Datum: 09.09.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Bau- und Umweltausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:11 Uhr bis 21:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport in der St.-Ulrich-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2662/5 der Gemarkung Burgau
2 Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage mit Carport und Außentreppe auf dem Grundstück "An der Römerstraße 4a", Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau
3 Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung in die bestehende Lagerhalle, Fassadenanpassung und zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück "An der Römerstraße 40", Fl.Nr. 3584/6 der Gemarkung Burgau
4 Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer Büroeinheit zu einer Wohnung in der Augsburger Straße 46 b auf dem Grundstück Fl.Nr. 5046/64 der Gemarkung Burgau
5 Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau Sachstand zum Baugenehmigungsverfahren und nochmalige Beratung
6 Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach Frühzeitige Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Flächennutzungsplanänderung sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Allerheiligenstraße - Erweiterung und Änderung" im Ortsteil Scheppach nach § 4 Abs. 1 BauGB
7 Verkehrsrechtliche Angelegenheiten
7.1 Verkehrsrechtliche Angelegenheiten Beratung über die Anbringung einer Zickzacklinie im Bereich Bleichstraße 58
7.2 Verkehrsrechtliche Angelegenheiten Beratung über die Anbringung einer Zickzacklinie in der Weidenstraße
8 Hochwasserschutzprojekt Mindel, Burgau Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (Phase II – Innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung sowie Hochwasserableitung und -rückleitung) Vorberatung über die Stellungnahme der Stadt Burgau
9 Planfeststellungsverfahren Gastransportleitung Wertingen - Kötz / Augusta Information und Beratung über das weitere Vorgehen
10 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 09.07.2024
11 Verschiedenes

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1. Bauantrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport in der St.-Ulrich-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2662/5 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport in der St.-Ulrich-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2662/5 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich nicht im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans und richtet sich nach § 34 BauGB. Ein Vorhaben ist demnach zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebungsbebauung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

Das Bauvorhaben sieht auf dem Grundstück neben dem bereits bestehenden Wohnhaus den Neubau eines Doppelhauses mit Carport vor. Bauplanungsrechtlich fügt es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Eigenart der näheren Umgebung ein. Die Erschließung ist gesichert. 

Anhand der vorgelegten Stellplatzberechnung sind für das Doppelhaus insgesamt 4 Stellplätze bzw. für die genehmigte Bestandsbebauung ein Stellplatz erforderlich. Es sind zwischen den Wohngebäuden 4 oberirdische Stellplätze sowie ein Carport vorgesehen. Neben dem Stellplatz SP1 ist auch der Carport direkt entlang zur St.-Ulrich-Straße geplant. Ferner ist die Zufahrt zu den Stellplätzen nördlich der Wohngebäude vorgesehen. 

Seitens der Verwaltung sollte der Stellplatz SP1 als auch der geplante Carport von der St-Ulrich-Straße noch abgerückt werden. Ein Grundstücksteilung ist aus den Planunterlagen nicht ersichtlich. Die Zufahrt wäre grundsätzlich dinglich zu sichern.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau eines Doppelhauses mit Carport in der St.-Ulrich-Straße 10 auf dem Grundstück Fl.Nr. 2662/5 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen. Der Stellplatz SP 1 als auch der geplante Carport sollten von der St.-Ulrich-Straße abgerückt werden. Die Zufahrt wäre dinglich zu sichern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß und Herr Stadtrat Dieter Endris waren bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend. Herr Stadtrat Florian Bruckmann nahm an der Abstimmung nicht teil.

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2. Bauantrag zum Neubau einer unterkellerten Garage mit Carport und Außentreppe auf dem Grundstück "An der Römerstraße 4a", Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Neubau einer unterkellerten Garage mit Carport und Außentreppe auf dem Grundstück „An der Römerstraße 4a“ Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau. 

Der Bauherr hat im Jahr 2020 für den Neubau einer Betriebsleiterwohnung eine Baugenehmigung erhalten. Das Wohngebäude wurde jedoch planabweichend errichtet. Daraufhin hat der Bauherr einen Antrag zur Änderung des Geländeverlaufs und der Fassade, Erstellung eines Balkons und eines Fertigkamins am bestehenden Wohngebäude gestellt. Dieser wurde nachträglich 2023 genehmigt.

Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Unterknöringen I“. 

Für die bisherige Bebauung waren bereits Befreiungen hinsichtlich der Überbauung der südlichen Baugrenze und der privaten Grünfläche zur Ortsrandeingrünung / Baugebietseingrünung erforderlich. Die geplante Garage ist östlich vom bestehenden Wohngebäude vorgesehen und überschreitet ebenfalls wiederum die südliche Baugrenze bzw. liegt innerhalb der privaten Grünfläche zur Ortsrandeingrünung / Baugebietseingrünung. Anhand der Antragsunterlagen kann diese Garage nur in diesem Bereich realisiert werden. Die Garage ist unterkellert und mit einer Außentreppe verbunden. Der Bereich zwischen der Garage und dem Wohngebäude soll überdacht werden und dient dann zusätzlich als Carport. 

Das geplante Bauvorhaben befindet sich -wie bereits beschrieben- innerhalb des Pflanzbereiches. Für den Bau des Wohnhauses war ein naturschutzfachlicher Ausgleich notwendig. Dies ist wiederum mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Neubau einer unterkellerten Garage mit Carport und Außentreppe auf dem Grundstück „An der Römerstraße 4a“ Fl.Nr. 3515/22 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen mit den erforderlichen Befreiungen aus dem Bebauungsplan.

Die Freiflächengestaltung ist anhand eines Freiflächenplanes mit Kompensation der überbauten Flächen mit der Unteren Naturschutzbehörde abzustimmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 4, Dagegen: 4

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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3. Bauantrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung in die bestehende Lagerhalle, Fassadenanpassung und zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück "An der Römerstraße 40", Fl.Nr. 3584/6 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung in die bestehende Lagerhalle, Fassadenanpassungen und zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück „An der Römerstraße 40“, Fl.Nr. 3584/6 der Gemarkung Burgau. 

Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Gewerbegebiet Unterknöringen I“. Dieser setzt dort ein Gewerbegebiet mit Immissionsschutz-einschränkungen fest und entspricht in folgendem Punkt nicht dessen Festsetzungen:

Betriebsleiterwohnung
Im Erdgeschoss ist der Einbau einer Betriebsleiterwohnung sowie im Obergeschoss u. a. Büro- und Besprechungsräume vorgesehen. Nach § 8 Abs. 3 Nr. 1 der Baunutzungsverordnung können in Gewerbegebieten ausnahmsweise Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbegebiet zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind, zugelassen werden. Die Voraussetzungen hierfür sind gegeben.

An der bestehenden Lagerhalle sind ferner Fassadenanpassungen vorgesehen. Desweitern ist ein Nebengebäude auf dem Baugrundstück geplant.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zum Einbau einer Betriebsleiterwohnung in die bestehende Lagerhalle, Fassadenanpassung und zur Errichtung eines Nebengebäudes auf dem Grundstück „An der Römerstraße 40“, Fl.Nr. 3584/6 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Die erforderlichen Stellplätze sind nachzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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4. Bauantrag zur Nutzungsänderung von einer Büroeinheit zu einer Wohnung in der Augsburger Straße 46 b auf dem Grundstück Fl.Nr. 5046/64 der Gemarkung Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr stellt einen Antrag zur Nutzungsänderung von einer Büroeinheit zu einer Wohnung in der Augsburger Straße 46 b auf dem Grundstück Fl.Nr. 5046/64 der Gemarkung Burgau.

Das beantragte Projekt befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Alter Sportplatz“ und sieht innerhalb der dortigen Wohnanlage im Dachgeschoss eine Nutzungsänderung einer Büroeinheit zu einer Wohnung vor. 

Für die Wohnanlage wurde 1992 eine Baugenehmigung erteilt. Diese sah noch keinen Ausbau des Dachgeschosses vor. Im Rahmen einer Tekturplanung wurde 1993 dann dort eine Büronutzung vorgesehen. Diese Einheit (damals als 207 bezeichnet) soll nun als Wohnung genutzt werden. Im Übrigen sind keine baulichen Änderungen am Bestandsgebäude ersichtlich.

Anhand der Antragsunterlagen ergibt sich hierdurch kein zusätzlicher Stellplatzbedarf.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Antrag des Bauherrn zur Nutzungsänderung von einer Büroeinheit zu einer Wohnung in der Augsburger Straße 46 b auf dem Grundstück Fl.Nr. 5046/64 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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5. Tekturantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau Sachstand zum Baugenehmigungsverfahren und nochmalige Beratung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Der Bauherr beantragte im Mai die Tektur zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau.

Der Bauausschuss der Stadt Burgau hat in seiner Sitzung vom 11.06.2024 (Beratungsgegenstand Nr. 6) hierüber beraten und das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt. Die nun vorgesehene Tekturplanung füge sich nach dem Maß der baulichen Nutzung nicht in die Umgebungsbebauung ein.

Mit Schreiben vom 02.07.2024 teilt das Landratsamt Günzburg der Stadt Burgau nun u. a. mit, dass das Vorhaben bauplanungsrechtlich zulässig sei und das gemeindliche Einvernehmen nicht zu Recht versagt werden konnte bzw. kann. Vielmehr besteht ein Rechtsanspruch auf Erteilung der Baugenehmigung, so dass vom Landratsamt vorgesehen ist, das fehlende Einvernehmen zu ersetzen. 

Die bei der Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens herangezogene ortsplanerische Stellungnahme bezog sich auf eine dreigeschossige Planung mit in großen Teilen zusätzlich hervortretendem Kellergeschoss als viertes Geschoss und sei bei der Beratung im Bauausschuss verfälschend wiedergegeben worden. 

Das genehmigte Vorhaben umfasst zwei Wohngeschosse mit einem nicht ausgebauten Walmdach. In der zu beurteilenden Tekturplanung wird auf die hinsichtlich Kubatur und Höhenlage unveränderten zwei Geschosse ein Satteldach geplant, welches 2 Wohneinheiten enthält. Dieses Maß der baulichen Nutzung würde sich nach dem Landratsamt durchaus in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen.

Aus Sicht der Verwaltung liegen sowohl bei einer III-geschossigen Bauweise mit sog. „Penthouse-Aufbau“ als auch bei einer III-geschossigen Bauweise mit ausgebautem Dachgeschoss und Satteldach baurechtlich 3 Vollgeschosse vor. Insoweit ist das Maß der baulichen Nutzung als gleich anzusehen. Hierauf wird jedoch im Schreiben und der ortsplanerischen Stellungnahme nicht eingegangen. Das Schreiben lag den Sitzungsunterlagen bei.

Unter Berücksichtigung der Rechtslage wird der Stadt Burgau nun Gelegenheit gegeben, die bisherige Entscheidung nochmals abzuändern oder zu der vorgesehenen Ersetzung des Einvernehmens eine Stellungnahme abzugeben.

Die Mitglieder des Bauausschusses der Stadt Burgau vertraten mehrheitlich die Auffassung, dass der bisherige ablehnende Beschluss beibehalten werden sollte. Sofern seitens des Landratsamtes das gemeindliche Einvernehmen ersetzt werden sollte, wäre über eine Klage gegen den Genehmigungsbescheid zu beraten.  

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau erteilt dem Tekturantrag des Bauherrn zum Neubau eines Wohnhauses mit 7 Wohnungen in der Binsentalstraße 9 auf dem Grundstück Fl.Nr. 5892/3 der Gemarkung Burgau das gemeindliche Einvernehmen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstiimung nicht anwesend.

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6. Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach Frühzeitige Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Flächennutzungsplanänderung sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Allerheiligenstraße - Erweiterung und Änderung" im Ortsteil Scheppach nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö vorberatend 6
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Markt Jettingen-Scheppach plant im Ortssteil Scheppach eine Flächennutzungsplanänderung und parallel dazu die Aufstellung des Bebauungsplanes „Allerheiligenstraße – Erweiterung und Änderung“.

Durch den vorliegenden Bebauungsplan soll die bestehende, beidseitige Bebauung entlang der Allerheiligenstraße ergänzt und abgeschlossen werden. Auf der Nordseite wird die bestehende Bebauung um zwei weitere Baugrundstücke ergänzt und die Straßendorfbebauung in Richtung Allerheiligen abgeschlossen.

Das im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegende Grundstück Flur-Nr. 1039 ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan enthalten. Die zwei weiteren Grundstücke im Norden auf der Flur-Nr. 1056 sind im derzeitigen Flächennutzungsplan nicht enthalten. Hierfür wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert. Durch den Bebauungsplan wird nun verbindlich die Voraussetzung zur Bebauung der Restflächen geschaffen.

Die Stadt Burgau wird im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Nach Durchsicht der hierzu vorgelegten Unterlagen werden die Belange der Stadt Burgau nicht betroffen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem Vorentwurf der Flächennutzungsänderung sowie des Bebauungsplanes „Allerheiligenstraße – Erweiterung und Änderung“ des Marktes Jettingen-Scheppach zu. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden keinerlei Bedenken erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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7. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö informativ 7

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7.1. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten Beratung über die Anbringung einer Zickzacklinie im Bereich Bleichstraße 58

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 7.1

Sachverhalt Protokoll

Der Bauausschuss der Stadt Burgau bat in seiner Sitzung am 25.04.2023 um Überprüfung, ob auf Höhe der Bleichstraße 58 Ausweichmöglichkeiten für den Fahrzeugverkehr über die Anordnung von Zickzacklinien geschaffen werden können.

Für die Beschilderung sind zwei verschiedene Varianten möglich:

Variante 1
Es werden zwei Zickzacklinien angebracht, um Ausweichmöglichkeiten zu schaffen.

Variante 2
Auf der Ostseite und der Westseite werden Absolute Halteverbote angeordnet, um Ausweichmöglichkeiten zu schaffen.

Die Polizei Burgau befürwortet keine der beiden Varianten.

Den Sitzungsunterlagen lagen die beiden Varianten bei.
Da die Parksituation insbesondere bei Veranstaltungen des Türkisch-islamischen Kulturvereins entsteht, regte Herr Stadtrat Thorsten Brucker an, Gespräche gemeinsam mit dem Verein und der Polizei zu führen, um die Situation zu verbessern.

Allgemein wurde die Parksituation in der gesamten Bleichstraße angesprochen, für die eine Lösung gesucht werden sollte.     

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, in der Bleichstraße ein Absolutes Halteverbot gem. Variante 1 ohne Zickzacklinien anzuordnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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7.2. Verkehrsrechtliche Angelegenheiten Beratung über die Anbringung einer Zickzacklinie in der Weidenstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 7.2

Sachverhalt Protokoll

Ein Anwohner der Weidenstraße bat in der Bürgersprechstunde vom 01.08.2024 um Überprüfung, ob in den beiden Kurvenbereichen der Weidenstraße eine Zickzacklinie angebracht werden könnte.

Durch die parkenden Fahrzeuge in den Kurvenbereichen ist eine Durchfahrt nur noch schwer möglich.

Die Zickzacklinie wird von der Polizei Burgau befürwortet.

Den Sitzungsunterlagen lag ein Lageplan, die Stellungnahme der Polizei Burgau sowie Lichtbilder bei.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau beschließt, in den beiden Kurvenbereichen der Weidenstraße eine Zickzacklinie anzubringen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 8

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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8. Hochwasserschutzprojekt Mindel, Burgau Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (Phase II – Innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung sowie Hochwasserableitung und -rückleitung) Vorberatung über die Stellungnahme der Stadt Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö vorberatend 8
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, hat im April die Planfeststellung für das Hochwasserschutzprojekt Burgau (Phase II) beim Landratsamt Günzburg beantragt. 

Zum Schutz der Stadt Burgau vor Hochwasserereignissen bis zu einem 100-jährigen Ereignis (inkl. 15% Klimazuschlag) wurde ein Hochwasserkonzept entwickelt, das sich aus vier Komponenten zusammensetzt:

  • Hochwasserrückhaltebecken südlich von Burgau
  • Innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung
  • Hochwasserableitung
  • Hochwasserrückleitung

Dieses Gesamtkonzept wird in zwei voneinander unabhängigen Phasen umgesetzt. Die Phase I umfasst das bereits planfestgestellte Hochwasserrückhaltebecken. Die Phase II betrifft die Maßnahmen zur Ableitung eines Teils des Hochwasserabflusses östlich der Bahnstrecke Augsburg-Ulm samt Rückleitung nördlich von Burgau in das aktuelle Hochwasserüberschwemmungsgebiet der Mindel und innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung der Mindel mit den Seitenarmen Brühlmindel und Mindel an der Bleiche.

Zweck des Vorhabens ist es, ergänzend zum Hochwasserrückhaltebecken der ersten Phase eine zusätzliche Ableitung für einen Teil des Hochwassers der Mindel zu schaffen und die Abflussmöglichkeit im innerörtlichen Bereich der Stadt Burgau auf 75 m³/s zu verbessern, um die besiedelten Bereiche vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis zzgl. einen Klimazuschlag zu schützen. Der Anteil des Hochwasserabflusses, der nicht im Hochwasserrückhaltebecken zurückgehalten und nicht durch das Stadtgebiet abgeleitet werden kann, wird durch die Umleitungsmaßnahmen um das bebaute Stadtgebiet von Burgau herumgeleitet.

Zur Hochwasserableitung und -rückleitung gehören neben zwei Bahnquerungsbauwerken südlich und nördlich von Burgau auch Leitstrukturen und Leitdeiche zur Begrenzung der Flutungsflächen und zur Ableitung des Hochwasserabflusses in Abflusskorridoren sowie Sicherungsmaßnahmen am Bahndamm (Schutzdeiche, Auflastfilter, Bahnweganhebungen).

Bei den innerörtlichen Anlagen handelt es sich im Wesentlichen um Anlagen zur Lenkung des Hochwassersabflusses (Einengung am Wilden Wehr) sowie Gewässeraufweitungen und Leiteinrichtungen zur Verbesserung des Abflussvermögens und zur Begrenzung von Ausuferungen der Mindel samt ihrer Seitengewässer.

Das Vorhaben stellt einen Gewässerausbau nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar. Für das Vorhaben soll eine gemeinnützige Planfeststellung ausgesprochen werden. Der Antragsteller hat auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Somit besteht nach § 7 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht. Das Landratsamt führt deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Die beabsichtigte Planfeststellung hat von Gesetz wegen eine enteignungsrechtliche Vorwirkung.

Die Unterlagen liegen vom 05.08.2024 bis 04.09.2024 öffentlich aus. Ferner können diese auch im Internet unter www.landkreis-guenzburg.de Auswahl „Aktuelles/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Etwaige Einwendungen, Äußerungen oder Fragen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen sind spätestens bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist zu erheben. 

Das Landratsamt Günzburg bittet daher die Stadt Burgau mit Schreiben vom 17.07.2024 um eine Stellungnahme bis zum 04.10.2024.

Seitens der Verwaltung wurden die umfangreichen Unterlagen hinsichtlich der Belange der Stadt Burgau geprüft. Anregungen oder Bedenken gegen die Maßnahme sind nicht veranlasst.

Die Stadt Burgau begrüßt hingegen ausdrücklich die vorgelegte Planung und bittet, in Anbetracht des zurückliegenden Hochwasserereignisses um schnellstmögliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss zu fassen:

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, im Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Hochwasserschutzprojekt Mindel (Phase II – Innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung sowie Hochwasserableitung und -rückleitung) keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Die geplanten Maßnahmen sollten schnellstmöglich umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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9. Planfeststellungsverfahren Gastransportleitung Wertingen - Kötz / Augusta Information und Beratung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 9
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Die Stadt Burgau hat im Planfeststellungsverfahren für die Gastransportleitung Augusta die vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 12.09.2023 beschlossenen Einwendungen und Anregungen vorgebracht.

Im Vorfeld zum am 10.09.2024 anberaumten Erörterungstermins hat sich die bayernets GmbH mit der Stadt Burgau in Verbindung gesetzt. Bei einem gemeinsamen Termin am 07.08.2024 wurde die Stellungnahme der Stadt Burgau besprochen und einvernehmliche Lösungen diskutiert.

Als Ergebnis der Besprechung wurde der Stadt Burgau eine Vereinbarung vorgelegt (siehe Anlage), in der die vorgebrachten Punkte berücksichtigt werden.

Die Verwaltung bittet um Beratung, ob der Vereinbarung zugestimmt werden und der Regierung von Schwaben beim Erörterungstermin am 10.09.2024 vorbehaltlich einer Zustimmung im kommenden Stadtrat eine Rücknahme der Einwendungen signalisiert werden kann. 

Beschluss

Der Bauausschuss der Stadt Burgau empfiehlt dem Stadtrat die Zustimmung zur vorgelegten Vereinbarung. Auf Basis der Vereinbarung kann der Regierung von Schwaben eine Rücknahme der Einwendungen vorbehaltlich einer Beratung im Stadtrat signalisiert werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend

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10. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 09.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 10

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Bau- und Umweltausschusses vom 09.07.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 09.07.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

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11. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö informativ 11

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:

  1. Frau Stadträtin Heidi Häuser informierte, dass die Radwegführung an der Unterführung in Kleinanhausen von Radfahrern positiv bewertet werde. 

  1. Herr Stadtrat Florian Bruckmann erkundigte sich, bis wann die Straßensanierungsarbeiten im Bereich der Von-Ellerbach-Straße fertig gestellt werden. 

  1. Herr Stadtrat Florian Bruckmann fragte nach, wie die Öffentlichkeit über eine Sitzung informiert werden könne, wenn, so wie in der heutigen Sitzung, die Presse nicht zugegen sei. Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, informierte, dass die Niederschriften der öffentlichen Sitzungen auf der Homepage der Stadt Burgau eingesehen werden können.   

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadtträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.

Datenstand vom 17.09.2024 15:06 Uhr