Datum: 09.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:26 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Tekturantrag zur Erhöhung der Zuschauerzahl im Eisstadion Burgau in der Badstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5079 der Gemarkung Burgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt Protokoll
Die Stadt Burgau stellt einen Tekturantrag zur Erhöhung der Zuschauerzahl im Eisstadion Burgau in der Badstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5079 der Gemarkung Burgau.
Das Eisstadion Burgau wurde mit Baugenehmigung B-2015-44 vom 11.08.2015 mit 700 Besuchern genehmigt. Bei Nutzungen für Eishockeyspiele mit Besuchern und Discoeislauf ist aufgrund der sehr guten Annahme der Sportanlage die ursprünglich genehmigte Besucheranzahl nicht mehr ausreichend.
Aus diesem Grund ist nun die Erhöhung der Besucheranzahl von 700 auf 1.020 Besucher vorgesehen. Bei Eishockeyspielen soll die Besucherzahl auf der Tribüne und um die Bande in den allgemein zugänglichen Bereichen erhöht werden. Für den Discoeislauf soll die Besucherzahl auf der Eisfläche erhöht werden.
Die Erhöhung der Besucherzahl ist im Bereich der Tribünen über zweireihige Aufstellung der Stehplätze möglich. Weiter werden die allgemein für Besucher zugänglichen Bereiche um die Bande mit einer zweireihigen Aufstellung als Stehplätze aufgeteilt.
Nach der Erhöhung der Besucheranzahl liegt der Stellplatzbedarf anhand der beigefügten Stellplatzberechnung bei 104 Stellplätzen. Diese können auf den angrenzenden Parkflächen nachgewiesen werden.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Tekturantrag zur Erhöhung der Zuschauerzahl im Eisstadion Burgau in der Badstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5079 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bauantrag zum Umbau und Erweiterung eines Wohngebäudes in ein Bürogebäude an der Betriebsstelle Burgau in der Röntgenstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4566 der Gemarkung Burgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
2 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Umbau und Erweiterung eines Wohngebäudes in ein Bürogebäude an der Betriebsstelle Burgau in der Röntgenstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4566 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Industrie- und Gewerbegebiet Nord“. Dieser sieht dort nach Art der baulichen Nutzung ein Industriegebiet vor.
Das Bauvorhaben sieht an der Betriebsstelle Burgau den Umbau und Erweiterung des bestehenden Wohngebäudes in ein Bürogebäude vor. Der zweigeschossige Anbau ist mit einem Flachdach mit extensiver Dachbegrünung und einer Holzfassade geplant. Hierdurch sollen weitere Büroflächen als auch eine Ausbildungswerkstatt untergebracht werden.
Anhand der beigefügten Stellplatzberechnung werden die erforderlichen Stellplätze auf dem Baugrundstück nachgewiesen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Bauantrag des Bauherrn zum Umbau Erweiterung eines Wohngebäudes in ein Bürogebäude an der Betriebsstelle Burgau in der Röntgenstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4566 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Bauantrag zum Neubau eines 9-Familienhauses mit 3 Carports und 6 Stellplätzen in der Bleichstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 163 der Gemarkung Burgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines 9-Familienhauses mit 3 Carports und 6 Stellplätzen in der Bleichstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 163 der Gemarkung Burgau.
Der Bauherr hat bereits im Februar u.a. zur Abklärung der Genehmigungsfähigkeit eine Bauvoranfrage zum Neubau eines 8-Familienhauses mit 3 Carports und 6 Stellplätzen eingereicht. Der Bauausschuss hat hierüber in seiner Sitzung vom 06.02.2024 (Beratungsgegenstand Nr. 4) beraten und das gemeindliche Einvernehmen mit den darin angefragten Befreiungen in Aussicht gestellt.
Das geplante Projekt befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Untere Altstadt“ sowie im festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Nach § 145 BauGB bedürfen hier Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau.
Der nunmehr vorgelegte Bauantrag berücksichtigt den der Stadt Burgau für einen Erwerb in Aussicht gestellten Grundstücksstreifen von ca. 1,5 m entlang des Bahnhofsweges. Zusätzlich zur Bauvoranfrage wird eine weitere Wohnung im Dachgeschoss/Dachspitz beantragt.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. Anhand der Antragsunterlagen werden 9 Stellplätze auf dem Baugrundstück vorgesehen. Soweit die Zufahrt zu den Stellplätzen über das benachbarte Grundstück erfolgt, wäre die Zufahrt dinglich zu sichern. Dies wurde so auch im Rahmen der Beratung der Voranfrage beschlossen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines 9-Familienhauses mit 3 Carports und 6 Stellplätzen in der Bleichstraße 2 auf dem Grundstück Fl.Nr. 163 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan „Untere Altstadt“ sowie die sanierungsrechtliche Genehmigung.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. Sollte die Zufahrt zu den Stellplätzen über das benachbarte Grundstück erfolgen, ist diese dinglich zu sichern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. Bauantrag zum Anbau eines Balkons sowie Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus in der Ulmer Straße 5 / 5a auf dem Grundstück Fl.Nr. 1808/3 der Gemarkung Burgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Anbau eines Balkons sowie Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus in der Ulmer Straße 5 / 5a auf dem Grundstück Fl.Nr. 1808/3 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Anbau eines Balkons sowie Errichtung einer Dachgaube am bestehenden Wohnhaus in der Ulmer Straße 5 / 5a auf dem Grundstück Fl.Nr. 1808/3 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Bauantrag zum Anbau am bestehenden Wohnhaus im Drosselweg 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4299/5 der Gemarkung Burgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zum Anbau am bestehenden Wohnhaus im Drosselweg 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4299/5 der Gemarkung Burgau.
Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Das Bauvorhaben sieht eine Erweiterung des Wohnraumes im 1. Obergeschoss durch einen Holzanbau auf Stahlstützen vor. Dieser soll mit dem bestehenden Wohnhaus verbunden werden. Der aktuell vorhandene Holzbalkon auf der Nordseite soll für den Anbau weichen. Sowohl die Dachform als auch die Dachhaut werden vom Bestandsgebäude übernommen. Im Westen und Osten ist ferner die Erweiterung bzw. Errichtung von Dachgauben vorgesehen.
Das Bauvorhaben fügt sich bauplanungsrechtlich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Anbau am bestehenden Wohnhaus im Drosselweg 1 auf dem Grundstück Fl.Nr. 4299/5 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.
Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Bauantrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses von 2 Wohneinheiten zu 5 Wohneinheiten in der Bleichstraße 50 auf dem Grundstück Fl.Nr. 142 der Gemarkung Burgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt Protokoll
Der Bauherr stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses von 2 Wohneinheiten zu 5 Wohneinheiten in der Bleichstraße 50 auf dem Grundstück Fl.Nr. 142 der Gemarkung Burgau.
Das geplante Projekt befindet sich im Bereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Untere Altstadt“ sowie im festgesetzten Sanierungsgebiet der Stadt Burgau. Nach § 145 BauGB bedürfen hier Bauvorhaben der sanierungsrechtlichen Genehmigung der Stadt Burgau.
Am Bestandsgebäude werden anhand den Antragsunterlagen im Grunde bis auf neue Außentreppen keine Änderungen vorgenommen.
Anhand der Antragsunterlagen sind insgesamt 7 Stellplätze erforderlich. Auf dem Baugrundstück werden 5 Stellplätze nachgewiesen. Weitere 2 Stellplätze (Doppelgarage) befinden sich auf dem nahen gelegenen Grundstück, Fl.Nr. 135/11, in der Bleichstraße. Dieses Grundstück befindet sich ebenfalls im Eigentum des Bauherrn.
Grundsätzlich besteht nach Art. 47 BayBO für die Erfüllung der Stellplatzpflicht die Möglichkeit einer Realherstellung auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe. Dabei sind u. a. folgende Anforderungen an das Grundstück zu stellen:
Das Grundstück muss zur Herstellung der notwendigen Stellplätze u. a. nach Größe und Beschaffenheit geeignet sein.
Das Grundstück muss in der Nähe des Baugrundstücks liegen. Ob ein Grundstück in der Nähe liegt, richtet sich insbesondere nach der Zweckbestimmung der Stellplätze. Die Stellplätze sollen vom Baugrundstück so zu erreichen und leicht aufzufinden sein, dass der Kraftfahrer diese auch tatsächlich benutzt.
Die Benutzung des Grundstücks ist für diesen Zweck rechtlich zu sichern. Eine zweckfremde Nutzung oder Veräußerung ist nicht möglich.
Den Sitzungsunterlagen lag ein entsprechender Lageplan bei. Demnach ist das Grundstück in der Bleichstraße zu Fuß vom Baugrundstück erreichbar (Entfernung ca. 100 m). Im Übrigen ist eine entsprechende dingliche Sicherung der Stellplätze nachzureichen.
Aus Sicht der Verwaltung ist das Grundstück für einen Stellplatznachweis im Rahmen einer Wohnnutzung geeignet.
Auf Grund der ohnehin angespannten Parkplatzsituation in der Bleichstraße wurde der Nachweis von Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/11 von Mitgliedern des Bauausschusses nicht befürwortet.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Nutzungsänderung des bestehenden Wohnhauses von 2 Wohneinheiten zu 5 Wohneinheiten in der Bleichstraße 50 auf dem Grundstück Fl.Nr. 142 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen und die sanierungsrechtliche Genehmigung nicht, weil der Stellplatznachweis auf dem Grundstück Fl.Nr. 135/11 nicht anerkannt wird.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
7. Bauleitplanung der Stadt Burgau
Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach" im Stadtteil Limbach
Vorberatung über den Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
vorberatend
|
7 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0824. Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt Protokoll
Die Stadt Burgau plant im Stadtteil Limbach die Ausweisung eines Gewerbegebiets u.a. zur Ansiedlung eines Kreisbauhofes. Hierfür ist auch bauplanungsrechtlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nun eine Fläche von ca. 3,47 ha und beinhaltet vollständig die Flurnummern 286/1 286/2, 287/2, 288/1, 288/2, 288/3, 301/4 sowie teilweise die Flurnummern 287, 294/17, 294/20, 295/11 der Gemarkung Limbach.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau sind die Flächen des geplanten Kreisbauhofs als Fläche für Gewerbe dargestellt. Die westlichen Flächen des geplanten Gewerbegebiets sind als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die vorgesehene Nutzung kann somit nicht aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau entwickelt werden. Den Festsetzungen des Bebauungsplans und dem vorgesehenen Planungsziel folgend, werden Flächen, die bisher als Gewerbe dargestellt sind zu einer Fläche für den Gemeinbedarf (Kreisbauhof) geändert. Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Fläche für Gewerbe überführt werden.
Der Flächennutzungsplan wird parallel zum Bebauungsplanverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“.
Das beauftragte Planungsbüro OPLA hat für die Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechende Vorentwurfsplanungen in der Fassung vom 09.07.2024 erstellt. Mit diesen Unterlagen ist die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:
Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ erstellten Vorentwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgau in der jeweiligen Fassung vom 09.07.2024.
Mit diesen Unterlagen, bestehend aus Planzeichnung, Satzung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2
zum Seitenanfang
8. Bauleitplanung der Stadt Burgau
Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach" im Stadtteil Limbach
Vorberatung über den Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
vorberatend
|
8 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0824. Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt Protokoll
Der Landkreis Günzburg beabsichtigt einen Neubau eines Kreisbauhofes in Burgau. Ferner hat die Stadt Burgau einen anhaltend hohen Bedarf an Grundstücken für Gewerbebetreibende. Im Zuge der Bebauung können auf den hieran westlich angrenzenden Flächen weitere Gewerbeflächen erschlossen werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau sind die Flächen des geplanten Kreisbauhofs als Gewebefläche dargestellt. Die westlichen Flächen des Plangebiets sind als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die vorgesehene Nutzung in Form eines Kreisbauhofs als Gemeinbedarfsnutzung sowie einer Gewerbegebietsnutzung kann somit nicht aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau entwickelt werden.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 09.05.2023 bereits einen Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Die Stadt Burgau konnte jedoch daraufhin ein angrenzendes Grundstück erwerben. In der Sitzung vom 26.09.2023 wurde deshalb beschlossen, den Umgriff des Gewerbegebiets um das Grundstück Fl.Nr. 288/1 der Gemarkung Limbach zu erweitern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nun eine Fläche von ca. 3,47 ha und beinhaltet vollständig die Flurnummern 286/1 286/2, 287/2, 288/1, 288/2, 288/3, 301/4 sowie teilweise die Flurnummern 287, 294/17, 294/20, 295/11 der Gemarkung Limbach.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Den Sitzungsunterlagen lag ein Vorentwurf vom beauftragten Planungsbüro OPLA des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ mit Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 09.07.2024 bei.
Mit diesen Unterlagen soll die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgende Beschlüsse zu fassen:
- Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst vollständig die Flurnummern 286/1 286/2, 287/2, 288/1, 288/2, 288/3, 301/4 sowie teilweise die Flurnummern 287, 294/17, 294/20, 295/11 jeweils der Gemarkung Limbach.
Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.
- Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt die vom Planungsbüro OPLA erstellten Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ in der jeweiligen Fassung vom 09.07.2024.
- Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, mit diesen Unterlagen, bestehend aus Planzeichnung, Satzung mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie Umweltbericht, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 3
zum Seitenanfang
9. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten
Beratung über ein einseitiges Absolutes Halteverbot entlang der Zufahrt zum Hindenburgplatz
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt Protokoll
Ein Anwohner des Hindenburgplatzes bat um Überprüfung, ob an der Zufahrt zum Hindenburgplatz ein Absolutes Halteverbot angebracht werden kann.
Durch parkende Fahrzeuge entlang der Zufahrt zum Hindenburgplatz ist ein Hindurchkommen für Einsatzkräfte teilweise nicht mehr möglich.
Die Verwaltung sowie die Feuerwehr Burgau schlagen vor, zusätzlich die Zusatzschilder „Feuerwehranfahrtszone“ anzubringen.
Die Polizei Burgau wurde um Stellungnahme gebeten. Der Aufstellung eines einseitigen Absoluten Halteverbotes sowie der Zusatzbeschilderung „Feuerwehranfahrtszone“ wird zugestimmt.
Den Sitzungsunterlagen lag der Antrag, Lichtbilder sowie ein Lageplan bei.
Beschluss
Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, auf der Nordseite der Zufahrt zum Hindenburgplatz ein einseitiges Absolutes Halteverbot mit Zusatzbeschilderung „Feuerwehranfahrtszone“ anzuordnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 11.06.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt Protokoll
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 11.06.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 11.06.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
informativ
|
11 |
Sachverhalt Protokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:
Frau Stadträtin Heidi Häuser erkundigte sich, ob an der Einfahrt zur Troppauer Straße eine Rotmarkierung für Fahrradfahrer angebracht wird.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.07.2024 15:54 Uhr