Datum: 16.09.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Haupt-, Finanz- und Personalausschuss
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 21:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Kalkulatorischer Zinssatz der Stadt Burgau;
Ermittlung des kalkulatorischen Zinssatzes anhand des Basiszinssatzes mit Stand 01.01. eines Jahres
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
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0724. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
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16.09.2024
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ö
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vorberatend
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1 |
Sachverhalt Protokoll
§ 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 KommHV sieht vor, dass für Einrichtungen, die in der Regel aus Entgelten finanziert werden (kostenrechnende Einrichtungen), im Verwaltungshaushalt eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals zu veranschlagen ist (kalkulatorischer Zins). Art 8 des Kommunalabgabengesetz (KAG) legt für die Erhebung von Benutzungsgebühren fest, dass das Gebührenaufkommen die nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen ansatzfähigen Kosten decken soll (Art. 8 Abs. 2 Satz 1 KAG) und zu diesen Kosten insbesondere angemessene Abschreibungen und eine angemessene Verzinsung des Anlagekapitals gehören (Art. 8 Abs. 3 Satz 1 KAG). Zudem können auf für andere Einrichtungen (z.B. Sportstätten), Liegenschaften, Hilfsbetriebe, usw. kalkulatorische Kosten erhoben werden, wenn dies für zweckmäßig erachtet wird (Verwaltungsvorschrift Nr. 3 zu § 12 KommHV).
Die Höhe des kalkulatorischen Zinssatzes ist gesetzlich nicht konkret bestimmt. Zur Frage einer angemessenen Verzinsung kam der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zu dem Ergebnis, dass grundsätzlich zwei unterschiedliche Herangehensweisen für die Bemessung eines angemessenen kalkulatorischen Zinssatzes bestehen. Es kann sowohl ein Zinssatz nach den aktuellen Gegebenheiten, mit der Gefahr von größeren Schwankungen, als auch ein auf längerer Zeit beizubehaltender Zinssatz gewählt werden.
Seit 2021 beträgt kalkulatorische Zinssatz feste 2,0 %. Davor lag der Zinssatz jahrelang bei festen 2,5 %. Die Senkung erfolgte damals aufgrund der lange anhaltenden Niedrigzinsphase, so dass der Zinssatz von 2,5 % nicht mehr gerechtfertigt erschien. Seit der Anpassung sind die Zinsen allerdings wieder stark gestiegen, andererseits sinken nun die Zinsen bereits wieder. Aufgrund der sehr dynamischen Zinsentwicklung bevorzugt die Verwaltung deshalb den Zinssatz zukünftig anhand der aktuellen Gegebenheiten zu ermitteln. Es wird daher vorgeschlagen den Zinssatz am jeweiligen Basiszinssatz (siehe § 247 BGB) zu ermitteln. Der Basiszinssatz nach § 247 Abs. 1 Satz 2 BGB jeweils zum 01.01. und 01.07. eines Jahres angepasst wird, empfiehlt die Verwaltung eine jährliche Anpassung zum 31.12./01.01. des Jahres. Weiter wird empfohlen den kalkulatorischen Zinssatz mit 2,0 %-Punkten über dem Basiszinssatz festzulegen.
Herr Stadtrat Michael Fritz gibt zu bedenken, dass sich bei diesem Vorgehen derzeit ein sehr hoher Zins ergibt. Dies ist insbesondere bei den kalkulierten Gebühren (Wasser, Abwasser, Friedhof) zu beachten und könnte bei der nächsten Kalkulation zu deutlichen Gebührensteigerungen führen.
Ebenso wie Herr Stadtrat Michael Fritz bittet Frau Zweite Bürgermeisterin Martina Wenni-Auinger um Erstellung von Vergleichsberechnungen, um die Auswirkungen abschätzen zu können.
Herr Stadtrat Ralf Stambusch ergänzt, dass die letztmalige Herabsetzung des Zinssatzes im Rahmen der Gebührenkalkulation erfolgt ist.
Herr Stadtrat Michael Fritz führt noch an, dass sich der kalkulatorische Zinssatz oftmals an einem mehrjährigen Mittel der Umlaufrenditen für festverzinsliche inländische Wertpapiere orientiert.
Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, erklärte, dass die Verwaltung Fallbeispiele mit den Auswirkungen durch die Zinsanpassung ermitteln soll, um dann direkt in einer Stadtratssitzung über den Zinssatz zu entscheiden.
Beschluss
Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss der Stadt Burgau beschließt, die Beschlussfassung über den kalkulatorischen Zinssatz im Oktober 2024 direkt in der Sitzung des Stadtrates der Stadt Burgau durchzuführen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat hierzu aufzuzeigen, wie sich die Zinsanpassung auf die Gebührenentwicklung auswirkt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
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2. Vollzug der Geschäftsordnung
Genehmigung der Niederschrift vom 10.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
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0724. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
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16.09.2024
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ö
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beschließend
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2 |
Sachverhalt Protokoll
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses vom 10.06.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.
Beschluss
Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 10.06.2024 wird genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend
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3. Verschiedenes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau)
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0724. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses
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16.09.2024
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ö
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informativ
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3 |
Sachverhalt Protokoll
Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:
- Herr Stadtrat Harald Stöckle bittet um Erläuterung, auf welcher Haushaltsstelle die 20.000,00 € für den Umbau des Jugendbistros eingestellt sind. Weiter lobte er die Eröffnungsveranstaltung vom vergangenen Samstag und die Ausstattung des Bistros.
- Herr Stadtrat Michael Fritz spricht die Grundsteuerreform an. Der Vorsitzende, Herr Erster Bürgermeister Martin Brenner, erläuterte hierzu, dass die Hebesätze derzeit erarbeitet werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Monika Riß war bei der Beratung und Abstimmung nicht anwesend.
Datenstand vom 20.09.2024 12:41 Uhr