Datum: 24.09.2024
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal des Rathauses in Burgau
Gremium: Stadtrat
Körperschaft: Stadt Burgau
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 19:20 Uhr bis 20:19 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Baugebiet "Müller-Areal" Vergabe des Straßennamens
2 Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach Frühzeitige Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Flächennutzungsplanänderung sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Allerheiligenstraße - Erweiterung und Änderung" im Ortsteil Scheppach nach § 4 Abs. 1 BauGB
3 Planfeststellungsverfahren Gastransportleitung Wertingen - Kötz / Augusta Beratung über das weitere Vorgehen
4 Hochwasserschutzprojekt Mindel, Burgau Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (Phase II – Innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung sowie Hochwasserableitung und -rückleitung) Stellungnahme der Stadt Burgau
5 Hochwasserschäden Brückenbauwerke Einbau von Wasserbausteinen
6 Freiwillige Feuerwehr Oberknöringen - Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs
7 Freiwillige Feuerwehr Burgau - Beschaffung eines Verkehrssicherungsanhängers
8 Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 23.07.2024
9 Verschiedenes

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1. Baugebiet "Müller-Areal" Vergabe des Straßennamens

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 vorberatend 20
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschließend 1

Sachverhalt Protokoll

Da die Erschließungsarbeiten für das neue Baugebiet „Müller-Areal“ in Limbach abgeschlossen sind, kann ein Straßenname vergeben werden. 

Der frühere Eigentümer schlägt die Straßenbezeichnung „Anna-Müller-Weg“ oder „Müller-Weg“ vor.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt für das Baugebiet „Müller-Areal“ in Limbach die Straßenbezeichnung „Anna-Müller-Weg“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Eveline Kuhnert war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

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2. Bauleitplanung des Marktes Jettingen-Scheppach Frühzeitige Beteiligung der Stadt Burgau als Träger öffentlicher Belange bei der Flächennutzungsplanänderung sowie Aufstellung des Bebauungsplanes "Allerheiligenstraße - Erweiterung und Änderung" im Ortsteil Scheppach nach § 4 Abs. 1 BauGB

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö vorberatend 6
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschließend 2

Sachverhalt Protokoll

Der Markt Jettingen-Scheppach plant im Ortssteil Scheppach eine Flächennutzungsplanänderung und parallel dazu die Aufstellung des Bebauungsplanes „Allerheiligenstraße – Erweiterung und Änderung“.

Durch den vorliegenden Bebauungsplan soll die bestehende, beidseitige Bebauung entlang der Allerheiligenstraße ergänzt und abgeschlossen werden. Auf der Nordseite wird die bestehende Bebauung um zwei weitere Baugrundstücke ergänzt und die Straßendorfbebauung in Richtung Allerheiligen abgeschlossen.

Das im Geltungsbereich des Bebauungsplans liegende Grundstück Flur-Nr. 1039 ist im rechtsverbindlichen Flächennutzungsplan enthalten. Die zwei weiteren Grundstücke im Norden auf der Flur-Nr. 1056 sind im derzeitigen Flächennutzungsplan nicht enthalten. Hierfür wird im Parallelverfahren der Flächennutzungsplan geändert. Durch den Bebauungsplan wird nun verbindlich die Voraussetzung zur Bebauung der Restflächen geschaffen.

Die Stadt Burgau wird im Bauleitplanverfahren gemäß § 4 Abs. 1 BauGB als Träger öffentlicher Belange am Verfahren beteiligt. Nach Durchsicht der hierzu vorgelegten Unterlagen werden die Belange der Stadt Burgau nicht betroffen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt dem Vorentwurf der Flächennutzungsänderung sowie des Bebauungsplanes „Allerheiligenstraße – Erweiterung und Änderung“ des Marktes Jettingen-Scheppach zu. Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB werden keinerlei Bedenken erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Eveline Kuhnert war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

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3. Planfeststellungsverfahren Gastransportleitung Wertingen - Kötz / Augusta Beratung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö beschließend 9
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschließend 3

Sachverhalt Protokoll

Die Stadt Burgau hat im Planfeststellungsverfahren für die Gastransportleitung Augusta die vom Bauausschuss in seiner Sitzung vom 12.09.2023 beschlossenen Einwendungen und Anregungen vorgebracht.

Im Vorfeld zum am 10.09.2024 anberaumten Erörterungstermins hat sich die bayernets GmbH mit der Stadt Burgau in Verbindung gesetzt. Bei einem gemeinsamen Termin am 07.08.2024 wurde die Stellungnahme der Stadt Burgau besprochen und einvernehmliche Lösungen diskutiert.

Als Ergebnis der Besprechung wurde der Stadt Burgau eine Vereinbarung vorgelegt (siehe Anlage), in der die vorgebrachten Punkte berücksichtigt werden.

Die Verwaltung bat um Beratung, ob der Vereinbarung zugestimmt werden und der Regierung von Schwaben eine Rücknahme der Einwendungen mitgeteilt werden kann. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau stimmt der vorgelegten Vereinbarung zu. Auf Basis der Vereinbarung kann der Regierung von Schwaben eine Rücknahme der Einwendungen mitgeteilt werden.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Eveline Kuhnert war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

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4. Hochwasserschutzprojekt Mindel, Burgau Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung (Phase II – Innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung sowie Hochwasserableitung und -rückleitung) Stellungnahme der Stadt Burgau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 ö vorberatend 8
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschließend 4

Sachverhalt Protokoll

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Donauwörth, hat im April die Planfeststellung für das Hochwasserschutzprojekt Burgau (Phase II) beim Landratsamt Günzburg beantragt. 

Zum Schutz der Stadt Burgau vor Hochwasserereignissen bis zu einem 100-jährigen Ereignis (inkl. 15% Klimazuschlag) wurde ein Hochwasserkonzept entwickelt, das sich aus vier Komponenten zusammensetzt:

  • Hochwasserrückhaltebecken südlich von Burgau
  • Innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung
  • Hochwasserableitung
  • Hochwasserrückleitung

Dieses Gesamtkonzept wird in zwei voneinander unabhängigen Phasen umgesetzt. Die Phase I umfasst das bereits planfestgestellte Hochwasserrückhaltebecken. Die Phase II betrifft die Maßnahmen zur Ableitung eines Teils des Hochwasserabflusses östlich der Bahnstrecke Augsburg-Ulm samt Rückleitung nördlich von Burgau in das aktuelle Hochwasserüberschwemmungsgebiet der Mindel und innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung der Mindel mit den Seitenarmen Brühlmindel und Mindel an der Bleiche.

Zweck des Vorhabens ist es, ergänzend zum Hochwasserrückhaltebecken der ersten Phase eine zusätzliche Ableitung für einen Teil des Hochwassers der Mindel zu schaffen und die Abflussmöglichkeit im innerörtlichen Bereich der Stadt Burgau auf 75 m³/s zu verbessern, um die besiedelten Bereiche vor einem 100-jährlichen Hochwasserereignis zzgl. einen Klimazuschlag zu schützen. Der Anteil des Hochwasserabflusses, der nicht im Hochwasserrückhaltebecken zurückgehalten und nicht durch das Stadtgebiet abgeleitet werden kann, wird durch die Umleitungsmaßnahmen um das bebaute Stadtgebiet von Burgau herumgeleitet.

Zur Hochwasserableitung und -rückleitung gehören neben zwei Bahnquerungsbauwerken südlich und nördlich von Burgau auch Leitstrukturen und Leitdeiche zur Begrenzung der Flutungsflächen und zur Ableitung des Hochwasserabflusses in Abflusskorridoren sowie Sicherungsmaßnahmen am Bahndamm (Schutzdeiche, Auflastfilter, Bahnweganhebungen).

Bei den innerörtlichen Anlagen handelt es sich im Wesentlichen um Anlagen zur Lenkung des Hochwassersabflusses (Einengung am Wilden Wehr) sowie Gewässeraufweitungen und Leiteinrichtungen zur Verbesserung des Abflussvermögens und zur Begrenzung von Ausuferungen der Mindel samt ihrer Seitengewässer.

Das Vorhaben stellt einen Gewässerausbau nach § 68 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) dar. Für das Vorhaben soll eine gemeinnützige Planfeststellung ausgesprochen werden. Der Antragsteller hat auch die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung beantragt. Somit besteht nach § 7 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) eine Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht. Das Landratsamt führt deshalb eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung durch. Die beabsichtigte Planfeststellung hat von Gesetz wegen eine enteignungsrechtliche Vorwirkung.

Die Unterlagen liegen vom 05.08.2024 bis 04.09.2024 öffentlich aus. Ferner können diese auch im Internet unter www.landkreis-guenzburg.de Auswahl „Aktuelles/Bekanntmachungen“ eingesehen werden.

Etwaige Einwendungen, Äußerungen oder Fragen sowie Stellungnahmen von Vereinigungen sind spätestens bis einen Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist zu erheben. 

Das Landratsamt Günzburg bittet daher die Stadt Burgau mit Schreiben vom 17.07.2024 um eine Stellungnahme bis zum 04.10.2024.

Seitens der Verwaltung wurden die umfangreichen Unterlagen hinsichtlich der Belange der Stadt Burgau geprüft. Anregungen oder Bedenken gegen die Maßnahme sind nicht veranlasst.

Die Stadt Burgau begrüßt hingegen ausdrücklich die vorgelegte Planung und bittet, in Anbetracht des zurückliegenden Hochwasserereignisses um schnellstmögliche Umsetzung der geplanten Maßnahmen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, im Planfeststellungsverfahren mit Umweltverträglichkeitsprüfung zum Hochwasserschutzprojekt Mindel (Phase II – Innerörtliche Maßnahmen zur Abflusssicherung sowie Hochwasserableitung und -rückleitung) keine Bedenken und Anregungen vorzubringen.

Die geplanten Maßnahmen sollten schnellstmöglich umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Eveline Kuhnert war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

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5. Hochwasserschäden Brückenbauwerke Einbau von Wasserbausteinen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss (Stadt Burgau) 0824. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 09.09.2024 vorberatend 18
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt Protokoll

Die Brücken im Stadtgebiet wurden vom beauftragten Ingenieurbüro Hartinger Consult aus Thannhausen nach dem Hochwasser auf Schäden kontrolliert. Dabei wurden bei 3 Brücken (Brücke in der Dillinger Straße, Brücke „Langer Steg“ und Brücke in der Mindelstraße) festgestellt, dass Wasserbausteine weggespült worden sind.

Der Einbau neuer Wasserbausteine wird im Zuge einer freihändigen Vergabe gemäß VOB/A durchgeführt. Es wurden 4 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Abgabetermin am 13.09.2024 lag 1 Angebot vor. Nach Prüfung und Wertung empfiehlt das beauftragte Ingenieurbüro Hartinger Consult aus Thannhausen die Vergabe an den annehmbarsten Bieter, die Firma Grimbacher Ingenieurbau aus Münsterhausen, zu einem Angebotspreis in Höhe von 69.797,37 € inklusive Mehrwertsteuer.

Die Kostenschätzung liegt bei 60.000,- € inklusive Mehrwertsteuer.

Ein entsprechender Förderantrag wurde bei der Regierung von Schwaben eingereicht, hier kann mit einer Förderung bis 80 % der Gesamtkosten gerechnet werden. Der Förderbescheid steht noch aus, ein Vorhabenbeginn wurde förderunschädlich zugesichert.

Wegen der Dringlichkeit der Umsetzung der Maßnahme wurde eine Vergabe im Stadtrat ohne weitere Vorberatung im Bauausschuss beschlossen.

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau vergibt die Instandsetzungsarbeiten der Hochwasserschäden an den drei Brückenbauwerken an die Firma Grimbacher Ingenieurbau aus Münsterhausen zu einem Angebotspreis in Höhe von 69.797,37 € inklusive Mehrwertsteuer.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Eveline Kuhnert war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

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6. Freiwillige Feuerwehr Oberknöringen - Beschaffung eines Tragkraftspritzenfahrzeugs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0724. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 16.09.2024 vorberatend 8
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschließend 6

Sachverhalt Protokoll

Nach dem Hochwasser im Juni 2024 wurde an dem 35 Jahre alten TSF der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen ein Achsschaden festgestellt.

Gemäß der Begutachtung durch die Firma Glink aus Burgau und der Firma Mayer aus Thannhausen würde eine Reparatur der Achse mind. 3.000,- Euro kosten. Beide Firmen können erst nach dem Zerlegen der Achse eine genaue Kostenermittlung erstellen. Kosten zwischen 6.000,- Euro und 8.000,- Euro könnten entstehen.

Das Fahrzeug der Freiwilligen Feuerwehr Oberknöringen, ein Tragkraftspritzenfahrzeug, wurde im Dezember 2004 für 12.000,- Euro gebraucht gekauft (Erstzulassung 08/1988).

Eine Reparatur steht somit in keinem Verhältnis mehr zum Restwert des Fahrzeugs. Die Feuerwehr Oberknöringen ist daher derzeit nicht alarmierbar.

Von Seiten der Feuerwehr wurde zunächst eine Ersatzbeschaffung mit einem TSF-Logistik angedacht. Die geschätzten Kosten für eine Neubeschaffung inkl. Ausschreibung liegen bei ca. 260.000,- Euro. Die staatliche Förderung beträgt 57.200,- Euro, sodass der Stadt Burgau rund 200.000,- Euro verbleiben.

Aufgrund der Stellplatzgröße im Feuerwehrgerätehaus Oberknöringen müsste das TSF-L einen Meter kürzer als die maximalen Norm-Maße sein. Damit reduziert sich der Laderaum auf maximal eine Europalette.

Aufgrund der Ausschreibungsfristen und Produktionszeiten wäre zudem eine Übergangslösung notwendig.

Alternativ könnte auch ein TSF-W (Tragkraftspritzenfahrzeug mit Wassertank) als Vorführfahrzeug (Garantie aber wie Neufahrzeug) beschafft werden.

Der Stadtverwaltung liegt hierzu ein Angebot der Firma Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH aus Farnstädt in Höhe von 148.750,- Euro inkl. MwSt. vor.

Das komplett ausgebaute Fahrzeug steht abholbereit auf dem Firmengelände. Nach Anfrage bei der Firma Schmitz stehen 5 Fahrzeuge der gleichen Bauform auf dem Firmengelände. Mit dem Vertreter wurde am 31.07.2024 besprochen, dass er ein Fahrzeug für die Stadt Burgau versucht, ein Fahrzeug zu blocken - eine 100% Garantie für die Verfügbarkeit konnte er nicht geben.

Bei einer regulären Ausschreibung eines TSF-W ist mit Kosten in Höhe von ca. 245.000,- Euro zu rechnen.

Nach Abzug der staatlichen Förderung in Höhe von 52.900,- Euro würde ein Eigenanteil von rund 192.000,- Euro verbleiben.

Die Feuerwehr Oberknöringen wäre dann aber auch an die Normbeladung gebunden und müsste Atemschutzgeräte vorhalten und Atemschutzgeräteträger ausbilden.

Durch die Beschaffung eines Fahrzeugs „von der Stange“ können die Kosten einer Ausschreibung eingespart werden. Zudem ist man nicht an die Normausstattung gebunden, da keine staatliche Bezuschussung erfolgt. Nach Rücksprache mit dem Kreisbrandrat kann dann auf den Atemschutz verzichtet werden, der aber zu einem späteren Zeitpunkt jederzeit nachgerüstet werden könnte.

Ergänzend besteht die Möglichkeit, dass Fahrzeug der Firma Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH im Wege eines Leasing-Kaufes mit einer Laufzeit von 96 Monaten zu erwerben. Eine entsprechende Vergleichsberechnung mit und ohne Anzahlung liegt der Sitzungsvorlage bei. Bei den darin aufgeführten Monatsraten handelt es sich um Nettobeträge zuzüglich 19 % MwSt.

Im Haushalt 2024 sind keine Mittel für eine Ersatzbeschaffung vorgesehen. 

Die Feuerwehr Oberknöringen ist laut Entwurf des Projektberichts zum Feuerwehrbedarfsplan nicht zwingend erforderlich, um den gesetzlichen Pflichtaufgaben nachzukommen.

Der Feuerwehrreferent, Herr Dritter Bürgermeister Herbert Blaschke, sprach sich für die Notwendigkeit und Beschaffung des Fahrzeugs aus.  

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt, das angebotene Tragkraftspritzenfahrzeug Wasser (TSF-W) der Firma Schmitz Feuerwehrtechnik GmbH aus Farnstädt in Höhe von 148.750,- Euro inkl. MwSt. für die Freiwillige Feuerwehr Oberknöringen im Wege des Direktkaufes zu beschaffen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Eveline Kuhnert war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

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7. Freiwillige Feuerwehr Burgau - Beschaffung eines Verkehrssicherungsanhängers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Haupt-, Finanz- und Personalausschuss (Stadt Burgau) 0724. Sitzung des Haupt-, Finanz- und Personalausschusses 16.09.2024 vorberatend 9
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt Protokoll

Für das Haushaltsjahr 2024, ist die Beschaffung eines Verkehrssicherungsanhängers für die Feuerwehr Burgau vorgesehen.

Die Regierung von Schwaben hat hierzu am 30.07.2024 Fördermittel in Hohe von 11.440,00 € bewilligt.
       
Nach wirtschaftlicher und technischer Prüfung der vorliegenden Angebote der Firma Nissen i. H. v. 20.117,76 € und Firma Horizont i. H. v. 25.232,49 € schlägt die Feuerwehr Burgau folgendes Angebot zur Beschaffung vor:

Firma Horizont
zum Angebotspreis von 25.232,49 € inkl. MwSt.


Gründe/Vorteile gegenüber des günstigeren Modells der Firma Nissen:

  • Bodenplatte aus 18 mm Siebdruckplatte        (Nissen 15 mm Siebdruckplatte)
  • Bordwand aus verzinktem Stahlblech        (Nissen 15 mm Siebdruckplatte)
  • Batteriekasten aus verzinktem Stahlblech        (Nissen Kunststoff)
  • Höhere Lager Box
  • Unterbringung der 6 x Euro Blitzer stehend        (Nissen 3 Stück schräg eingebaut)
  • Unterbringung der 3 Faltsignale in der Box        (Nissen außen)
  • Halterung für die 12 Leitkegel                (Nissen lose auf der Ladefläche)
  • Beleuchtung in der Box                        (Nissen ohne Beleuchtung)
  • Einweisung vor Ort                                (Nissen keine Angabe)
  • Hochwertigere Transportkarre                (Nissen kleine Transportkarre)
  • Lagerung für Vorwarnschwellen möglich        (Nissen nicht möglich)
  • Lieferzeit ca. 8 Wochen                        (Nissen 16 Wochen) 

Nach Abzug der Fördermittel würde ein Restbetrag von 13.792,49 € für die Stadt Burgau verbleiben. 

Beschluss

Der Stadtrat der Stadt Burgau beschließt die Anschaffung des Verkehrssicherungsanhängers der Firma Horizont zum Bruttopreis in Höhe von 25.232,49 €. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Eveline Kuhnert war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

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8. Vollzug der Geschäftsordnung Genehmigung der Niederschrift vom 23.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö beschließend 8

Sachverhalt Protokoll

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung des Stadtrates vom 23.07.2024 wurde den Mitgliedern des Stadtrates zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt. Einwände wurden nicht erhoben.

Beschluss

Die Niederschrift der vorangegangenen öffentlichen Sitzung vom 23.07.2024 wird genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Eveline Kuhnert war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

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9. Verschiedenes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat (Stadt Burgau) 0924. Sitzung des Stadtrates 24.09.2024 ö informativ 9

Sachverhalt Protokoll

Unter diesem Tagesordnungspunkt wurden von den Mitgliedern des Gremiums folgende Anfragen gestellt:

Frau Stadträtin Heidi Häuser bescheinigte, dass es für den Radverkehr in Burgau vorwärts geht und an verschiedenen Übergängen Rotmarkierungen angebracht wurden. Allerdings sei die Markierung in der Augsburger Straße Einmündung Brementalstraße unverständlich.

Die Situation sei bereits bekannt und die Änderung der Markierung wurde bereits beauftragt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Frau Stadträtin Eveline Kuhnert war bei der Beratung und Abstimmung noch nicht anwesend.

Datenstand vom 18.10.2024 11:27 Uhr