Datum: 23.07.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Burgau
Nichtöffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:45 Uhr
Öffentliche Sitzung, 20:46 Uhr bis 21:19 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
9. Genehmigung des Haushalts der Musikschule Mindeltal inkl. Festlegung der Jahreswochenstunden für Burgau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
|
0624. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
|
08.07.2024
|
nö
|
vorberatend
|
6 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0824. Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt Protokoll
Gemäß § 4 des Vertrags über die Aufgabenübertragung und Zuwendungsgewährung bezüglich einer interkommunalen Musikschule in der Stadt Burgau und den Märkten Burtenbach und Jettingen-Scheppach zwischen den drei Kommunen und dem Musikschule Mindeltal e.V. wird für jedes Jahr durch das zuständige Gremium jeder Kommune im Einvernehmen mit dem Verein jeweils im Voraus eine Höchstzahl von Jahreswochenstunden für die Schüler/innen aus der jeweiligen Kommune festgelegt, die im darauffolgenden Schuljahr in Kraft tritt.
Soweit die Kosten des Musikschulbetriebs nicht durch die Unterrichtsentgelte, den Landeszuschuss oder durch sonstige Einnahmen (Mitgliedsbeiträge, Spenden, Werbeeinnahmen etc.) gedeckt werden können, leisten die Kommunen jährliche Zuwendungen.
Der Verein ermittelt jährlich im Voraus die Gesamtzahl der Jahreswochenstunden aller Kommunen sowie die Gesamtkosten für die einzelne Jahreswochenstunde. Die Höhe der von der jeweiligen Kommune zu leistende Zuwendung bemisst sich nach dem auf die jeweilige Kommune entfallenden Kostenanteil entsprechend ihrer Jahreswochenstunden.
Der Verein ist verpflichtet, seinen jährlichen Haushaltsplanentwurf vor Beschlussfassung durch das satzungsgemäße Gremium jeder Kommune vorzulegen und mit dieser abzustimmen.
Grundlage für den Haushaltsplan sind insbesondere die Jahreswochenstunden auf deren Grundlage sich auch die Personalkosten und Elternbeiträge etc. errechnen.
Die Vorstandschaft des Vereins hat den vorliegenden Entwurf des Haushaltsplans am 17.06.2024 beschlossen. Nach Abstimmung mit den Kommunen soll der Haushalt in einer Mitgliederversammlung im Oktober 2024 verabschiedet werden.
Im Haupt-, Finanz- und Personalausschuss wurde erläutert, dass mit den Musiklehrern/innen, die bisher nicht Teil der Musikschule waren, Gespräche geführt wurden und die meisten Lehrer/innen in die Musikschule aufgenommen werden wollen. Dadurch steigt allerdings der Burgauer Schüleranteil und damit einhergehend auch die Kostenbeteiligung.
Auf Nachfrage wurde ebenso mitgeteilt, dass die Musikschule fünf Jahre Zeit habe alle Instrumente anzubieten. Die Schule befindet sich jedoch auf einem guten Weg. Sollte man es nicht erreichen, könnte die Musikschule den Status als Musikschule verlieren.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem beigefügten Entwurf des Haushaltsplans des Musikschule Mindeltal e.V. inkl. der als Grundlage dienenden Jahreswochenstunden für Burgau zu.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Stadtrat Michael Fritz war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
zum Seitenanfang
10. Energieversorgung der Stadt Burgau
Information über den Workshop des Stadtrates am 15.06.2024 und Beschluss des Leitbildes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0824. Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt Protokoll
Am 15.06.2024 fand ein Workshop zum Thema „zukünftige Energieversorgung“ im Kloster Wettenhausen statt.
Unter Leitung von Frau Professorin Dr. Petra Hutner wurde von den anwesenden Stadträtinnen und Stadträten folgendes Leitbild entwickelt:
„Aus Burgau für Burgau – Versorgungssicherheit durch nachhaltige und kostengünstige Energie“
Die Präsentation und die Dokumentation des Workshops lagen den Sitzungsunterlagen bei.
Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, erläuterte den Anlass des Stadtrat-Workshops und fasste den Ablauf und das Fazit kurz zusammen.
Nach der Beschlussfassung über das Leitbild seien noch weitere Schritte notwendig, über die beraten und beschlossen werden müsse.
Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner dankte allen teilgenommenen Stadtratsmitgliedern für die interessanten und konstruktiven Diskussionen und die gemeinsame Erarbeitung des Leitbilds.
Die Zweite Bürgermeisterin, Frau Martina Wenni-Auinger, merkte an, dass in der Anlage unter Punkt 1 Organisatorische Vorbemerkungen fälschlich vermerkt wurde, dass Herr Stadtrat Harald Stöckle Mitglied der SPD sei; er gehöre aber der FWV an. Ihre Teilnahme sei aber nicht aufgeführt. Darüber hinaus habe sich auch ein Fehler im Vornamen von Herrn Stadtrat Blaschke eingeschlichen.
Man werde dies entsprechend weitergeben und um Korrektur bitten.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau nimmt vom Sachverhalt Kenntnis und beschließt das erarbeitete Leitbild „Aus Burgau für Burgau – Versorgungssicherheit durch nachhaltige und kostengünstige Energie“ für die zukünftige Energieversorgung der Stadt Burgau.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
11. Bauleitplanung der Stadt Burgau
Änderung des Flächennutzungsplanes im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach" im Stadtteil Limbach
Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
vorberatend
|
7 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0824. Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt Protokoll
Die Stadt Burgau plant im Stadtteil Limbach die Ausweisung eines Gewerbegebiets u.a. zur Ansiedlung eines Kreisbauhofes. Hierfür ist auch bauplanungsrechtlich die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nun eine Fläche von ca. 3,47 ha und beinhaltet vollständig die Flurnummern 286/1 286/2, 287/2, 288/1, 288/2, 288/3, 301/4 sowie teilweise die Flurnummern 287, 294/17, 294/20, 295/11 der Gemarkung Limbach.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau sind die Flächen des geplanten Kreisbauhofs als Fläche für Gewerbe dargestellt. Die westlichen Flächen des geplanten Gewerbegebiets sind als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die vorgesehene Nutzung kann somit nicht aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau entwickelt werden. Den Festsetzungen des Bebauungsplans und dem vorgesehenen Planungsziel folgend, werden Flächen, die bisher als Gewerbe dargestellt sind zu einer Fläche für den Gemeinbedarf (Kreisbauhof) geändert. Die im wirksamen Flächennutzungsplan dargestellte Fläche für die Landwirtschaft soll in eine Fläche für Gewerbe überführt werden.
Der Flächennutzungsplan wird parallel zum Bebauungsplanverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert. Der Umgriff der Flächennutzungsplanänderung umfasst die Fläche des Geltungsbereichs des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“.
Das beauftragte Planungsbüro OPLA hat für die Änderung des Flächennutzungsplanes entsprechende Vorentwurfsplanungen in der Fassung vom 09.07.2024 erstellt. Mit diesen Unterlagen ist die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB vorgesehen
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt die im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ erstellten Vorentwurfsunterlagen zur Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Burgau in der jeweiligen Fassung vom 09.07.2024.
Mit diesen Unterlagen, bestehend aus Planzeichnung, Satzung mit textlichen Festsetzungen und Begründung, sind die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
12. Bauleitplanung der Stadt Burgau
Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach" im Stadtteil Limbach
Aufstellungs-, Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
ö
|
vorberatend
|
8 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0824. Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
12 |
Sachverhalt Protokoll
Der Landkreis Günzburg beabsichtigt einen Neubau eines Kreisbauhofes in Burgau. Ferner hat die Stadt Burgau einen anhaltend hohen Bedarf an Grundstücken für Gewerbebetreibende. Im Zuge der Bebauung können auf den hieran westlich angrenzenden Flächen weitere Gewerbeflächen erschlossen werden.
Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau sind die Flächen des geplanten Kreisbauhofs als Gewebefläche dargestellt. Die westlichen Flächen des Plangebiets sind als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Die vorgesehene Nutzung in Form eines Kreisbauhofs als Gemeinbedarfsnutzung sowie einer Gewerbegebietsnutzung kann somit nicht aus dem derzeit rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Burgau entwickelt werden.
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 09.05.2023 bereits einen Aufstellungsbeschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes gefasst. Die Stadt Burgau konnte jedoch daraufhin ein angrenzendes Grundstück erwerben. In der Sitzung vom 26.09.2023 wurde deshalb beschlossen, den Umgriff des Gewerbegebiets um das Grundstück Fl.Nr. 288/1 der Gemarkung Limbach zu erweitern.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst nun eine Fläche von ca. 3,47 ha und beinhaltet vollständig die Flurnummern 286/1 286/2, 287/2, 288/1, 288/2, 288/3, 301/4 sowie teilweise die Flurnummern 287, 294/17, 294/20, 295/11 der Gemarkung Limbach.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes wird auch gleichzeitig der Flächennutzungsplan im betroffenen Bereich im sog. Parallelverfahren nach § 8 Abs. 3 BauGB geändert.
Den Sitzungsunterlagen lag ein Vorentwurf vom beauftragten Planungsbüro OPLA des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ mit Begründung und Umweltbericht in der jeweiligen Fassung vom 09.07.2024 bei.
Mit diesen Unterlagen soll die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
Beschluss
- Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“. Der räumliche Geltungsbereich umfasst vollständig die Flurnummern 286/1 286/2, 287/2, 288/1, 288/2, 288/3, 301/4 sowie teilweise die Flurnummern 287, 294/17, 294/20, 295/11 jeweils der Gemarkung Limbach.
Die Verwaltung wird mit der ortsüblichen Bekanntmachung beauftragt.
- Der Stadtrat der Stadt Burgau billigt die vom Planungsbüro OPLA erstellten Vorentwurfsunterlagen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Kreisbauhof Limbach“ in der jeweiligen Fassung vom 09.07.2024.
- Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, mit diesen Unterlagen, bestehend aus Planzeichnung, Satzung mit textlichen Festsetzungen und Begründung sowie Umweltbericht, die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Die Verwaltung wird mit der Durchführung des Verfahrens und der Bekanntmachung beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 6
zum Seitenanfang
13. Eisstadion Burgau
Vergabe zur Errichtung einer PV-Anlage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
nö
|
vorberatend
|
12 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0824. Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
13 |
Sachverhalt Protokoll
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 30.01.2024 beschlossen, auf dem Eisstadion eine Photovoltaikanlage zu installieren.
Für die Lieferung und Montage der Anlage wurde eine beschränkte Ausschreibung nach VOB/A durchgeführt. 14 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am 27.06.2024 lagen 2 Angebote vor.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote schlägt das beauftragte Planungsbüro RenExpert die Vergabe an den annehmbarsten Bieter, die Firma actensys GmbH aus Ellzee, zum Angebotspreis in Höhe von 397.236,42 € inklusive Mehrwertsteuer vor.
Die Kostenschätzung lag bei 430.780,00 € inklusive Mehrwertsteuer. Der Preisspiegel lag den Sitzungsunterlagen bei.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Firma actensys GmbH aus Ellzee mit den Arbeiten für die Lieferung und Installation einer PV-Anlage für das Eisstadion in Burgau zum Angebotspreis in Höhe von 397.236,42 € inklusive Mehrwertsteuer zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
14. Gewerbegebiet Unterknöringen I
Vergabe der Begrünungsmaßnahmen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses
|
09.07.2024
|
nö
|
vorberatend
|
13 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0824. Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
14 |
Sachverhalt Protokoll
Im Gewerbegebiet Unterknöringen sind für den Endausbau noch die Pflanzarbeiten auszuführen, die im Bauausschuss am 05.03.2024, Beratungsgegenstand Nr. 12, beschlossen worden sind.
Für diese Leistungen wurden Angebote im Zuge einer beschränkten Ausschreibung gemäß VOB/A eingeholt. 7 Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin am 25.06.2024 lagen 3 Angebote vor.
Nach Prüfung und Wertung der Angebote empfiehlt der beauftragte Landschaftsarchitekt, Herr Andreas Schöfer aus Rettenbach, die Vergabe an den annehmbarsten Bieter, die Firma Finkel Grünraumgestaltung aus Haldenwang, zu einem Angebotspreis in Höhe von 66.475,86 € inklusive Mehrwertsteuer.
Die Kostenschätzung lag bei 79.635,40 € inklusive Mehrwertsteuer. Der Preisspiegel lag den Sitzungsunterlagen bei.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beauftragt die Firma Finkel Grünraumgestaltung aus Haldenwang mit den Begrünungsmaßnahmen zum Endausbau des Gewerbegebiets Unterknöringen zu einem Angebotspreis in Höhe von 66.475,86 € inklusive Mehrwertsteuer.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
15. Umrüstung / Neuinstallation Sirenenanlagen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
|
0624. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
|
08.07.2024
|
nö
|
vorberatend
|
5 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0824. Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
15 |
Sachverhalt Protokoll
Der Stadtrat der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 30.01.2024 beschlossen, am Förderantrag für die Installation neuer Sirenen nach dem Bundesförderprogramm festzuhalten.
Sofern keine Fördermittel bewilligt werden, soll nur eine Umrüstung der bestehenden Sirenen auf die digitale Alarmierung erfolgen.
Das Sonderförderprogramm Digitalfunk für die Ansteuerung der Sirenen kann unabhängig des Bundesförderprogramms für neue Sirenen in Anspruch genommen werden. Beschaffungen müssen aber noch im Jahr 2024 abgeschlossen sein.
Die Umrüstung der Sirenensteuerung für die Standorte Burgau (Schloss), Unterknöringen (Grundschule) und Großanhausen (Feuerwehrgerätehaus) wurden daher bereits beauftragt.
Die bestehenden Sirenen in Oberknöringen (Gasthof Linde) und Limbach (Gasthof Jehle) befinden sich auf Privatgebäuden. Schriftliche Vereinbarungen bzgl. Gestattung Dachnutzung, Zutrittsrechte, etwaige Beteiligung Stromkosten, etc. konnten in der Verwaltung nicht gefunden werden. Um diese Problematiken zu umgehen, empfiehlt es sich als alternative Standorte die Feuerwehrgerätehäuser Limbach und Oberknöringen zu nutzen.
Für die Verlagerung der Sirenen werden ebenfalls Fördermittel über das Sonderförderprogramm Digitalfunk gewährt (Festbetrag für die Sirenensteuerung: 2.181,- Euro)
Laut Angebot der Firma Häusler Funksysteme GmbH betragen die voraussichtlichen Kosten für die beiden verlagerten Sirenenstandorte jeweils 10.560,06 € (zzgl. etwaiger zusätzlicher Kosten für Elektroinstallationen).
Ob die Stadt Burgau Fördermittel nach dem Bundesförderprogramm erhält ist noch nicht bekannt. Das Bundesförderprogramm sieht nach letzten Informationen eine Förderung in Höhe von 80 % vor. Es ist ebenfalls noch nicht klar, ob die verlagerten (neuen) Standorte für eine Bundesförderung berücksichtigt werden können oder ob nur komplett neue Standorte/Sirenen gefördert werden.
Wenn die (verlagerten) Sirenen(standorte) bereits jetzt beauftragt werden, kann zwar eine Förderung nach dem Sonderförderprogramm Digitalfunk gewährt werden; aufgrund der vorzeitigen Beschaffung, dürfte dann aber eine Förderung nach dem Bundesförderprogramm nicht mehr möglich sein.
Eine unbedingte Notwendigkeit der Verlagerung der Standorte besteht nicht. Der Zugriff bzw. die Zugangsmöglichkeit ist aber nicht uneingeschränkt möglich. Ebenso gibt es keine Regelungen/Vereinbarungen bzgl. der Dachnutzung und des Stromverbrauchs.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, die Firma Häusler Funksysteme GmbH mit der Lieferung und Montage von digitalen Sirenen an den Standorten Feuerwehrgerätehaus Oberknöringen und Limbach zum Angebotspreis in Höhe von jeweils 10.560,06 Euro (inkl. MwSt) zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
16. Baugebiete Limbach;
Bauplatzvergabe nach Vergabekriterien
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
|
0524. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
|
10.06.2024
|
nö
|
vorberatend
|
11 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0724. Sitzung des Stadtrates
|
25.06.2024
|
nö
|
beschließend
|
14 |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0824. Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
16 |
Sachverhalt Protokoll
Die Stadt Burgau beabsichtigt die Bauplätze in den neuen Baugebieten in Limbach im Rahmen eines Kriterienkataloges zu veräußern. Um eine rechtskonforme Durchführung des Verfahrens zu erreichen, wurde die Kanzlei Meidert & Kollegen zur rechtlichen Beratung hinzugezogen. Der Stadtrat wurde diesbezüglich über die aktuelle Rechtslage informiert und insbesondere mitgeteilt, dass unterschiedliche Vergabemaßstäbe anzusetzen sind, wenn eine Veräußerung unter dem Verkehrswert oder zum Verkehrswert bzw. über dem Verkehrswert erfolgt. Für die Abklärung des weiteren Vorgehens sollte deshalb ein Wertgutachten erstellt werden, welches den aktuellen Verkehrswert für Limbach ermittelt.
Das von der Gesellschaft für Immobilienbewertung Groh-Möller-Schreck im Auftrag der Stadt Burgau erstellte Gutachten hat für Limbach nun einen Verkehrswert von 105,- €/m² ermittelt.
Die Formulierung bzw. Ausgestaltung der Vergaberichtlinien hängt sodann von der Frage ab, ob die Veräußerung unterhalb des Verkehrswerts (dann: Berücksichtigung von Vermögen und Einkommen der Antragsteller notwendig) oder zum Verkehrswert bzw. über dem Verkehrswert erfolgen soll.
Nachdem in der weiteren Beratung in den städtischen Gremien signalisiert worden ist, dass bei der Bauplatzvergabe alle angefallenen Kosten weitergegeben werden sollen und somit eine Veräußerung zum bzw. über dem Verkehrswert erfolgen wird, wurde von der Kanzlei Meidert & Kollegen der Entwurf von Vergabekriterien erarbeitet, der eine Veräußerung zum bzw. über dem Verkehrswert vorsieht. Eine Veräußerung ohne sachgerechte, transparente und willkürfreie Vergaberegeln ist einer Kommune wegen des Verstoßes gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz nicht möglich.
Der vorgelegte Entwurf der „Richtlinien für die Verbabe von Wohnbaugrundstücken der Stadt Burgau“ liegt dieser Sitzungsvorlage bei.
Für die Festsetzung des Verkaufspreises sind folgende Parameter zu berücksichtigen:
Gestehungs- und sonstige Kosten
Grundstückswert (Kauf inkl. Nebenkosten, Vermessung): 51,76 €/m²
Umgelegte Planungskosten: 2,63 €/m²
Naturschutzrechtlicher Ausgleich 9,89 €/m²
Breitbandausbau: 1,45 €/m²
65,73 €/m²
Erschließungsbeitrag 44,74 €/m²
Herstellungsbeitrag Entwässerung 6,79 €/m²
Herstellungsbeitrag Kanalisation 5,29 €/m²
Gesamtsumme: 122,55 €/m²
Von der Verwaltung wird aufgrund dieser Kostenermittlung ein Verkaufspreis empfohlen, der sich im Bereich ab 125,- € pro m² bewegen sollte. Dieser Betrag beinhaltet die Ablösung aller von der Stadt Burgau zu erhebenden Erschließungs- und Herstellungsbeiträge.
Nicht im Kaufpreis enthalten sind die pro Grundstück verlegten Hausanschlüsse sowie die Kosten für die verbauten Zisternen. Diese werden separat in Rechnung gestellt.
Herr Stadtkämmerer Tobias Menz stellte die Richtlinie inkl. des Kriterienkatalogs vor.
Herr Stadtrat Manfred Kramer bemängelte, dass der Kriterienkatalog insbesondere auf junge Personen mit Kindern zugeschnitten sei; Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung sollten stärker gewichtet werden.
Ebenso wurde nicht berücksichtigt, dass manche ältere Menschen ihr Haus an junge Familien übergeben und sich einen altersgerechten Wohnsitz bauen wollen. Diese Modelle sollten in den Kriterien abgebildet werden.
Beschluss
Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die beigefügten „Richtlinien für die Vergabe von Wohnbaugrundstücken der Stadt Burgau“.
Der Verkauf der Baugrundstücke soll zu einem Preis von 130,- €/m² erfolgen. Im Verkaufspreis sind die von der Stadt Burgau zu erhebenden Erschließungs- und Herstellungsbeiträge enthalten und werden mit Bezahlung abgelöst.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
zum Seitenanfang
17. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 25.06.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0824. Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
beschließend
|
17 |
Sachverhalt Protokoll
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 25.06.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 25.06.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
zum Seitenanfang
18. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat (Stadt Burgau)
|
0824. Sitzung des Stadtrates
|
23.07.2024
|
ö
|
informativ
|
18 |
Sachverhalt Protokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:
- Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, nahm Bezug auf diverse Anfragen vergangener Sitzungen.
Am Skaterplatz wurde ein Mülleimer angebracht. Bei den Outdoor-Fitnessgeräten wurde eine Sitzbank aufgestellt. Verschiedene Straßenmarkierungen zur Sicherheit des Radverkehrs, insbesondere bei der RAN-Tankstelle wurden aufgebracht.
- Herr Stadtrat Florian Bruckmann fragte an, ob der Waldweg im Stadtwald, der für Baumfällarbeiten verbreitert wurde, wieder begehbar hergestellt wird. Im Nachgang werde er den betreffenden Bereich der Stadtverwaltung nochmals als Standort zukommen lassen.
Eine Prüfung wurde zugesichert.
- Herr Stadtrat Harald Stöckle bat um eine Auflistung, welche Aufgaben im Sinne des § 11 Abs. 1 Satz 2 der Geschäftsordnung für den Stadtrat auf die weiteren Bürgermeister und die Verwaltung übertragen wurden.
- Herr Stadtrat Harald Stöckle bat um baldmöglichste Vorlage der Ergebnisse der Organisationsuntersuchung im Rathaus.
Das endgültige Ergebnis liegt noch nicht vor. Sobald dies der Fall ist, soll der Stadtrat zeitnah informiert werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
Datenstand vom 23.08.2024 10:03 Uhr