wird hierauf über das Internet unter der öffentlich zugänglichen Internetseite nach Absatz 1 Satz 1 hingewiesen.“
- Die Änderung tritt zum 01. September 2024 in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Dieter Endris war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.
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2. Verlängerung der Außenbewirtung (Sperrzeitverkürzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
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0524. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
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10.06.2024
|
nö
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vorberatend
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9 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0724. Sitzung des Stadtrates
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25.06.2024
|
ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt Protokoll
Die Außenbewirtung ist i.d.R. nur bis 22 Uhr gestattet. Die immissionsschutzrechtliche Nachtruhe gilt von 22:00 – 07:00 Uhr.
Für die Jahre 2018 bis 2023 wurde jeweils eine Verkürzung der Sperrzeit beschlossen, um die Außenbewirtung im Juli und August bzw. bis zum Ende der Sommerferien von Sonntag bis Donnerstag bis 23:00 Uhr und am Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr zu gestatten.
Anlässlich der Fußball-EM gibt es bereits eine allgemein gültige Ausnahmeregelung.
In den vergangenen Jahren konnte keine auffällig hohe/höhere Zahl von Lärmbeschwerden vermerkt werden. Lediglich im Jahr 2022 vor Beschlussfassung über die Sperrzeitverkürzung ging ein Schreiben von Anwohnern der Stadtstraße ein, die Bedenken gegen die Sperrzeitverkürzung hatten.
Es ist darüber zu beraten und Beschluss zu fassen, ob diese Regelung ab 01.07.2024 bis 09.09.2024 (Ende der Sommerferien) wieder angewendet werden soll. Da die Sperrzeitverkürzung in den vergangenen 5 Jahren regelmäßig beschlossen wurde, könnte auch eine Grundsatzentscheidung getroffen werden.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Zeit für eine mögliche Außenbewirtung der Gastronomiebetriebe grundsätzlich bis auf Weiteres im Zeitraum vom 01.07. bis zum Ende der Sommerferien eines jeden Kalenderjahres von Sonntag bis Donnerstag bis 23:00 Uhr und am Freitag und Samstag bis 24:00 Uhr zu verlängern (entsprechende Verkürzung der Sperrzeit).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Dieter Endris war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.
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3. Katholische Kindertagesstätte Heilig Kreuz, Jahresrechnung 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
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0524. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
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10.06.2024
|
nö
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vorberatend
|
13 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0724. Sitzung des Stadtrates
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25.06.2024
|
ö
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beschließend
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3 |
Sachverhalt Protokoll
Gemäß Defizitvereinbarung trägt die Stadt Burgau 85 % des Betriebskostendefizits der Katholischen Kindertageseinrichtung „Heilig Kreuz“ in Burgau. Für das Haushaltsjahr 2023 hat das KiTA-Zentrum St. Simpert der Stadt Burgau die Jahresrechnung 2023 vorgelegt.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat mit Beschluss vom 25.07.2023 den Haushaltsplan 2023 für die KiTA Heilig Kreuz genehmigt. Gemäß dem Haushaltsplan wurde mit einem Defizit von 51.030,00 Euro kalkuliert, womit sich der Anteil der Stadt Burgau auf 43.375,50 Euro beläuft.
Die Jahresrechnung 2023 weißt dagegen ein Defizit von 135.412,75 Euro aus. Der Anteil der Stadt Burgau beträgt somit 115.100,84 Euro. Unter Anrechung eines aus dem Vorjahr bestehenden Überzahlungsbetrages von 55.934,88 € verbleibt ein Defizitbetrag von 59.165,96 €.
Aufgrund der Verwaltung durchgeführten Prüfung ist auf Folgendes hinzuweisen:
Plan: 801.950,00 Euro
Ergebnis: 922.049,90 Euro
Laut Auskunft des Kita-Zentrums St. Simpert ist die Steigerung auf die Tariferhöhung 2023 zurückzuführen. Diese wurde erst im Laufe des Jahres 2023 beschlossen und war daher im Haushaltsplan nicht enthalten.
Plan: 2.000,00 €
Ergebnis: 4.568,47 €
Der Mitteilung des Kita-Zentrums St. Simpert zur Folge hat es größere Probleme mit der Heizung gegeben, die entsprechende Mehrkosten verursacht haben.
Plan: 0,00 Euro
Ergebnis: 67.815,31 Euro
Zu dieser Position führt das Kita-Zentrum an, dass hier Möbel verbucht wurden, die den Neubau betreffen. Die Kosten wurden über das Kita-Konto (und nicht das Bau-Konto) verbucht und tauchen deshalb hier auf. Dieser Betrag wurde allerdings bei der Defizitberechnung herausgerechnet, womit sich die beim Defizit zu berücksichtigenden Ausgaben entsprechend verringern. Hierzu gehörende Einnahmen wurden ebenfalls herausgerechnet.
Aufgrund der Erläuterungen wird von der Verwaltung die Annahme der Jahresrechnung 2023 empfohlen. Der Haupt- Finanz- und Personalausschuss hat sich vorberatend ebenfalls für die Annahme ausgesprochen.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau nimmt von der Jahresrechnung 2023 der Katholischen Kindertagesstätte „Heilig Kreuz“ in Burgau Kenntnis und genehmigt diese. Die Verwaltung wird angewiesen, den Defizitbetrag von 59.165,96 Euro auszuzahlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Dieter Endris war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.
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4. Kanalisation in der Sonnenstraße
Information über einen erteilten Auftrag
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0724. Sitzung des Stadtrates
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25.06.2024
|
ö
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informativ
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4 |
Sachverhalt Protokoll
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 19.03.2024 beschlossen den Regenwasserkanal in der Sonnenstraße neu zu verlegen und wegen der Dringlichkeit die Verwaltung mit der Vergabe der Bauarbeiten beauftragt.
Für die erforderlichen Arbeiten wurden Angebote im Wege einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A eingeholt. 12 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am 14.05.2024 lagen 4 Angebote vor.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote wurde der Auftrag an die Firma Kranzfelder, aus Zusmarshausen, zu Angebotspreis in Höhe von 85.116,54 € (incl. MwSt.) vergeben.
Der Preisspiegel liegt bei. Die Kostenschätzung lag bei 120.000,- € (incl. MwSt.).
Der Sachverhalt dient zur Information.
Auf Nachfrage von Herrn Dritten Bürgermeister Herbert Blaschke, dass laut beiliegendem Preisspiegel die Fa. Scharpf aus Zöschingen das preisgünstigste Angebot abgegeben hat, erläuterte der Stadtbaumeister, Herr Werner Mihatsch, dass ein Schreibfehler vorliegt und eine Korrektur erforderlich ist.
Herr Stadtbaumeister Werner Mihatsch erläuterte auf Anfrage des Dritten Bürgermeisters, Herrn Herbert Blaschke, dass die Anwohner über das Vorhaben separat informiert werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. Bauleitplanung der Gemeinde Röfingen
Förmliche Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich "Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen" nach § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2024
|
ö
|
vorberatend
|
7 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0724. Sitzung des Stadtrates
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25.06.2024
|
ö
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beschließend
|
5 |
Sachverhalt Protokoll
Die Gemeinde Röfingen hat beschlossen, für den Bereich „Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen“ eine Änderung des Flächennutzungsplanes aufzustellen.
Mit der Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines großflächigen Gewerbegebietes geschaffen werden. Mit der Gemeinde Röfingen ist dort ein gemeinsames „Interkommunales Gewerbegebiet“ geplant. Hierzu wurde im Vorfeld eine Machbarkeitsstudie durchgeführt.
Das Plangebiet hat eine Gesamtgröße von ca. 44 ha und wird in etwa mittig durch die Nord-Süd-verlaufende Umgehungsstraße der Gemeinden Röfingen und Haldenwang in eine westliche und eine östliche Teilfläche getrennt. Die westliche Teilfläche hat eine Größe von ca. 20,5 ha, die östliche Teilfläche ist ca. 23,5 ha groß.
Die Erschließung ist über die Umgehungsstraße Staatsstraße (St 2025) vorgesehen. Über diese erfolgt auch der Anschluss an die Bundesautobahn A8 (Stuttgart – München) mit der hier bestehenden Anschlussstelle Burgau.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat hierüber in seiner Sitzung vom 25.07.2023 (Beratungsgegenstand Nr. 6) im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB beraten und beschlossen, keinerlei Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Die Stadt Burgau wird im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 2 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, im Rahmen der förmlichen Trägerbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB bei der Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich „Interkommunales Gewerbegebiet Röfingen“ der Gemeinde Röfingen keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 3
Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Dieter Endris war zur Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.
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6. Mittelschule Burgau (BA4)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0724. Sitzung des Stadtrates
|
25.06.2024
|
ö
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informativ
|
6 |
Sachverhalt Protokoll
Unter den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 6.1 und 6.2 werden die Vergaben der Bodenlegearbeiten und Malerarbeiten behandelt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6.1. Vergabe Bodenlegerarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2024
|
nö
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vorberatend
|
12 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Stadtrates
|
25.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
6.1 |
Sachverhalt Protokoll
Für die Sanierungsarbeiten der Flure in der Mittelschule wurden für die Bodenlegerarbeiten Angebote im Wege einer beschränkten Ausschreibung gem. VOB/A eingeholt.
12 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am 21.05.2024 lagen 3 Angebote vor.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt das beauftragte Ingenieurbüro Degen die Vergabe an den annehmbarsten Bieter, die Firma MK Augsburg GmbH aus Gersthofen, zum Angebotspreis i.H.v. 101.675,96 € inklusive Mehrwertsteuer vor.
Die Schätzkosten lagen bei 161.134,33 € inklusive Mehrwertsteuer. Die deutliche Unterschreitung der Schätzkosten ist der aktuellen Marktsituation geschuldet. Der Preisspiegel lag den Sitzungsunterlagen bei.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, für die Sanierungsarbeiten der Flure in der Mittelschule die Firma MK Augsburg GmbH aus Gersthofen mit den Bodenlegerarbeiten zum Angebotspreis in Höhe von 101.675,96 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6.2. Vergabe Malerarbeiten
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2024
|
nö
|
vorberatend
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13 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Stadtrates
|
25.06.2024
|
ö
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beschließend
|
6.2 |
Sachverhalt Protokoll
Für die Sanierungsarbeiten der Flure in der Mittelschule wurden für die Malerarbeiten Angebote im Wege einer beschränkten Ausschreibung gem. VOB/A eingeholt.
9 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am 21.05.2024 lagen 4 Angebote vor.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt das beauftragte Ingenieurbüro Degen die Vergabe an den annehmbarsten Bieter, die Firma Farbenhaus GmbH aus Burgau, zum Angebotspreis i. H. v. 180.387,39 € inklusive Mehrwertsteuer vor.
Die Schätzkosten lagen bei 314.998,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Die deutliche Unterschreitung der Schätzkosten ist der aktuellen Marktsituation geschuldet. Der Preisspiegel lag den Sitzungsunterlagen bei.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, für die Malerarbeiten der Flure in der Mittelschule die Firma Farbenhaus GmbH aus Burgau zum Angebotspreis in Höhe von 180.387,39 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Grundschule Unterknöringen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
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0724. Sitzung des Stadtrates
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25.06.2024
|
ö
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informativ
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7 |
Sachverhalt Protokoll
Unter den nachfolgenden Tagesordnungspunkten 7.1 und 7.2 werden die Vergaben der Heizungs- /Sanitärtechnik und der MSR-Technik behandelt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7.1. Vergabe Heizungs-/Sanitärtechnik
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2024
|
nö
|
vorberatend
|
14 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Stadtrates
|
25.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
7.1 |
Sachverhalt Protokoll
Für die Heizungs-/Sanitärtechnik bei Erneuerung der Heizung in der Grundschule in Unterknöringen wurden Angebote im Wege einer beschränkten Ausschreibung gem. VOB/A eingeholt.
14 Firmen wurden zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert.
Zum Submissionstermin am 11.06.2024 wurden 2 Angebote eingereicht. Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt das beauftragte Ingenieurbüro Conplaning die Vergabe an den Annehmbarsten Bieter, die Fa. Oberauer aus Günzburg, zum Angebotspreis in Höhe von 122.376,84 € inklusive Mehrwertsteuer vor.
Der Preisspiegel lag den Sitzungsvorlagen bei. Die Schätzkosten lagen bei 148.286,38 € inklusive Mehrwertsteuer.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Fa. Oberauer aus Günzburg, mit der Heizungs-/Sanitärtechnik in der Grundschule in Unterknöringen zum Angebotspreis in Höhe von
122.376,84 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7.2. Vergabe der MSR-Technik
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
11.06.2024
|
nö
|
vorberatend
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15 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Stadtrates
|
25.06.2024
|
ö
|
beschließend
|
7.2 |
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Fa. Lauber und Rascher Gbr aus Hafenhofen, mit der MSR-Technik bei der Sanierung der Heizung in der Grundschule in Unterknöringen zum Angebotspreis in Höhe von 44.627,49 € inklusive Mehrwehrtsteuer zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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8. Entwässerungsgebiet "A"
Ausbau der Brementalstraße, Christoph-von-Schmid-Straße und des Herrenweges
Vergabe der Bauarbeiten (Bauabschnitte 5-7)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
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0624. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
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11.06.2024
|
nö
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vorberatend
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16 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Stadtrates
|
25.06.2024
|
ö
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beschließend
|
8 |
Sachverhalt Protokoll
Für die Bauabschnitte 5 bis 7 beim Ausbau der Brementalstraße, der Christoph-von-Schmid-Straße und des Herrenwegs wurden Angebote im Wege einer öffentlichen Ausschreibung gemäß VOB/A eingeholt.
Von 12 Firmen wurden die Angebotsunterlagen eingeholt. Zum Submissionstermin am 14.06.2024 wurden 4 Angebote vorgelegt. Von 2 Firmen wurden jeweils 3 Nebenangebote vorgelegt.
Das Nebenangebot der Firma Ritter & Deeg, Leipheim, zur Bodenverbesserung mit Bindemittel kann auf Grund der damit verbundenen Staubentwicklung und der Nähe zu städtischen Einrichtungen wie Freibad und Eissporthalle sowie dem Kreisaltenheim nicht gewertet werden.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt deshalb das beauftragte Ingenieurbüro Degen die Vergabe an den annehmbarsten Bieter, die Firma Kranzfelder aus Zusmarshausen zu Angebotspreis in Höhe von 2.545.480,32 € (inklusive Mehrwertsteuer) vor.
Die Kostenschätzung lag bei 3.463.000,- € (incl. MwSt.). Der Preisspiegel lag bei.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Firma Kranzfelder aus Zusmarshausen mit den Bauarbeiten der Bauabschnitte 5 – 7 zum Angebotspreis in Höhe von 2.545.480,32 € (inklusive Mehrwertsteuer) zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 14.05.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Stadtrates
|
25.06.2024
|
ö
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beschließend
|
9 |
Sachverhalt Protokoll
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 14.05.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 14.05.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Stadtrates
|
25.06.2024
|
ö
|
informativ
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10 |
Sachverhalt Protokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:
- Frau Stadträtin Heidi Häuser erinnerte an das diesjährige Stadtradeln „21 Tage Umdenken zur Gesundheit“ und spornte die Gremiumsmitglieder als Vorbilder für Klimaschutz und Mobilität zur Teilnahme an. Des Weiteren informierte sie darüber, dass bereits über 100 Personen aus 20 Teams teilnehmen. Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner wird bei der Auftaktveranstaltung zum Stadtradeln die Fahrradgruppe anführen. Der ökumenische Eröffnungsgottesdienst wird durch Frau Pfarrerin Tina Griffith und Herrn Stadtpfarrer Simon Stegmüller gestaltet. Ferner wird auch ein „Radlcheck“ angeboten.
- Frau Stadträtin Eveline Kuhnert sprach das Thema „Gefahrenstellen Fahrrad“ an und informierte darüber, dass es Unfälle in folgenden Bereichen gab bzw. dort noch Gefahrenstellen bestehen:
kaum noch sichtbar und das Verkehrszeichen eingewachsen.
Herr Erster Bürgermeister Brenner erläuterte, dass eigentlich der Landkreis hierfür
zuständig sei, aber die Stadt Burgau zwischenzeitlich eine Firma mit dem
Nachzeichnen der Markierung beauftragt hat.
Anmerkung der Verwaltung: Die zuständige Sachbearbeiterin des Ordnungsamtes
werde im Nachgang der Sitzung mit der Prüfung und Einleitung entsprechender
Maßnahmen beauftragt.
- Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke sprach seinen Dank an Herrn Ersten Bürgermeister Martin Brenner und Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger für den geleisteten Arbeitseinsatz bei dem sich kürzlich ereigneten Hochwasser aus. Ebenso dankte er allen, die geholfen haben u.a. den Freiwilligen, dem Bauhof und der Verwaltung, insbesondere den Feuerwehren, die Tag und Nacht unermüdlich im Einsatz waren. Er betonte, dass die Stadt Burgau froh sein kann, so viele Freiwillige und auch das nötige Material zu haben. Darüber hinaus stellte er fest, dass sich der neu eingerichtete WhatsApp-Kanal bewährt hat, um die Bürger schnell und umfassend neben der Homepage zu informieren.
- Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, schloss sich dem Dank an und dankte insbesondere auch seinen beiden Amtskollegen/-innen, Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger und Herrn Dritten Bürgermeister Herbert Blaschke, für die tatkräftige Unterstützung. Anschließend dankte er ganz besonders den örtlichen Feuerwehren sowie den überregionalen Hilfsdiensten, THW und Bundeswehr für die Unterstützung und die hervorragende Zusammenarbeit. Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner lobte die Hilfe durch örtliche und auswärtige Firmen (z. B. aus Bremen). Einen großen Dank sprach er auch an den 1. Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Burgau, Herrn Hans-Peter Merz, für seinen herausragenden Einsatz aus. Abschließend dankte er allen freiwilligen Helfern, dem Helferkreis und beteiligten Flüchtlingen, die geholfen haben. Auch dankte er Frau Ittner und ihrem Team, die an allen Einsatztagen alle Unterstützungs- und Hilfskräfte verpflegten.
- Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, verwies darauf, dass die Schäden des Hochwassers noch lange sichtbar sein werden und dankte daher auch für Spendenveranstaltungen, wie beispielsweise das Storchenfest und die Serenade. Die Spenden werden für eine schnelle und unbürokratische Hilfe eingesetzt. Sein Dank galt auch dem Stadtrat sowie dem Landrat für seine Unterstützung und lobte die schnelle Entscheidung zum Ausruf des Katastrophenfalles.
- Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke erläuterte, dass es noch Dinge zum Aufarbeiten gibt, wie z. B. die rechtzeitige Warnung, wann eine Welle kommt. Außerdem besteht noch Klärungsbedarf mit dem Wasserwirtschaftsamt. Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner teilte mit, dass die Aufarbeitung angelaufen ist und Drohnenaufnahmen vorliegen. Gleichzeitig wird er weiter daran arbeiten, dass der Hochwasserschutz vorangetrieben wird.
- Herr Stadtrat Florian Bruckmann schloss sich dem Dank an und erkundigte sich nach den Zebrastreifen an der neuen Bushaltstelle (Höhe Ran-Tankstelle). Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, teilte mit, dass diese von Seiten des Staatl. Bauamtes nicht befürwortet werden.
- Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, informiert zusammen mit dem Stadtbaumeister, Herrn Werner Mihatsch, über den aktuellen Sachstand des Bahnprojektes Ulm – Augsburg.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.07.2024 16:51 Uhr